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   OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2015 - 4 LB 10/14   

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https://dejure.org/2015,5168
OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2015 - 4 LB 10/14 (https://dejure.org/2015,5168)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05.03.2015 - 4 LB 10/14 (https://dejure.org/2015,5168)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05. März 2015 - 4 LB 10/14 (https://dejure.org/2015,5168)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 19 Abs 1 BGSG 1994, § 19 Abs 2 S 1 BGSG 1994, § 6 BGSG 1994, § 1 Abs 4 BGSG 1994, § 17 Abs 1 BGSG 1994
    Kostenersatz für Bundespolizei aus Anlass eines Einsatzes in einem Seenotfall, hier: Rettung von Kite-Sufern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenhaftung im Fall einer Rettungsmaßnahme von in Seenot befindlichen Personen; Gefahrenabwehr mit eigenen Mitteln der Polizeibehörde durch Realakt

  • rabüro.de

    Zum Kostenersatz für Bundespolizei aus Anlass eines Einsatzes in einem Seenotfall, hier: Rettung von Kite-Sufern

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenhaftung im Fall einer Rettungsmaßnahme von in Seenot befindlichen Personen; Gefahrenabwehr mit eigenen Mitteln der Polizeibehörde durch Realakt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Kein Anspruch auf Erstattung sog. Sowiesokosten für die Rettung von Risikosportlern aus Seenot

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.1982 - 1 S 2484/81

    Polizeieinsatz zur Lebensrettung; Kostenersatz; Zuständigkeit eines Krisenstabs

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2015 - 4 LB 10/14
    Während etwa vertreten wird, der Sportausübende sei nicht Störer (vgl. etwa Götz, Allgemeines Polizeirecht, 15. Aufl., 2013, § 14 Rn. 48), sind im sogenannten "Mordloch-Höhlen-Fall" zwei Sporttaucher, die in die Höhle eingestiegen waren und aus eigener Kraft nicht mehr zurückkonnten, nach Bergung im Rahmen einer von der Polizei geleiteten Rettungsaktion als Verantwortliche angesehen worden (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 20.09.1981 - 1 S 2484/81 -, VBlBW 1994 S. 20 f.).

    Abschließend sei noch angemerkt, dass die Rechtsprechung des VGH Mannheim (Urt. v. 20.09.1981 - 1 S 2484/81 -, VBlBW 1984, S. 20 f. sowie des VG Hamburg v. 21.02.199622 VG 2232/93 - (auf diese beiden Urteil hat sich die Beklagte berufen) an der Rechtsauffassung des Senats nicht zu ändern vermag.

  • BVerwG, 21.10.1970 - IV C 95.68

    Sondernutzungsgebühren für Automaten im Gemeingebrauch - Grundlage für einen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2015 - 4 LB 10/14
    Gesetzliche Grundlagen decken den Erlass eines belastenden Verwaltungsaktes nur dann, wenn sie (in Parallele zu dem, was Art. 80 Abs. 1 GG bei Verordnungsermächtigungen fordert) "nach Inhalt, Gegenstand, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt und begrenzt" sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.10.1970 - BVerwG IV C 95.68 -, Buchholz 407.4 § 8 Fernstraßengesetz Nr. 6 S. 4 und 7 f.).

    Dies folgt aus dem Bundesverfassungsrecht, nämlich aus dem Rechtsstaatsprinzip (BVerwG, Urt. v. 21.10.1970, a.a.O. S. 7).

  • BVerwG, 21.11.1980 - 4 C 71.78

    Wasserstraßen - Kostenerstattung - Strompolizeiliche Maßnahme

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2015 - 4 LB 10/14
    Allgemeine Fixkosten wie zum Beispiel die Personalkosten und die Vorhaltung von Verwaltungseinrichtungen werden hiervon nicht erfasst (vgl. Hohrmann, in: Hübschmann/Hepp/Spitaler AO/FGO, Komm. Loseblatt, Stand: Juli 2014, § 337 AO Rn. 7 f.; vgl ferner BVerwG, Urt. v. 21.11.1980 - 4 C 71/78 -, NJW 1981, 1571).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.01.2013 - 3 L 93/09

    Kosten der Unterbringung eines Hundes

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2015 - 4 LB 10/14
    Hiervon abgesehen wäre jedenfalls auch die Geltendmachung einer entsprechenden Forderung mangels gesetzlicher Grundlage durch Leistungsbescheid nicht möglich (OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 30.01.2013 - 3 L 93/09 -, Juris).
  • BGH, 13.11.2003 - III ZR 70/03

