Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 09.03.2017 - 14 LB 1/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,25593
OVG Schleswig-Holstein, 09.03.2017 - 14 LB 1/15 (https://dejure.org/2017,25593)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09.03.2017 - 14 LB 1/15 (https://dejure.org/2017,25593)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09. März 2017 - 14 LB 1/15 (https://dejure.org/2017,25593)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,25593) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Schwere des begangenen Dienstvergehens bei einer außerdienstlich begangenen Straftat; Aberkennung des Ruhegehalts eines Professors; Betrug zum Nachteil des Dienstherrn wegen der Nichtabführung von Geldern aus Nebentätigkeiten; Tätigkeit eines Beamten als ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung der Schwere des begangenen Dienstvergehens bei einer außerdienstlich begangenen Straftat; Aberkennung des Ruhegehalts eines Professors; Betrug zum Nachteil des Dienstherrn wegen der Nichtabführung von Geldern aus Nebentätigkeiten; Tätigkeit eines Beamten als ...

  • rechtsportal.de

    Feststellung der Schwere des begangenen Dienstvergehens bei einer außerdienstlich begangenen Straftat; Aberkennung des Ruhegehalts eines Professors; Betrug zum Nachteil des Dienstherrn wegen der Nichtabführung von Geldern aus Nebentätigkeiten; Tätigkeit eines Beamten als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (44)

  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.03.2017 - 14 LB 1/15
    Danach kann bei einer außerdienstlich begangenen Straftat zur Feststellung der Schwere des begangenen Dienstvergehens, die gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 LDG richtungsweisend für die Bestimmung der erforderlichen Disziplinarmaßnahme ist, indiziell auf die vom Strafgericht konkret ausgesprochene Sanktion zurückgegriffen werden (BVerwG, Urteile vom 25. März 2010 - 2 C 83.08 - BVerwGE 136, 173 Rn. 21 und 26 und vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - BVerwGE 152, 228 Rn 37).

    Ist von den Strafgerichten bei einem außerdienstlichen Dienstvergehen lediglich auf eine Geldstrafe erkannt worden, kommt die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nur ausnahmsweise und bei Vorliegen disziplinarrechtlich bedeutsamer Umstände in Betracht (Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - BVerwGE 152, 228 Rn 38; zuletzt BVerwG, Beschluss vom 5. Juli 2016 - 2 B 24.16 -, Rn 13f.).

    Allein aufgrund der Höhe dieser Strafandrohung erfüllen die außerdienstlichen Pflichtverletzungen die besonderen qualifizierenden Voraussetzungen des § 45 Abs. 1 Satz 2 BRRG a.F. iVm § 93 Abs. 1 Satz 2 LBG a.F. (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Juli 2011 - 2 C 16.10 - BVerwGE 140, 185 ff. Rn. 24, vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - juris Rn. 11 ff. mwN, 22 und - 2 C 13.10 - juris Rn. 11 ff mwN, 17 und vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - LS 1 und Rn. 27 ff.).

    Dies ist dem auch im Disziplinarverfahren geltenden Schuldprinzip und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Übermaßverbot) geschuldet (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Juni 2013 - 2 A 2.12 - BVerwGE 147, 127 Rn. 32, vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 Rn. 21 ff. und vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - Rn. 35).

    des BVerwG, grundlegend: Urteil vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 ff. = juris; Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 9.06 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 3 = juris, jeweils Rn. 11 ff.; zuletzt Urteile vom 29. Oktober 2013 - 1 D 1.12 - juris Rn. 39 ff., vom 25. Juli 2013 - 2 C 63.11 - BVerwGE 147, 229 ff = juris jeweils Rn. 13 ff. und vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 -).

    Mit der Anknüpfung an die (im Tatzeitpunkt geltende) Strafandrohung wird zugleich verhindert, dass die Disziplinargerichte ihre jeweils eigene Einschätzung des Unwertgehalts eines Delikts an die Stelle der Bewertung des Gesetzgebers setzen (BVerwG, Urteile vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - ZBR 2015, 422Rn. 31 und vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 12 Rn. 22 und - 2 C 13.10 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 12 Rn. 25).

    Ein wie auch immer gearteter Schematismus verbietet sich hier in besonderer Weise (BVerwG, Beschluss vom 5. März 2014 - 2 B 111.13 - juris Rn. 13 und Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - ZBR 2015, 422Rn. 36; zitiert nach BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 50/13 -, juris Rn. 17).).

