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   OVG Schleswig-Holstein, 07.12.1993 - 4 L 249/92   

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OVG Schleswig-Holstein, 07.12.1993 - 4 L 249/92 (https://dejure.org/1993,9732)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07.12.1993 - 4 L 249/92 (https://dejure.org/1993,9732)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07. Dezember 1993 - 4 L 249/92 (https://dejure.org/1993,9732)
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Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 4 A 460/91
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.12.1993 - 4 L 249/92
 
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  • BVerwG, 03.11.1989 - 1 B 142.89

    Studenten aus Entwicklungsländern - Fehlerfreie Ermessensausübung -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.12.1993 - 4 L 249/92
    Indes verpflichtet allein der Umstand, daß der Ausländer sich längere Zeit im Bundesgebiet aufgehalten hat, die Ausländerbehörde nicht, ihm den weiteren Aufenthalt zu ermöglichen (BVerwG, Beschluß vom 03.11.1989 - 1 B 142.89 -, Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 103, S. 39 m.w.N.; ständige Rechtsprechung).

    Der Grundsatz des Vertrauensschutzes setzt unter anderem voraus, daß ein Tatbestand geschaffen wurde, aufgrund dessen der Ausländer berechtigterweise erwarten kann, ihm werde auch im Falle einer Änderung des Aufenthaltszwecks der Verbleib in der Bundesrepublik Deutschland erlaubt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 17.02.1987 - 1 B 5.87 -, Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 87, S. 8 ff; Beschluß vom 03.11.1989, aaO, S. 40).

    Sollte sich er Kläger gleichwohl inzwischen auf einen Daueraufenthalt in der Bundesrepublik eingerichtet haben, muß er trotz seines nunmehr 7-jährigen Aufenthalts etwaige Härten tragen, die ihm dadurch entstehen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 27.11.1984 - 2 BvR 1127, 1130/84 - NVwZ 1985, 259; BVerwG, Beschluß vom 03.11.1989 aaO - jeweils zu einem 15-jährigen Aufenthalt).

  • BVerwG, 22.06.1992 - 1 B 70.92
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.12.1993 - 4 L 249/92
    Zwar ist in der Rechtsprechung grundsätzlich anerkannt, daß das Recht des nicht personensorgeberechtigten Ausländers zum Umgang mit seinem Kind gem. § 1634 Abs. 1 Satz 1 BGB in den Schutzbereich des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG fällt und bei den den Aufenthalt des Ausländers betreffenden Entscheidungen zu berücksichtigen ist (vgl. BVerwG, zuletzt Beschluß vom 22.06.1992 - 1 B 70.92 -, InfAuslR 1992, 308, 309 m.w.N.).

    Es ist nämlich ebenfalls in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt, daß diesem Gesichtspunkt (des in den Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 Satz 2 GG fallenden Umgangsrechts) bei der Entscheidung über die Gewährung eines Aufenthaltsrechts in der Regel keine maßgebende Bedeutung zukommt, wenn - wie hier - keine familiäre Lebensgemeinschaft zwischen dem geschiedenen, nicht sorgeberechtigten ausländischen Elternteil und dem während der Ehe geborenen Kind besteht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 22.06.1992 aaO).

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.02.1993 - 4 L 219/92
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.12.1993 - 4 L 249/92
    Im Gegenteil: Der Senat hat in seiner ständigen Rechtsprechung entschieden, daß dann, wenn ein Ausländer die Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis allein im Hinblick auf ein familiäres Zusammenleben mit seinen Angehörigen in der Bundesrepublik begehrt, dieses Begehren allein nach den speziellen Anspruchsnormen und Erlaubnistatbeständen der §§ 17 ff AuslG zu beurteilen ist und nicht darüber hinaus auch zu prüfen ist, ob die Aufenthaltserlaubnis nach § 15, 7 Abs. 1 AuslG erteilt werden kann (vgl. Beschluß vom 20.08.1991 - 4 M 113/91 -, InfAuslR 1991, 341 ff; Urteil vom 16.02.1993 - 4 L 219/92 -, InfAuslR 1993, 182 ff; vgl. auch HessVGH, Beschluß vom 24.08.1992 - 13 TH 533/92 -, AuAS 6/92, S. 2; VGH Bad.-Würt., Beschluß vom 13.01.1992 - 1 S 2660/91 -, EZAR 025 Nr. 3 S. 3 m.w.N.).

