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   OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2016 - 2 L 41/15   

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OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2016 - 2 L 41/15 (https://dejure.org/2016,53191)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30.11.2016 - 2 L 41/15 (https://dejure.org/2016,53191)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30. November 2016 - 2 L 41/15 (https://dejure.org/2016,53191)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2009 - 2 K 142/07

    Fehlende Antragsbefugnis für Normenkontrolle gegen einen Regionalen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2016 - 2 L 41/15
    Dies gilt namentlich für die Rüge, das Verwaltungsgericht weiche von der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (Urt. v. 30.07.2009 - 2 K 142/07 -, juris) ab; denn es fehlt schon an einer Gegenüberstellung voneinander abweichender Rechtssätze des Oberverwaltungsgerichts einerseits und des Verwaltungsgerichts andererseits.

    Insoweit verweist der Senat auf das bereits von der Klägerin zitierte Urteil vom 30.07.2009 (Az: 2 K 142/07, juris), in dem der Senat folgendes festgestellt hat (vgl. RdNrn. 17 f.):.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2010 - 2 L 54/09

    Errichtung eines SB-Marktes auf "Außenbereichsinsel"

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2016 - 2 L 41/15
    Eine Abweichung im Sinne der Vorschriften über die Zulassung von Rechtsmitteln liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. d. Senats v. 12.01.2010 - 2 L 54/09 -, juris, RdNr. 22, m.w.N.; Beschl. v. 02.12.2015 - 2 L 4/15 -) vor, wenn das vorinstanzliche Gericht in Anwendung derselben Vorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden (abstrakten) Rechts- oder ggf. Tatsachensatz von einem in der Rechtsprechung des im Instanzenzug übergeordneten Gerichts aufgestellten ebensolchen Satz abgewichen ist; die Zulassungsbegründung muss darlegen, dass und inwiefern dies der Fall ist (vgl. BVerwG, Beschl. 08.07.2011 - BVerwG 5 B 22.11 -, ZOV 2011, 219).

    Um den für die Frage der Divergenz notwendigen Vergleich in der Sache zu ermöglichen, muss dargelegt werden, dass ein vom Verwaltungsgericht gebildeter, tragender abstrakter, aber inhaltlich bestimmter Rechtssatz entweder ausdrücklich gebildet worden ist oder sich doch aus der Entscheidung eindeutig ergibt, dass das Verwaltungsgericht von einem abstrakten, fallübergreifenden Rechtssatz ausgegangen ist und seinen Erwägungen zugrunde gelegt hat; der aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichts gewonnene, hinreichend bezeichnete Rechtssatz ist sodann einem anderen eindeutig gegenüberzustellen, der aus der konkreten Entscheidung im Instanzenzug zu gewinnen ist (Beschl. d. Senats v. 12.01.2010 - 2 L 54/09 -, juris, RdNr. 22, m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2010 - 2 L 148/09

    Anfechtung einer Baugenehmigung wegen Nichteinhaltung erforderlicher

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2016 - 2 L 41/15
    Die Frage muss für eine Vielzahl, jedenfalls Mehrzahl von Verfahren bedeutsam sein; jedoch reicht allein der Umstand nicht aus, dass der Ausgang des Rechtsstreits auch für andere Personen von Interesse sein könnte oder sich vergleichbare Fragen in einer unbestimmten Vielzahl ähnlicher Verfahren stellen (vgl. Beschl. d. Senats v. 23.04.2010 - 2 L 148/09 -, juris, RdNr. 12).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2016 - 2 L 41/15
    Sie setzt insbesondere auch die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (BVerwG, Beschl. v. 19.08.1997 - BVerwG 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328, RdNr. 2 in juris).
  • BVerwG, 30.06.2006 - 5 B 99.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Anforderungen an das

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2016 - 2 L 41/15
    Die Darlegung der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung erfordert, dass der Rechtsmittelführer konkret auf die Rechts- oder Tatsachenfrage, ihre Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit sowie ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.06.2006 - BVerwG 5 B 99.05 -, juris, m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 26.03.2009 - 12 KN 11/07