    Danach kann bei einer außerdienstlich begangenen Straftat zur Feststellung der Schwere des begangenen Dienstvergehens, die gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 LDG richtungsweisend für die Bestimmung der erforderlichen Disziplinarmaßnahme ist, indiziell auf die vom Strafgericht konkret ausgesprochene Sanktion zurückgegriffen werden (BVerwG, Urteile vom 25. März 2010 - 2 C 83.08 - BVerwGE 136, 173 Rn. 21 und 26 und vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - BVerwGE 152, 228 Rn 37).

    Ist von den Strafgerichten bei einem außerdienstlichen Dienstvergehen lediglich auf eine Geldstrafe erkannt worden, kommt die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nur ausnahmsweise und bei Vorliegen disziplinarrechtlich bedeutsamer Umstände in Betracht (Urteile vom 10. Dezember 2015 - 2 C 50/13 -, juris Rn. 15 und vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - BVerwGE 152, 228 Rn 38; zuletzt BVerwG, Beschluss vom 5. Juli 2016 - 2 B 24.16 -, Rn 13f.).

  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10

    Außerdienstliche Steuerhinterziehung; Hinterziehungsbetrag in siebenstelliger

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.03.2017 - 14 LB 1/15
    Allein aufgrund der Höhe dieser Strafandrohung erfüllen die außerdienstlichen Pflichtverletzungen die besonderen qualifizierenden Voraussetzungen des § 45 Abs. 1 Satz 2 BRRG a.F. iVm § 93 Abs. 1 Satz 2 LBG a.F. (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Juli 2011 - 2 C 16.10 - BVerwGE 140, 185 ff. Rn. 24, vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - juris Rn. 11 ff. mwN, 22 und - 2 C 13.10 - juris Rn. 11 ff mwN, 17 und vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - LS 1 und Rn. 27 ff.).

    Nur aufgrund einer Gesamtwürdigung des Verhaltens und der Persönlichkeit des Beamten kann beurteilt werden, ob der Beamte im Beamtenverhältnis noch tragbar ist und, falls dies zu bejahen ist, welche Disziplinarmaßnahme erforderlich ist, um ihn zur künftigen Einhaltung der Dienstpflichten und der Wahrung des Ansehens des Berufsbeamtentums anzuhalten (Grundsatz der Einheit des Dienstvergehens, vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Juli 2011 - 2 C 16.10 - BVerwGE 140, 185 Rn. 19, vom 27. Januar 2011 - 2 A 5.09 - juris Rn. 12, vom 14. Februar 2007 - 1 D 12.05 - BVerwGE 128, 125 = juris jeweils Rn. 21 f.; Beschlüsse vom 6. Juni 2013 - 2 B 50.12 - juris Rn. 14 und vom 11. Februar 2014 - 2 B 37.12 - juris Rn. 17).

    Dabei können die vom Disziplinarsenat des Bundesverwaltungsgerichts für bestimmte Fallgruppen herausgearbeiteten Regeleinstufungen von Bedeutung sein (vgl. zuletzt BVerwG, Urteile vom 28. Juli 2011 - 2 C 16.10 - Rn. 29, 34 und vom 25. Juli 2013 a.a.O. Rn. 14 mwN).

    Sie führt dazu, dass ein Dienstvergehen außerhalb des Dienstes jedenfalls dann regelmäßig nicht die Beendigung des Beamtenverhältnisses nach sich zieht, wenn es keine Rückschlüsse auf die Dienstausübung der Betroffenen zulässt, seine disziplinarrechtliche Relevanz sich vielmehr ausschließlich aus dem damit verbundenen Ansehensschaden ergibt (in diesen Fällen ist zusätzlich eine außergewöhnliche Höhe des Betrugsschadens erforderlich, vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 28. Juli 2011 - 2 C 16.10 - Rn. 34; demgegenüber kann bei einem Betrug zum Nachteil des Dienstherrn (etwa einem Beihilfebetrug) als innerdienstliches Dienstvergehen bei einem Gesamtschaden von über 5.000,00 EUR eine Entfernung aus dem Dienst gerechtfertigt sein, vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 6. Mai 2015 - 2 B 19/14 -, juris Rn. 11).

    Allerdings führte auch dies - und dabei ist hier das Nichtvorliegen eines Vermögensschadens zu berücksichtigen - nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Steuerhinterziehung ohne dienstlichen Bezug nicht zwingend zur Verhängung der disziplinarischen Höchstmaßnahme (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juli 2011 - 2 C 16.10 -, juris Rn. 34).

