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   OVG Sachsen-Anhalt, 29.03.2017 - 3 L 249/16   

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OVG Sachsen-Anhalt, 29.03.2017 - 3 L 249/16 (https://dejure.org/2017,13474)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29.03.2017 - 3 L 249/16 (https://dejure.org/2017,13474)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29. März 2017 - 3 L 249/16 (https://dejure.org/2017,13474)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • milo.bamf.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Flüchtlingsanerkennung; Syrer; Syrien; unzureichende Darlegung des Berufungszulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (88)Neu Zitiert selbst (21)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2012 - 3 L 147/12

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für syrische Staatsangehörige

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.03.2017 - 3 L 249/16
    Nach diesen Maßgaben ist die Entscheidung des Senats vom 18. Juli 2012 (- 3 L 147/12 -, juris), mit der einem syrischen Staatsangehörigen wegen Rückkehrgefährdung die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde, als überholt anzusehen.(Rn.12).

    Sie hält diese Frage für grundsätzlich klärungsbedürftig und beruft sich zur Begründung u.a. auf die Rechtsprechung verschiedener Oberverwaltungsgerichte, wonach - abweichend von der vorliegend durch das Verwaltungsgericht vertretenen Auffassung - davon auszugehen sei, dass der syrische Staat bei sämtlichen aus Syrien (illegal) ausgereisten Personen, die sich länger im Ausland aufgehalten und dort einen Asylantrag gestellt haben, dieses Verhalten unterschiedslos als politische Verfolgung werte, da es an eine unterstellte politische Gegnerschaft - oder jedenfalls eine besondere Nähe zu politischen Gegnern - anknüpfe (u.a. OVG LSA, Urteil vom 18. Juli 2012 - 3 L 147/12 -, juris; VGH BW, Beschluss vom 19. Juni 2013 - A 11 S 927/13 -, juris).

    Von einer solchen Änderung der maßgeblichen tatsächlichen Verhältnisse ist hier hinsichtlich des Urteils des Senats vom 18. Juli 2012 (a.a.O.) auszugehen.

    Bei dieser Sachlage ist die Entscheidung des Senats vom 18. Juli 2012 (a.a.O.) als überholt anzusehen, weshalb eine Zulassung wegen Divergenz ausscheidet und allein die Rüge der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache wegen neuerlichen Klärungsbedarfs in Betracht kommt.

  • VGH Bayern, 12.12.2016 - 21 B 16.30338

    Nicht jedem Asylantragsteller droht bei einer Rückkehr nach Syrien die Verfolgung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.03.2017 - 3 L 249/16
    Auf Basis dieser und anderer aktuell zur Verfügung stehender Erkenntnismittel geht die obergerichtliche Rechtsprechung derzeit davon aus, dass die syrischen Sicherheitskräfte bei zurückkehrenden erfolglosen Asylbewerbern selektiv vorgehen und erst zusätzliche signifikante gefahrerhöhende Merkmale oder Umstände die beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung begründen (so BayVGH, Urteil vom 12. Dezember 2016 - 21 B 16.30338 -, juris Rn. 70; ähnlich Saarl. OVG, Urteil vom 2. Februar 2017, a.a.O., Rn. 30), bzw. sind der Auffassung, dass zwischenzeitlich auch dem syrischen Staat bekannt sein dürfte, dass die weit überwiegende Anzahl der Flüchtenden aus Angst vor dem Bürgerkrieg und den daraus resultierenden Folgen ihr Heimatland verlassen haben (in diesem Sinne OVG NRW, Beschluss vom 6. Oktober 2016 - 14 A 1852/16.A -, juris Rn. 18; OVG SH, Urteil vom 23. November 2016 - 3 LB 17/16 -, juris Rn. 40; hierauf ebenfalls hinweisend, aber letztlich offen lassend: OVG RP, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 1 A 10922/16 -, juris Rn. 50 ff.).

    Das Gericht geht hiermit der Sache nach - wie mittlerweile etwa auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 12. Dezember 2016, a.a.O.) und das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (Urteil vom 2. Februar 2017, a.a.O.) - davon aus, dass die syrischen Sicherheitskräfte bei zurückkehrenden erfolglosen Asylbewerbern selektiv vorgehen und erst zusätzliche signifikante gefahrerhöhende Merkmale oder Umstände die beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung begründen.

