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OVG Schleswig-Holstein, 03.03.1992 - 4 L 162/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig - 5 A 84/90
- OVG Schleswig-Holstein, 03.03.1992 - 4 L 162/91
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84
Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.03.1992 - 4 L 162/91
Nach den im Asylverfahren insoweit anzuwendenden Grundsätzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. April 1985 - 9 C 109.84 - BVerwGE 71, 180 ff.). - BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83
Zum Begriff der politischen Verfolgung
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.03.1992 - 4 L 162/91
Als politisch Verfolgter im Sinne von Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG genießt derjenige Asyl, der wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität oder in Anknüpfung an seine politische Überzeugung oder andere für ihn unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen, gezielt Rechtsverletzungen erleidet, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen und ihn Verfolgungsmaßnahmen aussetzen, die mit Gefahr für Leib und Leben oder Beschränkungen seiner persönlichen Freiheit einhergehen oder solche Verfolgungsmaßnahmen begründet befürchten lassen (vgl. dazu Beschluß des BVerfG vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u.a. -, NVwZ 1990, 151; Urteil des BVerwG vom 17. Mai 1983 - 9 C 36.83 -, BVerwGE 67, 184 ff.). - BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86
Tamilen
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.03.1992 - 4 L 162/91
Als politisch Verfolgter im Sinne von Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG genießt derjenige Asyl, der wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität oder in Anknüpfung an seine politische Überzeugung oder andere für ihn unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen, gezielt Rechtsverletzungen erleidet, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen und ihn Verfolgungsmaßnahmen aussetzen, die mit Gefahr für Leib und Leben oder Beschränkungen seiner persönlichen Freiheit einhergehen oder solche Verfolgungsmaßnahmen begründet befürchten lassen (vgl. dazu Beschluß des BVerfG vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u.a. -, NVwZ 1990, 151; Urteil des BVerwG vom 17. Mai 1983 - 9 C 36.83 -, BVerwGE 67, 184 ff.). - BVerwG, 15.03.1988 - 9 C 278.86
Asylrecht - Politische Verfolgung - Persönliche Merkmale - Genfer Konvention - …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.03.1992 - 4 L 162/91
Dem Asylsuchenden muß - abgestellt auf den Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Tatsachenentscheidung - politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohen, weshalb ihm eine Rückkehr in seinen Heimatstaat nicht zuzumuten ist (BVerfG, Beschluß vom 02. Juli 1980 - 1 BvR 147, 181, 182/80 -, BVerfGE 54, 341 ff., 360; BVerwG, Urteil vom 15. März 1988 - 9 C 278.86 -, NVwZ 1988, 338). - BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80
Wirtschaftsasyl
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.03.1992 - 4 L 162/91
Dem Asylsuchenden muß - abgestellt auf den Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Tatsachenentscheidung - politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohen, weshalb ihm eine Rückkehr in seinen Heimatstaat nicht zuzumuten ist (BVerfG, Beschluß vom 02. Juli 1980 - 1 BvR 147, 181, 182/80 -, BVerfGE 54, 341 ff., 360; BVerwG, Urteil vom 15. März 1988 - 9 C 278.86 -, NVwZ 1988, 338).