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   OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2016 - 1 LB 14/13   

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OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2016 - 1 LB 14/13 (https://dejure.org/2016,55814)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03.11.2016 - 1 LB 14/13 (https://dejure.org/2016,55814)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03. November 2016 - 1 LB 14/13 (https://dejure.org/2016,55814)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung eines Bauvorbescheids zur Bebauung eines Grundstücks mit einem Gebäude mit Ferienwohnungen; Entstehung einer Splittersiedlung im Außenbereich

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung eines Bauvorbescheids zur Bebauung eines Grundstücks mit einem Gebäude mit Ferienwohnungen; Entstehung einer Splittersiedlung im Außenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Lückenfüllung innerhalb von Splittersiedlung ist unbedenklich

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 02.08.2001 - 4 B 26.01

    Begriff der Bebauung im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB; Ersetzung eines als

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2016 - 1 LB 14/13
    Allerdings sind Baulichkeiten, die nur vorübergehend genutzt zu werden pflegen, unabhängig davon, ob sie landwirtschaftlichen Zwecken (z. B. Scheunen oder Ställe), Freizeitzwecken (z. B. Wochenendhäuser, Gartenhäuser) oder sonstigen Zwecken dienen, in aller Regel keine Bauten, die für sich genommen als ein für die Siedlungsstruktur prägendes Element zu Buche schlagen (vgl. BVerwG, Beschl. vom 06.03.1992 - 4 B 35.92 - juris; BVerwG, Beschl. vom 02.08.2011 - 4 B 26/01 -, juris; BVerwG, Urt. v. 30.06.2015 - 4 B 28.15 - juris Rn. 15; ständige Rechtsprechung des Senates, vgl. nur Urt. vom 19.04.2012 - 1 LB 14/11 -).

    Dass diese Baulichkeiten als bauliche Anlagen im Sinne des § 29 Abs. 1 BauGB zu qualifizieren sind, ändert nichts an dieser Beurteilung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 02.08.2001 - 4 B 26.01 - juris Rn. 5).

  • BVerwG, 18.02.1983 - 4 C 19.81

    Windenergieanlage - Windkraftanlage - Außenbereich - Privilegierung - Umfang -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2016 - 1 LB 14/13
    Dies beruht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf der Erkenntnis, dass ein Flächennutzungsplan zwangsläufig ein grobes Raster enthält (BVerwG, Urt. vom 18.02.1983 - 4 C 19/81 - juris Rn 27).

    Je weniger daher eine im Außenbereich beabsichtigte Anlage die landwirtschaftliche Nutzung einschränkt, umso höhere Anforderungen sind dementsprechend an die Wertung zu stellen, die Anlage widerspreche der Darstellung "Fläche für die Landwirtschaft" (BVerwG, Urt. vom 18.02.1983, a.a.O.).

  • BVerwG, 06.03.1992 - 4 B 35.92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnis auf Grund anormalen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2016 - 1 LB 14/13
    Allerdings sind Baulichkeiten, die nur vorübergehend genutzt zu werden pflegen, unabhängig davon, ob sie landwirtschaftlichen Zwecken (z. B. Scheunen oder Ställe), Freizeitzwecken (z. B. Wochenendhäuser, Gartenhäuser) oder sonstigen Zwecken dienen, in aller Regel keine Bauten, die für sich genommen als ein für die Siedlungsstruktur prägendes Element zu Buche schlagen (vgl. BVerwG, Beschl. vom 06.03.1992 - 4 B 35.92 - juris; BVerwG, Beschl. vom 02.08.2011 - 4 B 26/01 -, juris; BVerwG, Urt. v. 30.06.2015 - 4 B 28.15 - juris Rn. 15; ständige Rechtsprechung des Senates, vgl. nur Urt. vom 19.04.2012 - 1 LB 14/11 -).

    Dies können nämlich nur Anlagen sein, die dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen (dazu BVerwG, Beschl. v. 06.03.1992 - 4 B 35.92 - juris Rn. 5; Beschl. v. 02.03.2000 a.a.O.).

  • BVerwG, 18.05.2001 - 4 C 13.00

    Außenbereich; Nutzungsänderung; Splittersiedlung; Verfestigung; Nutzungsaufgabe;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2016 - 1 LB 14/13
    Auch die Verfestigung einer Splittersiedlung ist nicht zu befürchten, denn in der Ausführung des beantragten Vorhabens kann ein weiterer Vorgang der Zersiedlung nicht gesehen werden (vgl. zu diesem Kriterium BVerwG, Urt. v. 18.05.2001 - 4 C 13.00 - juris Rn 13).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.04.2012 - 1 LB 14/11

    Abgrenzung Innen-/Außenbereich bzgl. eines Gartenbaubetriebs mit Verkaufsstätte

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2016 - 1 LB 14/13
    Allerdings sind Baulichkeiten, die nur vorübergehend genutzt zu werden pflegen, unabhängig davon, ob sie landwirtschaftlichen Zwecken (z. B. Scheunen oder Ställe), Freizeitzwecken (z. B. Wochenendhäuser, Gartenhäuser) oder sonstigen Zwecken dienen, in aller Regel keine Bauten, die für sich genommen als ein für die Siedlungsstruktur prägendes Element zu Buche schlagen (vgl. BVerwG, Beschl. vom 06.03.1992 - 4 B 35.92 - juris; BVerwG, Beschl. vom 02.08.2011 - 4 B 26/01 -, juris; BVerwG, Urt. v. 30.06.2015 - 4 B 28.15 - juris Rn. 15; ständige Rechtsprechung des Senates, vgl. nur Urt. vom 19.04.2012 - 1 LB 14/11 -).
  • BVerwG, 30.06.2015 - 4 C 5.14

