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   OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2003 - 2 M 334/02   

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https://dejure.org/2003,23233
OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2003 - 2 M 334/02 (https://dejure.org/2003,23233)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 31.01.2003 - 2 M 334/02 (https://dejure.org/2003,23233)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 31. Januar 2003 - 2 M 334/02 (https://dejure.org/2003,23233)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    BauGB § 34 I 1; ; BauGB § 34 II 1; ; BauNVO § 3; ; BauNVO § 4; ; BauNVO § 6; ; BImSchG § 3; ; LSA-BauO § 6; ; LSA-BauO § 65 I

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nachbarrechtsverletzung durch Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Sporthalle und eines Jugendtreffs; Einordnung eines Gebietes als reines Wohngebiet im Sinne der Baunutzungsverordnung (BauNVO); Diffuse Prägung der Eigenart der näheren Umgebung im ...

Verfahrensgang

  • VG Dessau - 1 B 353/02
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2003 - 2 M 334/02
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 06.12.1996 - 4 B 215.96

    Bauplanungsrecht - Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich, Beeinträchtigungen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2003 - 2 M 334/02
    Die Bestimmung des § 34 Abs. 1 BauGB 98 entfaltet nicht schlechthin, sondern nur dann nachbarschützende Wirkung, wenn das im Tatbestandsmerkmal des Einfügens verankerte Rücksichtnahmegebot verletzt ist (BVerwG, Beschl. v. 06.12.1996 - BVerwG 4 B 215.96 -, BRS 58 Nr. 164, m. w. N.).

    Vielmehr ist subjektivrechtlich erforderlich, dass das Vorhaben die gebotene Rücksichtnahme speziell auf die in seiner unmittelbaren Nähe vorhandene Bebauung vermissen lässt (BVerwG, Beschl. v. 06.12.1996, a. a. O., m. w. N.).

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2003 - 2 M 334/02
    Allerdings reicht die Notwendigkeit einer Bauleitplanung im hier anhängigen baurechtlichen Nachbarstreit nicht aus, um allein deswegen eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots zu anzunehmen; denn der Eigentümer eines Grundstücks kann gegenüber einer auf dem Nachbargrundstück genehmigten Bebauung Rücksichtnahme auf seine Interessen im Rahmen einer Abwägung mit den Interessen des Nachbarn nur insoweit verlangen, als er über eine schutzwürdige Abwehrposition verfügt (BVerwG, Urt. v. 25.02.1977 - BVerwG IV C 22.75 -, BVerwGE 52, 122 [126]).

    Abzustellen ist darauf, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist (BVerwG, Urt. v. 25.02.1977 - BVerwG 4 C 22.75 -, BVerwGE 52, 122).

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2003 - 2 M 334/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (siehe Urt. v. 26.05.1978 - BVerwG 4 C 9.77 -, BRS 33 Nr. 36; Dürr in: Brügelmann, BauGB, § 34 RdNr. 17 m. w. N.) "muß die nähere Umgebung einmal insoweit berücksichtigt werden, als sich die Ausführung des Vorhabens auf sie (gemeint ist die Umgebung) auswirken kann und zweitens insoweit, als die Umgebung ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstückes prägt oder doch beeinflußt.

    Auch ein Vorhaben, das den durch seine Umgebung gesetzten Rahmen überschreitet, kann sich i. S. v. § 34 Abs. 1 BauGB 98 einfügen, wenn das Vorhaben keine bodenrechtlich beachtlichen Spannungen begründet oder schon vorhandene noch erhöht (BVerwG, Urt. v. 17.06.1993 - BVerwG 4 C 17.91 -, NVwZ 1994, 294; Urt. v. 26.05.1978 - BVerwG 4 C 9.77 -, BVerwGE 55, 369 [386]).

  • BVerwG, 16.10.2002 - 1 B 349.02

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ablehnung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2003 - 2 M 334/02
    Mit Beschluss vom 08.07.2002 (Az: 1 B 349/02 DE) hat das Verwaltungsgericht Dessau den Antrag der Antragsteller auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes mit der Begründung abgelehnt, nach Aktenlage lasse sich ein Verstoß gegen baurechtliche Vorschriften, die (auch) den Interessen der Nachbarn zu dienen bestimmt seien, nicht feststellen.

