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   OVG Schleswig-Holstein, 04.10.2016 - 2 LB 31/15   

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OVG Schleswig-Holstein, 04.10.2016 - 2 LB 31/15 (https://dejure.org/2016,44509)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04.10.2016 - 2 LB 31/15 (https://dejure.org/2016,44509)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04. Oktober 2016 - 2 LB 31/15 (https://dejure.org/2016,44509)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
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    Nachzeichnung der Laufbahnentwicklung eines Beamten i.R.e. Regelbeurteilung

  • rechtsportal.de

    Nachzeichnung der Laufbahnentwicklung eines Beamten i.R.e. Regelbeurteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 34.04

    Dienstliche Beurteilung; während des Beurteilungszeitraums in Kraft getretene

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.10.2016 - 2 LB 31/15
    Desweiteren ist mit Funktion die konkrete Art der Tätigkeit, die Aufgabe (der Dienstposten im engeren Sinne, vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 2005 - 2 C 34.04 - Juris, Rn. 18) gemeint.

    Dementsprechend hält das Bundesverwaltungsgericht bei der Vergleichsgruppenbildung für dienstliche Beurteilungen ein Abstellen auf die Funktionsebene, also die Innehabung eines Dienstpostens mit weitgehend denselben Anforderungen für zulässig, wenn bei der Beurteilung für alle Gruppenmitglieder im Wesentlichen dieselben Anforderungen an Eignung, Befähigung und fachliche Leistung gelten (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 2005 - 2 C 34.04 - Juris, Rn. 15 f. , Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 1 WB 51.10 - Juris, Rn. 40).

  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.10.2016 - 2 LB 31/15
    Für den Leistungsvergleich ist bei gleicher Gesamtnote der aktuellen dienstlichen Beurteilung, diese vorrangig weiter auszuschöpfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2012 - 2 BvR 1958/13 - juris Rn. 58 ff., sowie allgemein zu den einschränkenden Voraussetzungen der Zulässigkeit gebündelter Dienstposten: Rn. 53 ff.), bevor auf weitere Kriterien, zu denen zwar vorrangig die vorherigen Beurteilungen gehören, zurückgegriffen werden darf.

    Insbesondere geht es nicht an, Personen zusammenzustellen, die - so wie die vergleichsweise herangezogenen Beamtinnen und Beamten bei der Regelbeurteilung 2008 - im Gruppendurchschnitt die Note 6, 4 erzielt haben und damit über eine halbe Note, also bei wertender Betrachtung (abgerundet) eine Note schlechter beurteilt worden sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - Rn. 63).

  • BVerwG, 25.06.2014 - 2 B 1.13

    Freigestelltes Personalratsmitglied; fiktive Nachzeichnung des Werdegangs;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.10.2016 - 2 LB 31/15
    Verlangt das Laufbahnrecht aber, dass sich der Beamte vor einer Beförderung auf einem höherwertigen Dienstposten bewährt hat (sog. Erprobung, vgl. etwa § 32 Nr. 2, § 34 BLV), kann dies deshalb grundsätzlich nicht durch eine Nachzeichnung ersetzt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2014 - BVerwG 2 B 1.13 - LS 2 und Rn. 8 ff.; zu den engen Ausnahmen: BVerwG, Urteil vom 21. September 2006 - 2 C 13.05 - Rn. 20 und Beschluss vom 25. Juni 2014 - BVerwG 2 B 1.13 - Rn. 16).

    Denn die Klägerin muss sich später an der einmal gebildeten Vergleichsgruppe festhalten lassen (zur Verwirkung vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Juni 2014 - BVerwG 2 B 75.13 - LS, Rn. 16 f., ebenso BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2014 - BVerwG 2 B 1.13 - LS 1, Rn. 27: Einwände sind innerhalb der Jahresfrist des § 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO geltend zu machen).