    Auch hinsichtlich der Ausführungen der Klägerin zur besonderen Situation der Frauen fehlt es an der Erläuterung und Aufarbeitung der maßgeblichen tatsächlichen und rechtlichen Überlegungen, insbesondere hinsichtlich der Frage, weshalb die einer (alleinstehenden) Frau bei einer Rückkehr nach Syrien drohenden Gewalthandlungen gerade in Anknüpfung an das Geschlecht (§§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 5, § 3a Abs. 3, § 3b Abs. 1 Nr. 4 letzter Halbsatz AsylG) erfolgen sollen (hierzu auch BayVGH, Urteil vom 12. Dezember 2016 - 21 B 16.30338 -, juris Rn. 91).

  • OVG Saarland, 07.02.2017 - 2 A 515/16

    Keine generelle Flüchtlingsanerkennung für Syrer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.03.2017 - 3 L 249/16
    Seither haben sich jedoch nachhaltige Veränderungen der politischen und militärischen Verhältnisse ergeben (ebenso: Saarl. OVG, Urteil vom 2. Februar 2017 - 2 A 515/16 -, juris Rn. 24), wie sich nicht nur der dichten Presseberichterstattung, sondern auch einer Reihe von Berichten und Stellungnahmen verschiedener Organisationen entnehmen lässt (etwa Schweizerische Flüchtlingshilfe "Syrien: Umsetzung der Amnestien" vom 14. April 2015; vierte aktualisierte Fassung der "UNHCR-Erwägungen zum Schutzbedarf von Personen, die aus der Arabischen Republik Syrien fliehen" vom November 2015; Bericht der Einwanderungs- und Flüchtlingsbehörde von Kanada [Immigration and Refugee Board of Canada] vom 19. Januar 2016; Amnesty Report 2016 vom 24. Februar 2016).

    Auf Basis dieser und anderer aktuell zur Verfügung stehender Erkenntnismittel geht die obergerichtliche Rechtsprechung derzeit davon aus, dass die syrischen Sicherheitskräfte bei zurückkehrenden erfolglosen Asylbewerbern selektiv vorgehen und erst zusätzliche signifikante gefahrerhöhende Merkmale oder Umstände die beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung begründen (so BayVGH, Urteil vom 12. Dezember 2016 - 21 B 16.30338 -, juris Rn. 70; ähnlich Saarl. OVG, Urteil vom 2. Februar 2017, a.a.O., Rn. 30), bzw. sind der Auffassung, dass zwischenzeitlich auch dem syrischen Staat bekannt sein dürfte, dass die weit überwiegende Anzahl der Flüchtenden aus Angst vor dem Bürgerkrieg und den daraus resultierenden Folgen ihr Heimatland verlassen haben (in diesem Sinne OVG NRW, Beschluss vom 6. Oktober 2016 - 14 A 1852/16.A -, juris Rn. 18; OVG SH, Urteil vom 23. November 2016 - 3 LB 17/16 -, juris Rn. 40; hierauf ebenfalls hinweisend, aber letztlich offen lassend: OVG RP, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 1 A 10922/16 -, juris Rn. 50 ff.).

    Das Gericht geht hiermit der Sache nach - wie mittlerweile etwa auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 12. Dezember 2016, a.a.O.) und das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (Urteil vom 2. Februar 2017, a.a.O.) - davon aus, dass die syrischen Sicherheitskräfte bei zurückkehrenden erfolglosen Asylbewerbern selektiv vorgehen und erst zusätzliche signifikante gefahrerhöhende Merkmale oder Umstände die beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung begründen.

  • OVG Sachsen, 19.01.2016 - 5 A 553/15

    Antrag auf Zulassung der Berufung (verworfen); Begründung, grundsätzliche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.03.2017 - 3 L 249/16
    Dabei gilt allgemein, dass die Anforderungen an die Darlegung nicht überspannt werden dürfen, sondern sich nach der Begründungstiefe der angefochtenen Entscheidung zu richten haben (Sächs. OVG, Beschluss vom 19. Januar 2016 - 5 A 553/15.A -, juris Rn. 6).
  • VG Magdeburg, 19.10.2016 - 9 A 144/16

    Syrien, Rückkehrgefährdung, Nachfluchtgründe, nichtstaatliche Verfolgung,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.03.2017 - 3 L 249/16
    Den grundsätzlichen Klärungsbedarf der aufgeworfenen Fragen vermag die Klägerin auch nicht aus einer Entscheidung der 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 19. Oktober 2016 (Az.: 9 A 144/16 MD) abzuleiten, mit der einem aus Nordsyrien stammenden Asylbewerber mit Blick auf Verfolgungshandlungen des IS die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt worden ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2017 - 13 A 725/16

