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   OVG Schleswig-Holstein, 08.09.2003 - 2 LA 69/03   

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OVG Schleswig-Holstein, 08.09.2003 - 2 LA 69/03 (https://dejure.org/2003,33301)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08.09.2003 - 2 LA 69/03 (https://dejure.org/2003,33301)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08. September 2003 - 2 LA 69/03 (https://dejure.org/2003,33301)
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  • BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 4.97

    Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.09.2003 - 2 LA 69/03
    Unter dem Gesichtspunkt des Schadenersatzes besteht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Urt. v. 22.01.1998 - 2 C 4.97 -, NVwZ 1999, 404) kein berechtigtes Feststellungsinteresse, wenn die beabsichtigte Schadensersatzklage offenbar aussichtslos ist, weil ein Verschulden trotz Verletzung einer Amtspflicht auszuschließen ist.

    Unter dem Gesichtspunkt des Schadenersatzes besteht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Urt. v. 22.01.1998 - 2 C 4.97 -, NVwZ 1999, 404) kein berechtigtes Feststellungsinteresse, wenn die - hier unterstellte - beabsichtigte Schadensersatzklage offenbar aussichtslos ist, weil z.B. ein Verschulden trotz Verletzung einer Amtspflicht auszuschließen ist.

  • BVerwG, 22.11.1991 - 1 B 142.91

    Umfang der Zulässigkeit der Verwertung beigezogener Akten im Wege des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.09.2003 - 2 LA 69/03
    Sie dürfen ihre Tatsachenfeststellungen jedoch insoweit nicht allein auf beigezogene Akten und darin enthaltene Vernehmungsprotokolle stützen, als eine Zeugenvernehmung von einem Beteiligten ausdrücklich beantragt wird oder sich aus anderen Gründen dem Gericht aufdrängen muss (BVerwG, Beschl. v. 22.11.1991 - 1 B 142/91 -, NJW 1992, 1186).
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