    Bauvorbescheid; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Wohnbauvorhaben;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2016 - 1 LB 14/13
    Dies können nur Anlagen sein, die optisch wahrnehmbar und nach Art und Gewicht geeignet sind, ein Gebiet als einen Ortsteil mit einem bestimmten städtebaulichen Charakter zu prägen (BVerwG, Beschl. v. 2.3.2000 - 4 B 25.00 - juris Rn. 3; Urt. v. 14.9.1992 - 4 C 15.90 - juris Rn. 12) und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.06.2015 - 4 C 5.14 - BauR 2015, 1948 [Rn. 11]).
  • BVerwG, 20.04.2000 - 4 B 25.00

    "Sich-Einfügen" eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs in die nähere Umgebung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2016 - 1 LB 14/13
    Dies können nur Anlagen sein, die optisch wahrnehmbar und nach Art und Gewicht geeignet sind, ein Gebiet als einen Ortsteil mit einem bestimmten städtebaulichen Charakter zu prägen (BVerwG, Beschl. v. 2.3.2000 - 4 B 25.00 - juris Rn. 3; Urt. v. 14.9.1992 - 4 C 15.90 - juris Rn. 12) und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.06.2015 - 4 C 5.14 - BauR 2015, 1948 [Rn. 11]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.02.2015 - 1 LB 8/13

    Pferdezucht als privilegierter landwirtschaftlicher (Nebenerwerbs-)Betrieb

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2016 - 1 LB 14/13
    Dies ist auch aus dem Grunde erforderlich, da Darstellungen mit einer Auffangfunktion, wie z.B. die Darstellung "Fläche für die Landwirtschaft", regelmäßig nicht auf unmittelbare oder in absehbarer Zeit zu erfolgende Verwirklichung angelegt sind (dazu bereits OVG Schleswig, Urt. vom 19.02.2015 - 1 LB 8/13 - m.w.N).
  • BVerwG, 08.10.2015 - 4 B 28.15

    Baumreihen und Hecken als Grenzen des Bebauungszusammenhangs

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2016 - 1 LB 14/13
    Allerdings sind Baulichkeiten, die nur vorübergehend genutzt zu werden pflegen, unabhängig davon, ob sie landwirtschaftlichen Zwecken (z. B. Scheunen oder Ställe), Freizeitzwecken (z. B. Wochenendhäuser, Gartenhäuser) oder sonstigen Zwecken dienen, in aller Regel keine Bauten, die für sich genommen als ein für die Siedlungsstruktur prägendes Element zu Buche schlagen (vgl. BVerwG, Beschl. vom 06.03.1992 - 4 B 35.92 - juris; BVerwG, Beschl. vom 02.08.2011 - 4 B 26/01 -, juris; BVerwG, Urt. v. 30.06.2015 - 4 B 28.15 - juris Rn. 15; ständige Rechtsprechung des Senates, vgl. nur Urt. vom 19.04.2012 - 1 LB 14/11 -).
  • BVerwG, 10.11.2010 - 4 B 45.10

    Verfestigung einer Splittersiedlung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2016 - 1 LB 14/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschl. vom 10.11.2010 - 4 B 45/10 - juris Rn. 4) ist die Verfestigung einer Splittersiedlung nicht im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB zu befürchten, wenn eine zwar unerwünschte, aber bereits verfestigte Splittersiedlung vorhanden ist und das Hinzutreten einer weiteren baulichen Anlage zu einer weiteren Verfestigung nichts mehr "beitragen" kann.
  • BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 15.90

    Bauplanungsrecht: Zurechnung zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil, mit

  • VG Schwerin, 26.10.2018 - 2 A 1766/16

    Ferienwohnnutzung im unbeplanten Innenbereich; gesicherte Erschließung

    Auch stellen Garagen grundsätzlich keine Bebauung dar, die Relevanz für die Frage nach dem Bebauungszusammenhang haben kann (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 3. November 2016 -1 LB 14/13 - BeckRS 2016, 116568).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.06.2023 - 2 K 59/20

    Unwirksamkeit einer Veränderungssperre; Kausalität; planerische Vorstellung

    Je weniger daher eine im Außenbereich beabsichtigte Anlage die landwirtschaftliche Nutzung einschränkt, umso höhere Anforderungen sind dementsprechend an die Wertung zu stellen, die Anlage widerspreche der Darstellung "Fläche für die Landwirtschaft" (OVG SH, Urteil vom 3. November 2016 - 1 LB 14/13 - juris Rn. 49, m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2019 - 1 LB 3/17

    Bauvorbescheid für ein Einfamilienhaus: Ausweitung eines im Zusammenhang bebauten

    Dies können grundsätzlich nur Bauwerke, die dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen, nicht hingegen Baulichkeiten wie Spielhütten für Kinder, die reinen Freizeitzwecken dienen (vgl. Urteil des Senats vom 3. November 2016, 1 LB 14/13, Juris Rn. 39).
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