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   OVG Schleswig-Holstein, 06.09.2005 - 4 LB 30/03   

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OVG Schleswig-Holstein, 06.09.2005 - 4 LB 30/03 (https://dejure.org/2005,26185)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06.09.2005 - 4 LB 30/03 (https://dejure.org/2005,26185)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06. September 2005 - 4 LB 30/03 (https://dejure.org/2005,26185)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.09.2005 - 4 LB 30/03
    Weiter stellt sich Art. 8 UVP-RL als unbedingt und hinreichend bestimmte Regelung dar; denn diese Bestimmung bringt zum Ausdruck, dass das Ergebnis der UVP bei einer planerischen Entscheidung in die Abwägung der Interessen, die für das Projekt einerseits und für den Umweltschutz andererseits streiten, eingehen soll (vgl. dazu die Entscheidung des BVerwG v. 25.01.1996 4 C 5.95 -, BVerwGE 100, 238).

    Die Möglichkeit des Gemeinschaftsbürgers, sich auf hinreichend genaue und unbedingte Richtlinienvorschriften zu berufen, ist nicht eine Voraussetzung, sondern lediglich eine Folge der unmittelbaren Wirkung (Urt. des BVerwG v. 25.01.1996 - 4 C 5.95 -, BVerwGE 100, 238).

    Die UVP-Richtlinie verlange nur, dass die Zulassungsbehörde das Ergebnis der UVP in ihre Erwägungen mit einbeziehe, schreibe aber nicht vor, welche Folgerungen sie hieraus zu ziehen habe (vgl. Urt. des BVerwG v. 24.01.1996 - 4 C 5.95 -, a.a.O.; Urt. v. 23.04.1997 - 11 A 7.97 -, BVerwGE 104, 337).

    Der durch das Unterlassen einer UVP bewirkte bloße Verfahrensmangel führe nur dann zu einer Aufhebung des angegriffenen Planfeststellungsbeschlusses, wenn die konkrete Möglichkeit einer anderweitigen Sachentscheidung bestehe (BVerwG, Urt. v. 25.01.1996 4 C 5.95 -, a.a.O).

    Insoweit legt die UVP-Richtlinie zugunsten eines bestimmbaren Personenkreises Rechte fest, die dem Staat gegenüber geltend gemacht werden können (so auch das Urt. des BVerwG v. 25.01.1996 - 4 C 5.95 , a.a.O.).

  • EuGH, 16.09.1999 - C-435/97

    WWF u.a.

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.09.2005 - 4 LB 30/03
    Anderenfalls könnte der den Mitgliedstaaten in Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 85/337/EWG eingeräumte Entscheidungsspielraum von diesen dazu verwendet werden, ein spezifisches Projekt der Prüfungspflicht zu entziehen, obwohl dieses Projekt auf Grund seiner Art, seiner Größe oder seines Standortes erkennbar erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben könnte (EuGH, RS. C-87/02, Urt. V . 10.06.2004, Rn. 43; EuGH, Rs. C-435/97, Sammlung 1999, I-5613, Rn. 36).

    Bejahendenfalls ist es einer Untersuchung seiner Auswirkungen zu unterziehen (vgl. EuGH, Rs. C-435/97, Sammlung 1999, I-5613, Rn. 71; EuGH, Rs. C-201/02, Urt. V . 07.01.2004, Rn. 65; EuGH, Rs. C-72/95, Sammlung 1996, I-5403, Rn. 59 f).

    Auch kann sich der Einzelne, wenn der Gesetzgeber oder die Verwaltung eines Mitgliedstaates das ihnen durch Art. 4 Abs. 2 und Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie eingeräumte Ermessen überschritten hat, vor dem Gericht eines Mitgliedstaates auf diese Bestimmungen stützen und dadurch erreichen, dass die nationalen Gerichte solche Vorschriften oder Maßnahmen außer Betracht lassen, die mit den Bestimmungen der UVP-RL unvereinbar sind (EuGH, Rechtssache C-435/97, Sammlung 1999, I-5613, Rn. 71; EuGH, Rechtssache C-201/02, Urt. v. 07.01.2004, Rn. 65).

  • BVerwG, 23.04.1997 - 11 A 7.97

    Bundesrechtliche Anordnung einer "ortsüblichen Bekanntmachung"

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.09.2005 - 4 LB 30/03
    Die UVP-Richtlinie verlange nur, dass die Zulassungsbehörde das Ergebnis der UVP in ihre Erwägungen mit einbeziehe, schreibe aber nicht vor, welche Folgerungen sie hieraus zu ziehen habe (vgl. Urt. des BVerwG v. 24.01.1996 - 4 C 5.95 -, a.a.O.; Urt. v. 23.04.1997 - 11 A 7.97 -, BVerwGE 104, 337).

