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   OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2017 - 1 MB 4/16   

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https://dejure.org/2017,5637
OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2017 - 1 MB 4/16 (https://dejure.org/2017,5637)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09.02.2017 - 1 MB 4/16 (https://dejure.org/2017,5637)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09. Februar 2017 - 1 MB 4/16 (https://dejure.org/2017,5637)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 5 Nr 10 BauGB, § 9 Abs 1 Nr 20 BauGB, § 68 WHG, § 12 BNatSchG
    Planfeststellungsbeschluss gem. § 68 WHG zur Herstellung eines Oberflächengewässers infolge einer Nassauskiesung; Verhältnis zu einem Flächenutzungsplan; Wirkung von Landschaftsplänen; Abwägung beim Ausschluss einer Abbaufläche

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss zur Herstellung eines Oberflächengewässers infolge einer Nassauskiesung auf den betriebseigenen Flurstücken; Rücksictnahme der gemeindlichen Bauleitplanung auf die konkurrierende Fachplanung (sog. Prioritätsgrundsatz); ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss zur Herstellung eines Oberflächengewässers infolge einer Nassauskiesung auf den betriebseigenen Flurstücken; Rücksictnahme der gemeindlichen Bauleitplanung auf die konkurrierende Fachplanung (sog. Prioritätsgrundsatz); ...

  • rechtsportal.de

    Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss zur Herstellung eines Oberflächengewässers infolge einer Nassauskiesung auf den betriebseigenen Flurstücken; Rücksictnahme der gemeindlichen Bauleitplanung auf die konkurrierende Fachplanung (sog. Prioritätsgrundsatz); ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Ausschluss von Windenergieanlagen;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2017 - 1 MB 4/16
    Eine "Planreife" nur für Teilbereiche eines solchen Plans ist wegen der angestrebten gemeindeweiten Ausschlusswirkung nicht möglich (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.03.2003, 4 C 3.02, NVwZ 2003, 1261 [bei Juris Rn. 31]).

    Die damit gegebenen - beachtlichen - Abwägungsmängel sind durch die Planerhaltungsvorschriften in §§ 214, 215 BauGB nicht überwindbar; diese Vorschriften gelten nicht für Planentwürfe; unabhängig davon sind die Abwägungsmängel auch offensichtlich und wegen des gemeindeweiten Planungsraums (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.03.2003, a.a.O.) auch ergebnisrelevant.

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.10.2008 - 1 LB 8/08
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2017 - 1 MB 4/16
    Ein öffentlicher Weg kann - anders ein Privatweg der Gemeinde (vgl. dazu Urt. des Senats v. 02.10.2008, 1 LB 8/08, BauR 2009, 952) - von Jedermann genutzt werden, es sei denn, die Grenzen des Gemeingebrauchs werden überschritten (§§ 20, 21 StrWG).
  • VGH Bayern, 23.04.1985 - 8 B 83 A.3018

    Wasserrecht: Verhältnis zum Bauplanungsrecht, Privatnützige wasserrechtliche

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2017 - 1 MB 4/16
    Dem Einwand der Antragstellerin, der Antragsgegner habe ihr Beteiligungsrecht gem. § 36 BauGB missachtet, ist das Verwaltungsgericht in seinem Beschluss (S. 9 d. Abdr.) bereits mit überzeugenden Gründen entgegengetreten (vgl. dazu auch VGH München, Urt. v. 23.041085 8 B 83 A.3018, NVwZ 1986, 228/229).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.10.2009 - 1 A 10481/09

    Notwegerecht für Sandabbau am Laurenziberg nur über Binger Gebiet

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2017 - 1 MB 4/16
    Das nach § 21 StrWG bestehende Entscheidungsermessen muss jedenfalls in einer Konstellation - wie vorliegend -, in der das Vorhaben der Beigeladenen nur "über" die Kreuzung N...er Weg an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden werden kann, berücksichtigen, dass die Beigeladene auf eine "notwegeähnliche" Nutzung dieser Wegefläche angewiesen ist (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 21.10.2009, 1 A 10481/09, Juris).
  • BVerwG, 11.05.1984 - 4 C 83.80

    Fachplanung - Gemeinde - Planungshoheit - Intensive Störung - Konkrete Planung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2017 - 1 MB 4/16
    3.1.2 Der angefochtene Planfeststellungsbeschluss kann die Planungshoheit der Antragstellerin - im Grundsatz - auch dadurch beeinträchtigen, dass er eine - zwar noch nicht rechtswirksame, aber hinreichend bestimmte - gemeindliche Planung nachhaltig stört, indem er unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art auf die Planung hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.05.1984, 4 C 83.80, NVwZ 1984, 584 [bei Juris Rn. 13, m. w. N.]).
  • VGH Bayern, 30.07.2013 - 15 B 12.147

