Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2003 - 2 M 337/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,17976
OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2003 - 2 M 337/03 (https://dejure.org/2003,17976)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 31.07.2003 - 2 M 337/03 (https://dejure.org/2003,17976)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 31. Juli 2003 - 2 M 337/03 (https://dejure.org/2003,17976)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,17976) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    AuslG §§ 49 ff; ; GG Art. 6 I; ; VwGO § 123 I

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aussetzen der Abschiebung von Familienmitgliedern

Verfahrensgang

  • VG Magdeburg - 3 B 359/03
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2003 - 2 M 337/03
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.04.2003 - 2 M 49/03
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2003 - 2 M 337/03
    Allerdings entspricht es der Auffassung des Senats, dass Änderungen der Sach-, Prozess- oder Rechtslage, welche über einen Änderungsantrag geltend gemacht werden können, nicht dazu dienen dürfen, den auf der zum Entscheidungszeitpunkt maßgeblichen Lage ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts in Frage zu stellen, weil sie ungeeignet sind, sich mit dem auf dieser Basis ergangenen Beschluss auseinander zu setzen (offen lassend noch: OVG LSA, Beschl. v. 14.04.2003 - 2 M 49/03 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2003 - 2 M 191/03
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2003 - 2 M 337/03
    Weder für Frau ... noch für Q. sind Umstände dargelegt oder ersichtlich, die zu dem Schluss führen müssten, dass diese Familienangehörigen besonderer Betreuung durch die Antragsteller bedürften (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 07.05.20032 - 2 M 191/03 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.11.2006 - 2 M 296/06

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Kinder

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass die Beschwerde mit "neuem Vorbringen" insoweit nicht geführt werden kann, als damit eine Änderung der Sach-, Rechts- oder Verfahrenslage dargetan wird (OVG LSA, Beschl. v. 31.07.2003 - 2 M 337/03 - Beschl. v. 01.08.2003 - 2 M 339/03 - so auch Bader, in: Bader/Funke-Kaiser/ Kuntze/ von Albedyll, Kommentar zur VwGO, 2. Aufl., § 146 RdNr. 36; a. A. wohl VGH BW, Beschl. v. 12.04.2002 - 7 S 653/02 -, NVwZ 2002, 883 [884]); denn mit "neuem Vortrag" kann nicht belegt werden, dass die angegriffene Entscheidung unrichtig ergangen ist; das ist deshalb vorauszusetzen, weil nur solcher Vortrag zulässigerweise geleistet werden kann, welcher sich mit der Entscheidung auseinander setzt, die auf einer früheren Sach-, Rechts- oder Prozesslage ergangen ist.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.09.2006 - 2 M 240/06

    Abschiebungsschutz

    Dabei kann es dahingestellt bleiben, ob die mit der Abschiebung der übrigen Familienmitglieder verbundene Trennung hier über eine durch Art. 6 Abs. 1 GG verbotene Zumutbarkeitsschwelle hinausgehen würde oder nicht (vgl. insoweit Beschl. d. Sen. v. 31.07.2003 - 2 M 337/03 - ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2006 - 2 M 208/05

    Auswirkungen der Verfassungswidrigkeit des § 33 AufenthG

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass die Beschwerde mit "neuem Vorbringen" insoweit nicht geführt werden kann, als damit eine Änderung der Sach-, Rechts- oder Verfahrenslage dargetan wird (OVG LSA, Beschl. v. 31.07.2003 - 2 M 337/03 - Beschl. v. 01.08.2003 - 2 M 339/03 - so auch Bader, in: Bader/Funke-Kaiser/ Kuntze/ von Albedyll, Kommentar zur VwGO, 2. Aufl., § 146 RdNr. 36; a. A. wohl VGH BW, Beschl. v. 12.04.2002 - 7 S 653/02 -, NVwZ 2002, 883 [884]); denn mit "neuem Vortrag" kann nicht belegt werden, dass die angegriffene Entscheidung unrichtig ergangen ist; das ist deshalb vorauszusetzen, weil nur solcher Vortrag zulässigerweise geleistet werden kann, welcher sich mit der Entscheidung auseinander setzt (§ 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO), die auf einer früheren Sach-, Rechts- oder Prozesslage ergangen ist.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.12.2004 - 2 M 574/04

    Umdeutung einer mit neuem Vortrag geführten Beschwerde durch das

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass die Beschwerde mit "neuem Vorbringen" insoweit nicht geführt werden kann, als damit eine Änderung der Sach-, Rechts- oder Verfahrenslage dargetan wird (OVG LSA, Beschl. v. 31.07.2003 - 2 M 337/03 - Beschl. v. 01.08.2003 - 2 M 339/03 - Beschl. v. 23.04.2004 - 2 M 228/04 - so auch Bader, in: Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, Kommentar zur VwGO, 2. Aufl., § 146 RdNr. 36; a. A. wohl VGH BW, Beschl. v. 12.04.2002 - 7 S 653/02 -, NVwZ 2002, 883 [884]); denn mit "neuem Vortrag" kann nicht belegt werden, dass die angegriffene Entscheidung unrichtig ergangen ist; das ist deshalb vorauszusetzen, weil nur solcher Vortrag zulässigerweise geleistet werden kann, welcher sich mit der Entscheidung auseinander setzt (§ 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO), die auf einer früheren Sach-, Rechts- oder Prozesslage ergangen ist.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.08.2003 - 2 M 339/03

