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   OVG Schleswig-Holstein, 04.09.2014 - 4 LB 20/13   

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https://dejure.org/2014,23806
OVG Schleswig-Holstein, 04.09.2014 - 4 LB 20/13 (https://dejure.org/2014,23806)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04.09.2014 - 4 LB 20/13 (https://dejure.org/2014,23806)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04. September 2014 - 4 LB 20/13 (https://dejure.org/2014,23806)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Facebook-Mitglied haftet nicht für datenschutzrechtswidrige Datenverarbeitung von Facebook / Kein Take-down für Fanpage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • datenschutz.eu

    Betreiber einer Facebook-Fanpage nicht verantwortlich für Datenschutzverletzunge von Facebook

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (32)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Wirtschaftsakademie kann vom ULD nicht zur Abschaltung ihrer Facebook-Fanpage verpflichtet werden

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Fanpage-Betreiber nicht für Verarbeitung personenbezogener Daten durch Facebook verantwortlich - Berufung des ULD erfolglos

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Betreiber von Facebook-Fansites haften nicht für Datenschutzverstöße von Facebook

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Weichert übertreibt - Facebook und das Datenschutzrecht

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Fanpage-Betreiber auf facebook sind nicht für die erhobenen Daten verantwortlich

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein ist nicht zur Abschaltung ihrer Facebook-Fanpage verpflichtet

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Betreiber von Facebook-Fanpages sind nicht für Datenschutzverstöße von Facebook verantwortlich - ULD kann nicht gegen Facebooknutzer vorgehen

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Facebook-Fanseiten weiter zulässig

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Facebook-Fanpages sind zulässig

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unternehmen dürfen Facebook-Fanseiten betreiben

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Datenschutzrecht: Unternehmen nicht verantwortlich für Datenschutz bei Facebook

  • heise.de (Pressemeldung, 05.09.2014)

    Firmen dürfen Facebook-Fanseiten betreiben

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Anordnung zur Abschaltung einer Facebook-Fanpage

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Ist der Betreiber einer Facebook-Fanpage für den Datenschutz verantwortlich?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Fan-Seiten bei Facebook - Betreiber sind für Datenschutz nicht verantwortlich

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Datenschutzaufsichtsbehörde darf Betreiber einer Facebook-Fanpage nicht zur Abschaltung verpflichten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wirtschaftsakademie kann vom ULD nicht zur Abschaltung ihrer Facebook-Fanpage verpflichtet werden

  • Jurion (Kurzinformation)

    Rechtmäßigkeit der Anordnung zur Deaktivierung einer Fanpage

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Wirtschaftsakademie kann vom ULD nicht zur Abschaltung ihrer Facebook-Fanpage verpflichtet werden

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Wirtschaftsakademie kann vom ULD nicht zur Abschaltung ihrer Facebook-Fanpage verpflichtet werden

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Abschaltung einer Facebook-Fanpage wegen Datenschutzverstößen von Facebook

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Facebook Fan-Seiten: Betreiber sind nicht für Datenschutz verantwortlich

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Wirtschaftsakademie kann vom ULD nicht zur Abschaltung ihrer Facebook-Fanpage verpflichtet werden

  • noerr.com PDF (Kurzinformation)

    Anordnung zur Untersagung einer Facebook-Fanpage rechtswidrig

  • spielerecht.de (Kurzinformation)

    Nach Urteil: Rechtssicherheit für Facebook-Fanpage Betreiber

  • kweber-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Datenschutzrechtliche Verantwortung für Facebook Fanpage

  • kweber-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Betreiber von Facebook Seite haftet nicht für Datenschutzverstöße

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Fanpage-Betreiber ist nicht für Facebook-Daten verantwortlich

  • juve.de (Kurzinformation)

    Facebook-Fanseiten: Unternehmen gewinnen Berufung

  • noerr.com (Kurzinformation)

    Anordnung zur Untersagung einer Facebook-Fanpage rechtswidrig

  • datenschutzbeauftragter-info.de (Kurzinformation)

    ULD vs. Facebook 0:2 - keine Pflicht zur Abschaltung von Fanpages

  • medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)

    Wirtschaftsakademie kann von Datenschutzaufsicht nicht zu Abschaltung ihrer Facebookseite verpflichtet werden

Besprechungen u.ä. (4)

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Facebook-Fanpages sind zulässig

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Betreiber einer Facebook-Fanpage haftet nicht für Datenschutzverstöße von Facebook

  • juwiss.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Wenig Neues aus Schleswig - zur Facebook-Nutzung durch Unternehmen

  • beck.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Mitverantwortung in sozialen Netzwerken: Facebook-Fanpage-Betreiber in der datenschutzrechtlichen Grauzone (Prof. Dr. Mario Martini und Saskia Fritzsche; NVwZ-Extra 2015, 1-16)

Sonstiges

  • heise.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 29.09.2014)

    Datenschützer gehen in Revision gegen Urteil zu Facebook-Fanseiten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2014, 831
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 13.05.2014 - C-131/12

    Der Betreiber einer Internetsuchmaschine ist bei personenbezogenen Daten, die auf

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.09.2014 - 4 LB 20/13
    Die Auffassung, dass die Klägerin (mit-)verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 2 b) und d) RL 95/46/EG sei, werde durch die Entscheidung des EuGH vom 13. Mai 2014 (C - 131/12) bestätigt.

