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   OVG Schleswig-Holstein, 03.01.2003 - 2 M 153/02   

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OVG Schleswig-Holstein, 03.01.2003 - 2 M 153/02 (https://dejure.org/2003,30883)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03.01.2003 - 2 M 153/02 (https://dejure.org/2003,30883)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03. Januar 2003 - 2 M 153/02 (https://dejure.org/2003,30883)
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Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 10 B 233/02
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.01.2003 - 2 M 153/02
 
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  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.1997 - 7 S 1816/95

    Zur eheähnlichen Gemeinschaft iSd BSHG § 122

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.01.2003 - 2 M 153/02
    Eine solche Beweislastumkehr ist auch in dem Urteil des VGH BW v. 14.04.1997 - 7 S 1816/95 -, FEVS 48, 29 und in dem Beschluss des OVG Lüneburg v. 26.01.1998 - 12 M 345/98 -, FEVS 48, 545 nicht für gegeben gehalten worden.

    Der erkennende Senat teilt die im Urteil des VGH BW v. 14.04.1997 - 7 S 1816/95 - angesprochene und auch im Beschluss des OVG Saarlouis vom 03.04.1998 - 8 V 4/98 -, FEVS 48, 557 aufgegriffene Überlegung, dass der Sozialhilfeträger bei einem Zusammenleben zweier Partner in einer Wohnung grundsätzlich davon ausgehen dürfe, dass eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegen könnte, und er deshalb vor der Hilfegewährung weitere Ermittlungen anstellen dürfe.

  • OVG Saarland, 03.04.1998 - 8 V 4/98

    Eheähnliche Gemeinschaft; Wohngemeinschaft; Zweckgemeinschaft

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.01.2003 - 2 M 153/02
    Der erkennende Senat teilt die im Urteil des VGH BW v. 14.04.1997 - 7 S 1816/95 - angesprochene und auch im Beschluss des OVG Saarlouis vom 03.04.1998 - 8 V 4/98 -, FEVS 48, 557 aufgegriffene Überlegung, dass der Sozialhilfeträger bei einem Zusammenleben zweier Partner in einer Wohnung grundsätzlich davon ausgehen dürfe, dass eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegen könnte, und er deshalb vor der Hilfegewährung weitere Ermittlungen anstellen dürfe.
  • OVG Niedersachsen, 26.01.1998 - 12 M 345/98

    Eheähnliche Gemeinschaft; Sozialhilfe; Beweislast; Wirtschaftsgemeinschaft

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.01.2003 - 2 M 153/02
    Eine solche Beweislastumkehr ist auch in dem Urteil des VGH BW v. 14.04.1997 - 7 S 1816/95 -, FEVS 48, 29 und in dem Beschluss des OVG Lüneburg v. 26.01.1998 - 12 M 345/98 -, FEVS 48, 545 nicht für gegeben gehalten worden.
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.01.2003 - 2 M 153/02
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung (BVerfG, Urteil vom 17.11.1992 - 1 BvL 8/87 -, E 87, 234, 264f ; BVerwG, Urteil vom 17.05.1995 - 5 C 16.93 -, E 98, 195 = NJW 1995, 2802 = FamRZ 1995, 1352 = DVBl 1995, 1184 = FEVS 46, 1) hat den Rechtsbegriff der eheähnlichen Gemeinschaft mit einem gegenüber der vorherigen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung und behördlichen Praxis gewandelten Inhalt gefüllt und ihm ein zusätzliches Tatbestandsmerkmal, nämlich das der Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft hinzugefügt.
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.01.2002 - 2 M 104/01

    Feststellung der Höhe eines Anspruchs auf sozialrechtlichen Bedarfs; Anrechnung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.01.2003 - 2 M 153/02
    Der Senat hat in seinem - vom Verwaltungsgericht nicht angesprochenen - Beschluss vom 02. Januar 2002 - 2 M 104/01 - (SchlHA 2002, 100) hierzu ausgeführt:.
  • BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 16.93

    Bedeutung der eheähnlichen Gemeinschaft in der Sozialhilfe - Mitwirkungspflichten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.01.2003 - 2 M 153/02
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung (BVerfG, Urteil vom 17.11.1992 - 1 BvL 8/87 -, E 87, 234, 264f ; BVerwG, Urteil vom 17.05.1995 - 5 C 16.93 -, E 98, 195 = NJW 1995, 2802 = FamRZ 1995, 1352 = DVBl 1995, 1184 = FEVS 46, 1) hat den Rechtsbegriff der eheähnlichen Gemeinschaft mit einem gegenüber der vorherigen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung und behördlichen Praxis gewandelten Inhalt gefüllt und ihm ein zusätzliches Tatbestandsmerkmal, nämlich das der Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft hinzugefügt.
  • BVerwG, 24.06.1999 - 5 B 114.98

    Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Grundsätzliche

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.01.2003 - 2 M 153/02
    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 24.6.1999 - 5 B 114.98 - die Bemerkung des VGH BW als nicht tragend bezeichnet.
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