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   OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2011 - 3 M 237/11   

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https://dejure.org/2011,45863
OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2011 - 3 M 237/11 (https://dejure.org/2011,45863)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28.10.2011 - 3 M 237/11 (https://dejure.org/2011,45863)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28. Oktober 2011 - 3 M 237/11 (https://dejure.org/2011,45863)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Einstellung in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Plausibilisierung der Erschöpfung von festgesetzten Kapazitätsgrenzen als Voraussetzung für die Ablehnung eines Bewerbers um die Zulassung zum Vorbereitungsdienst zum Lehramt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Einstellung in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Plausibilisierung der Erschöpfung von festgesetzten Kapazitätsgrenzen als Voraussetzung für die Ablehnung eines Bewerbers um die Zulassung zum Vorbereitungsdienst zum Lehramt

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Einstellung in den Vorbereitungsdienst für Lehrer // Zulassung durch Gerichtsbeschluss.

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2011 - 3 M 237/11
    Auch wenn Teilhaberechte nicht von vornherein auf die Teilhabe am Vorhandenen beschränkt sind, so stehen sie unter dem Vorbehalt des Möglichen im Sinne dessen, was der Einzelne vernünftigerweise von der Gesellschaft beanspruchen kann (BVerfG, Beschl. v. 18.07.1972 - 1 BvL 32/70 u. a. -, BVerfGE 33, 303).

    Diese Frage hat in erster Linie der Gesetzgeber in eigener Verantwortung zu beurteilen, der bei seiner Haushaltswirtschaft auch andere Gemeinwohlbelange mit Verfassungsrang zu berücksichtigen hat (BVerfG, Beschl. v. 18.07.1972, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.10.2011 - 3 K 326/11

    Regelungen über die außerkapazitäre Vergabe von Studienplätzen in Sachsen-Anhalt

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2011 - 3 M 237/11
    Bei knappen Ausbildungsressourcen steht das Teilhaberecht unter der verfassungsimmanenten Beschränkung, dass sämtliche konkurrierende Bewerber einen gleichrangigen und gleichgewichtigen Anspruch auf Teilhabe geltend machen können, so dass der Anspruch auf Zugang zur Ausbildungseinrichtung bei nicht genügender Kapazität auf einen Anspruch auf Gewährung einer gleichen Chance auf Zulassung begrenzt ist (zum Hochschulzulassungsrecht zuletzt: Urt. d. Senates v. 19.10.2011 - 3 K 326/11-).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2009 - 6 B 1283/09

    Eignung Lehramtsanwärter Einstellung Vorbereitungsdienst Streitwert

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2011 - 3 M 237/11
    Im Hinblick auf die faktische Vorwegnahme der Hauptsache bei Entscheidungen über die vorläufige Aufnahme in den Vorbereitungsdienst ist keine Reduzierung des für die Hauptsache anzusetzenden Streitwertes angezeigt (so auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 16.10.2009 - 5 ME 169/09 -, juris; OVG Münster, Beschl. v. 29.09.2009 - 6 B 1283/09 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 16.10.2009 - 5 ME 169/09

    Höhe eines Streitwerts für ein Eilverfahren über die Einstellung als Beamter auf

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2011 - 3 M 237/11
    Im Hinblick auf die faktische Vorwegnahme der Hauptsache bei Entscheidungen über die vorläufige Aufnahme in den Vorbereitungsdienst ist keine Reduzierung des für die Hauptsache anzusetzenden Streitwertes angezeigt (so auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 16.10.2009 - 5 ME 169/09 -, juris; OVG Münster, Beschl. v. 29.09.2009 - 6 B 1283/09 -, juris).
  • OVG Hamburg, 26.11.1986 - Bs I 67/86
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2011 - 3 M 237/11
    Diesen Nachteilen kann durch eine Klage im Hauptsacheverfahren nicht ausreichend begegnet werden (vgl. Beschl. d. Senates v. 24.10.2011 - 3 R 327/11 - BVerwG, Beschl. v. 20.05.2010 - 6 VR 1/10 -, juris, jeweils zum Hochschulzulassungsrecht; OVG Hamburg, Beschl. v. 26.11.1986 - Bs I 67/86 -, DVBl. 1987, 316 zum juristischen Vorbereitungsdienst).
  • BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 70.81