    Unabhängig davon, ob im Verhältnis zu Facebook materielles deutsches oder irisches Datenschutzrecht anzuwenden ist (s. hierzu Beschl. d. Senats v. 22.04.2013 - 4 MB 11/13 -, NJW 2013, 1977 aber auch KG Berlin, Urt. v. 24.01.2014 - 5 U 42/12 -, K & R 2014, 208 sowie EuGH Urt. v. 13.05.2014 - C - 131/12 -, Juris), bleiben die Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörde unberührt.

    Dies gilt insbesondere dann, wenn - wie der Beklagte unter Berufung auf die Entscheidung des EuGH (Urt. v. 13.05.2014, a.a.O.) und das Urteil des Kammergerichts Berlin (Urt. v. 24.01.2014, a.a.O.) meint - für Facebook, soweit personenbezogene Daten im Inland erhoben werden, materielles deutsches Datenschutzrecht gilt und damit von Facebook auch die Regelungen des TMG zu beachten sind.

    Auch auf das Urteil des EuGH vom 13. Mai 2014 (a.a.O.) lässt sich die Auffassung des Beklagten, dass die Klägerin gemeinsam mit Facebook die datenschutzrechtliche Verantwortung für die von Facebook durchgeführte Datenverarbeitung trägt, nicht stützen.

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.04.2013 - 4 MB 11/13

    Anwendung deutschen Datenschutzrechts i.R. der Nutzung von personenbezogenen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.09.2014 - 4 LB 20/13
    Unabhängig davon, ob im Verhältnis zu Facebook materielles deutsches oder irisches Datenschutzrecht anzuwenden ist (s. hierzu Beschl. d. Senats v. 22.04.2013 - 4 MB 11/13 -, NJW 2013, 1977 aber auch KG Berlin, Urt. v. 24.01.2014 - 5 U 42/12 -, K & R 2014, 208 sowie EuGH Urt. v. 13.05.2014 - C - 131/12 -, Juris), bleiben die Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörde unberührt.

    Aus diesem Grund hat der Beklagte in den Verfahren 4 MB 11/13 (a.a.O.) nicht einmal die Beigeladene als verantwortliche Stelle angesehen, obwohl die Beigeladene mit ihrer Konzernmutter, Facebook Inc.

  • KG, 24.01.2014 - 5 U 42/12

    Freundefinder ist unzumutbare Belästigung/Anwendbarkeit deutschen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.09.2014 - 4 LB 20/13
    Unabhängig davon, ob im Verhältnis zu Facebook materielles deutsches oder irisches Datenschutzrecht anzuwenden ist (s. hierzu Beschl. d. Senats v. 22.04.2013 - 4 MB 11/13 -, NJW 2013, 1977 aber auch KG Berlin, Urt. v. 24.01.2014 - 5 U 42/12 -, K & R 2014, 208 sowie EuGH Urt. v. 13.05.2014 - C - 131/12 -, Juris), bleiben die Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörde unberührt.

    Dies gilt insbesondere dann, wenn - wie der Beklagte unter Berufung auf die Entscheidung des EuGH (Urt. v. 13.05.2014, a.a.O.) und das Urteil des Kammergerichts Berlin (Urt. v. 24.01.2014, a.a.O.) meint - für Facebook, soweit personenbezogene Daten im Inland erhoben werden, materielles deutsches Datenschutzrecht gilt und damit von Facebook auch die Regelungen des TMG zu beachten sind.

  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.09.2014 - 4 LB 20/13
    Die von der zivilgerichtlichen Rechtsprechung entwickelte Störerhaftung im Internet, die Privaten Abwehransprüche zur Beseitigung erlittener Verletzung absoluter Rechte vermittelt (s. zum Urheberschutz BGH, Urt. v. 20.07.2010 - I ZR 139/08 -, K & R 2011, 117 u. Urt. v. 15.08.2013 - I ZR 80/12 -, NJW 2013, 3245), ist auf die Eingriffsverwaltung nicht übertragbar.
  • BGH, 15.08.2013 - I ZR 80/12

    File-Hosting-Dienst

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.09.2014 - 4 LB 20/13
    Die von der zivilgerichtlichen Rechtsprechung entwickelte Störerhaftung im Internet, die Privaten Abwehransprüche zur Beseitigung erlittener Verletzung absoluter Rechte vermittelt (s. zum Urheberschutz BGH, Urt. v. 20.07.2010 - I ZR 139/08 -, K & R 2011, 117 u. Urt. v. 15.08.2013 - I ZR 80/12 -, NJW 2013, 3245), ist auf die Eingriffsverwaltung nicht übertragbar.
  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05