  • BVerwG, 01.09.2011 - 5 C 21.10

    Prüfung der Elterneignung bei begehrter Adoption eines im Ausland lebenden

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.10.2016 - 2 LB 31/15
    Darauf, ob der ursprünglich erhobene Antrag begründet war, kommt es für den Erfolg des Feststellungsantrags nicht an (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. April 1989 - 9 C 61.88 -, juris Rn. 10 und vom 1. September 2011 - 5 C 21.10 - juris Rn. 14, beide mwN).

    Die Beklagte verfügt jedoch nicht über ein solches nach den Maßstäben des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO berechtigtes Interesse an einer gerichtlichen Sachentscheidung (zu dieser Voraussetzung vgl. BVerwG, Urteile vom 25. März 1981 - 8 C 85.80 juris Rn. 14 mwN, vom 31. Oktober 1990 - 4 C 7.88 - juris Rn. 21 mwN, zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 1. September 2011 - 5 C 21.10 - juris Rn. 14 mwN).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2015 - 1 A 596/12

    Gewährung von Schadensersatz wegen verspäteter Beförderung vom Amt eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.10.2016 - 2 LB 31/15
    Hierzu muss die Beklagte im einzelnen die Gründe darstellen, warum bzw. nach welchen allgemeinen rechtlichen Anforderungen die Vergleichspersonen (deren Namen nicht zwingend genannt werden müssen) gerade in der geschehenen Weise ausgewählt und festgelegt wurden (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 02. Februar 2015 - 1 A 596/12 -, Rn. 61, juris).
  • BVerwG, 25.10.2011 - 1 WB 51.10

    Beurteilung; Planmäßige Beurteilung; Beurteilungsgespräch; Vergleichsgruppe;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.10.2016 - 2 LB 31/15
    Dementsprechend hält das Bundesverwaltungsgericht bei der Vergleichsgruppenbildung für dienstliche Beurteilungen ein Abstellen auf die Funktionsebene, also die Innehabung eines Dienstpostens mit weitgehend denselben Anforderungen für zulässig, wenn bei der Beurteilung für alle Gruppenmitglieder im Wesentlichen dieselben Anforderungen an Eignung, Befähigung und fachliche Leistung gelten (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 2005 - 2 C 34.04 - Juris, Rn. 15 f. , Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 1 WB 51.10 - Juris, Rn. 40).
  • BVerwG, 06.06.2014 - 2 B 75.13

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.10.2016 - 2 LB 31/15
    Denn die Klägerin muss sich später an der einmal gebildeten Vergleichsgruppe festhalten lassen (zur Verwirkung vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Juni 2014 - BVerwG 2 B 75.13 - LS, Rn. 16 f., ebenso BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2014 - BVerwG 2 B 1.13 - LS 1, Rn. 27: Einwände sind innerhalb der Jahresfrist des § 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO geltend zu machen).
  • BVerwG, 11.12.2014 - 1 WB 6.13

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Benachteiligungsverbot; Nachzeichnung des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.10.2016 - 2 LB 31/15
    Eine Gruppe von neun Personen wird aber noch als hinreichend groß betrachtet (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. November 2013 - 10 A 10545/13 -, Rn. 44 , Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 08. Dezember 2015 - 2 KO 485/14 -, Rn. 63 ; üblich sind 10 Personen; als zu klein wurde eine Vergleichsgruppe von 4 Personen angesehen: BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6/13 -, Rn. 36 ff., juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2013 - 10 A 10545/13

    Schadensersatzanspruch eines freigestellten Soldaten wegen Nichtbeförderung -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.10.2016 - 2 LB 31/15
    Eine Gruppe von neun Personen wird aber noch als hinreichend groß betrachtet (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. November 2013 - 10 A 10545/13 -, Rn. 44 , Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 08. Dezember 2015 - 2 KO 485/14 -, Rn. 63 ; üblich sind 10 Personen; als zu klein wurde eine Vergleichsgruppe von 4 Personen angesehen: BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6/13 -, Rn. 36 ff., juris).
  • OVG Thüringen, 08.12.2015 - 2 KO 485/14