    Einstellung von Lehramtsbewerbern - Zweite Ausbildungsphase - Vorbereitungsdienst

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2011 - 3 M 237/11
    Der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien ist eine Ausbildungsstätte im Sinne des Art. 12 Abs. 1 GG (BVerwG, Urt. v. 22.10.1981 - 2 C 70.81 -, NVwZ 1983, 35).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2011 - 3 R 327/11

    Einstweilige Anordnung wegen der Vergabenverordnung Stiftung betreffend die

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2011 - 3 M 237/11
    Diesen Nachteilen kann durch eine Klage im Hauptsacheverfahren nicht ausreichend begegnet werden (vgl. Beschl. d. Senates v. 24.10.2011 - 3 R 327/11 - BVerwG, Beschl. v. 20.05.2010 - 6 VR 1/10 -, juris, jeweils zum Hochschulzulassungsrecht; OVG Hamburg, Beschl. v. 26.11.1986 - Bs I 67/86 -, DVBl. 1987, 316 zum juristischen Vorbereitungsdienst).
  • OVG Sachsen, 24.02.2009 - 2 B 330/08

    Aufnahme in den Vorbereitungsdienst; höheres Lehramt; Gymnasium; Kapazität;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2011 - 3 M 237/11
    Art. 12 Abs. 1 GG bzw. Art. 16 Abs. 1 VerfLSA eröffnen den Zugang zur Ausbildungsstätte unter bestimmten subjektiven Zulassungsvoraussetzungen grundsätzlich unabhängig von der objektiven Stellensituation oder einem angenommenen Bedarf (vgl. OVG Bautzen, Beschl. v. 24.02.2009 - 2 B 330/08 -, juris; VGH Kassel, Beschl. v. 28.02.1997 - 1 TG 684/97 -, NVwZ-RR 1997, 415).
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2011 - 3 M 237/11
    Das Grundrecht der freien Berufswahl gemäß Art. 12 Abs. 1 GG vermittelt Bewerberinnen und Bewerbern, die wie der Antragsteller die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, im Rahmen der vorhandenen Kapazität als Teilhaberecht einen Anspruch auf Zulassung zu der staatlichen Ausbildung, wenn der Staat wie hier beim Vorbereitungsdienst für das Lehramt ein rechtliches oder faktisches Ausbildungsmonopol inne hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.05.1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334; BVerwG, Urt. v. 26.06.2008 - 2 C 22.07 -, NJW 2008, 3654).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2008 - 3 M 558/08

    Einstufungsentscheidung; Realschulabschluss; Rechtsgrundlage; Rechtsverordnung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2011 - 3 M 237/11
    Bis zur Herstellung eines verfassungsmäßigen Zustandes durch den Gesetz- bzw. Verordnungsgeber reduzieren sich die Befugnisse der Behörden und Gerichte zu Eingriffen in verfassungsrechtlich geschützte Positionen auf das, was "im konkreten Fall für die geordnete Weiterführung eines funktionsfähigen (Schul-)Betriebs unerlässlich ist (vgl. Beschl. d. Senates v. 24.11.2008 - 3 M 558/08 - juris m. w. N.).
  • BVerwG, 10.02.2000 - 11 B 54.99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; fehlende Divergenzrüge; Urteilstenor

  • BVerfG, 22.10.1991 - 1 BvR 393/85

    Zulassung zum Studium

  • BVerwG, 26.06.2008 - 2 C 22.07

    Öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis; Kopftuch; Lehrer; staatliches

  • VGH Hessen, 28.02.1997 - 1 TG 684/97

    Zum Anspruch eines Rechtsreferendars auf Zulassung zum juristischen

  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.1987 - NC 9 S 247/87

    Bewerbungsfrist für Studienplatz außerhalb festgesetzter Zulassungszahlen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2010 - 3 K 495/08

