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   OVG Sachsen-Anhalt, 29.05.2013 - 3 M 199/13   

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https://dejure.org/2013,22719
OVG Sachsen-Anhalt, 29.05.2013 - 3 M 199/13 (https://dejure.org/2013,22719)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29.05.2013 - 3 M 199/13 (https://dejure.org/2013,22719)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29. Mai 2013 - 3 M 199/13 (https://dejure.org/2013,22719)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beeinträchtigung der Lehrfreiheit eines Hochschullehrers durch die Zuweisung von Lehrveranstaltungen an einen anderen Hochschulangehörigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Untersagung der Abhaltung von Lehrveranstaltung durch einen wissenschaftlichen Mitarbeiter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beeinträchtigung der Lehrfreiheit eines Hochschullehrers durch die Zuweisung von Lehrveranstaltungen an einen anderen Hochschulangehörigen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2013 - 6 B 1483/12

    Beschwerde eines Fachhochschulprofessors gegen die Untersagung der Labornutzung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.05.2013 - 3 M 199/13
    Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass bei der Koordination der von der Hochschule anzubietenden Lehre und bei der Verteilung von Lehrverpflichtungen die auf Eigeninitiative und Freiwilligkeit beruhende Selbstkoordination der dem Fachbereich angehörenden Hochschullehrer Vorrang gegenüber einer Fremdbestimmung durch die ansonsten zuständigen Hochschulorgane genießt, weil sie im Vergleich zu jener das mildere Mittel darstellt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.04.2010 - 1 BvR 216/07 -, juris; BVerwG, Urt. v. 26.09.2012 - 6 CN 1.11 -, juris; OVG Münster, Beschl. v. 18.02.2013 - 6 B 1483/12 -, juris, jeweils m. w. N.).

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn einem Hochschullehrer durch eine Organisationsmaßnahme der Hochschule die Befugnis zur Durchführung bestimmter Lehrveranstaltungen untersagt wird und diese Befugnis einem anderen Hochschulangehörigen übertragen wird (vgl. hierzu: OVG Münster, Beschl. v. 18.02.2013, a. a. O.).

    Gegenstand des Verfahrens ist kein statusrechtlicher Streit im Sinne des § 52 Abs. 5 GKG, sondern die Unterlassung der Übertragung von Lehrveranstaltungen, was nur den Ansatz des Auffangstreitwertes nach § 52 Abs. 2 GKG rechtfertigt (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 18.02.2013, a. a. O.; SächsOVG, Beschl. v. 16.01.2009 - 2 B 403/08 -, juris; OVG Greifswald, Beschl. v. 25.08.2006 - 2 M 30/06 -, juris).

  • BVerwG, 05.02.1965 - VII C 151.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.05.2013 - 3 M 199/13
    Ein Hochschullehrer ist dabei grundsätzlich hinsichtlich der Thematik der Lehrveranstaltungen nicht auf das Einvernehmen eines "an sich" zuständigen Lehrstuhlinhabers angewiesen und kann durchaus in Konkurrenz zu dessen Lehrveranstaltungen treten (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.02.1965 - VII C 151.63 -, juris; VGH Mannheim, Beschl. v. 28.04.2003 - 9 S 576/03 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.2003 - 9 S 576/03

    Lehrveranstaltungen eines Emeritus zulässig

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.05.2013 - 3 M 199/13
    Ein Hochschullehrer ist dabei grundsätzlich hinsichtlich der Thematik der Lehrveranstaltungen nicht auf das Einvernehmen eines "an sich" zuständigen Lehrstuhlinhabers angewiesen und kann durchaus in Konkurrenz zu dessen Lehrveranstaltungen treten (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.02.1965 - VII C 151.63 -, juris; VGH Mannheim, Beschl. v. 28.04.2003 - 9 S 576/03 -, juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.08.2006 - 2 M 30/06

