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   OVG Sachsen-Anhalt, 30.09.2004 - 2 L 468/04   

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https://dejure.org/2004,23343
OVG Sachsen-Anhalt, 30.09.2004 - 2 L 468/04 (https://dejure.org/2004,23343)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30.09.2004 - 2 L 468/04 (https://dejure.org/2004,23343)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30. September 2004 - 2 L 468/04 (https://dejure.org/2004,23343)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BauGB § 127 II Nr. 1

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Öffentliches Baurecht- Selbstständigkeit einer Anbaustraße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beurteilung der Selbstständigkeit einer abzweigenden Stichstrasse (Anbaustrasse) in Form einer Sackgasse im erschließungsrechtlichen Sinne; Besondere Bedeutung der Ausdehnung, der Beschaffenheit, der Zahl der durch sie erschlossenen Grundstücke sowie vor allem dem Maß ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1365 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.09.2004 - 2 L 468/04
    Art. 103 Abs. 1 GG fordert allein, dass das Gericht das Vorbringen zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (BVerfG, Beschl. v. 19.05.1992 - 1 BvR 986/91 -, BVerfGE 86, 133 [145]).

    Art. 103 Abs. 1 GG ist erst verletzt, wenn das Gericht gegen diesen Grundsatz erkennbar verstoßen hat; das Bundesverfassungsgericht geht grundsätzlich davon aus, dass ein Gericht dem Verfassungsgebot entsprochen hat (BVerfGE 86, 133 [146]; 87, 363 [392]).

    Als Indiz für die Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG ist erst anzusehen, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Parteivortrags zu einer Frage von zentraler Bedeutung nicht eingegangen ist, sofern das Vorbringen vom Gericht nicht für unerheblich oder offensichtlich unsubstanziiert gehalten wird (BVerfGE 86, 133 [146]).

  • BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83

    Selbständigkeit einer Erschließungsanlage

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.09.2004 - 2 L 468/04
    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits mehrfach (vgl. Urt. v. 09.11.1984 - BVerwG 8 C 77.83 - , DVBl 1985, 297; Urt. v. 23.06.1995 - BVerwG 8 C 33.94 -, NVwZ-RR 1995, 695 m. w. N.) entschieden hat, kommt es für die Beantwortung der Frage, ob eine Verkehrsanlage erschließungsrechtlich selbständig oder unselbständig ist, auf den Gesamteindruck an, den die tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter vermitteln; besondere Bedeutung kommt ihrer Ausdehnung und ferner ihrer Beschaffenheit, der Zahl der durch sie erschlossenen Grundstücke sowie vor allem dem Maß der Abhängigkeit zwischen ihr und der Straße zu, in die sie einmündet (vgl. u.a. Urt. v. 23.03.1984 - BVerwG 8 C 65.82 -, Buchholz 406.11 [BBauG] § 127 Nr. 42, S. 19 [23]).

    Da eine Zufahrt typischerweise ohne Weiterfahrmöglichkeit endet, typischerweise nur eine bestimmte Tiefe aufweist und ebenso typischerweise gerade, also nicht in Kurven verläuft, hat das Bundesverwaltungsgericht erkannt, es könne davon ausgegangen werden, dass eine öffentliche, für das Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art vorgesehene, etwa 100 m lange und nicht verzweigte Sackgasse (Stichstraße), die eine ihrer Ausdehnung angemessene Anzahl von Grundstücken erschließt und im zeitlichen Zusammenhang mit der Anbaustraße endgültig hergestellt worden ist, in die sie einmündet, regelmäßig als erschließungsrechtlich unselbständig zu qualifizieren ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.11.1984, a. a. O.).

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.09.2004 - 2 L 468/04
    Der Grundsatz rechtlichen Gehörs gebietet dem Gericht gleichfalls nicht, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen ausdrücklich zu bescheiden (BVerfG, Beschl. v. 17.11.1992 - 1 BvR 168, 1509/89, 638, 639/90 -, BVerfGE 87, 363 [392 f]).

    Art. 103 Abs. 1 GG ist erst verletzt, wenn das Gericht gegen diesen Grundsatz erkennbar verstoßen hat; das Bundesverfassungsgericht geht grundsätzlich davon aus, dass ein Gericht dem Verfassungsgebot entsprochen hat (BVerfGE 86, 133 [146]; 87, 363 [392]).

  • VGH Bayern, 06.11.2003 - 22 ZB 03.2602

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils; Bezogenheit auf

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.09.2004 - 2 L 468/04
    Dies gilt auch dann, wenn ein Urteil möglicherweise zu Unrecht mit der Unzulässigkeit der Klage begründet worden ist (so auch BayVGH, Beschl. v. 06.11.2003 - 22 ZB 03.2602 -, NVwZ-RR 2004, 223).
  • BVerwG, 23.06.1995 - 8 C 33.94

    Erschließungsbeitragsrechtliche Beurteilung eines aus einer befahrbaren und einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.09.2004 - 2 L 468/04
    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits mehrfach (vgl. Urt. v. 09.11.1984 - BVerwG 8 C 77.83 - , DVBl 1985, 297; Urt. v. 23.06.1995 - BVerwG 8 C 33.94 -, NVwZ-RR 1995, 695 m. w. N.) entschieden hat, kommt es für die Beantwortung der Frage, ob eine Verkehrsanlage erschließungsrechtlich selbständig oder unselbständig ist, auf den Gesamteindruck an, den die tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter vermitteln; besondere Bedeutung kommt ihrer Ausdehnung und ferner ihrer Beschaffenheit, der Zahl der durch sie erschlossenen Grundstücke sowie vor allem dem Maß der Abhängigkeit zwischen ihr und der Straße zu, in die sie einmündet (vgl. u.a. Urt. v. 23.03.1984 - BVerwG 8 C 65.82 -, Buchholz 406.11 [BBauG] § 127 Nr. 42, S. 19 [23]).
  • BVerwG, 23.03.1984 - 8 C 65.82

    Erschließung - Reihenhaussiedlung - Erschließungsanlage - Erschließungsfunktion -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.09.2004 - 2 L 468/04
    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits mehrfach (vgl. Urt. v. 09.11.1984 - BVerwG 8 C 77.83 - , DVBl 1985, 297; Urt. v. 23.06.1995 - BVerwG 8 C 33.94 -, NVwZ-RR 1995, 695 m. w. N.) entschieden hat, kommt es für die Beantwortung der Frage, ob eine Verkehrsanlage erschließungsrechtlich selbständig oder unselbständig ist, auf den Gesamteindruck an, den die tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter vermitteln; besondere Bedeutung kommt ihrer Ausdehnung und ferner ihrer Beschaffenheit, der Zahl der durch sie erschlossenen Grundstücke sowie vor allem dem Maß der Abhängigkeit zwischen ihr und der Straße zu, in die sie einmündet (vgl. u.a. Urt. v. 23.03.1984 - BVerwG 8 C 65.82 -, Buchholz 406.11 [BBauG] § 127 Nr. 42, S. 19 [23]).
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