    Antragsbefugnis eines Plannachbarn i.R.e. Normenkontrollverfahrens gegen die

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2016 - 2 L 41/15
    Darüber hinausgehende individuelle Betroffenheiten sind nur zu berücksichtigen, soweit sie auf der Ebene der Regionalplanung erkennbar und von Bedeutung sind (vgl. NdsOVG, Urt. v. 26.03.2009 - 12 KN 11/07 -, Juris, m. w. Nachw.).
  • BVerwG, 15.05.1997 - 3 C 16.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis gegen die nach § 2 Abs. 2 GHBG zu

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2016 - 2 L 41/15
    Insoweit ist die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Rechtscharakter der Genehmigung eines Bebauungsplans (vgl. Urt. v. 15.05.1997 - BVerwG 3 C 16.96 -, juris RdNr. 27 m. w. N.) auf die vorliegende Fallkonstellation ohne weiteres übertragbar.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2015 - 2 L 4/15

    Verlust der Zugehörigkeit zu einem Denkmalbereich

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2016 - 2 L 41/15
    Eine Abweichung im Sinne der Vorschriften über die Zulassung von Rechtsmitteln liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. d. Senats v. 12.01.2010 - 2 L 54/09 -, juris, RdNr. 22, m.w.N.; Beschl. v. 02.12.2015 - 2 L 4/15 -) vor, wenn das vorinstanzliche Gericht in Anwendung derselben Vorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden (abstrakten) Rechts- oder ggf. Tatsachensatz von einem in der Rechtsprechung des im Instanzenzug übergeordneten Gerichts aufgestellten ebensolchen Satz abgewichen ist; die Zulassungsbegründung muss darlegen, dass und inwiefern dies der Fall ist (vgl. BVerwG, Beschl. 08.07.2011 - BVerwG 5 B 22.11 -, ZOV 2011, 219).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2016 - 2 L 41/15
    Solche Zweifel liegen nur dann vor, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt worden sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 -, NVwZ 2011, 546 [547], m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 26.11.2002 - 1 D 36/01

    Normenkontrollklage gegen Regionalplan Oberes Elbtal/Osterzgebirge;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2016 - 2 L 41/15
    Einem Bauantragsteller, dessen Vorhaben nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB ein Ziel der Raumordnung entgegengehalten werden kann, ist daher für einen Normenkontrollantrag gegen diesen Raumordnungsplan antragsbefugt, auch wenn das Ziel Private nicht unmittelbar bindet (BVerwG, Beschl. v. 13.11.2006, a. a. O.; SächsOVG, Urt. v. 26.11.2002 - 1 D 36/01 -, UPR 2004, 450; NdsOVG, Beschl. v. 28.10.2004 - 1 KN 155/03 -, NVwZ-RR 2005, 162).".
  • BVerwG, 02.04.1993 - 7 B 38.93

    Feststellungsklage - Abgabensatzung - Ersatzvornahme

  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 CN 3.06

    Flächennutzungsplan; Darstellung von Konzentrationsflächen; Standortplanung für

  • BVerwG, 08.07.2011 - 5 B 22.11

    Zur Darlegung einer Divergenzrüge

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

  • OVG Niedersachsen, 28.10.2004 - 1 KN 155/03

    Normenkontrolle gegen ein Regionales Raumordnungsprogramm; Rechtsnatur eines

  • OVG Bremen, 28.03.2000 - 1 A 314/99

    Gewerberecht: Anfechtung der Satzung einer Handwerksinnung

  • VG Oldenburg, 16.11.2015 - 11 A 2142/15

    Gesellschaft; Gesellschafter; Tierbetreuer; Tierhalter; Tierhaltungsverbot

    20 Danach ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass Mitglieder einer Gesellschaft, die sich zur Tierhaltung zusammengeschlossen haben, auch gemeinschaftliche Halter dieser Tiere sind (vgl. ohne weitere Begründung VG Neustadt, Beschluss vom 17. März 2015 - 2 L 41/15.NW - S. 4).
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