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OVG Schleswig-Holstein, 04.06.2004 - 3 MB 35/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Untersagung der Umsetzung auf die Stelle eines Leiters beim Landeskriminalamt; Rechtsfehlerfreie Entscheidung über eine Bewerbung; Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens; Anhebung des Gesamturteils einer Leistungsbewertung um eine Leistungsebene; Fertigung von ...
- Judicialis
LVO SH § 38 Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 22.03.2004 - 11 B 96/03
- OVG Schleswig-Holstein, 04.06.2004 - 3 MB 35/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02
Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.06.2004 - 3 MB 35/04
Darüber hinaus ist bei summarischer Prüfung nicht erkennbar und auch vom Antragsteller im Rahmen des vorliegenden Rechtsschutzverfahrens nicht nachvollziehbar dargelegt worden, dass seine aktuelle Regelbeurteilung (offensichtlich) fehlerhaft wäre (vgl. allgemein zur Berücksichtigung von Einwänden gegen eine dienstliche Beurteilung im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens: BVerwG, Urteil vom 18. April 2002 - 2 C 19/01 - juris) und die Aussichten des Antragstellers offen, seine Auswahl zumindest möglich erschiene (vgl. zu diesem Aspekt OVG Münster, Beschluss vom 12. Mai 2003 - 1 A 1759/02 - ,ZBR 2004, 178, unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002, 2 BvR 857/02 - ZBR 2002, 427, 428). - OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2003 - 1 A 1759/02
Anforderungen an die gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs eines Beamten auf …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.06.2004 - 3 MB 35/04
Darüber hinaus ist bei summarischer Prüfung nicht erkennbar und auch vom Antragsteller im Rahmen des vorliegenden Rechtsschutzverfahrens nicht nachvollziehbar dargelegt worden, dass seine aktuelle Regelbeurteilung (offensichtlich) fehlerhaft wäre (vgl. allgemein zur Berücksichtigung von Einwänden gegen eine dienstliche Beurteilung im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens: BVerwG, Urteil vom 18. April 2002 - 2 C 19/01 - juris) und die Aussichten des Antragstellers offen, seine Auswahl zumindest möglich erschiene (vgl. zu diesem Aspekt OVG Münster, Beschluss vom 12. Mai 2003 - 1 A 1759/02 - ,ZBR 2004, 178, unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002, 2 BvR 857/02 - ZBR 2002, 427, 428). - BVerwG, 18.04.2002 - 2 C 19.01
Beförderung, unterbliebene - ohne Bewerbung; dienstliche Beurteilung, Streit um - …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.06.2004 - 3 MB 35/04
Darüber hinaus ist bei summarischer Prüfung nicht erkennbar und auch vom Antragsteller im Rahmen des vorliegenden Rechtsschutzverfahrens nicht nachvollziehbar dargelegt worden, dass seine aktuelle Regelbeurteilung (offensichtlich) fehlerhaft wäre (vgl. allgemein zur Berücksichtigung von Einwänden gegen eine dienstliche Beurteilung im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens: BVerwG, Urteil vom 18. April 2002 - 2 C 19/01 - juris) und die Aussichten des Antragstellers offen, seine Auswahl zumindest möglich erschiene (vgl. zu diesem Aspekt OVG Münster, Beschluss vom 12. Mai 2003 - 1 A 1759/02 - ,ZBR 2004, 178, unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002, 2 BvR 857/02 - ZBR 2002, 427, 428).