    Zur Frage der Gültigkeit einer Verordnung über die Schiedsstelle für den

  • BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 782/94

    Übertragung von Lebensversicherungsverträgen

  • BVerwG, 20.05.2010 - 6 VR 1.10

    Baden-württembergische Regelung für die Vergabe von Studienplätzen außerhalb der

  • BVerwG, 28.03.2012 - 5 B 57.11

    Zuzug von Angehörigen Vertriebener; Anspruch auf Aufnahme außerhalb des

  • BVerfG, 08.02.1984 - 1 BvR 580/83

    Hochschule Hannover

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.10.2011 - 3 K 330/11

    Vergabe von Studienplätzen außerhalb der festgesetzten Kapazität

  • VG Halle, 27.03.2012 - 5 B 74/12

    Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt

    Das Grundrecht der freien Berufswahl gemäß Art. 12 Abs. 1 GG vermittelt Bewerberinnen und Bewerbern, die - wie die Antragstellerin - die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, im Rahmen der vorhandenen Kapazität als Teilhaberecht einen Anspruch auf Zulassung zu der staatlichen Ausbildung, wenn der Staat - wie hier beim Vorbereitungsdienst für das Lehramt - ein rechtliches oder faktisches Ausbildungsmonopol inne hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334; BVerwG, Urteil vom 26. Juni 2008 - BVerwG 2 C 22.07 - NJW 2008, 3654; OEufach0000000014, Beschluss vom 28. Oktober 2011 - 3 M 237/11- juris).

    Bei knappen Ausbildungsressourcen steht das Teilhaberecht unter der verfassungsimmanenten Beschränkung, dass sämtliche konkurrierende Bewerber einen gleichrangigen und gleichgewichtigen Anspruch auf Teilhabe geltend machen können, so dass der Anspruch auf Zugang zur Ausbildungseinrichtung bei nicht genügender Kapazität auf einen Anspruch auf Gewährung einer gleichen Chance auf Zulassung begrenzt ist (vgl. hierzu und zum Vorherigen OEufach0000000014, Beschluss vom 28. Oktober 2011, a.a.O.).

    Die Kammer kann hierbei offen lassen, ob ihrer dementsprechenden Rechtsprechung durch die nachfolgende Entscheidung des OEufach0000000014 (Beschluss vom 28. Oktober 2011, a.a.O.) der Boden entzogen wurde.

    Zudem verstößt die Regelung des § 4 Abs. 2 LehrZul-VO über die Quotierung gegen den Vorbehalt des Gesetzes, weil die Frage, welche Fächer mit welcher Quote bevorzugt werden, nicht durch Rechtssatz geregelt wird, sondern allein einer Entscheidung der Verwaltung vorbehalten bleibt (vgl. OEufach0000000014, Beschluss vom 28. Oktober 2011, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.08.2013 - 3 M 202/13

    Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien

    Einem Bewerber um die Zulassung zum Vorbereitungsdienst zum Lehramt kann die Erschöpfung der Ausbildungskapazitäten jedoch nur entgegen gehalten werden, wenn die festgesetzten Kapazitätsgrenzen plausibel gemacht werden und so eine gerichtliche Überprüfung der vollständigen Kapazitätsausschöpfung ermöglicht wird (Beschluss d. Senats v. 28.10.2011 - 3 M 237/11 - Rn. 6 Juris).
  • VG Saarlouis, 09.09.2016 - 2 L 1052/16

    Anspruch einer Diplom-Wirtschaftspädagogin auf vorläufige Aufnahme in den

    BVerfG, Beschluss vom 22.05.1975 -2 BvL 13/73-, BVerfGE 39, 334 ("Radikalenerlass") sowie BVerwG, Urteil vom 26.06.2008 -2 C 22.07-, BVerwGE 131, 242; OVG Magdeburg, Beschluss vom 28.10.2011 -3 M 237/11-, juris.
  • VG Saarlouis, 22.09.2015 - 2 L 953/15

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren wegen Aufnahme in den Vorbereitungsdienst für

    BVerfG, Beschluss vom 22.05.1975 -2 BvL 13/3-, BVerfGE 39, 334 ("Radikalenerlass") sowie BVerwG, Urteil vom 26.06.2008 -2 C 22.07-, BVerwGE 131, 242; OVG Magdeburg, Beschluss vom 28.10.2011 -3 M 237/11-, juris.
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