    Zwar hat der Senat diese Frage zwischenzeitlich in seinem Urteil vom 16. Februar 1993 (4 L 219/92, aaO) in dem Sinne entschieden, daß der Gesetzgeber die Einwanderungsabsicht des Nicht-EG-Ausländers als Regelversagungsgrund regeln wollte und geregelt hat.

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.08.1991 - 4 M 109/91
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.12.1993 - 4 L 249/92
    Auf dessen Beschwerde ordnete der erkennende Senat mit Beschluß vom 06. August 1991 die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Klägers gegen den Bescheid der Beklagten vom 10. Dezember 1990 an (Verfahren 4 M 109/91) und zwar im wesentlichen aus folgenden Gründen: Die Nichtverlängerung der befristeten Aufenthaltserlaubnis erweise sich bei summarischer Prüfung weder als offensichtlich rechtmäßig noch als offensichtlich rechtswidrig.

    Da die Beklagte eine solche Ermessensentscheidung dann auch in ihrem Widerspruchsbescheid vom 09. Dezember 1991 getroffen hat, konnte das Verwaltungsgericht im vorliegenden Fall auch die vom Senat im vorläufigen Rechtsschutzverfahren (Beschluß vom 06.08.1991 - 4 M 109/91 -) aufgeworfene Frage offen lassen, ob bereits der Regelversagungsgrund des § 7 Abs. 2 Nr. 3 AuslG erfüllt sei, weil der weitere Aufenthalt des Klägers im Bundesgebiet Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtige, indem er der ausländerpolitischen Grundentscheidung, die Zuwanderung weiterer Ausländer aus Nicht-EG-Staaten zu begrenzen, zuwiderlaufen würde.

  • BVerfG, 10.08.1989 - 2 BvR 67/85

    Schutzbereich des Art. 6 GG für den nichtsorgeberechtigten Vater - Versagung der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.12.1993 - 4 L 249/92
    In diesem Sinne hat auch das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß die Versagung einer Aufenthaltserlaubnis aus einwanderungspolitischen Gründen im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1, 2 GG jedenfalls dann unbedenklich ist, wenn zwischen dem nicht sorgeberechtigten Elternteil und seinem Kind aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen die familiäre Gemeinschaft nur als Begegnungsgemeinschaft geführt werde und keine Lebensverhältnisse bestünden, die einen über die Aufrechterhaltung der Begegnungsgemeinschaft hinausgehenden familienrechtlichen Schutz angezeigt erscheinen ließen, insbesondere wenn das Kind auf die dauernde Anwesenheit des nicht sorgeberechtigten Elternteils in seiner unmittelbaren Nähe angewiesen sei (BVerfG, Beschluß vom 10.08.1989 - 2 BvR 67/85 -, DVB1.1989, 1246, 1247; Beschluß vom 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84 -, NJW 1989, 2195).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.08.1991 - 4 M 113/91

    Aufenthaltsgenehmigung; Zusammenleben mit dem Ehegatten; Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.12.1993 - 4 L 249/92
    Im Gegenteil: Der Senat hat in seiner ständigen Rechtsprechung entschieden, daß dann, wenn ein Ausländer die Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis allein im Hinblick auf ein familiäres Zusammenleben mit seinen Angehörigen in der Bundesrepublik begehrt, dieses Begehren allein nach den speziellen Anspruchsnormen und Erlaubnistatbeständen der §§ 17 ff AuslG zu beurteilen ist und nicht darüber hinaus auch zu prüfen ist, ob die Aufenthaltserlaubnis nach § 15, 7 Abs. 1 AuslG erteilt werden kann (vgl. Beschluß vom 20.08.1991 - 4 M 113/91 -, InfAuslR 1991, 341 ff; Urteil vom 16.02.1993 - 4 L 219/92 -, InfAuslR 1993, 182 ff; vgl. auch HessVGH, Beschluß vom 24.08.1992 - 13 TH 533/92 -, AuAS 6/92, S. 2; VGH Bad.-Würt., Beschluß vom 13.01.1992 - 1 S 2660/91 -, EZAR 025 Nr. 3 S. 3 m.w.N.).
  • BVerfG, 21.07.1986 - 2 BvR 1479/85

