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   OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2010 - 3 M 434/10   

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https://dejure.org/2010,22072
OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2010 - 3 M 434/10 (https://dejure.org/2010,22072)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30.11.2010 - 3 M 434/10 (https://dejure.org/2010,22072)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30. November 2010 - 3 M 434/10 (https://dejure.org/2010,22072)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 2 Abs 3 LFGB, § 6 LFGB, § 39 LFGB, Art 3 Abs 2 Buchst a EGV 1333/2008
    Verbot des Inverkehrbringens eines Nahrungsergänzungsmittels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit des Inverkehrbringens eines die Aminosäure L-Tyrosin enthaltenen Nahrungsergänzungsmittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Verbot des Inverkehrbringens eines Nahrungsergänzungsmittels

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit des Inverkehrbringens eines die Aminosäure L-Tyrosin enthaltenen Nahrungsergänzungsmittels

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 28.01.2010 - C-333/08

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2010 - 3 M 434/10
    Da Art. 36 AEUV allerdings eine - eng auszulegende - Ausnahme vom Grundsatz des freien Warenverkehrs innerhalb der Union darstellt, haben die nationalen Behörden, die sich auf Aspekte des Gesundheitsschutzes berufen, in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung der Ergebnisse der internationalen wissenschaftlichen Forschung darzutun, dass ihre Regelung zum wirksamen Schutz der in dieser Bestimmung erfassten Interessen erforderlich ist, und insbesondere, dass das Inverkehrbringen der in Frage stehenden Erzeugnisse eine tatsächliche Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung darstellt (vgl. EuGH, Urt. v. 28.01.2010 - C-333/08 - "Kommission/Frankreich", Rdnr. 87).

    In einem solchen Zusammenhang ist Gegenstand der Risikobewertung, die der Mitgliedstaat vorzunehmen hat, die Beurteilung des Wahrscheinlichkeitsgrads der schädlichen Auswirkungen der Verwendung auch von (nicht zugelassenen) Zusatzstoffen bei der Herstellung von Lebensmitteln auf die menschliche Gesundheit sowie der Schwere dieser potenziellen Auswirkungen (vgl. EuGH, Urt. v. 28.01.2010, a. a. O., Rdnr. 89).

    Eine korrekte Anwendung des Vorsorgeprinzips erfordert daher - erstens - die Bestimmung der möglicherweise negativen Auswirkungen der Verwendung eines - wie hier - Zusatzstoffes auf die Gesundheit und - zweitens - eine umfassende Bewertung des Gesundheitsrisikos auf der Grundlage der zuverlässigsten verfügbaren wissenschaftlichen Daten und der neuesten Ergebnisse der internationalen Forschung (vgl. EuGH, Urt. v. 28.01.2010, a. a. O., Rdnr. 92).

  • OLG Köln, 08.12.2006 - 6 U 145/06

    Erlaubnispflicht für Inverkehrbringen von Nahrungsergänzungsmitteln mit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2010 - 3 M 434/10
    Der Vertrieb eines Nahrungsergänzungsmittels wie des hier streitigen Produkts, das unter anderem die Aminosäure L-Tyrosin enthält, ohne Zulassung nach § 68 LFGB stellt damit grundsätzlich einen Verstoß gegen §§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LFGB dar (vgl. OLG Köln, Urt. v. 08.12.2006 - 6 U 145/06 - juris).
  • EuGH, 29.04.2010 - C-446/08

    'Solgar Vitamin''s France u.a.' - Richtlinie 2002/46/EG - Angleichung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2010 - 3 M 434/10
    Der Europäische Gerichtshof hat im Hinblick auf die nunmehr in Artikel 34 und 36 AEUV geregelte Freiheit des Warenverkehrs entschieden, dass mangels einer (umfassenden) Harmonisierung und soweit beim gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Forschung noch Unsicherheiten bestehen, es grundsätzlich Sache der Mitgliedstaaten ist, unter Berücksichtigung der Erfordernisse des freien Warenverkehrs innerhalb der Union zu bestimmen, in welchem Umfang sie den Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen gewährleisten wollen und ob sie für das Inverkehrbringen von bestimmten Stoffen eine vorherige Genehmigung verlangen (vgl. EuGH, Urt. v. 29.04.2010 - C-446/08 - "Solgar" Rdnr. 35 m. w. N.).
  • EuGH, 23.09.2003 - C-192/01