    Hochschullehrer, Lehrverpflichtung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.05.2013 - 3 M 199/13
    Gegenstand des Verfahrens ist kein statusrechtlicher Streit im Sinne des § 52 Abs. 5 GKG, sondern die Unterlassung der Übertragung von Lehrveranstaltungen, was nur den Ansatz des Auffangstreitwertes nach § 52 Abs. 2 GKG rechtfertigt (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 18.02.2013, a. a. O.; SächsOVG, Beschl. v. 16.01.2009 - 2 B 403/08 -, juris; OVG Greifswald, Beschl. v. 25.08.2006 - 2 M 30/06 -, juris).
  • BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 216/07

    Fachhochschullehrer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.05.2013 - 3 M 199/13
    Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass bei der Koordination der von der Hochschule anzubietenden Lehre und bei der Verteilung von Lehrverpflichtungen die auf Eigeninitiative und Freiwilligkeit beruhende Selbstkoordination der dem Fachbereich angehörenden Hochschullehrer Vorrang gegenüber einer Fremdbestimmung durch die ansonsten zuständigen Hochschulorgane genießt, weil sie im Vergleich zu jener das mildere Mittel darstellt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.04.2010 - 1 BvR 216/07 -, juris; BVerwG, Urt. v. 26.09.2012 - 6 CN 1.11 -, juris; OVG Münster, Beschl. v. 18.02.2013 - 6 B 1483/12 -, juris, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 24.05.1991 - 7 NB 5.90

    Erteilung eines Leistungsnachweises

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.05.2013 - 3 M 199/13
    Eine Kollision mit dem Grundrecht der Hochschullehrer auf Lehrfreiheit ist durch solche Vorschriften oder eine darauf gestützte Entscheidung der Hochschule allenfalls insoweit denkbar, als hiervon Rückwirkungen auf die inhaltliche und methodische Gestaltung der Lehrveranstaltung bzw. im Bereich des Prüfungsrechts auf die wissenschaftliche Meinungsäußerung bei der Abnahme und Bewertung von Prüfungsleistungen ausgehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.08.1997 - 6 B 15.97 -, juris; Beschl. v. 24.05.1991 - 7 NB 5.90 -, juris; VGH Mannheim, Urt. v. 08.03.2005 - 9 S 2290/03 -, juris).
  • BVerwG, 26.09.2012 - 6 CN 1.11

    Antragsfrist für einen Normenkontrollantrag; Antragsbefugnis für einen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.05.2013 - 3 M 199/13
    Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass bei der Koordination der von der Hochschule anzubietenden Lehre und bei der Verteilung von Lehrverpflichtungen die auf Eigeninitiative und Freiwilligkeit beruhende Selbstkoordination der dem Fachbereich angehörenden Hochschullehrer Vorrang gegenüber einer Fremdbestimmung durch die ansonsten zuständigen Hochschulorgane genießt, weil sie im Vergleich zu jener das mildere Mittel darstellt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.04.2010 - 1 BvR 216/07 -, juris; BVerwG, Urt. v. 26.09.2012 - 6 CN 1.11 -, juris; OVG Münster, Beschl. v. 18.02.2013 - 6 B 1483/12 -, juris, jeweils m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2005 - 9 S 2290/03

    Normenkontrolle; Studien- und Prüfungsordnung; keine Antragsbefugnis eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.05.2013 - 3 M 199/13
    Eine Kollision mit dem Grundrecht der Hochschullehrer auf Lehrfreiheit ist durch solche Vorschriften oder eine darauf gestützte Entscheidung der Hochschule allenfalls insoweit denkbar, als hiervon Rückwirkungen auf die inhaltliche und methodische Gestaltung der Lehrveranstaltung bzw. im Bereich des Prüfungsrechts auf die wissenschaftliche Meinungsäußerung bei der Abnahme und Bewertung von Prüfungsleistungen ausgehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.08.1997 - 6 B 15.97 -, juris; Beschl. v. 24.05.1991 - 7 NB 5.90 -, juris; VGH Mannheim, Urt. v. 08.03.2005 - 9 S 2290/03 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.01.2008 - 3 M 263/07

