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   OVG Schleswig-Holstein, 04.03.2020 - 4 MB 2/20   

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https://dejure.org/2020,4928
OVG Schleswig-Holstein, 04.03.2020 - 4 MB 2/20 (https://dejure.org/2020,4928)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04.03.2020 - 4 MB 2/20 (https://dejure.org/2020,4928)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04. März 2020 - 4 MB 2/20 (https://dejure.org/2020,4928)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 78 Abs 1 Nr 4 VwG SH, § 78 Abs 2 S 1 VwG SH, § 78 Abs 2 S 2 VwG SH
    Anfechtung eines belastenden Verwaltungsakts durch einen Nacherben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwartschaft; Beteiligter; Grundstück; Hinzuziehung; Nacherbe; Verwaltungsverfahren; Vorerbe

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.10.1997 - 4 BN 20.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Antragsbefugnis des Nacherben im Normenkontrollverfahrn

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.03.2020 - 4 MB 2/20
    Bei dem Anwartschaftsrecht des Nacherben handelt es sich um die Aussicht auf eine Erbschaft, die schon vor dem Nacherbfall einen gegenwärtigen, rechtsgeschäftlich übertragbaren und auch vererblichen Vermögenswert in der Hand des Nacherben darstellt (BVerwG, Beschl. v. 27.10.1997 - 4 BN 20/97 -, juris Rn. 7 und Beschl. v. 21.03.2001 - 8 B 265/00 -, NJW 2001, 2417, juris Rn. 3).

    Diese gesetzgeberische Wertung kann bei der Auslegung prozessualer oder verwaltungsverfahrensrechtlicher Normen nicht unberücksichtigt bleiben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.10.1997 - 4 BN 20/97 -, juris Rn. 9).

    Das Bundesverwaltungsgericht lehnt es deshalb ab, aus dessen Anwartschaft eine Klagebefugnis i.S.d. § 42 Abs. 2 VwGO abzuleiten (BVerwG, Beschl. v. 27.10.1997 - 4 BN 20/97 -, juris Rn. 6 und Beschl. v. 21.03.2001 - 8 B 265/00 -, NJW 2001, 2417, juris Rn. 3).

  • BVerwG, 21.03.2001 - 8 B 265.00

    Klagebefugnis eines Nacherben

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.03.2020 - 4 MB 2/20
    Bei dem Anwartschaftsrecht des Nacherben handelt es sich um die Aussicht auf eine Erbschaft, die schon vor dem Nacherbfall einen gegenwärtigen, rechtsgeschäftlich übertragbaren und auch vererblichen Vermögenswert in der Hand des Nacherben darstellt (BVerwG, Beschl. v. 27.10.1997 - 4 BN 20/97 -, juris Rn. 7 und Beschl. v. 21.03.2001 - 8 B 265/00 -, NJW 2001, 2417, juris Rn. 3).

    Das Bundesverwaltungsgericht lehnt es deshalb ab, aus dessen Anwartschaft eine Klagebefugnis i.S.d. § 42 Abs. 2 VwGO abzuleiten (BVerwG, Beschl. v. 27.10.1997 - 4 BN 20/97 -, juris Rn. 6 und Beschl. v. 21.03.2001 - 8 B 265/00 -, NJW 2001, 2417, juris Rn. 3).

  • BGH, 09.06.1983 - IX ZR 41/82

    Rechtsnatur des Anwartschaftsrechts des Nacherben; Berücksichtigung einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.03.2020 - 4 MB 2/20
    Der Nacherbe erlangt eine unentziehbare und unbeschränkbare Rechtsstellung, die ihm in Bezug auf die Erbschaft zahlreiche einzelne Rechte gewährt und sein zukünftiges Erbrecht sichert (BGH, Urt. v. 09.06.1983 - IX ZR 41/82 - BGHZ 87, 367 ff, juris Rn. 26).
  • VG Schleswig, 19.12.2019 - 6 B 40/19

    Hinzuziehung einer Person zu einem Verwaltungsverfahren

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.03.2020 - 4 MB 2/20
    "unter Abänderung des Beschlusses des VG zum Az. 6 B 40/19 vom 19.12.2019 im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO festzustellen, dass der Antragsteller gemäß Antrag vom 18.03.2019 und 20.09.2019 seitens der Antragsgegnerin als Beteiligter dem Verfahren im Verwaltungsvorgang A..., Straße..., Sü..., hinzugezogen wird",.
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