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   OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2008 - 2 L 23/06   

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OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2008 - 2 L 23/06 (https://dejure.org/2008,22553)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 31.07.2008 - 2 L 23/06 (https://dejure.org/2008,22553)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 31. Juli 2008 - 2 L 23/06 (https://dejure.org/2008,22553)
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Hessen, 21.02.2008 - 3 UE 191/07

    Zum Abschiebungsschutz tschetschenischer Volkszugehöriger aus Tschetschenien in

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2008 - 2 L 23/06
    Der Senat teilt die Ansicht des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ( Urt.v. 21.02.2008 - 3 UE 191/07.A -, Juris), dass damit eine Prognoseregelung nur für vorverfolgte Personen getroffen wird, während für unverfolgt ausgereiste Flüchtlinge es bei der Prüfung bleibt, ob der Flüchtling heute bei Rückkehr in sein Heimatland erwartbar Verfolgungsmaßnahmen oder einen sonstigen ernsthaften Schaden erleiden wird oder hiervon unmittelbar bedroht ist.

    Der letztgenannte Maßstab entspricht dabei dem in der Rechtsprechung entwickelten Maßstab der "beachtlichen Wahrscheinlichkeit" in Anlehnung an die britische Rechtsprechung des "real risk", wobei auch ein Verfolgungsrisiko von unter 50 % als beachtlich wahrscheinliches Risiko angesehen werden kann (vgl. HessVGH, Urt.v. 21.02.2008, a.a.O.).

    Der Senat teilt die Auffassung des HessVGH in seinem Urteil vom 21.02.2008 (a.a.O.), dass sich die Situation in Tschetschenien im Vergleich zum Ausreisezeitpunkt des Klägers im Herbst 2003 entscheidend verändert hat.

    Unter Würdigung dieser Erkenntnismittel kommt der Senat - wie auch der HessVGH in seinem Urteil vom 21.02.2008 (a.a.O.) - zu dem Ergebnis, dass die Sicherheitslage in Tschetschenien zwar nach wie vor problematisch ist, für Rückkehrer ohne Bezug zu dem Maschadow-Regime bzw. den tschetschenischen Rebellen jedoch gleichwohl stichhaltige Gründe dagegen sprechen, dass diese (erneut) von asylerheblichen Verfolgungsmaßnahmen bedroht sein werden.

    Bestehen hierfür Anhaltspunkte, bleibt es bei dem "ernsthaften Hinweis" des Art. 4 Abs. 4 QRL und der darin enthaltenen Vermutungsregel, da dieser Personenkreis mit verfolgungsrelevanten Maßnahmen, die bis hin zu Folterungen und Verschwindenlassen führen können, bei Rückkehr zu rechnen hat und daher keine stichhaltigen Gründe dagegen sprechen, dass er nicht erneut von solcher Verfolgung oder einem solchen Schaden bedroht ist (HessVGH, Urt.v. 21.02.2008, a.a.O.).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn von Seiten der Ausländerbehörde bei der Beschaffung der Heimreisedokumente (Passersatzpapiere) gewährleistet wird, dass diese eine ausreichend lange Geltungsdauer haben, die den Kläger in die Lage versetzen, sich in seinem Heimatland auszuweisen bis er dort einen neuen Pass beantragen und erhalten kann (vgl. HessVGH, Urt.v. 21.02.2008, a.a.O.).

    Nach Auffassung des HessVGH (Urt.v. 21.02.2008, a.a.O.) setzt § 60 Abs. 7 AufenthG die Vorgaben des Art. 15c) QRL nicht vollständig und zutreffend um, da er zum einen den Wortlaut des Art. 15c) QRL durch Weglassen des Tatbestandselements "infolge willkürlicher Gewalt" nicht vollständig wiedergebe und zum anderen die Ausschlussklausel des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG auf Grund der Vorgaben der QRL nicht auf Sachverhaltskonstellationen des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG /Art. 15c) QRL übertragen werden dürfe.