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Versagung der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.12.1993 - 4 L 249/92
    Zwar kann grundsätzlich das Ermessen bei der Entscheidung über die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis durch vorrangiges Recht, insbesondere die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit, begrenzt sein und hat die Ausländerbehörde die Tatsache eines mehrjährigen, rechtmäßigen und beanstandungsfreien Aufenthaltes in der Bundesrepublik in ihre Beurteilung einzustellen (BVerfG, Beschluß vom 26.08.1978 - 1 BvR 525/77 -, E 49, 168 (185); Beschluß vom 21.07.1986 - 2 BvR 1479/85 -, NVwZ 1986, 821).
  • BVerfG, 27.11.1984 - 2 BvR 1127/84

    Aufenthaltserlaubnis - Ablehnung - Verlängerung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.12.1993 - 4 L 249/92
    Sollte sich er Kläger gleichwohl inzwischen auf einen Daueraufenthalt in der Bundesrepublik eingerichtet haben, muß er trotz seines nunmehr 7-jährigen Aufenthalts etwaige Härten tragen, die ihm dadurch entstehen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 27.11.1984 - 2 BvR 1127, 1130/84 - NVwZ 1985, 259; BVerwG, Beschluß vom 03.11.1989 aaO - jeweils zu einem 15-jährigen Aufenthalt).
  • BVerwG, 11.01.1983 - 1 B 143.82

    Scheidung des Ausländers - Aufenthaltserlaubnis - Verlängerung -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.12.1993 - 4 L 249/92
    Der Kläger hatte deshalb keinen Anlaß, darauf zu vertrauen, daß ihm die Aufenthaltserlaubnis bei Wegfall dieses Aufenthaltszwecks - der dann mit den Beschlüssen des Familiengerichts H. vom 01. Juni 1990 und der Beschwerdeentscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 05. September 1990 auch tatsächlich entfiel - weiter verlängert würde (vgl. BVerwG, Beschluß vom 01.11.1983 - 1 B 143.82 -, DÖV 1983, 423 m.w.N.).
  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.12.1993 - 4 L 249/92
    In diesem Sinne hat auch das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß die Versagung einer Aufenthaltserlaubnis aus einwanderungspolitischen Gründen im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1, 2 GG jedenfalls dann unbedenklich ist, wenn zwischen dem nicht sorgeberechtigten Elternteil und seinem Kind aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen die familiäre Gemeinschaft nur als Begegnungsgemeinschaft geführt werde und keine Lebensverhältnisse bestünden, die einen über die Aufrechterhaltung der Begegnungsgemeinschaft hinausgehenden familienrechtlichen Schutz angezeigt erscheinen ließen, insbesondere wenn das Kind auf die dauernde Anwesenheit des nicht sorgeberechtigten Elternteils in seiner unmittelbaren Nähe angewiesen sei (BVerfG, Beschluß vom 10.08.1989 - 2 BvR 67/85 -, DVB1.1989, 1246, 1247; Beschluß vom 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84 -, NJW 1989, 2195).
  • VGH Hessen, 24.08.1992 - 13 TH 533/92

    Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer - keine allgemeine Ermessensentscheidung

  • BVerwG, 17.02.1987 - 1 B 5.87

    Erfolgloses Asylverfahren - Fortsetzung des Aufenthalts - Vertrauensschutz -

  • VGH Baden-Württemberg, 13.01.1992 - 1 S 2660/91

    Aufenthaltsverlängerung für einen türkischen Arbeitnehmer, dessen Aufenthalt zur

  • BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 525/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Verlängerung der

  • BVerwG, 17.06.1992 - 1 B 97.92

    Umfang der für die Zulassung des Nachzugs der Eltern eines jungen in Deutschland

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