    den angefochtenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Dessau vom 8. Juli 2002 - 1 B 349/02 DE - zu ändern.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.06.2002 - A 2 S 711/99
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2003 - 2 M 334/02
    v. 16.11.2000 (LSA-GVBl., S. 594), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.12.2001 (LSA-GVBl., S. 540 [544]), oder zu gewerbe- bzw. gaststättenrechtlichen Auflagen (vgl. OVG LSA, Urt. v. 26.06.2002 - A 2 S 711/99 -).
  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2003 - 2 M 334/02
    Eine normative Festlegung der Immissionsgrenzwerte für Sportlärm ist mit der Sportlärmschutzverordnung (18. BImschV) vom 18.07.1991 (BGBl I 1588) erfolgt, die durch baugebietsspezifische Immissionsrichtwerte das nachbarschaftliche Rücksichtnahmegebot konkretisiert (BVerwG, Urt. v. 23.09.1999 - BVerwG 4 C 6.98 -, DVBl. 2000, 192).
  • BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73

    Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2003 - 2 M 334/02
    Das bedeutet, dass - im Sinne der Bildung einer "Art von Mittelwert" - nicht nur den emittierenden Betrieben und Anlagen eine Rücksichtnahmepflicht, sondern auch denjenigen eine Duldungspflicht auferlegt wird, die sich in der Nähe einer Belästigungsquelle ansiedeln (BVerwG, Urt. v. 12.12.1975 - BVerwG IV C 71.73 -, BVerwGE 50, 49 [54 f.]).
  • BVerwG, 03.01.1983 - 4 B 224.82

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch bei baurechtskonformer Genehmigung nach

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2003 - 2 M 334/02
    Zu einer abweichenden Beurteilung nötigt auch die Bemerkung der Antragsteller nicht, sie hätten wegen des angelegten Biotops darauf vertraut, dass die nordöstliche Seite des Baugrundstücks von jeder Bebauung frei bleibe; denn aus einer Baugenehmigung, die zur Ausnutzung eines bloß augenblicklichen Lagevorteils Gelegenheit bietet, lässt sich kein Schutz vor einer Verschlechterung der freien Aussicht oder vor Einsichtsmöglichkeiten von später genehmigten Gebäuden herleiten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 03.01.1983 - BVerwG 4 B 224.82 -, BRS 40 Nr. 192).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.01.2000 - A 2 S 158/98
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2003 - 2 M 334/02
    Je empfindlicher und schutzwürdiger die Stellung desjenigen ist, dem die Rücksichtnahme im gegebenen Zusammenhang zugute kommt, um so mehr kann er an Rücksichtnahme verlangen; je verständlicher und unabweisbarer die mit dem Vorhaben verfolgten Interessen sind, um so weniger braucht derjenige, der das Vorhaben verwirklichen will, Rücksicht zu nehmen (OVG LSA, Beschl. v. 04.01.2000 - A 2 S 158/98 -, m. w. N.).
  • BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 74.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Baurecht - BImSchG - Beeinträchtigung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2003 - 2 M 334/02
    v. 26.09.2002 (BGBl I 3830) - BImSchG - (BVerwG, Urt. v. 30.09.1983 - BVerwG 4 C 74.78 -, NVwZ 1984, 509).
  • BVerwG, 13.06.1969 - IV C 80.67

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für ein Vorhaben im nicht beplanten

  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

  • BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 17.91

    Was wird bei Erweiterung einer vorhandenen baulichen Anlage geprüft?

  • BVerwG, 15.04.1987 - 4 B 60.87

    Gebäude - Umgebung - Nord-Süd-Richtung - Rahmen - Einfügen - Ost-West-Richtung

  • BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68

    Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Mitteilung der

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

  • VG Bremen, 17.05.2023 - 1 K 22/17

    Beschwerde gegen Basketballanlage, Urteil vom 17.05.2023 - Basketball;

    Den Schutzstatus eines reinen Wohngebietes wird der Kläger jedoch nicht beanspruchen können, weil sein Grundstück durch seine unmittelbare Nachbarschaft zu einer Schule faktisch vorbelastet ist (vgl. dazu OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 30.8.2017 - 8 C 11787/16, juris, Rn. 69 m.w.N.; OVG Niedersachsen, Urt. v. 10.11.2009, 1 LC 236/05; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 31.1.2003, 2 M 334/02, Rn. 29, juris).

    Eine Einrichtung, die auch der Versorgung anderer Stadtteile dient, ist mit dem Charakter eines reinen Wohngebietes nicht zu vereinbaren (vgl. OVG Niedersachsen, Urt. v. 10.11.2009 - 1 LC 236/05; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 31.1.2003 - 2 M 334/02 -, Rn. 29, juris; VG München, Beschl. v. 22.4.2013 - M 8 SN 12.5578, juris; VG Gelsenkirchen, Urt. v. 10.7.2014 - 5 K 3060/13 -, Rn. 31, juris; VG Trier, Beschl. v. 18.9.2009 - 5 L 477/09.NTR -, Rn. 11, juris).

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