    Kommission / Dänemark

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2010 - 3 M 434/10
    Dieses den Gesundheitsschutz betreffende Ermessen ist von besonderer Bedeutung, wenn nachgewiesen wird, dass beim gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Forschung Unsicherheiten hinsichtlich bestimmter in der Lebensmittelherstellung verwendeter Stoffe bestehen (vgl. EuGH, Urt. v. 23.09.2003 - C 192/01 - "Kommission/Dänemark", Rdnr. 43).
  • BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 21.06

    Arzneimittel; Lebensmittel; Nahrungsergänzungsmittel; Beeinflussung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2010 - 3 M 434/10
    Das von der Antragstellerin zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juli 2007 (3 C 21.06, NVwZ 2008, 439) ist für das vorliegende Verfahren hierbei nicht einschlägig, da sich das Bundesverwaltungsgericht in dieser Entscheidung nur mit den in § 2 Abs. 3 Satz Nr. 1 LFGB genannten Stoffen befasst hat.
  • EuGH, 05.02.2004 - C-95/01

    Greenham und Abel

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2010 - 3 M 434/10
    Allerdings darf die Risikobewertung nicht auf rein hypothetische Erwägungen gestützt werden (vgl. (EuGH, Urt. v. 05.02.2004 - C-95/01 - "Greenham und Abel", Rdnr. 43).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2014 - 13 A 1901/11

    Verwendung der Aminosäure "Lysin" in rohen Fleischerzeugnissen zur Herstellung

    15/3657, S. 58 zu § 2 LFGB; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. November 2010 - 3 M 434/10 -, juris, Rn. 6; OLG Köln, Urteil vom 8. Dezember 2006 - 6 U 145/06 -, juris, mit Anm. Teufer, in: ZLR 2007, 231, 236; VG Hamburg, Urteil vom 19. Januar 2010 - 4 K 2003/08 -, juris, Rn. 37; Zipfel/Rathke, Lebensmittelrecht, Kommentar Stand September 2013, Band II C 102 § 2, Rn. 13; Stallberg, Europarechtliche Grenzen des Verwendungsverbots für andere Stoffe als Vitamine und Mineralstoffe - Rechtliche Implikation der BGH-Urteile zu "Glucosaminsulfat", in: LMuR 2011, 1, 4; Dannecker/Gorny/Höhn/Mettke/Preuß, LFGB, Kommentar Stand November 2013, § 2 Rn. 102; BVerwG, Urteil vom 1. März 2012 - 3 C 15.11 -, juris, offengelassen; a.A. BGH, Urteil vom 15. Juli 2010 - I ZR 123/09 -, juris; Meyer/Streinz, LFGB.

    vgl. EuGH, Urteile vom 29. April 2010 - C-446/08 - "Solgar", juris, Rn. 35, vom 28. Januar 2010 - C-333/08 - "Kommission./. Frankreich, juris, Rn. 85, vom 23. September 2003 - C-192/01 - "Kommission./.Dänemark", juris, Rn. 43; so auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. November 2010 - 3 M 434/10 -.

  • VG Magdeburg, 26.03.2012 - 1 A 164/10

    Untersagung des Inverkehrbringens eines Nahrungsergänzungsmittels

    Eine korrekte Anwendung des Vorsorgeprinzips erfordert daher - erstens - die Bestimmung der möglicherweise negativen Auswirkungen der Verwendung eines - wie hier - Zusatzstoffes auf die Gesundheit und - zweitens - eine umfassende Bewertung des Gesundheitsrisikos auf der Grundlage der zuverlässigsten verfügbaren wissenschaftlichen Daten und der neuesten Ergebnisse der internationalen Forschung (OVG LSA, B. v. 30.11.2010 - 3 M 434/10 -, zitiert nach juris, Rdnr. 7 m. w. N.).
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