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   OVG Schleswig-Holstein, 07.02.2002 - 2 L 201/01   

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OVG Schleswig-Holstein, 07.02.2002 - 2 L 201/01 (https://dejure.org/2002,23841)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07.02.2002 - 2 L 201/01 (https://dejure.org/2002,23841)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07. Februar 2002 - 2 L 201/01 (https://dejure.org/2002,23841)
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Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 11 A 179/97
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.02.2002 - 2 L 201/01
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 26.04.2001 - 3 BN 1.01

    Gebühren für Untersuchungen und Kontrollen nach dem Fleischhygienerecht -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.02.2002 - 2 L 201/01
    Die Nichtzulassungsbeschwerde der Antragsteller dieses Normenkontrollverfahrens, die durch den Bevollmächtigten der Klägerin dieses Verfahrens vertreten wurden, hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 26. April 2001 (- 3 BN 1.01 -) zurückgewiesen und zu den auch in diesem Verfahren wiederum vorgetragenen Argumenten ausgeführt: Es sei bereits höchstrichterlich geklärt, dass es dem einzelnen Bundesland (bei Einhaltung der entsprechenden gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben) gestattet sei, - gemäß der Vorschrift des Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 85/73/EWG in der Fassung der Richtlinie 96/43/EG in Verbindung mit Anhang A Kapitel I Nr. 4 b - flächendeckend und nicht nur für einzelne Betriebe von den EG-Pauschalgebühren abzuweichen.

    Diese Rechtsauffassung hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 26. April 2001 (a.a.O.) ausdrücklich bestätigt.

    Zum anderen hat das Bundesverwaltungsgericht insbesondere in seinen Beschlüssen vom 26. April 2001 (a.a.O.) und 18. Oktober 2001 (a.a.O.) hierzu das Erforderliche gesagt.

  • BVerwG, 18.10.2001 - 3 C 1.01

    Vertragsanpassung; Änderungsklage zur Vertragsanpassung; Änderung der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.02.2002 - 2 L 201/01
    Ergänzend hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 18. Oktober 2001 (- 3 C 1.01 -) angemerkt, aus welchem Grund für die mit Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 85/73/EWG in der Fassung der Richtlinie 96/43/EG in Verbindung mit Anhang A Kapitel I Nr. 4 b wortgleiche Abweichungsbefugnis nach Art. 2 Abs. 3 der Richtlinie 85/73/EWG in der Fassung der Richtlinie 93/118/EG in Verbindung mit Kapitel I Nr. 4 b des Anhangs etwas anderes gelten könnte, sei nicht ersichtlich.

    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht in der Entscheidung vom 18. Oktober 2001 (a.a.O.) unter Bezugnahme auf seine Beschlüsse vom 27. April 2000 (- 1 C 8.99 -, GewArch 2000, S. 384 und - 1 C 12.99 -, Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nummer 21) ausgeführt:.

    Zum anderen hat das Bundesverwaltungsgericht insbesondere in seinen Beschlüssen vom 26. April 2001 (a.a.O.) und 18. Oktober 2001 (a.a.O.) hierzu das Erforderliche gesagt.

  • BVerwG, 29.08.1996 - 3 C 7.95

    Gewerberecht - Fleischbeschau, Rahmengebührenregelung und Gemeinschaftsrecht

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.02.2002 - 2 L 201/01
    Die angefochtenen Bescheide der Beklagten, die in dem Zeitraum von 1991 bis 1997 ergangen sind, waren rechtswidrig, weil sie auf der Grundlage der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren der Veterinärverwaltung vom 21. August 1974 in der Fassung vom 04. Dezember 1990 (GVOBl. S. 646 - LVO/VetGeb. 1990) ergangen sind, die die Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts nicht hinreichend berücksichtigte (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.08.1996 - 3 C 7.95 -, BVerwGE 102, 39).

    Schließlich gilt auch für die Ratsentscheidung 88/408/EWG nach Art. 2 Abs. 2 (bei Erfüllung der genannten Voraussetzungen) nichts Abweichendes (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.08.1996, a.a.O.).