    Ersatzansprüche wegen Gesundheitsschäden eines Polizeibeamten bei einem Einsatz

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2015 - 4 LB 10/14
    Bestehen gesetzliche Sonderregelungen für das Verhältnis zwischen Geschäftsführer und Geschäftsherrn, schließen diese die Anwendung der §§ 677 ff. BGB aus (vgl. BVerwG, Urt. v. 01.12.2010 - 9 C 8.09-, NVwZ 2011, 690; vgl. auch BGH, Urt. v. 13.11.2013- III ZR 70/03- NJW 2004, 213).
  • BVerwG, 01.12.2010 - 9 C 8.09

    Erschließung; Erschließungsvertrag; Dritter; gemeindliche Eigengesellschaft;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2015 - 4 LB 10/14
    Bestehen gesetzliche Sonderregelungen für das Verhältnis zwischen Geschäftsführer und Geschäftsherrn, schließen diese die Anwendung der §§ 677 ff. BGB aus (vgl. BVerwG, Urt. v. 01.12.2010 - 9 C 8.09-, NVwZ 2011, 690; vgl. auch BGH, Urt. v. 13.11.2013- III ZR 70/03- NJW 2004, 213).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.1993 - 13 S 990/93

    Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht - Wirkung eines Antrages auf

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2015 - 4 LB 10/14
    Während etwa vertreten wird, der Sportausübende sei nicht Störer (vgl. etwa Götz, Allgemeines Polizeirecht, 15. Aufl., 2013, § 14 Rn. 48), sind im sogenannten "Mordloch-Höhlen-Fall" zwei Sporttaucher, die in die Höhle eingestiegen waren und aus eigener Kraft nicht mehr zurückkonnten, nach Bergung im Rahmen einer von der Polizei geleiteten Rettungsaktion als Verantwortliche angesehen worden (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 20.09.1981 - 1 S 2484/81 -, VBlBW 1994 S. 20 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2015 - 4 LB 11/14

    Kostenhaftung nach dem BPolG für Einsatz anlässlich eines Seenotfalles;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2015 - 4 LB 10/14
    Am 15.08.2010 unternahm die Klägerin mit ihrem Bruder (dem Kläger im Verfahren 3 A 145/12 bzw. dem Berufungsbeklagten im Verfahren 4 LB 11/14) sowie einem weiteren Begleiter eine Fahrt mit einem Kite-Surfbrett von St.-Peter-Ording nach Helgoland.
  • BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvR 179/64

    Bundesrecht in Berlin

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2015 - 4 LB 10/14
    Auch unter Beachtung der Prinzipien der Kostendeckung und der Äquivalenz lassen sich nämlich Kostenordnungen denken, die voneinander völlig verschieden sind und den Bürger unterschiedlich belasten, sodass sich mit diesen Kriterien allein das Ausmaß der Ermächtigung nicht hinreichend bestimmen lässt (BVerfG, Beschl. v. 11.10.1966 - 2 BvR 179/64-, NJW 1967, 339 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2005 - 12 A 10619/05

    Hundebesitzerin muss für Polizeieinsatz zahlen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2015 - 4 LB 10/14
    Sie erfasst lediglich solche Kosten, die ohne die unmittelbare Ausführung der Maßnahme nicht angefallen wären und sich rechnerisch ohne Weiteres von den allgemeinen Sach- und Personalkosten der Verwaltung deutlich abgrenzen lassen (vgl. hierzu OVG Münster, Beschl. v. 04.08.2006 - 4 A 2976/05 -, Juris; OVG Koblenz, Urt. v. 25.08.2005 - 12 A 10619/05 -, Juris; Schenke in: Schenke/Graulich/Rutig, Sicherheitsrecht des Bundes, 2014 § 19 BPolG Rn. 16; Drewes/Malmberg/Walter, Bundespolizeigesetz, Zwangsanwendung nach Bundesrecht, 4. Aufl. 2010, § 19 Rn. 29).
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2015 - 4 LB 13/14

    Kostenersatz für Bundespolizei aus Anlass eines Einsatzes im Zusammenhang mit

    Er ist der Auffassung, gemäß dem Urteil des Senats vom 5. März 2015 - 4 LB 10/14 - scheide § 19 Abs. 2 BPolG als Grundlage für die Geltendmachung von allgemein kalkulierten Personalkosten und Gerätekosten von vornherein aus.

    Voraussetzung für eine rechtmäßige Heranziehung zu Kosten einer unmittelbaren Ausführung ist zunächst ein zugrundeliegendes rechtmäßiges Verwaltungshandeln (vgl. Urteil des Senats vom 5. März 2015 - 4 LB 10/14 -, zitiert nach Juris Rn. 27).

