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   OVG Schleswig-Holstein, 05.03.1996 - 5 L 228/95   

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https://dejure.org/1996,12404
OVG Schleswig-Holstein, 05.03.1996 - 5 L 228/95 (https://dejure.org/1996,12404)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05.03.1996 - 5 L 228/95 (https://dejure.org/1996,12404)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05. März 1996 - 5 L 228/95 (https://dejure.org/1996,12404)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Jugendhilfeleistung; Behinderter; Sonderpflegevertrag; Pflegeeltern; Sondererziehungsentsgelt; Pflegegeld

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 45.91

    Sozialhilfe - Pflegegeld - Revision - Sprungrevision

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.03.1996 - 5 L 228/95
    BSHG unter Anrechnung der Geldleistung nach § 57 SGB V in Höhe von 200,-- DM gemäß § 69 Abs. 3 Satz 3 BSHG a.F. (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.03.1993, 5 C 45.91, BVerwGE 92, 220/224 f.).

    Während letztere kein Entgelt für die Tätigkeit von Pflegepersonen darstellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.03.1993, a.a.O., S. 226/227), wird durch die Leistung nach § 39 KJHG (auch) die Erziehungsleistung der Eltern abgegolten.

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.11.1991 - 5 L 195/91
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.03.1996 - 5 L 228/95
    Da für Jugendhilfeleistungen an Behinderte der pflegerische Bedarf nicht maßgeblich ist (Urteil des Senats vom 27.11.1991, 5 L 195/91, Gemeinde 1993, 85), bleibt Pflegegeld nach § 69 BSHG von der Höhe der Jugendhilfeleistungen grundsätzlich unbeeinflußt.

    Der Senat hat bereits entschieden, daß für die Gewährung von Jugendhilfeleistungen an Behinderte der pflegerische Bedarf, der durch die Behinderungen ausgelöst wird, bei der Bemessung (Höhe) nicht maßgeblich ist (Urt. v. 27.11.1991 - 5 L 195/91 - in: Die Gemeinde SH 1993, 85/86).

  • BVerwG, 31.01.1968 - V C 27.67
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.03.1996 - 5 L 228/95
    Die "Gleichartigkeit" i.S.d. § 69 Abs. 3 Satz 3 BSHG ist Ausprägung des Nachranggrundsatzes und liegt dann vor, wenn andere (Sozial-) Leistungen den gleichen Zweck verfolgen wie das Pflegegeld (vgl. § 77 Abs. 1 BSHG) und auch im übrigen gleicher Art wie die Pflegehilfen der Sozialhilfe sind (vgl. BVerwGE 29, 108/111).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.1986 - 8 A 1600/84
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.03.1996 - 5 L 228/95
    Der Vertrag vom 19. März 1990 ist als zivilrechtlicher Vertrag anzusehen (OVG Münster, Urt. v. 23. Januar 1986, 8 A 160/84, FamRZ 1986, 709; Urt. d. Senats v. 16.01.1995, 5 L 87/94 m.w.N.); soweit darin (materiell-rechtlich) Jugendhilfeleistungen nach §§ 33, 39 KJHG geregelt werden, ist im Rahmen des vorliegenden Verfahrens nicht zu prüfen, ob diese dem Grunde oder (insbesondere) der Höhe nach rechtmäßig erbracht werden.
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