    Geltendmachung der Verfolgung durch den IS als politischer Verfolgungsgrund eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.03.2017 - 3 L 249/16
    Hieraus wird deutlich, dass die Frage, ob eine (behauptete) Verfolgungshandlung durch den IS an einen Verfolgungsgrund i. S. d. § 3b AsylG anknüpft, von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängt und einer über den Einzelfall hinausgehenden, grundsätzlichen Klärung deshalb nicht zugänglich ist (ebenso OVG NRW, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 13 A 725/16.A -, juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 12.12.2016 - 21 B 16.30372

    Nicht jedem Asylantragsteller droht bei einer Rückkehr nach Syrien die Verfolgung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.03.2017 - 3 L 249/16
    Ohne Erfolg beruft sich die Klägerin demgegenüber zunächst auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. Dezember 2016 (- 21 B 16.30372 -, juris).
  • BVerfG, 26.01.1993 - 2 BvR 1058/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Voraussetzungen für eine

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.03.2017 - 3 L 249/16
    In aller Regel indiziert eine Abweichung des Verwaltungsgerichts von der Rechtsprechung eines anderen als des im Instanzenzug übergeordneten Oberverwaltungsgerichts die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 26. Januar 1993 - 2 BvR 1058/92 -, juris Rn. 15; Gemeinschaftskommentar zum Asylgesetz [GK-AsylG], 110. Ergänzungslieferung, November 2016, § 78 Rn. 107).
  • VGH Hessen, 19.07.2000 - 5 UZ 2128/96

    Asylverfahren: Abweichung wegen neuer Tatsachen von obergerichtlicher

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.03.2017 - 3 L 249/16
    Insbesondere im Bereich von Tatsachenfragen ist nämlich zu berücksichtigen, dass die Verbindlichkeit einer grundsätzlichen Aussage unter dem Vorbehalt der Änderung der Sachlage steht, der Grundsatz also Geltung nur für die ihm zugrunde gelegte tatsächliche Erkenntnislage beansprucht (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 5 UZ 2128/96.A -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 13. Januar 2009 - 11 LA 471/08 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 24. Juni 1999 - 14 A 2788/94.A -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 13.01.2009 - 11 LA 471/08

    Divergenzzulassung bei wesentlicher Veränderung der einer früheren

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.03.2017 - 3 L 249/16
    Insbesondere im Bereich von Tatsachenfragen ist nämlich zu berücksichtigen, dass die Verbindlichkeit einer grundsätzlichen Aussage unter dem Vorbehalt der Änderung der Sachlage steht, der Grundsatz also Geltung nur für die ihm zugrunde gelegte tatsächliche Erkenntnislage beansprucht (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 5 UZ 2128/96.A -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 13. Januar 2009 - 11 LA 471/08 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 24. Juni 1999 - 14 A 2788/94.A -, juris).
  • BVerwG, 23.03.2009 - 8 B 2.09

    Gaststättenerlaubnis; Bordell; Anbahnung; Prostitution; Unsittlichkeit;

  • BVerfG, 21.03.1994 - 2 BvR 211/94

    Effektivität des Rechtsschutzes und Umfang des Begriffs der "grundsätzlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1999 - 14 A 2788/94

    Asylverfahren; Berufung; Zulassung; Divergenz; Änderung des tatsächlichen

  • BVerfG, 04.03.1996 - 2 BvR 2409/95

    Inländische Fluchtalternative für Kurden in der Türkei

  • BVerwG, 02.03.1976 - 7 B 22.76

    Klage gegen das Nichtbestehen einer ärztlichen Vorprüfung - Voreingenommenheit

  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2013 - A 11 S 927/13

    Betroffenheit von politischer Verfolgung; Generalverdacht gegenüber syrischen

  • OVG Niedersachsen, 09.10.2015 - 8 LA 146/15

    Ausübung des Selbsteintrittsrechts bei Verschlimmerung der Situation eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2016 - 4 A 2103/15

    Klärungsbedürftigkeit der Verelendung eines pakistanischen Staatsangehörigen bei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2016 - 14 A 1852/16

    Politische Verfolgung von nach Syrien zurückkehrenden syrischen

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2016 - 3 LB 17/16

    Schutzstatus syrischer Flüchtlinge

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.2016 - 1 A 10922/16

    Keine generelle Flüchtlingseigenschaft für Syrer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2017 - 3 B 12.17

