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OVG Schleswig-Holstein, 02.12.1994 - 11 L 2/94 |
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OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02. Dezember 1994 - 11 L 2/94 (https://dejure.org/1994,11172)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kündigung von Mitgliedern des Personalrats; Rechtfertigung einer außerordentlichen Änderungskündigung; Ersetzung der Zustimmung; Zustimmung; Personalrat; Außerordentliche Kündiugung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 04.07.1994 - PB 11/94
- OVG Schleswig-Holstein, 02.12.1994 - 11 L 2/94
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 601/85
Ordentliche Kündigung wegen Verspätungen
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.12.1994 - 11 L 2/94
Ob diese Vorwürfe deswegen generell als wahr unterstellt werden dürfen (anders die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, Urteil vom 13. März 1987, 7 AZR 601/85), kann hier dahingestellt bleiben, denn der Beteiligte zu 2) hat vor allem die mit Abmahnung vom 07. Mai 1993 erhobenen Vorwürfe teils nicht substantiiert (unerledigte Bearbeitungsfälle) teils überhaupt nicht (unentschuldigtes Fehlen bei einer dienstlichen Veranstaltung) bestritten. - BVerwG, 25.09.1984 - 6 P 25.83
Voraussetzungen der Mitbestimmung bei der Zuweisung von Wohnungen - Anforderungen …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.12.1994 - 11 L 2/94
Die Vorschrift hat das Ziel, die unbefangene und ungestörte Tätigkeit von Personalratsmitgliedern sicherzustellen (die ungestörte Amtsausübung der Personalvertretung insgesamt ergibt sich dadurch nur mittelbar (s. BVerwG, Beschluß vom 25.09.1984, 6 P 25.83, ZBR 1985, 60)). - BAG, 25.02.1958 - 3 AZR 184/55
Mitglied des Betriebsrats - Änderungskündigung - Einzelne Kündigung
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.12.1994 - 11 L 2/94
Hieraus ergibt sich, daß der Arbeitnehmer, wenn er Mitglied der Personalvertretung ist, auch im Falle der Änderungskündigung den besonderen Kündigungsschutz des § 15 Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz - KSchG- genießt und damit das Verfahren nach § 47 BPersVG durchzuführen ist (so für den Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes das Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25. Februar 1958, 3 AZR 184/55, BAGE 5, 214, 216).
- BAG, 22.08.1974 - 2 ABR 17/74
Treuepflicht - Ausschlußfrist - Zustimmung des Betriebsrats - Kündigung eines …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.12.1994 - 11 L 2/94
Damit liegt ein wichtiger Grund zur fristlosen Änderungskündigung i.S.v. § 626 BGB vor (vgl. BAGE 26, 219, 224 f). - BVerwG, 27.09.1984 - 6 P 38.83
Anforderungen an die Auslegung des Begriffs des Ersatzmitglieds eines …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.12.1994 - 11 L 2/94
Die Vorschrift hat das Ziel, die unbefangene und ungestörte Tätigkeit von Personalratsmitgliedern sicherzustellen (die ungestörte Amtsausübung der Personalvertretung insgesamt ergibt sich dadurch nur mittelbar (s. BVerwG, Beschluß vom 25.09.1984, 6 P 25.83, ZBR 1985, 60)). - BAG, 11.02.1992 - 3 AZR 117/91
Haftungsbeschränkung eines Betriebserwerbers im Konkurs
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.12.1994 - 11 L 2/94
Es ist die Prognose gerechtfertigt, daß der Beteiligte zu 2) auch künftig den Anforderungen, denen ein allgemeiner Berufsberater oder ein Bediensteter in einer vergleichbaren Position des gehobenen Dienstes beim Arbeitsamt ausgesetzt ist, nicht gewachsen sein und es daher immer wieder zu mangelnder Erledigung der Aufgaben kommen wird (vgl. zum Prognoseprinzip BAG NZA 1993, 20).
- VGH Bayern, 30.11.2010 - 18 P 10.1924
Personalvertretungsrecht des Bundes
Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass der Arbeitgeber den Personalrat so rechtzeitig zu unterrichten hat, dass er noch innerhalb der zweiwöchigen Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB die Kündigung aussprechen oder - falls der Personalrat seine Zustimmung verweigert oder sich innerhalb von drei Tagen nicht äußert - das Zustimmungsverfahren beim Verwaltungsgericht einleiten kann (…vgl. z.B. Treber in Richardi/Dörner/Weber, a.a.O., RdNr. 46 zu § 47 m.w.N.; BayVGH vom 13.5.1982 Az. 17 C 82 A.908 17 C 82 A.244; OVG Schleswig-Holstein vom 2.12.1994 Az. 11 L 2/94).