    Hinreichende Kenntnis des Beurteilers von den Leistungen des zu beurteilenden

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.10.2016 - 2 LB 31/15
    Eine Gruppe von neun Personen wird aber noch als hinreichend groß betrachtet (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. November 2013 - 10 A 10545/13 -, Rn. 44 , Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 08. Dezember 2015 - 2 KO 485/14 -, Rn. 63 ; üblich sind 10 Personen; als zu klein wurde eine Vergleichsgruppe von 4 Personen angesehen: BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6/13 -, Rn. 36 ff., juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2012 - 6 A 1534/11

    Berufungszulassungsantrag eines als Vorsitzender des Personalrats freigestellten

  • BVerfG, 28.05.2008 - 2 BvL 11/07

    Vergabe von Führungsämtern im Beamtenverhältnis auf Zeit verfassungswidrig

  • BVerwG, 18.09.2008 - 2 C 8.07

    Abstrakt-funktionelles Amt; Amt im statusrechtlichen Sinne; amtsangemessene

  • BVerwG, 30.06.2014 - 2 B 11.14

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Benachteiligungsverbot; Beförderung;

  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 7.88

    Beteiligung eines anerkannten Naturschutzvereins

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2012 - 1 B 681/12

    Fiktive Fortschreibung der Beurteilung eines zum Zwecke der Kinderbetreuung

  • BVerwG, 21.09.2006 - 2 C 13.05

    Beförderung freigestellter Personalratsmitglieder; Benachteiligungsverbot für -;

  • BVerwG, 25.04.1989 - 9 C 61.88

    nachträglich anerkannter Asylbewerber - § 92 VwGO, bei einseitiger

  • BVerwG, 28.04.1988 - 9 C 1.87

    Ausreiseaufforderung - Abschiebungsandrohung - Duldung

  • OVG Saarland, 18.04.2007 - 1 R 19/05

    Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung;Laufbahnnachzeichnung bei

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2012 - 2 B 10673/12

    Beamtenrechtliches Konkurrentenstreitverfahren, hier: vom Dienst freigestelltes

  • BVerwG, 25.03.1981 - 8 C 85.80

    Erledigungsfeststellungsstreit - Interesse der Beklagten - Erledigung der

  • BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 16.00

    Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst; Erledigung eines Rechtsstreits

  • BVerwG, 10.04.1997 - 2 C 38.95

    Erfordernis eines vorherigen Antrags an den Dienstherrn vor Schadenersatzklage

  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

  • BVerwG, 03.06.1988 - 8 C 18.87

    Einberufungsbescheid - Erledigung durch Zeitablauf - Einseitige

  • BVerwG, 16.12.2010 - 2 C 11.09

    Nachzeichnung; fiktive Fortschreibung; dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2019 - 6 B 274/19

    Dienstliche Beurteilung Nachzeichnung Benachteiligungsverbot Referenzgruppe

    OVG NRW, Urteil vom 2. Februar 2015 - 1 A 596/12 -, juris Rn. 58 ff., und Beschluss vom 5. Oktober 2012 - 1 B 681/12 -, OVGE MüLü 55, 197 = juris Rn. 25 ff.; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 4. Oktober 2016 - 2 LB 31/15 -, juris Rn. 82; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20. August 2012 - 2 B 10673/12 -, a. a. O. Rn. 20, 28.

    BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2016 - 1 WB 8.16 -, a. a. O. Rn. 40; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 4. Oktober 2016 - 2 LB 31/15 -, a. a. O. Rn. 81 m. w. N.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20. August 2012 - 2 B 10673/12 -, a. a. O. Rn. 16.