    Automatisierte Kennzeichenerfassung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.09.2014 - 4 LB 20/13
    Ferner erlauben die Bestimmtheit und Klarheit der Norm, dass der betroffene Bürger sich auf mögliche belastende Maßnahmen einstellen kann (s. hierzu zusammenfassend BVerfG, Urt. v. 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05 u.a. -, BVerfGE 120, 378).
  • EuGH, 24.11.2011 - C-468/10

    ASNEF - Verarbeitung personenbezogener Daten - Richtlinie 95/46/EG - Art. 7

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.09.2014 - 4 LB 20/13
    Dem stehe weder Art. 2 d) RL 95/46/EG noch die vom Verwaltungsgericht zitierte Entscheidung des EuGH (Rechtsachen C - 468/10 und C - 469/10) entgegen, da diese den Harmonisierungsgrad der Richtlinie für die in Kapitel II der Richtlinie geregelten Erlaubnisgründe beträfen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.01.2011 - 4 MB 56/10

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen datenschutzrechtliche Anordnung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.09.2014 - 4 LB 20/13
    Ungeachtet des Wortlauts können aber Ausnahmen gerechtfertigt sein (noch offen gelassen vom Senat im Beschluss v. 12.01.2011 - 4 MB 56/10 -, NordÖR 2011, 501).
  • OVG Niedersachsen, 07.09.2017 - 11 LC 59/16

    Betrauung eines gemischtwirtschaftlichen Unternehmens mit der Erbringung von

    Bevor ein Datenverarbeitungsverfahren untersagt werden kann, muss die Aufsichtsbehörde die datenverarbeitende Stelle auffordern, Maßnahmen zur Beseitigung von Rechtsverstößen zu ergreifen (Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteil vom 4.9.2014 - 4 LB 20/13 -, juris, Rn. 70).
  • VG München, 09.04.2019 - M 13 K 17.2140

    Rechtswidriger Datenaustausch

    Ausweislich seines Wortlauts ermächtigt § 38 Abs. 5 Satz 1 BDSG a.F. als erste Stufe des in § 38 Abs. 5 Satz 1 und Satz 2 BDSG a.F. vorgesehenen, grundsätzlich gestuften Verfahrens - grundsätzlicher Vorrang von (zwangsgeldbewehrten) Anordnungen zur Beseitigung festgestellter Verstöße gem. § 38 Abs. 5 Satz 1 BDSG a.F. und erst bei deren Erfolglosigkeit Untersagung einzelner Verfahren, die zudem in schwerwiegender Weise gegen das Datenschutzrecht verstoßen, gem. § 38 Abs. 5 Satz 2 BDSG a.F. (vgl. OVG Schleswig-Holstein, U.v. 4.9.2014 - 4 LB 20/13 - juris Rn. 70; VG Ansbach, U.v. 12.8.20104 - An 4 K 13.01634 - juris 49) - ausschließlich zu Maßnahmen, die auf eine Beseitigung von Verstößen gegen das Datenschutzrecht und damit auf das künftige Verhalten des Betroffenen Einfluss nehmen will.

    Zudem scheinen derartige feststellende Verwaltungsakte gestützt auf § 38 Abs. 5 BDSG a.F. - ausweislich der einschlägigen Rechtsprechung - auch in der Praxis nicht üblich und damit nicht als geläufiges Mittel allgemein anerkannt zu sein (vgl. OVG Schleswig-Holstein, U.v. 4.9.2014 - 4 LB 20/13 - juris Rn. 5: Anordnung, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihr bei Facebook betriebene Fanpage deaktiviert wird; OVG Münster, U.v. 19.10.2017 - 16 A 770/17 - juris Rn. 6 ff: Anordnung bestimmter Änderungen am Internetportal des dortigen Klägers; Hamburgisches OVG, B.v. 29.6.2016 - 5 Bs 40/16 - juris Rn. 6: Anordnung, Umbenennung des Nutzernamens zurückzunehmen und Zugang zu Konto unter dem ursprünglich gewählten Pseudonym wieder einzuräumen; OVG des Saarlandes, U.v. 14.12.2017 - 2 A 662/17 - juris 11: Anordnung, die Videoüberwachung in dem Verkaufsraum während der Öffnungszeiten der Apotheke unverzüglich einzustellen; OVG Schleswig-Holstein, B.v. 12.1.2011 - 4 MB 56/10 - juris Rn. 5: Anordnung, dafür zu sorgen, dass bei der Durchführung eines bestimmten Vertrages bestimmte Daten nicht an bestimmte Stellen weitergeben werden; OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 6.4.2017 - OVG 12 B 7.16 - juris Rn. 2 ff.: Anordnung, Videokameras auszuschalten und zu entfernen/abzudecken, Kameras lediglich auf einen bestimmten Bereich auszurichten und einen vorhandenen Hinweis zu entfernen; VG Ansbach, U.v. 12.8.2014 - AN 4 K 13.01634 - juris Rn. 1, 6: Untersagung, permanente Aufnahmen mit On-Board-Kamera zu machen, und Verpflichtung, gemachte Aufnahmen zu löschen).

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