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OVG Schleswig-Holstein, 02.04.1992 - 3 L 318/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Notenbildung - Bildung von Zwischennoten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Pädagogische Prüfung für das Lehramt; Lehramt; Zwischennote
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 04.07.1991 - 9 A 17/91
- OVG Schleswig-Holstein, 02.04.1992 - 3 L 318/91
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 07.10.1983 - 7 C 54.82
Pharmazeutische Prüfung - Antwort-Wahl-Verfahren - Prüfungssystem
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.04.1992 - 3 L 318/91
Das Rechtsstaatsprinzip und das Demokratieprinzip des Grundgesetzes verpflichten den Gesetzgeber, in grundlegenden normativen Bereichen, insbesondere im Bereich der Grundrechtsausübung, die wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen (BVerwG, Urt. v. 07.10.1983 7 C 54.82 , E 68, 69, 75;… Urt. v. 18.05.1982 7 C 24.81 , E 65, 323, 325).Im Hinblick auf die zweite Staatsprüfung ist es nicht zu beanstanden, daß der Gesetzgeber keine Regelungen über den Prüfungsstoff, die Bestehensvoraussetzungen, das Prüfsystem und die Einzelheiten des Prüfungsverfahrens getroffen hat (vgl. BVerwGE 68, 69, 73 für das pharmazeutische und ärztliche Prüfungsrecht).
- BVerwG, 27.06.1975 - VII C 38.74
Ermittlung der Ausbildungsnote - Zahlenwerte - Anwendung der Aufrundung
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.04.1992 - 3 L 318/91
Die Feststellung des Bestehens der Pädagogischen Prüfung für das Lehramt an Gymnasien und die Bildung des Gesamturteils fallen in einem Vorgang zusammen und sind rechtlich untrennbar miteinander verbunden, weil das aus mehreren Einzelnoten zu bildende Gesamturteil zugleich über das Bestehen der Prüfung entscheidet (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.06.1975 VII C 38.74 , Buchholz 421.0, Prüfungswesen Nr. 64, Seite 7 f.). - VGH Baden-Württemberg, 31.05.1978 - IX 477/78
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.04.1992 - 3 L 318/91
Insoweit weicht der Senat nicht vom Urteil des VGH Bad.-Württ. vom 31.05.1978 IX 477/78 (SPE III F II S. 41, 41 e) ab.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.1985 - 15 A 2461/82
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.04.1992 - 3 L 318/91
Dagegen spricht auch nicht die Auffassung, wonach eine Bildung des arithmetischen Mittels unzulässig sein soll, wenn die Prüfungsordnung dies nicht ausdrücklich vorsieht (vgl. OVG Münster, Urt. v. 25.01.1985 15 A 2461/82 , NVwZ 1985, 595, 596). - BVerwG, 25.03.1981 - 7 C 8.79
Krankenkassenangestellte - Gesetzliche Regelung - Berufsfreiheit - Zweitprüfer - …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.04.1992 - 3 L 318/91
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die der Senat teilt, ist im Prüfungsrecht für eine Übergangszeit die Verbindlichkeit der in Verwaltungsvorschriften enthaltenen Regelungen anzuerkennen, die für die Verwirklichung von Grundrechten des Prüflings wesentlich sind und die deshalb sowie aus Gründen des Demokratie- und Rechtsstaatsprinzips nunmehr durch Rechtsvorschriften getroffen werden müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.03.1981 7 C 8.79 , DVBl. 1981, 1049). - BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80
Schulentlassung
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.04.1992 - 3 L 318/91
Im grundrechtsrelevanten Bereich bedeutet wesentlich in der Regel wesentlich für die Verwirklichung der Grundrechte (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.10.1981 1 BvR 640/80, E 58, 257, 268 f.) Im Hinblick auf die Erlangung der Voraussetzungen für die Ausübung des Lehrerberufs hatte der Gesetzgeber selbst zum Zeitpunkt der von der Klägerin abgelegten Prüfung in § 24 Beamtengesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesbeamtengesetz LBG ) i. d. F. der Bekanntmachung vom 01.06.1987 (GVOBl. S. 271) festgelegt, daß für die Laufbahn des höheren Dienstes neben einem bestimmten Studienabschluß und einem Vorbereitungsdienst die Ablegung einer zweiten Staatsprüfung zu fordern ist. - BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 24.81
Arztrecht - Prüfung - Multiple Choice - Verschärfung
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.04.1992 - 3 L 318/91
Das Rechtsstaatsprinzip und das Demokratieprinzip des Grundgesetzes verpflichten den Gesetzgeber, in grundlegenden normativen Bereichen, insbesondere im Bereich der Grundrechtsausübung, die wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen (…BVerwG, Urt. v. 07.10.1983 7 C 54.82 , E 68, 69, 75; Urt. v. 18.05.1982 7 C 24.81 , E 65, 323, 325).