    Abhalten von Lehrveranstaltungen an Fachhochschulen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.05.2013 - 3 M 199/13
    Gleiches gilt, wenn ein Hochschullehrer über die Pflichtlehrveranstaltungen hinaus weitere Lehrveranstaltungen anbieten will und das zuständige Hochschulgremium unter Hinweis auf fehlende räumliche Kapazitäten und inhaltlich konkurrierende Lehrveranstaltungen Dritter die Durchführung dieser Veranstaltungen nicht zulässt (so der Sachverhalt in dem vom Verwaltungsgericht zitierten Beschluss des Senates vom 17.01.2008 - 3 M 263/07 -, juris).
  • OVG Sachsen, 16.01.2009 - 2 B 403/08

    Hochschullehrer; Professor; Weisung; Lehrveranstaltung; Berufung; Fachgebiet;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.05.2013 - 3 M 199/13
    Gegenstand des Verfahrens ist kein statusrechtlicher Streit im Sinne des § 52 Abs. 5 GKG, sondern die Unterlassung der Übertragung von Lehrveranstaltungen, was nur den Ansatz des Auffangstreitwertes nach § 52 Abs. 2 GKG rechtfertigt (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 18.02.2013, a. a. O.; SächsOVG, Beschl. v. 16.01.2009 - 2 B 403/08 -, juris; OVG Greifswald, Beschl. v. 25.08.2006 - 2 M 30/06 -, juris).
  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76

    numerus clausus II

  • BVerwG, 18.08.1997 - 6 B 15.97
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.11.2016 - 2 A 10642/16

    Konkurrenzlesen an der Hochschule

    Es fehlt deshalb bereits an einem Eingriff in die verfassungsrechtlich garantierte Lehrfreiheit (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29. Mai 2013 - 3 M 199/13 -, juris Rn. 5; VGH BW, Beschluss vom 28. April 2003 - 9 S 576/03 -, NVwZ 2003, 1003 [ 1004 ] ; VG Düsseldorf, Beschluss vom 2. März 1999 - 15 L 184/99 -, KMK-HSchR/NF 42 I Nr. 10, Rn. 2).

    "Konkurrenzlesen' ist daher grundsätzlich zulässig und tangiert das Grundrecht auf Lehrfreiheit nicht (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29. Mai 2013 - 3 M 199/13 -, juris Rn. 6; VGH BW, Beschluss vom 3. April 1985 - 9 S 2913/84 -, NVwZ 1985, 667 [ 670 ] und Beschluss vom 28. April 2003 - 9 S 576/03 -, NVwZ 2003, 1003 [ 1004 ] ; VG Düsseldorf, Beschluss vom 2. März 1999 - 15 L 184/99 -, KMK-HSchR/NF 42 I Nr. 10, Rn. 2; Thieme, Deutsches Hochschulrecht, 3. Aufl. 2004, Rn. 355).

    Dabei ist es unerheblich, ob diese Konkurrenz einem Hochschullehrer durch einen anderen Professor gemacht wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Februar 1965 - VII C 151.63 -, BVerwGE 20, 235 ff.; VG Düsseldorf, Beschluss vom 2. März 1999 - 15 L 184/99 -, KMK-HSchR/NF 42 I Nr. 10, Rn. 1 f.), auch wenn dieser bereits emeritiert ist (vgl. VGH BW, Beschluss vom 28. April 2003 - 9 S 576/03 -, NVwZ 2003, 1003 [ 1004 ] ), durch einen Lehrbeauftragten (vgl. VGH BW, Beschluss vom 3. April 1985 - 9 S 2913/84 -, NVwZ 1985, 667 [ 670 ] ) oder, wie vorliegend, durch einen wissenschaftlichen Mitarbeiter (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29. Mai 2013 - 3 M 199/13 -, juris Rn. 2 ff.).

  • VG Münster, 19.06.2023 - 5 K 3102/21
    vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29. Mai 2013 - 3 M 199/13 -, juris, Rn. 6 m. w. N.

    vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29. Mai 2013 - 3 M 199/13 -, juris, Rn. 6.

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