  • BVerwG, 01.10.1985 - 9 C 20.85

    Asylanspruch bei einer Verfolgungsmaßnahme "im Bereich des Möglichen"

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2008 - 2 L 23/06
    Der Bejahung hinreichender Sicherheit vor erneuter Verfolgung stehen andererseits nicht jede noch so geringe Möglichkeit abermaligen Verfolgungseintritts und jeder - auch entfernt liegende - Zweifel an der künftigen Sicherheit des Betroffenen entgegen; vielmehr müssen hieran mindestens "ernsthafte" Zweifel bestehen ( BVerwG, Urt.v. 01.10.1985 - 9 C 20/85 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 37).

    Dass die Gefahr erneuter Übergriffe "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" ausgeschlossen werden kann, ist nicht erforderlich (BVerwG Urt. vom 01.10.1985, a.a.O.).

  • BVerwG, 06.06.2003 - 1 B 265.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Gefahr von politischer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2008 - 2 L 23/06
    Es ist möglich, aus der bei der Anhörung durch das Bundesamt protokollierten Aussage des Ausländers auf dessen Unglaubwürdigkeit zu schließen, wenn diese Aussage solche Widersprüche, Ungereimtheiten oder Unvereinbarkeiten mit gesicherten Erkenntnissen aufweist, dass sie die Wahrheit der behaupteten Tatsachen auch ohne einen persönlichen Eindruck des Gerichts von seiner Glaubwürdigkeit von vornherein ausschließen (vgl. BVerwG, Beschl.v. 06.06.2003 - 1 B 265/02 -, Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.03.2006 - 2 L 40/06

    Asyl und Aufenthaltsbeendigung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2008 - 2 L 23/06
    Eine flächendeckende Bedrohung der tschetschenischen Zivilbevölkerung in Tschetschenien durch russische Sicherheitskräfte und Militärs und diesen zuzuordnenden Verbänden, wie sie noch im Zeitpunkt der Ausreise des Klägers vorgelegen haben und die Annahme eine regionalen Gruppenverfolgung gerechtfertigt haben mag (vgl. Urt.d. Senats v. 31.03.2006 2 L 40/06 - Juris), ist heute so nicht mehr feststellbar.
  • BVerwG, 01.02.2007 - 1 C 24.06

    Flüchtlingsanerkennung; begründete Furcht vor Verfolgung; Gruppenverfolgung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2008 - 2 L 23/06
    Nach der Rechtsprechung des BVerwG (vgl. Urt.v. 01.02.2007 - 1 C 24.06 -, NVwZ 2007, 590, [BVerwG 01.02.2007 - BVerwG 1 C 24.06] m.w. Nachw.) kann sich allerdings die Gefahr eigener Verfolgung des Flüchtlings nicht nur aus gegen ihn selbst gerichteten Maßnahmen ergeben (anlassgeprägte Einzelverfolgung), sondern auch aus gegen Dritte gerichteten Maßnahmen, wenn diese Dritten wegen eines asylerheblichen Merkmals verfolgt werden, das der Flüchtling mit ihnen teilt, und wenn er sich mit ihnen in einer nach Ort, Zeit und Wiederholungsträchtigkeit vergleichbaren Lage befindet (Gefahr der Gruppenverfolgung).
  • VGH Bayern, 24.10.2007 - 11 B 03.30710
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2008 - 2 L 23/06
    Auch der BayVGH (vgl. Urt.v. 24.10.2007 - 11 B 03.30710 -, Juris) geht davon aus, dass von asylerheblichen Verfolgungsmaßnahmen im Wesentlichen nur (noch) solche Personen betroffen sind, die einer bestimmten Risikogruppe angehören, so insbesondere Angehörige von Aufständischen, ferner Personen, die selbst der Kooperation mit den Separatisten verdächtig sind, oder die deshalb den Unwillen der staatlichen Gewalt auf sich gezogen haben, weil sie in Opposition zu den Machthabern in Tschetschenien stehen, für Menschenrechtsorganisationen tätig sind oder sich Beschwerde führend an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte oder andere Stellen gewandt haben.
  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2008 - 2 L 23/06
    War er noch keiner asylrechtlich beachtlichen Bedrohung ausgesetzt, kommt es bei der anzustellenden Prognose darauf an, ob ihm bei verständiger Würdigung aller Umstände seines Falles politische Verfolgung mit "beachtlicher" Wahrscheinlichkeit droht ( BVerwG, Urt.v. 29.11.1977 -, 1 C 33.71 -, Buchholz 402.23 § 28 AuslG Nr. 11).
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2008 - 2 L 23/06
    Eine Verfolgung liegt vor, wenn dem Einzelnen in Anknüpfung an eines der in § 60 Abs. 1 Satz 1 AufenthG genannten Merkmale gezielt Rechtsverletzungen zugefügt werden, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen (siehe grundsätzlich: BVerfG, Urt.v. 10.07.1989 - 2 BvR 502, 1000 und 961/86 -, BVerfGE 80, 315, 339 [BVerfG 10.07.1989 - 2 BvR 501/86] ).
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2008 - 2 L 23/06
    Wurde ein Ausländer demgegenüber bereits im Herkunftsland politisch verfolgt, so gilt zu seinen Gunsten ein herabgestufter Wahrscheinlichkeitsmaßstab: Er muss vor erneuter Verfolgung "hinreichend sicher" sein ( BVerfG, Beschl.v. 02.07.1980, - 1 BvR 147/80, 1 BvR 181/80, 1 BvR 182/80 -, BVerfGE 54, 341 [360] ).
  • BVerwG, 08.09.1992 - 9 C 62.91

    Asylrecht - Verfolgungsprognose - Tamilen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2008 - 2 L 23/06
    Über die "theoretische" Möglichkeit, Opfer eines Übergriffs zu werden, hinaus ist erforderlich, dass objektive Anhaltspunkte einen Übergriff als nicht ganz entfernte und damit durchaus "reale" Möglichkeit erscheinen lassen (BVerwG. Urt.v. 09.04.1991 - 9 C 91/90 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 143; BVerwG, Urt.v. 08.09.1992 - 9 C 62/91 -, NVwZ 1993, 191 [BVerwG 08.09.1992 - 9 C 62/91] [192]).
  • BVerwG, 25.07.2000 - 9 C 28.99

    Terrorismusabwehr; Misshandlung in der Haft; Vermutung für politische Verfolgung;

  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 237.80

    Asylsuchender - Rückkehr in Heimatstaat - Politische Verfolgung -

  • BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 91.90

    Tatsächliche Verfolgunsbetroffenheit junger Tamilen in Sri Lanka - Anerkennung

  • BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 60.89

    Religiöse Verfolgung als Asylgrund

  • BVerwG, 09.09.1997 - 9 C 43.96

    Regionale Gruppenverfolgung - Örtlich begrenzte Gruppenverfolgung -

  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2012 - A 3 S 1876/09

    Verfolgung von Russen aus Tschetschenien in den anderen Teilen der russischen

    43 Auch unter Zugrundelegung der Maßstäbe des Art. 8 RL 2004/83/EG, an denen die Zumutbarkeit einer inländischen Fluchtalternative zu messen ist (BVerwG vom 1.2.2007 - 1 C 24.06 -, NVwZ 2007, 590), steht politisch unverdächtigen und erwerbsfähigen Tschetschenen in den meisten Teilen der Russischen Föderation eine inländische Fluchtalternative bzw. interner Schutz im Sinne von § 60 Abs. 1 Satz 4 und 5 AufenthG i.V.m. Art. 8 RL 2004/83/EG zur Verfügung (vgl. BayVGH, Urteil vom 29.01.2010 - 11 B 07.30343 -, juris; Urteil vom 21.06.2010 - 11 B 08.30103 -, juris; Urteil vom 09.08.2010 - 11 B 09.30091 -, juris; Urteil vom 11.11.2010 - 11 B 09.30087 -, juris; OVG Bremen, Urteil vom 29.04.2010 - 2 A 315/08.A -, EZAR-NF 62 Nr. 20; OVG Hamburg, Beschluss vom 27.11.2009 - 2 Bf 337/02.A -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.03.2009 - OVG 3 B 16.08 -, juris; OVG Sachen-Anhalt, Urteil vom 31.07.2008 - 2 L 23/06 -, juris; HessVGH, Urteil vom 21.02.2008 - 3 UE 191/07.A -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.10.2006 - A 3 S 46/06 -, juris; OVG Saarland, Beschluss vom 29.05.2006 - 3 Q 1/06 - juris; NdsOVG, Beschluss vom 16.01.2007 - 13 LA 67/06 -, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 07.02.2011 - A 5 A 152/09 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.07.2012 - 2 L 68/10

    Abschiebungsschutz für vorverfolgten Tschetschenen

    Unter Würdigung dieser Erkenntnismittel ist der Senat in seinem Urteil vom 31.07.2008 (2 L 23/06 -, Juris) zu dem Ergebnis gelangt, dass bei der anzustellenden Gefährdungsprognose im Rahmen der Rückausschlussklausel des Art. 4 Abs. 4 a. E. QRL entscheidend ist, ob der Rückkehrer zu einer der besonders gefährdeten Personengruppen gehört, wobei hierzu insbesondere Personen zählen, die selbst oder in ihrem familiären Umfeld von Seiten der tschetschenischen Sicherheitskräfte mit ehemaligen oder derzeitigen Mitgliedern der Rebellenorganisation in Zusammenhang gebracht werden.
  • VGH Bayern, 27.04.2010 - 11 B 07.30511

    Tschetschenische bzw. inguschische Volkszugehörige aus Tschetschenien

    1.2.1 Dass ethnische Tschetschenen, soweit sie keiner besonderen Risikogruppe angehören, selbst bei Annahme einer allein aus der Zugehörigkeit zu dieser Volksgruppe resultierenden kollektiven Vorverfolgung und unter Zugrundelegung der daraus resultierenden Beweiserleichterung nach Art. 4 Abs. 4 QRL in Tschetschenien vor Übergriffen sicher sind, denen nach § 60 Abs. 1 AufenthG i.V.m. Art. 9 f. QRL Rechtserheblichkeit zukommt, haben u. a. der Hessische Verwaltungsgerichtshof im Urteil vom 21. Februar 2008 (a.a.O. RdNrn. 61 - 84), das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt im Urteil vom 31. Juli 2008 (Az. 2 L 23/06 RdNrn. 29 - 58) und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Urteil vom 3. März 2009 (Az. 3 B 16.08 RdNrn. 26 - 50) übereinstimmend ausgesprochen.

    Wenn die Menschenrechtsorganisation "Memorial" in der Ausarbeitung "Bewohner Tschetscheniens in der Russischen Föderation Oktober 2007 - April 2009" (S. 4) ausgeführt hat, im Jahr 2008 sei die Zahl der Entführungen und Morde in Tschetschenien wieder angestiegen, so folgt daraus nicht, dass die Feststellungen in den Entscheidungen vom 21. Februar 2008 (a.a.O.), 31. Juli 2008 (a.a.O.) und 3. März 2009 (a.a.O.), auf die das erkennende Gericht vorstehend Bezug genommen hat, deshalb unzutreffend geworden sind.

  • OVG Hamburg, 27.11.2009 - 2 Bf 337/02

    Verfolgung tschetschenischer Volkszugehöriger; Beurteilung nach der

    Diese Überzeugung wird u.a. geteilt von dem Verwaltungsgerichtshof Kassel (Urt. v. 21.2.2008, NVwZ-RR 2008, 828 f. und Urt. v. 24.4.2008, 3 UE 410/06A., juris, AuAS 2008, 167 nur LS) und dem OVG Magdeburg (Urt. v. 31.7.2008, 2 L 23/06, juris), das sich dem VGH Kassel angeschlossen hat, sowie von dem OVG Berlin-Brandenburg (Urt. v. 3.3.2009, 3 B 16.08, juris) und dem VGH München (Urt. v. 12.1.2009, 11 B 06.30900, juris), die beide darüber hinaus eine inländische Fluchtalternative annehmen.
  • VGH Bayern, 11.12.2008 - 11 B 03.31261

    Tschetschenische Asylsuchende; keine Vorverfolgung; keine beachtliche

    Soweit tschetschenischen Volkszugehörigen keine tatsächliche oder unterstellte frühere Mitwirkung bzw. Einbindung bei den Rebellentruppen oder im Regime Maschadow entgegengehalten werden kann, können diese heute ohne asylrelevante Gefährdung nach Tschetschenien zurückkehren (vgl. BayVGH vom 16.6.2008 a.a.O., vom 17.4.2008 a.a.O., vom 31.8.2007 11 B 02.31724, ebenso Hessischer VGH vom 21.2.2008 InfAuslR 2008, 271 f.; OVG Sachsen-Anhalt vom 31.7.2008 2 L 23/06).
  • VGH Bayern, 11.11.2010 - 11 B 09.30087

    Tschetschenin aus Tschetschenien; Abreise aus Tschetschenien vor dem Beginn des

    Zu den "Risikogruppen", deren Mitglieder heute in Tschetschenien u. U. noch von Verfolgungsmaßnahmen bedroht sein könnten, gehören Mitglieder illegaler bewaffneter Verbände und deren Angehörige, ferner Personen, die in Opposition zu den Machthabern in Moskau oder Grosny stehen, die für Menschenrechtsorganisationen arbeiten oder die als Beschwerdeführer bei regionalen oder internationalen Menschenrechtseinrichtungen in Erscheinung getreten sind (vgl. in diesem Sinn z.B. die "Neuen Empfehlungen für Asylverfahren von Tschetschenen" des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen [Asylmagazin 2009, S. 15]; ferner OVG SA vom 31.7.2008 Az. 2 L 23/06 RdNr. 57).
  • VG Regensburg, 10.12.2008 - RO 9 K 08.30142

    Russland, Wahrscheinlichkeitsmaßstab, herabgestufter Wahrscheinlichkeitsmaßstab,

    Demgegenüber nehmen andere Obergerichte an, dass der Maßstab der "hinreichenden Sicherheit" bei vorverfolgt ausgereisten Flüchtlingen durch die in Art. 4 Abs. 4 QRL enthaltene Rückausnahme abgelöst wird (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31.07.2008, Az 2 L 33/06; Urteil vom 31.07.2008, Az 2 L 23/06; HessVGH, Urteil vom 21.02.2008, Az 3 UE 191/07.A; Urteil vom 24.04.2008, Az 3 UE 410/06.A: vgl. auch Huber/Göbel-Zimmermann, Ausländer- und Asylrecht, 2. Auflage, München 2008, Rn. 1686 ff.).

    Für Rückkehrer ohne Bezug zu dem Maschadow-Regime beziehungsweise zu den tschetschenischen Rebellen sprechen stichhaltige Gründe im Sinne von Art. 4 Abs. 4 QRL dagegen, dass diese von asylerheblichen Verfolgungsmaßnahmen bedroht sein werden (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31.07.2008, Az 2 L 33/06; Urteil vom 31.07.2008, Az 2 L 23/06; HessVGH, Urteil vom 21.02.2008, Az 3 UE 191/07.A; Urteil vom 24.04.2008, Az 3 UE 410/06.A; Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 28.02.2008, Az 12 A 340/05; vgl. auch BayVGH, Urteil vom 16.06.2008, Az 11 B 07.30185, der in Ermangelung einer Verfolgung im zu entscheidenden Fall die beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Rückkehrgefährdung ablehnte).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.03.2009 - 3 B 16.08

    Ausländerrecht: Rückkehrpflicht von Tschetschenen in die Russische Förderation;

    Der Senat folgt insoweit den Entscheidungen des VGH Kassel (Urteil vom 21. Februar 2008, a.a.O.) und des OVG Magdeburg (Urteil vom 31. Juli 2008 - 2 L 23/06 -, juris), die auch durch weitere Erkenntnismittel bestätigt werden.
  • VGH Bayern, 29.01.2010 - 11 B 07.30343

    Tschetschenische Asylbewerber

    Insoweit ist der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der anderen Oberverwaltungsgerichte der Auffassung, dass tschetschenische Volkszugehörige aus Tschetschenien, denen keine tatsächliche oder unterstellte Mitwirkung bzw. Einbindung bei den Rebellentruppen oder im Regime Maschadow entgegengehalten werden kann, heute nach Tschetschenien zurückkehren können, ohne dass ihnen Maßnahmen i. S. von § 60 Abs. 1 AufenthG, Art. 9 f. QRL drohen (BayVGH vom 11.12.2008 Az. 11 B 03.31261, Juris, RdNr. 25; vom 17.4.2008 Az. 11 B 08.30038; Juris, RdNr. 35 - 46; HessVGH vom 21.2.2008, Az. 3 UE 191/07.A, Juris, RdNr. 61 - 84; OVG Sachsen-Anhalt vom 31.7.2008 Nr. 2 L 23/06, Juris, RdNr. 29 - 58; OVG Berlin-Brandenburg vom 3.3.2009 Az. 3 B 16.08, Juris, RdNr. 26 - 50).
  • OVG Sachsen, 23.03.2009 - A 5 B 376/07

    Russische Förderation; Tschetschenien; Inländische Fluchtalternative;

    Urt. v. 11.12.2008 - 11 B 03.31261 - OVG Sachs.-Anh., Urt. v. 31.7.2008 - 2 L 23/06 - BayVGH, Urt. v. 12.1.2009 - 11 B 06.30900 -, alle zitiert nach juris.
  • VGH Bayern, 12.01.2009 - 11 B 06.30900

    Tschetschenischer Asylbewerber; keine Vorverfolgung wegen fehlendem zeitlichem

  • VGH Bayern, 21.06.2010 - 11 B 08.30103

    Tschetschenischer Volkszugehöriger; keine individuelle Vorverfolgung; inländische

  • OVG Sachsen, 13.05.2009 - A 5 A 274/08

    Tschetschenien; inländische Fluchtalternative

  • OVG Sachsen, 07.02.2011 - A 5 A 152/09

    Tschetschenien, grundsätzliche Bedeutung, rechtliches Gehör

  • VGH Bayern, 09.08.2010 - 11 B 09.30091

    Teilweise individuell vorverfolgte Tschetschenen aus Tschetschenien;

  • VGH Bayern, 27.01.2010 - 11 B 09.30281

    Tschetschenische Asylbewerberin

  • VGH Bayern, 24.11.2009 - 11 B 06.30899

    Kumykische Volkszugehörige aus Tschetschenien

  • VG Stade, 21.07.2015 - 3 A 2633/13
  • VG Gelsenkirchen, 07.11.2011 - 6a K 2827/10

    Russische Föderation; PTBS; inländische Fluchtalternative

  • VGH Bayern, 05.07.2010 - 11 B 09.30114

    Tschetschenische Volkszugehörige aus Tschetschenien; unsubstantiierte

  • VG Schleswig, 21.03.2016 - 1 A 109/13

    Asylrecht - Hauptsacheverfahren

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