    Es kommt hinzu, dass nach den Begründungserwägungen der UVP-Richtlinie Umweltauswirkungen eines Projekts mit Rücksicht auf den Schutz der menschlichen Gesundheit beurteilt werden müssen (a.A. BVerwG, Urt. v. 23.04.1997 - 11 A 7.97 , BVerwGE 104, 337).

  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.09.2005 - 4 LB 30/03
    Das befristete Einwendungsrecht potentiell Planbetroffener schränkt die Öffentlichkeitsbeteiligung nicht etwa unzulässig ein (BVerwG, Urt. v. 08.06.1995 - 4 C 4.94 -, BVerwGE 98, 339).

    Dabei müssen nicht alle Unterlagen, die möglicherweise zur umfassenden Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Planung erforderlich sind, ausgelegt werden, sondern nur solche, die erforderlich sind, um den Betroffenen das Interesse, Einwendungen zu erheben, bewusst zu machen (vgl. dazu die Entscheidung des BVerwG v. 08.06.1995 - 4 C 4.94 -, BVerwGE 98, 339).

  • EuGH, 10.06.2004 - C-87/02

    Kommission / Italien

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.09.2005 - 4 LB 30/03
    Anderenfalls könnte der den Mitgliedstaaten in Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 85/337/EWG eingeräumte Entscheidungsspielraum von diesen dazu verwendet werden, ein spezifisches Projekt der Prüfungspflicht zu entziehen, obwohl dieses Projekt auf Grund seiner Art, seiner Größe oder seines Standortes erkennbar erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben könnte (EuGH, RS. C-87/02, Urt. V . 10.06.2004, Rn. 43; EuGH, Rs. C-435/97, Sammlung 1999, I-5613, Rn. 36).

    Ungeachtet des Wortlauts von Art. 4 Abs. 2 UVP-RL ermächtigt die Richtlinie die Mitgliedstaaten und ihre Regionen nicht dazu, untätig zu bleiben, denn so wird ihrem Zweck, umweltrelevante Projekte einer Prüfung zu unterziehen, nicht hinreichend Rechnung getragen (vgl. EuGH, Rs. C-87/02, Urt. V. 10.06.2004, Rn. 38).

  • EuGH, 19.09.2000 - C-287/98

    Linster

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.09.2005 - 4 LB 30/03
    Insbesondere in den Fällen, in denen die Gemeinschaftsorgane die Mitgliedstaaten durch eine Richtlinie zu einem bestimmten Verhalten verpflichten, würde deren praktische Wirksamkeit abgeschwächt, wenn die Bürger sich vor Gericht nicht auf sie berufen und die nationalen Gerichte sie nicht als Bestandteil des Gemeinschaftsrechts berücksichtigen könnten, um zu prüfen, ob der nationale Gesetzgeber im Rahmen der ihm vorbehaltenen Befugnis, Form und Mittel für die Umsetzung der Richtlinie zu bestimmen, innerhalb der von der Richtlinie gezogenen Grenzen seines Entscheidungsspielraums geblieben ist (EuGH, Rs. C-287/98, Sammlung 2000, I-6917, Rn. 32).

    Auch werden dem Entscheidungsspielraum durch Art. 2 UVP-RL Grenzen gezogen, wonach die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen treffen, damit Projekte, bei denen mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist, vor der Erteilung der Genehmigung einer Prüfung in Bezug auf diese Auswirkungen unterzogen werden (EuGH, Rs. C-287/98, Sammlung 2000, I-6917, Rn. 33; EuGH, Rs. C-392/96, Sammlung 1999, I-5901, Rn. 64).

  • EuGH, 12.12.2002 - C-470/99

    Universale-Bau u.a.