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.02.2002 - 2 L 201/01
    "Das Landesrecht hat sich unter den vorliegenden Umständen nach den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben (BVerfGE 13, 261, 271; 30, 367, 385; 94, 241, 258; 94, 64, 86; 97, 67, 78) Rückwirkung beimessen dürfen.
  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.02.2002 - 2 L 201/01
    "Das Landesrecht hat sich unter den vorliegenden Umständen nach den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben (BVerfGE 13, 261, 271; 30, 367, 385; 94, 241, 258; 94, 64, 86; 97, 67, 78) Rückwirkung beimessen dürfen.
  • BVerwG, 27.04.2000 - 1 C 8.99

    Berechtigung eines Schlachtbetriebes zur Erhebung von gesonderten Gebühren für

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.02.2002 - 2 L 201/01
    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht in der Entscheidung vom 18. Oktober 2001 (a.a.O.) unter Bezugnahme auf seine Beschlüsse vom 27. April 2000 (- 1 C 8.99 -, GewArch 2000, S. 384 und - 1 C 12.99 -, Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nummer 21) ausgeführt:.
  • BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90

    Kindererziehungszeiten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.02.2002 - 2 L 201/01
    "Das Landesrecht hat sich unter den vorliegenden Umständen nach den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben (BVerfGE 13, 261, 271; 30, 367, 385; 94, 241, 258; 94, 64, 86; 97, 67, 78) Rückwirkung beimessen dürfen.
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.02.2002 - 2 L 201/01
    "Das Landesrecht hat sich unter den vorliegenden Umständen nach den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben (BVerfGE 13, 261, 271; 30, 367, 385; 94, 241, 258; 94, 64, 86; 97, 67, 78) Rückwirkung beimessen dürfen.
  • BVerwG, 27.04.2000 - 1 C 12.99

    Gemeinsame Agrarpolitik - Gebühren für Untersuchungen und Hygienekontrollen von

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.02.2002 - 2 L 201/01
    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht in der Entscheidung vom 18. Oktober 2001 (a.a.O.) unter Bezugnahme auf seine Beschlüsse vom 27. April 2000 (- 1 C 8.99 -, GewArch 2000, S. 384 und - 1 C 12.99 -, Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nummer 21) ausgeführt:.
  • EuGH, 08.03.2001 - C-316/99

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.02.2002 - 2 L 201/01
    Aus der Entscheidung des EuGH vom 08. März 2001 in der Rechtssache C - 316/99 kann die Klägerin für ihre Rechtsposition nichts herleiten.
  • EuGH, 09.09.1999 - C-374/97

    Feyrer

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.02.2006 - 3 LB 3/05

    Fleischbeschaugebühr, Trichinenuntersuchung, Gebührenberechnung

    Hierzu hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in seinem den Beteiligten ebenfalls bekannten Beschluss vom 07. Februar 2002 (2 L 201/01) unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.10.2001 (a.a.O.) ausgeführt, dass diese Rückwirkung unbedenklich ist, weil die fleischverarbeitenden Betriebe in Schleswig-Holstein ab Erlass der LVO/VetGeb 1990 erwarten mussten, zu den von EG-Pauschalgebühren abweichenden höheren Gebühren, bemessen nach den tatsächlich entstandenen Kosten, herangezogen zu werden und dass der Landesgesetzgeber, weil in der LVO/VetGeb 1990 nicht die nach EG-Recht erforderlichen und nach § 24 Abs. 2 FlHG ihm überlassenen Entscheidungen durch Rechtssatz getroffen wurden, diese Regelungslücke - rückwirkend - schließen würde.

    Dies bedeute, dass der Aufwand für die Trichinenuntersuchung nicht bei der Bemessung der allgemeinen Gebühr für die Schlachttier- und die Fleischuntersuchung Berücksichtigung finden dürfe (vgl. auch OVG Schleswig, Beschl. v. 07.02.2002 - 2 L 201/01 -).

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