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   OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2004 - 2 LB 75/03   

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https://dejure.org/2004,8893
OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2004 - 2 LB 75/03 (https://dejure.org/2004,8893)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03.11.2004 - 2 LB 75/03 (https://dejure.org/2004,8893)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03. November 2004 - 2 LB 75/03 (https://dejure.org/2004,8893)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inhalt von Krankenhausplänen; Bedarfsanalyse als Planungsinstrument; Zweck und Umfang der Bedarfsanalyse; Umfang der Sicherstellung eines Krankenhausangebots in einem Versorgungsgebiet; Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Auslegung des Begriffs der ...

  • Judicialis

    KHG § 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KHG § 8
    Bedarfsanalyse, Krankenhausplan, Versorgungsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 11 A 274/99
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2004 - 2 LB 75/03

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 483
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.12.1986 - 3 C 67.85

    Anforderungen an den Antrag auf Verpflichtung zur Feststellung der Aufnahme eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2004 - 2 LB 75/03
    Relevant ist nur der tatsächlich vorhandene und zu versorgende Bedarf im Einzugsbereich des Krankenhauses und nicht ein durchschnittlicher oder erwünschter Bedarf (BVerwG, Urt. v. 18.12.1986 - 3 C 67.85 -, Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 11 = NJW 1987, 2318).

    Das Bundesverwaltungsgericht legt den Begriff der Bedarfsgerechtigkeit als Voraussetzung für die Aufnahme in den Krankenhausplan in ständiger Rechtsprechung dahin aus, dass ein Krankenhaus dann bedarfsgerecht ist, wenn es nach seinen objektiven Gegebenheiten in der Lage ist, einem vorhandenen Bedarf gerecht zu werden (BVerwG, Urt. v. 18.12.1986 - 3 C 67.85 -, Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 11 = NJW 1987, 2318).

  • BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 88/00

    Zur Versagung der Aufnahme eines privaten Krankenhauses in den "Krankenhausplan

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2004 - 2 LB 75/03
    Die vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung angenommene Bedeutungslosigkeit der Bedarfsdeckung durch die bereits planaufgenommenen Krankenhäuser hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 04. März 2004 (- 1 BvR 88/00 -, NJW 2004, 1648) erneut bestätigt.

    Diese Auslegung des Begriffs der Bedarfsgerechtigkeit entspricht den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Art. 12 Abs. 1 GG (BVerfG, Beschl. v. 04.03.2004 - 1 BvR 88/00 -, NJW 2004, 1648).

  • BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 25.84

    Anspruch auf Bescheidung im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage; Aufnahme

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2004 - 2 LB 75/03
    Die Anforderungen an die Aufstellung von Krankenhausplänen sind seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juli 1985 (- 3 C 25.84 -, E 72, 38 = NJW 1986, 796) in der Rechtsprechung und in der Literatur gleichbleibend und stetig definiert.

    Die Bestimmung der Ziele der Krankenhausplanung ist eine Maßnahme mit überwiegend planerischem Charakter, die gerichtlich nur auf ihre Vereinbarkeit mit dem Gesetzeszweck des KHG überprüft werden kann (so BVerwG, Urt. v. 25.07.1985 - 3 C 25.84 -, E 72, 38 = NJW 1986, 796 zu § 8 Abs. 1 KHG 1981).

  • BVerwG, 31.05.2000 - 3 B 53.99

    Krankenhausplan; Bedarf; Bedarfsanalyse; Bedarfsgerechtigkeit; Bedarfsprognose;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2004 - 2 LB 75/03
    Hinsichtlich der räumlichen Komponente einer Bedarfsanalyse ist nämlich auf den tatsächlich zu versorgenden und nicht auf einen erwünschten oder durchschnittlichen Bedarf im Einzugsbereich des Krankenhauses abzustellen (BVerwG, Beschl. v. 31.05.2000 - 3 B 53.99 -, Buchholz 451.74 § 6 KHG Nr. 5 unter Hinweis auf seine bisherige Rechtsprechung ).

    Anderenfalls würden leerstehende Betten öffentlich gefördert (BVerwG, Beschl. v. 31.05.2000 - 3 B 53.99 -, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 10.09.2002 - 11 UE 3202/98

    Zulassungsfreie Anschlussberufung; Bettenkapazität außerhalb eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2004 - 2 LB 75/03
    Daraus folgt aber nicht, dass in jedem Versorgungsgebiet ein Krankenhausangebot in allen Versorgungsstufen vorgehalten werden muss und demgemäß nur die im jeweiligen Versorgungsgebiet vorhandenen Bettenkapazitäten im betroffenen Fachgebiet berücksichtigt werden dürften (so auch HessVGH, Urt. v. 10.09.2002 - 11 UE 3202/98 -, ESVGH 53, 63).
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