    Ausnahmsweise zu beachtendes neues Vorbringen im Beschwerdeverfahren

    Wie der Senat gerade jüngst betont hat, kann die Beschwerde mit "neuem Vorbringen" insoweit nicht geführt werden, als damit eine Änderung der Sach-, Rechts- oder Verfahrenslage dargetan wird (OVG LSA, Beschl. v. 31.07.2003 - 2 M 337/03 -); denn mit "neuem Vortrag" kann nicht belegt werden, dass die angegriffene Entscheidung unrichtig ergangen ist; das ist deshalb vorauszusetzen, weil nur solcher Vortrag zulässigerweise geleistet werden kann, welcher sich mit der Entscheidung auseinander setzt (§ 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO), die auf einer früheren Sach-, Rechts- oder Prozesslage ergangen ist.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2004 - 2 M 561/04

    Zur Bestimmung "übergroßer Grundstücke"

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass die Beschwerde mit "neuem Vorbringen" insoweit nicht geführt werden kann, als damit eine Änderung der Sach-, Rechts- oder Verfahrenslage dargetan wird (OVG LSA, Beschl. v. 31.07.2003 - 2 M 337/03 - Beschl. v. 01.08.2003 - 2 M 339/03 - so auch Bader, in: Bader/Funke-Kaiser/ Kuntze/ von Albedyll, Kommentar zur VwGO, 2. Aufl., § 146 RdNr. 36; a. A. wohl VGH BW, Beschl. v. 12.04.2002 - 7 S 653/02 -, NVwZ 2002, 883 [884]); denn mit "neuem Vortrag" kann nicht belegt werden, dass die angegriffene Entscheidung unrichtig ergangen ist; das ist deshalb vorauszusetzen, weil nur solcher Vortrag zulässigerweise geleistet werden kann, welcher sich mit der Entscheidung auseinander setzt (§ 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO), die auf einer früheren Sach-, Rechts- oder Prozesslage ergangen ist.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2004 - 2 M 895/03

    Kein neues Vorbringen im Beschwerdeverfahren möglich

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass die Beschwerde mit "neuem Vorbringen" insoweit nicht geführt werden kann, als damit eine Änderung der Sach-, Rechts- oder Verfahrenslage dargetan wird (OVG LSA, Beschl. v. 31.07.2003 - 2 M 337/03 - Beschl. v. 01.08.2003 - 2 M 339/03 - so auch Bader, in: Bader/Funke-Kaiser/ Kuntze/ von Albedyll, Kommentar zur VwGO, 2. Aufl., § 146 RdNr. 36; a. A. wohl VGH BW, Beschl. v. 12.04.2002 - 7 S 653/02 -, NVwZ 2002, 883 [884]); denn mit "neuem Vortrag" kann nicht belegt werden, dass die angegriffene Entscheidung unrichtig ergangen ist; das ist deshalb vorauszusetzen, weil nur solcher Vortrag zulässigerweise geleistet werden kann, welcher sich mit der Entscheidung auseinander setzt (§ 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO), die auf einer früheren Sach-, Rechts- oder Prozesslage ergangen ist.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2004 - 2 M 589/04

    Keine neuen Tatsachen im Beschwerdeverfahren beim vorläufigen Rechtsschutz

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass die Beschwerde mit "neuem Vorbringen" insoweit nicht geführt werden kann, als damit eine Änderung der Sach-, Rechts- oder Verfahrenslage dargetan wird (OVG LSA, Beschl. v. 31.07.2003 - 2 M 337/03 - Beschl. v. 01.08.2003 - 2 M 339/03 - Beschl. v. 23.04.2004 - 2 M 228/04 - so auch Bader, in: Bader/Funke-Kaiser/ Kuntze/von Albedyll, Kommentar zur VwGO, 2. Aufl., § 146 RdNr. 36; a. A. wohl VGH BW, Beschl. v. 12.04.2002 - 7 S 653/02 -, NVwZ 2002, 883 [884]); denn mit "neuem Vortrag" kann nicht belegt werden, dass die angegriffene Entscheidung unrichtig ergangen ist; das ist deshalb vorauszusetzen, weil nur solcher Vortrag zulässigerweise geleistet werden kann, welcher sich mit der Entscheidung auseinander setzt (§ 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO), die auf einer früheren Sach-, Rechts- oder Prozesslage ergangen ist.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2004 - 2 M 228/04

    Regelmäßig keine "Auseinandersetzung" mit der erstinstanzlichen Entscheidung

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass die Beschwerde mit "neuem Vorbringen" insoweit nicht geführt werden kann, als damit eine Änderung der Sach-, Rechts- oder Verfahrenslage dargetan wird (OVG LSA, Beschl. v. 31.07.2003 - 2 M 337/03 - Beschl. v. 01.08.2003 - 2 M 339/03 - so auch Bader, in: Bader/Funke-Kaiser/ Kuntze/ von Albedyll, Kommentar zur VwGO, 2. Aufl., § 146 RdNr. 36; a. A. wohl VGH BW, Beschl. v. 12.04.2002 - 7 S 653/02 -, NVwZ 2002, 883 [884]); denn mit "neuem Vortrag" kann nicht belegt werden, dass die angegriffene Entscheidung unrichtig ergangen ist; das ist deshalb vorauszusetzen, weil nur solcher Vortrag zulässigerweise geleistet werden kann, welcher sich mit der Entscheidung auseinander setzt (§ 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO), die auf einer früheren Sach-, Rechts- oder Prozesslage ergangen ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht