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   OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2018 - 1 L 79/18   

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OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2018 - 1 L 79/18 (https://dejure.org/2018,27412)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 31.08.2018 - 1 L 79/18 (https://dejure.org/2018,27412)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 31. August 2018 - 1 L 79/18 (https://dejure.org/2018,27412)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die schriftlichen Fixierungen im Rahmen einer Beförderungsauswahlentscheidung; Vornahme eines Leistungsvergleichs der Bewerber um ein Beförderungsamt

  • rechtsportal.de

    Auswahl; Beamte; Beförderung; Beurteilung, differenzierte; Erwägungen, wesentliche; Gesamturteil; Notenstufe; Vermerk, schriftlicher; Zureichende Auswahlerwägungen und hinreichend differenzierte Beurteilungen als notwendige Grundlage für eine ...

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die schriftlichen Fixierungen im Rahmen einer Beförderungsauswahlentscheidung; Vornahme eines Leistungsvergleichs der Bewerber um ein Beförderungsamt

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2018 - 1 L 79/18
    Ein Beförderungsbewerber hat dementsprechend einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet ( so genannter Bewerbungsverfahrensanspruch, vgl. hierzu: BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2002 - 2 BvQ 25/02 -, NVwZ 2002, 1367 , und Kammerbeschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 ; BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370 [m. z. N.] ).

    Wird das subjektive Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt, folgt daraus, dass der unterlegene Bewerber eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen kann, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d. h. wenn seine Auswahl möglich erscheint ( BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 ).

    Dabei ist vom beschließenden Senat zu beachten, dass es im Hinblick auf den dem Dienstherrn bei der Auswahlentscheidung zustehenden Beurteilungs- und Ermessensspielraum grundsätzlich nicht Aufgabe des Gerichtes ist, den besser geeigneten Bewerber zu bestimmen und eine eigene Prognose der Erfolgsaussichten der Bewerbung vorzunehmen ( so: BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.04.2014 - 1 M 31/14

    Beförderungskonkurrenz und (Negativ-)Wirkungen eines Anforderungsprofils;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2018 - 1 L 79/18
    Die im Rahmen der Ermessensentscheidung vorzunehmende Beurteilung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ist nämlich ein Akt wertender Erkenntnis, bei dem der Ernennungsbehörde durch Art. 33 Abs. 2 GG ein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist mit der Folge, dass Verwaltungsgerichte bei der Überprüfung der behördlichen Entscheidung darauf beschränkt sind, die Einhaltung seiner Grenzen zu kontrollieren, nämlich ob der Dienstherr den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen der Beurteilungsermächtigung verkannt hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat ( siehe OVG LSA, Beschluss vom 15. April 2014 - 1 M 31/14 -, juris [m. w. N.] ).

    Der sich daraus ergebende Betrag war nicht im Hinblick auf ein bloßes Neubescheidungsbegehren weiter zu reduzieren ( siehe: OVG LSA, Beschlüsse vom 15. April 2014 - 1 M 31/14 und 1 M 33/14 -, juris [m. w. N.] ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2018 - 1 L 79/18
    Gegenteiliges folgt auch nicht aus § 45 Abs. 1 Nr. 2 , Abs. 2 VwVfG (i. V. m. § 1 VwVfG LSA ), da die Nachholung einer Begründung hiernach bereits dokumentierte materielle Auswahlerwägungen voraussetzt ( siehe zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, IÖD 2011, 2 ; Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, a. a. O.; zudem: OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. w. N.] ).

    Wird nämlich - wie im gegebenen Besetzungsverfahren - ein Anforderungsprofil aufgestellt oder gilt ein besonderes gesetzliches Anforderungsprofil, kann ein durch ein höheres Gesamturteil bestehender Leistungsvorsprung eines Bewerbers durch den Mitbewerber u. U. dadurch ausgeglichen oder gar beseitigt werden, dass er gerade in den besonderen anforderungsprofilrelevanten Einzelmerkmalen besser beurteilt ist als der in der Gesamtnote besser Beurteilte ( vgl. hierzu: OVG LSA, Beschluss vom 28. April 2015 - 1 M 78/15 - und Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, jeweils juris [m. w. N.] ).

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 36.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2018 - 1 L 79/18
    Nur wenn den Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG bereits bei der Besetzung des Dienstpostens genügt worden ist, kann der ausgewählte Beamte nach erfolgreichem Abschluss einer Bewährungszeit ohne nochmalige Bewerberauswahl befördert werden ( siehe: BVerwG, Urteil vom 11. Februar 2009 - 2 A 7.06 -, juris; Urteil vom 17. August 2005 - 2 C 36.04 -, juris [m. w. N.] ).

    Beamte haben gegenüber dem Dienstherrn bei der Vergabe eines Beförderungsamtes den aus Art. 33 Abs. 2 GG folgenden Anspruch auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl unmittelbar nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ( BVerwG in ständiger Rechtsprechung, etwa, Urteil vom 17. August 2005 - 2 C 36.04 -, juris [m. z. N.] ).

  • BVerwG, 11.02.2009 - 2 A 7.06

    Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung; Verstoß gegen den

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2018 - 1 L 79/18
    Nur wenn den Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG bereits bei der Besetzung des Dienstpostens genügt worden ist, kann der ausgewählte Beamte nach erfolgreichem Abschluss einer Bewährungszeit ohne nochmalige Bewerberauswahl befördert werden ( siehe: BVerwG, Urteil vom 11. Februar 2009 - 2 A 7.06 -, juris; Urteil vom 17. August 2005 - 2 C 36.04 -, juris [m. w. N.] ).

    Denn es ist nicht ausgeschlossen, dass der zeitlich noch vor der Übertragung des Beförderungsdienstpostens durchgeführte Leistungsvergleich inzwischen an Aktualität eingebüßt hat und daher nicht mehr aussagekräftig im Sinne von Art. 33 Abs. 2 GG ist ( siehe: BVerwG, Urteil vom 11. Februar 2009 - 2 A 7.06 -, juris ).

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2018 - 1 L 79/18
    Schließlich stellt die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass die Bewertungsgrundlagen der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind; sie erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG ( so ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, NVwZ-RR 2009, 604 , unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07-, NVwZ 2007, 1178 ).

    Gegenteiliges folgt auch nicht aus § 45 Abs. 1 Nr. 2 , Abs. 2 VwVfG (i. V. m. § 1 VwVfG LSA ), da die Nachholung einer Begründung hiernach bereits dokumentierte materielle Auswahlerwägungen voraussetzt ( siehe zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 -, IÖD 2011, 2 ; Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 -, a. a. O.; zudem: OVG LSA, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. w. N.] ).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2018 - 1 L 79/18
    Daher ist der Verzicht auf ein weiteres Auswahlverfahren nur in einem engen zeitlichen Zusammenhang zu der Zuweisung des Beförderungsdienstpostens denkbar, um die Aktualität der dienstlichen Beurteilungen zu wahren und in der Zwischenzeit möglicherweise hinzukommende weitere Bewerber nicht ohne hinreichende Rechtfertigung vom Auswahlverfahren über das Beförderungsamt auszuschließen ( so: BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, a. a. O.; OVG NRW, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - 6 B 983/13 -, juris ).

    Sind mit der Dienstpostenzuweisung Vorwirkungen auf die spätere Vergabe des Amts im statusrechtlichen Sinne verbunden und wird die hierauf bezogene Auswahlentscheidung damit vorweggenommen oder vorbestimmt, kann der Dienstherr die Bindung an die Auswahlgrundsätze des Art. 33 Abs. 2 GG bereits bei der Auswahlentscheidung für die Dienstpostenvergabe nur dann vermeiden, wenn er die Dienstpostenvergabe von der Auswahlentscheidung für die Vergabe des Statusamtes entkoppelt ( so: BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris = BVerwGE 147, 20 ).

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2018 - 1 L 79/18
    Differenzierungsmöglichkeiten im Gesamturteil dahingehend, dass eine weitere Bewertungsstufe im oberen Bereich der Bewertungsskala oder auch durch die Zulässigkeit von Binnendifferenzierungen, d. h. verbale Zusätze zur abgestuften Bewertung innerhalb von Gesamtnoten, wie z. B. "untere Grenze" oder "obere Grenze" ( vgl. etwa: BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2003 - 2 C 16.02 -, juris, Rn. 13 ), vorhanden sind, werden der Beurteilern nicht eingeräumt.
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2018 - 1 L 79/18
    In einem solchen Fall fehlt es insgesamt an einer tragfähigen, dem Gebot der Bestenauslese entsprechenden Grundlage für die Auswahlentscheidung ( BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 -, juris Rn. 15 [m. w. N.] ).
  • BVerfG, 01.08.2006 - 2 BvR 2364/03

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 iVm Art 33 Absatz 2 durch die Ablehnung eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2018 - 1 L 79/18
    c) Da der aus Art. 33 Abs. 2 GG folgende Bewerbungsverfahrensanspruch nach alledem durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt ist, kann der Antragsteller vorliegend eine erneute Auswahlentscheidung beanspruchen, weil nach den vorstehenden Ausführungen sich auch unter Zugrundelegung des Beschwerdevorbringens derzeit auch nicht mit der hier erforderlichen Gewissheit feststellen lässt, dass der Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung "offensichtlich chancenlos" ( so: BVerfG, Beschluss vom 1. August 2006 - 2 BvR 2364/03 -, NVwZ 2006, 1401 ) ist.
  • BVerwG, 27.09.2011 - 2 VR 3.11

    Umsetzung; personalwirtschaftliches Ermessen; Ausschreibung eines Dienstpostens;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2013 - 1 M 1/13

    Konkurrentenstreit um eine Professorenstelle

  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.04.2014 - 1 M 33/14

    Fortsetzung eines Beförderungsstellenbesetzungsverfahrens

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2014 - 1 M 125/14

    Annahme eines Leistungsvorsprunges sowie zur fiktiven Beurteilung beurlaubter,

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.04.2015 - 1 M 78/15

    Gewichtung von Einzelmerkmalen dienstlicher Beurteilungen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.07.2015 - 4 S 11.15

    Konkurrentenstreit; Schulleiter an einem Gymnasium; dienstliche Beurteilungen;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2016 - 1 M 71/16

    Vergleichbarkeit dienstlicher Regelbeurteilungen von statusdivergierenden Beamten

  • BVerwG, 12.12.2017 - 2 VR 2.16

    Anordnungsgrund; Anwendungsbereich; Ausblenden; Ausblendung;

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

  • BVerfG, 09.07.2002 - 2 BvQ 25/02

    Freihaltung einer Beförderungsstelle bis zur Entscheidung über die

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2006 - 1 M 216/06

    Zum Bewerbungsverfahrensanspruch bei einem Konkurrentenstreit um das Amt eines

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2007 - 1 M 1/07

    Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen

  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2012 - 1 M 60/12

    Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten; einstweiliger

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2013 - 6 B 983/13

    Beschwerde eines Sozialamtsrats in einem Konkurrentenstreitverfahren;

  • BVerwG, 10.05.2016 - 2 VR 2.15

    Beamter; Beförderungsdienstposten; Bewerbungsverfahrensanspruch;

  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 4 S 1083/16

    Kein Anordnungsgrund im Konkurrentenstreitverfahren, wenn der Dienstherr den

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