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   OVG Schleswig-Holstein, 05.01.2011 - 1 MB 28/10   

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https://dejure.org/2011,85974
OVG Schleswig-Holstein, 05.01.2011 - 1 MB 28/10 (https://dejure.org/2011,85974)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05.01.2011 - 1 MB 28/10 (https://dejure.org/2011,85974)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05. Januar 2011 - 1 MB 28/10 (https://dejure.org/2011,85974)
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Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 2 B 36/10
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.01.2011 - 1 MB 28/10
 
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  • OVG Schleswig-Holstein, 04.05.1994 - 1 L 82/93

    Beseitigungsverfügung; Wochenendhaus; Baugenehmigung; Privilegierung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.01.2011 - 1 MB 28/10
    2) Bei der Ausübung ihres Ermessens hat die Baubehörde den Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten (vgl. Urt. des Senats vom 04.05.1994, 1 L 82/93, Juris) und zu prüfen, ob die formell illegale Nutzung offensichtlich genehmigungsfähig ist.

    Sie hat insoweit den Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten (vgl. Urt. des Senats vom 04.05.1994, 1 L 82/93, Juris) und zu prüfen, ob die formell illegale Nutzung offensichtlich genehmigungsfähig ist.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2007 - 7 E 664/07

    Nutzungsuntersagung bei formeller Illegalität

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.01.2011 - 1 MB 28/10
    Ist das der Fall und stehen der Erteilung der Baugenehmigung keine sonstigen Hindernisse entgegen , ist eine allein auf die formelle Illegalität gestützte Nutzungsuntersagung unverhältnismäßig (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 12.07.2007, 7 E 664/07, ZfBR 2007, 702).
  • OVG Niedersachsen, 22.07.2010 - 1 ME 62/10

    Entlastung eines Bauherrn von der eigenen Verantwortung für die zügige

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.01.2011 - 1 MB 28/10
    Die Bauaufsichtsbehörde muss zwar nicht gleichsam ungefragt auf die Suche nach Vergleichsfällen gehen; sie muss aber jedenfalls diesbezüglichen Hinweisen nachgehen ( OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.07.2010, 1 ME 62/10, DVBl. 2010, 1184 [Ls.]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.08.2003 - 1 MB 27/03

    Anforderungen an die Begründung einer Anordnung der sofortigen Vollziehung zur

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.01.2011 - 1 MB 28/10
    Zwar ist die Anordnung des Sofortvollzugs nicht zu beanstanden, weil diese in Fällen einer formell illegalen Nutzung keiner eingehenden Begründung eines besonderen Vollzugsinteresses bedarf (Beschluss des Senats vom 29.08.2003, 1 MB 27/03, NordÖR 2004, 175 [Ls.]).
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