    Flüchtlingsschutzverfahren Syrien; illegale Ausreise; Asylantrag; Aufenthalt im

    Vielmehr wird die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft ohne besondere zusätzliche Anhaltspunkte bzw. gefahrerhöhende Merkmale bei unverfolgt ausgereisten Syrern in der aktuellen obergerichtlichen Rechtsprechung ganz überwiegend abgelehnt (vgl. OVG Saarlouis, Urteil vom 22. August 2017 - 2 A 262/17 - juris Rn. 23; VGH Mannheim, Urteil vom 9. August 2017 - A 11 S 710/17 - juris Rn. 42; OVG Lüneburg, Urteil vom 27. Juni 2017 - 2 LB 91/17 - juris Rn. 43; OVG Münster, Urteile vom 4. Mai 2017 - 14 A 2023/16.A - juris Rn. 30 ff. und vom 21. Februar 2017 - 14 A 2316/16.A - juris Rn. 29 ff. [dazu: BVerwG, Beschluss vom 18. Mai 2017 - 1 B 98/17 - juris]; OVG Magdeburg, Beschluss vom 29. März 2017 - 3 L 249/16 - juris Rn. 11; VGH München, Urteil vom 21. März 2017 - 21 B 16.31013 - juris Rn. 19; OVG Koblenz, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 1 A 10922/16 - juris Rn 42 ff. [dazu: BVerwG, Beschluss vom 24. April 2017 - 1 B 22/17 - juris]; OVG Schleswig, Urteil vom 23. November 2016 - 3 LB 17/16 - juris Rn. 37) und allein noch vom VGH Kassel als offen angesehen (Urteil vom 6. Juni 2017 - 3 A 3040/16.A - juris Rn. 48).

    Diese Erkenntnismittel lagen jedenfalls überwiegend auch den anderen Berufungsgerichten vor, die teilweise unter Aufgabe ihrer früheren Rechtsprechung die vorgenannte Feststellung nicht treffen konnten (vgl. OVG Saarlouis, Urteil vom 22. August 2017 - 2 A 262/17 - juris Rn. 23; VGH Mannheim, Urteil vom 9. August 2017 - A 11 S 710/17 - juris Rn. 42; OVG Lüneburg, Urteil vom 27. Juni 2017 - 2 LB 91/17 - juris Rn. 43; OVG Münster, Urteil vom 4. Mai 2017 - 14 A 2023/16.A - juris Rn. 30 ff. und Urteil vom 21. Februar 2017 - 14 A 2316/16.A - juris Rn. 28 ff.; OVG Magdeburg, Beschluss vom 29. März 2017 - 3 L 249/16 - juris Rn. 11; VGH München, Urteil vom 21. März 2017 - 21 B 16.31013 - juris Rn. 19; OVG Koblenz, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 1 A 10922/16 - juris Rn 42 ff.; OVG Schleswig, Urteil vom 23. November 2016 - 3 LB 17/16 - juris Rn. 37).

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2017 - 2 LB 91/17

    Beantragung der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch einen syrischen

    OVG Sachsen-Anh., Urt. v. 18.7.2012 - 3 L 147/12-, vgl. nunmehr aber Beschl. v. 29.3.2017 - 3 L 249/16 -, jeweils juris, wonach aufgrund geänderter Tatsachen die damalige Entscheidung als überholt anzusehen ist, VGH Bad.-Württb., Beschl. v.19.6.2013 - A 11 S 927/13 -, (die nachfolgenden Entscheidungen vom 14.6.2017 - A 11 S 511/17 - u. v. 2.5.2017 - A 11 S 562/17 -, jeweils juris betreffen nur den Wehrdienst), offen gelassen: Hess. VGH, Urt. v. 6.6.2017 - 3 A 3040/16 -, juris).

    4,8 Mio. angewachsenen Flüchtlingsstroms (Ende 2011 waren es lediglich rd. 19.900, s.o.) nicht mehr zurückgegriffen werden (vgl. nunmehr auch OVG Sachsen-Anh., Beschl. v. 29.3.2017 - 3 L 249/16 -, juris).

  • OVG Hamburg, 11.01.2018 - 1 Bf 81/17

    Kein Anspruch eines syrischen Geflüchteten auf Gewährung des Flüchtlingsstatus

    4,8 Mio. angewachsenen Flüchtlingsstroms (Ende 2011 waren es lediglich rd. 19.900, s.o.) nicht mehr zurückgegriffen werden (vgl. nunmehr auch OVG Sachsen-Anh., Beschl. v. 29.3.2017 - 3 L 249/16 -, juris).
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