  • VG Düsseldorf, 20.12.2023 - 2 K 8717/21

    Schadensersatz wegen verspäteter Beförderung, kein Ausschluss gemäß § 839 Abs. 3

    vgl. dazu: OVG NRW, Beschluss vom 31. Januar 2022 - 6 B 1878/21 -, juris, Rn. 21; Beschluss vom 20. August 2019 - 6 B 274/19 -, juris, Rn. 24; diese Beamten "sollten" nicht nur, sondern "müssen" herangezogen werden laut: OVG NRW, Beschluss vom 22. August 2018 - 1 B 951/18 -, juris, Rn. 30 und Beschluss vom 5. Oktober 2012 - 1 B 681/12 -, juris, Rn. 18; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 4. Oktober 2016 - 2 LB 31/15 -, juris, Rn. 69.

    vgl. dazu schon etwa Beschlüsse des 1. Senats des OVG NRW vom 5. Oktober 2012 - 1 B 681/12 -, juris, Rn. 18 und vom 22. August 2018 - 1 B 951/18 -, juris, Rn. 30; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 4. Oktober 2016 - 2 LB 31/15 -, juris, Rn. 69; VG Münster, Beschluss vom 13. Mai 2014 - 4 L 52/14 -, juris, Rn. 23 (konkret für Beurteilung im Bereich der Polizei); VG München, Beschluss vom 19. März 2015 - M 5 E 14.5770 -, juris, Rn. 35; VG Arnsberg, Urteil vom 28. Mai 2018 - 13 K 3211/15 -, juris, Rn. 18; VG Köln, Beschluss vom 6. Juni 2018 - 15 L 913/18 -, Rn. 24, juris; vgl. zumindest auf die Vergleichbarkeit des Leistungsbildes schon abstellend auch: BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2014 - 2 B 11/14 -, juris, Rn. 14.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2017 - 1 B 1355/16

    Besetzung des Dienstpostens des Leiters der Unterabteilung des Ministeriums mit

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2014 - 2 B 11.14 -, juris, Rn. 13 f., und Urteil vom 16. Dezember 2010 - 2 C 11.09 -, juris, Rn. 9; BAG, Urteil vom 19. März 2003 - 7 AZR 334/02 -, juris, Rn. 33; Schl.-H. OVG, Urteil vom 4. Oktober 2016 - 2 LB 31/15 -, juris, Rn. 69; OVG NRW, Beschluss vom 15. März 2013 - 1 B 133/13 -, juris, Rn. 72, 75; OVG Saarl., Beschluss vom 25. August 1992 - 1 W 44/92 -, NVwZ-RR 1993, 310 (311).
  • VG Schleswig, 26.04.2017 - 12 B 45/16

    Recht der Bundesbeamten - Konkurrentenverfahren

    Für die Bildung der Vergleichsgruppe komme es auf gleiche Besoldungsgruppe, gleiche Beurteilungsnoten und gleiche Funktion als Vergleichskriterien an (OVG Schleswig, Urteil vom 04.10.2016 - 2 LB 31/15 - ).

    Da die Antragstellerin nicht die gleichen Gesamtnoten wie ihre erfolgreichen Mitbewerber vorweisen konnte, bestand für die Antragsgegnerin auch kein Anlass, aktuelle dienstliche Beurteilungen weiter auszuschöpfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 - zitiert nach juris Rn. 58ff), was bei einer Nachzeichnung, die lediglich ein Gesamturteil im Sinne einer Gesamtnote fortschreibt (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 04.10.2016 - 2 LB 31/15 - zitiert nach juris Rn. 54), auch nicht möglich ist.

  • VG Schleswig, 18.11.2019 - 12 B 28/19

    Beihilfen - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Das ist nur dann der Fall, wenn der Kläger oder Antragsteller infolge eines nachträglich eingetretenen Ereignisses sein Rechtsschutzbegehren nicht mehr mit Aussicht auf Erfolg weiterverfolgen kann, weil diesem rechtlich oder tatsächlich die Grundlage entzogen ist (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 04. Oktober 2016 - 2 LB 31/15 -, Rn. 49, juris).
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