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.09.2005 - 4 LB 30/03
    Durch die Festsetzung angemessener Ausschlussfristen kann eine rasche Entscheidung nach Art. 6 Abs. 3 UVP-RL gewährleistet werden, was mit dem auch im europäischen Recht anerkannten Grundsatz der Rechtssicherheit im Einklang steht (vgl. EuGH, Rechtssache C-470/99, Sammlung 2002, I-11617, Rn. 76, 78 zum Vergaberecht).
  • BVerwG, 03.04.1990 - 4 B 50.89

    Prüfungsumfang bei Klage auf Aufhebung eines straßenrechtlichen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.09.2005 - 4 LB 30/03
    Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass der Planfeststellungsbeschluss die Entscheidung über die Zulässigkeit einer Enteignung mitumfasst, dass Art. 14 Abs. 3 GG aber vor einem Eigentumsentzug schützt, der nicht zum Wohl der Allgemeinheit erforderlich oder nicht gesetzmäßig ist (vgl. dazu die Entscheidung des BVerwG v. 10.04.1997 - 4 C 5.96 -, BVerwGE 104, 236; weiter Beschl. v. 03.04.1990 - 4 B 50.89 -, NVwZ-RR 1990/454).
  • BVerwG, 26.05.2004 - 9 A 6.03

    Studentenschaft; Klagebefugnis; soziale Belange; Studierende; Ausbildungsstätte;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.09.2005 - 4 LB 30/03
    Insoweit folgt aus der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass die Einhaltung der Grenzwerte der 22. BImSchVO keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen für die Planfeststellung eines Straßenbauvorhabens ist und die Planfeststellungsbehörden wegen ihres unmittelbaren Zusammenhanges mit dem System der Luftreinhalteplanung (§ 47 BImschG, § 11 der 22. BImSchVO) nicht verpflichtet sind, die Einhaltung der Grenzwerte dieser Verordnung vorhabenbezogen sicherzustellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.05.2004 9 A 6.03 -, NVwZ 2004, 1237 f: Dem Grundsatz der Problembewältigung wird im Hinblick auf die Einhaltung der Grenzwerte der 22. BImSchVO in einem Planfeststellungsverfahren für ein Straßenbauvorhaben in der Regel hinreichend Rechnung getragen, wenn nicht absehbar ist, dass das Vorhaben die Möglichkeit ausschließt, die Einhaltung dieser Grenzwerte mit den Mitteln der Luftreinhalteplanung zu sichern ).
  • BVerwG, 12.02.1996 - 4 A 38.95

    Fernstraßenrecht: Umfang des fernstraßenrechtlichen Einwendungsausschlusses

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.09.2005 - 4 LB 30/03
    Eine Beanstandung muss so konkret erhoben werden, dass die Planfeststellungsbehörde erkennen kann, in welcher Weise sie bestimmte Belange einer näheren Betrachtung unterziehen soll (Urt. des BVerwG v. 12.02.1996 - 4 A 38.95 -, DVBl. 1996, 684).
  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

  • BVerwG, 22.01.2004 - 4 A 4.03

    Straßenbauvorhaben; Planfeststellung; gerichtliche Überprüfung; erstinstanzliche

  • BVerwG, 10.04.1997 - 4 C 5.96

    Straßenbau - Gesamtvorhaben - Abschnittsbildung - Umweltverträglichkeitsprüfung -

  • OVG Schleswig-Holstein, 01.03.2004 - 1 O 7/04

    Streitwertbemessung nach § 13 Abs. 1 S. 1 Gerichtskostengesetz (GKG) für eine

  • VG Schleswig, 10.12.2002 - 21 A 423/02

    Umweltverträglichkeitsprüfung, Planfeststellung, Planungskompetenz, Präklusion

  • EuGH, 21.09.1999 - C-392/96

    Kommission / Irland

  • EuGH, 26.02.1986 - 152/84

    Marshall / Southampton und South-West Hampshire Area Health Authority

  • EuGH, 19.01.1982 - 8/81

    Becker

  • VG Neustadt, 13.12.2007 - 4 K 1219/06

    Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss über die Hochwasserrückhaltung in den

    Die Einwendung einer unzureichenden Umweltverträglichkeitsprüfung ist als Verfahrensrüge präklusionsfähig ( OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. Februar 2006 -11 D 94/03 - vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 16. Januar 1995 -7 B 194.94 -, Buchholz 451.172 § 7 AtVfV Nr. 3; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 6. September 2005 -4 LB 30/03 -); dies gilt ebenso für die Forderung nach einem neuen Raumordnungsverfahren.
  • VG Frankfurt/Main, 29.04.2009 - 3 K 5651/06

    Klage eines Grundstückseigentümers gegen Planfeststellung für den naturnahem

    Die Einwendung einer unzureichenden Umweltverträglichkeitsprüfung ist als Verfahrensrüge präklusionsfähig (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. Februar 2006 - 11 D 94/03 - ; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 16. Januar 1995 - 7 B 194.94 -, Buchholz 451.172 § 7 AtVfV Nr. 3; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 6. September 2005 - 4 LB 30/03 -).
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