Rechtsprechung
OVG Schleswig-Holstein, 03.02.2005 - 1 LA 128/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtliche Wirkung eines nicht ordnungsgemäß ausgefertigten Bebauungsplans; Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans durch den Bürgermeister
- Judicialis
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ausfertigungsmängel von Bebauungsplan
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wirkungen eines nicht ordnungsgemäß ausgefertigten Bebauungsplans (IBR 2005, 446)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 27.07.2004 - 8 A 146/04
- OVG Schleswig-Holstein, 03.02.2005 - 1 LA 128/04
Papierfundstellen
- BauR 2005, 1215 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Schleswig-Holstein, 23.10.1997 - 1 L 69/97
Bürgermeister; Gemeindliche Satzung; Veränderungssperre; Fremdenverkehrssatzung; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.02.2005 - 1 LA 128/04
Die Ausfertigung eines Bebauungsplans durch den Bürgermeister hat zu bestätigen, dass die Satzung - mit ihrem letztlich maßgeblichen Inhalt - an einem bestimmten Tag von der Gemeindevertretung beschlossen worden und die ausgefertigte Satzung (Planzeichnung und Text) mit dem beschlossenen Inhalt der Satzung identisch ist (Authentizität; vgl. Urt. des Senats v. 23.10.1997, 1 L 69/97, Die Gemeinde 1998, 109 f.).Die Ausfertigung eines Bebauungsplans durch den Bürgermeister hat zu bestätigen, dass die Satzung - mit ihrem letztlich maßgeblichen Inhalt - an einem bestimmten Tag von der Gemeindevertretung beschlossen worden und die ausgefertigte Satzung (Planzeichnung und Text) mit dem beschlossenen Inhalt der Satzung identisch ist (Authentizität; vgl. Urt. des Senats v. 23.10.1997, 1 L 69/97, Die Gemeinde 1998, 109 f.).
- BVerwG, 27.01.1999 - 4 B 129.98
Bebauungsplan; Ausfertigung; Bekanntmachung; Inkrafttreten; Festsetzung einer …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.02.2005 - 1 LA 128/04
Gleiches gilt für den - im Widerspruchsbescheid des Beklagten (S. 2) genannten - Gesichtspunkt, dass die Ausfertigung nicht (zeitlich) vor der Bekanntmachung der 1. Änderung des Bebauungsplans erfolgt ist (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 27.01.1999, 4 B 129.98, BRS 62 Nr. 29).