    Abgrabungsgenehmigung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2017 - 1 MB 4/16
    Die - unter Hinweis auf das Urteil des VGH München vom 30.07.2013 (15 B 12.147, BauR 2014, 68 ff.) vorgetragene - Ansicht der Antragstellerin, der Entwurf des Flächennutzungsplans dürfe nach Durchführung der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) von der Antragsgegnerin nicht (mehr) ignoriert werden, führt zu keiner anderen Beurteilung.
  • BVerwG, 05.11.2002 - 9 VR 14.02

    Gemeinde; kommunale Planungshoheit; Bauleitplanung; Fachplanung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2017 - 1 MB 4/16
    Die Planung, die den Vorrang beansprucht, muss hinreichend verfestigt sein; bei einem Fachplanungsvorhaben - wie vorliegend - ist das in der Regel nach Auslegung der Planunterlagen der Fall (BVerwG, Beschl. v. 05.11.2002, 9 VR 14.02, NVwZ 2003, 207 ff.).
  • BVerwG, 20.10.1972 - IV C 107.67

    Erlaubnis zur Förderung von Thermalwasser - Nachbarschutz im Wasserrecht -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2017 - 1 MB 4/16
    Eine Schutzfunktion kommt Verfahrensvorschriften nur dann zu, wenn sie erkennbar davon ausgehen, dass ein am Verfahren zu beteiligender Dritter unter Berufung allein auf einen ihn betreffenden Verfahrensmangel, d.h. ohne Rücksicht auf das Entscheidungsergebnis in der Sache, die Aufhebung einer behördlichen Entscheidung soll durchsetzen können (BVerwG, Urt. v. 20.10.1972, IV C 107.67, BVerwGE 41, 58 ff. [bei Juris Rn. 20]).
  • BVerwG, 22.06.2015 - 4 B 61.14

    Flughafen München: Klagen des Bundes Naturschutz in Bayern und mehrerer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2017 - 1 MB 4/16
    Der rechtlichen Beurteilung ist die Sach- und Rechtslage zugrunde zu legen, die im Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses bestand (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.06.2015, 4 B 61.14, Juris; Urt. v. 22.06.2015, 4 B 61.14, BVerwGE 80, 7 ff. [bei Juris Rn. 21]).
  • BVerwG, 15.09.2009 - 4 BN 25.09

    Normenkontrolle bei mit den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2017 - 1 MB 4/16
    Insbesondere die Auswahl der Ausschlussflächen (Tabuzonen) muss gem. § 1 Abs. 7 BauGB von einer Abwägung getragen sein, die den gesamten Planungsraum (Gemeindegebiet) in den Blick nimmt und - schrittweise - "harte" oder "weiche" Tabuzonen ermittelt, bewertet und lokalisiert (vgl. - zur Windkraft - BVerwG, Beschl. v. 09.02.2015, 4 BN 20.14, ZfBR 2015, 489; Beschl. v. 15.09.2009, 4 BN 25.09, BauR 2010, 82; vgl. Wegner, ZUR 2015, 468/469 f.).
  • BVerwG, 18.01.2012 - 4 BN 29.11

    Abwägungserhebliche Auswirkung von sich in der Aufstellung befindlichen

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2015 - 1 MB 14/15

    Erteilung von Genehmigungen zur Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen

  • BVerwG, 09.02.2015 - 4 BN 20.14

    Abwägungsmangel der fehlenden Differenzierung zwischen harten und weichen

  • BVerwG, 01.07.1988 - 4 C 49.86

    Anspruch einer Gemeinde auf Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses nach dem

  • VG Trier, 04.12.2018 - 5 K 10542/17

    Keine Genehmigung des Teil-Flächennutzungsplans Windkraft der Verbandsgemeinde

    Ihre Verbindlichkeit bedingt, dass sie sich in der jeweiligen Abwägung gegen andere Belange durchsetzen und anschließend in den Flächennutzungsplan als Darstellung gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB oder in den Bebauungsplan als Festsetzung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB übernommen werden (OVG Schleswig, Beschluss vom 09.02.2017 - 1 MB 4/16 - BeckOK Umweltrecht/Kleve, BNatSchG § 11 Rn. 18 [Stand: 1. Juli 2018]).
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