    Es genügt vielmehr, dass bei objektiver Betrachtung in diesem Zeitpunkt eine Sachlage gegeben war, die die Annahme einer gegenwärtigen Gefahr rechtfertigte, auch wenn sich dies im Nachhinein nicht bestätigt (vgl. Urteil des Senats vom 5. März 2015, a.a.O., Juris Rn. 29 unter Hinweis auf Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. Februar 1974 -1 C 31.72 -, DÖV 1974, 637).

    Nach der auch für den Verursacherbegriff in § 17 Abs. 1 BPolG anzuwendenden Theorie der unmittelbaren Verursachung ist ein Verhalten dann ursächlich, wenn es für sich gesehen die polizeirechtliche Gefahrenschwelle überschreitet und dadurch die hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts begründet oder erhöht (vgl. Urteil des Senats vom 5. März 2015, a.a.O., Juris Rn. 30 m.w.N.).

    Sie erfasst lediglich solche Kosten, die ohne die unmittelbare Ausführung der Maßnahme nicht angefallen wären und sich rechnerisch ohne Weiteres von den allgemeinen Sach- und Personalkosten der Verwaltung deutlich abgrenzen lassen (vgl. dazu im Einzelnen: Urteil des Senats vom 5. März 2015, a.a.O., Juris Rn. 31 m.w.N.).

  • OVG Sachsen, 16.10.2019 - 5 A 376/16

    Feuerwehr; Einsatz; Kosten; Vorhaltekosten; Jahresstunden; Einsatzstunden;

    Für einen vollständigen Ausschluss eines Ersatzes von "Sowieso-Kosten" ließe sich zwar der Vergleich mit polizeirechtlichen Kostenersatzregelungen wie der des § 6 Abs. 2 SächsPolG anführen, für die bei vergleichbarem Wortlaut weithin angenommen wird, dass ersatzfähig nur die reinen "Mehrkosten" sind, die durch den Einsatz verursacht wurden (vgl. Elzermann/Schwier, SächsPolG, 5. Aufl., § 6 Rn. 9; Stephan/Deger, PolG BW, 7. Aufl., § 8 Rn. 29 m. w. N.; OVG Schl.-H., Urt. v. 5. März 2015 - 4 LB 10/14 -, juris).
  • OVG Sachsen, 16.10.2019 - 5 A 83/16
    Für einen vollständigen Ausschluss eines Ersatzes von "Sowieso-Kosten" ließe sich zwar der Vergleich mit polizeirechtlichen Kostenersatzregelungen wie der des § 6 Abs. 2 SächsPolG anführen, für die bei vergleichbarem Wortlaut weithin angenommen wird, dass ersatzfähig nur die reinen "Mehrkosten" sind, die durch den Einsatz verursacht wurden (vgl. Elzermann/Schwier, SächsPolG, 5. Aufl., § 6 Rn. 9; Stephan/Deger, PolG BW, 7. Aufl., § 8 Rn. 29 m. w. N.; OVG Schl.-H., Urt. v. 5. März 2015 - 4 LB 10/14 -, juris).
  • VG Schwerin, 28.02.2018 - 7 A 550/17

    Kostenbescheid wegen polizeilicher Anwendung unmittelbaren Zwangs bei Auflösung

    In den Urteilen des S-H OVG vom 5. März und vom 3. September 2015 - 4 LB 10/14 und 4 LB 13/14 - (jeweils juris) ging es nämlich um Vorschriften des (Bundes-)Polizeirechts, nach denen ohne nähere Spezifizierung die Verantwortlichen (Störer) zum Ersatz von "Kosten" verpflichtet waren, die durch die unmittelbare Ausführung einer polizeilichen Maßnahme entstanden; die hiernach gesetzlich vorgegebene Prüfung der "Kostenentstehung" offenbarte Zurechnungs- und Abgrenzungsprobleme in Bezug auf im Laufe des Polizeieinsatzes angefallene allgemeine Personalkosten und sonstige sog. Fix- oder Sowiesokosten (s. zu ähnlichen Abgrenzungsproblemen in älteren landesrechtlichen Regelungen auch Majer, Verwaltungs-Archiv Bd. 73 [1982], S. 167 [176]), was die hier anzuwendenden Gebührentarife jedoch vermeiden.
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2015 - 4 LB 11/14
    Am 15.08.2010 unternahm der Kläger mit seiner Schwester (der Klägerin im Verfahren 3 A 96/12 bzw. der Berufungsbeklagten im Verfahren 4 LB 10/14) sowie einem weiteren Begleiter eine Fahrt mit einem Kite-Surfbrett von St.-Peter-Ording nach Helgoland.
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