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.03.2017 - 14 LB 1/15
    Ob danach der Strafrahmen einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bei außerdienstlich begangenen Straftaten bereits die Aberkennung des Ruhegehaltes rechtfertigte (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 50/13 -, juris Rn. 16: bei außerdienstlichen Straftaten mit einem Strafrahmen von bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe Maßnahmemessung grundsätzlich bis zu Kürzung; BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 - LS 2 und Rn. 20, juris: Begehung einer Straftat mit einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren Freiheitstrafe unter Ausnutzung der Dienststellung Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis), kann dahingestellt bleiben.

    Da der Beklagte die finanzielle Situation anschließend durch den erfolgreichen Abschluss des Insolvenzplanverfahrens überwinden konnte, bestand schon objektiv keine ausweglose wirtschaftliche Notlage, so dass der anerkannte Milderungsgrund der unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage gleichfalls zu verneinen ist, abgesehen davon, dass dieser Milderungsgrund ein zeitlich begrenztes Verhalten voraussetzt und mit einem Versagen über einen längeren Zeitraum nicht vereinbar ist (vgl. zu diesem Milderungsgrund BVerwG, Urteile vom 25. August 2009 - 1 D 1.08 - Rn. 74 mwN, juris, und vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 - Rn. 34 mwN, juris).

    Gegen eine persönlichkeitsfremde Augenblickstat in einer besonderen Versuchungssituation spricht ebenfalls die lange Dauer seines Fehlverhaltens und die Anzahl der in diesem Zeitraum begangenen Taten (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 -, juris Rn. 13 mwN).

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 63.11

    Kollegendiebstahl; Geringwertigkeit; Vorbelastung; Verwertungsverbot;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.03.2017 - 14 LB 1/15
    des BVerwG, grundlegend: Urteil vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 ff. = juris; Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 9.06 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 3 = juris, jeweils Rn. 11 ff.; zuletzt Urteile vom 29. Oktober 2013 - 1 D 1.12 - juris Rn. 39 ff., vom 25. Juli 2013 - 2 C 63.11 - BVerwGE 147, 229 ff = juris jeweils Rn. 13 ff. und vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 -).

    Dabei können die vom Disziplinarsenat des Bundesverwaltungsgerichts für bestimmte Fallgruppen herausgearbeiteten Regeleinstufungen von Bedeutung sein (vgl. zuletzt BVerwG, Urteile vom 28. Juli 2011 - 2 C 16.10 - Rn. 29, 34 und vom 25. Juli 2013 a.a.O. Rn. 14 mwN).

    Die Disziplinargerichte müssen für eine solche Betrachtung und Ausschöpfung des Orientierungsrahmens - nach oben wie nach unten - unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände offen sein (BVerwG, Urteil vom 23. Juli 2013 - 2 C 63.11 - BVerwGE 147, 229Rn. 32; Beschluss vom 20. Dezember 2013 - 2 B 35.13 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 21 Rn. 21).

  • BVerwG, 05.07.2016 - 2 B 24.16

    Strafvollzugsbeamter; Geheimnisverrat; Amtsverschwiegenheit;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.03.2017 - 14 LB 1/15
    Ist von den Strafgerichten bei einem außerdienstlichen Dienstvergehen lediglich auf eine Geldstrafe erkannt worden, kommt die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nur ausnahmsweise und bei Vorliegen disziplinarrechtlich bedeutsamer Umstände in Betracht (Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - BVerwGE 152, 228 Rn 38; zuletzt BVerwG, Beschluss vom 5. Juli 2016 - 2 B 24.16 -, Rn 13f.).

    Ist von den Strafgerichten bei einem außerdienstlichen Dienstvergehen lediglich auf eine Geldstrafe erkannt worden, kommt die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nur ausnahmsweise und bei Vorliegen disziplinarrechtlich bedeutsamer Umstände in Betracht (Urteile vom 10. Dezember 2015 - 2 C 50/13 -, juris Rn. 15 und vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - BVerwGE 152, 228 Rn 38; zuletzt BVerwG, Beschluss vom 5. Juli 2016 - 2 B 24.16 -, Rn 13f.).

    Danach käme die Ahndung mit der disziplinarischen Höchstmaßnahme nur in Ausnahmefällen bei Vorliegen disziplinarrechtlich bedeutsamer Umstände in Betracht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Juli 2016, a.a.O).

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 50.13

    Polizeibeamter; außerdienstliches Dienstvergehen; Vermögensdelikt; disziplinare

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.03.2017 - 14 LB 1/15
    Nicht die Vorstellung des jeweiligen Disziplinargerichts, sondern die Einschätzung des Parlaments bestimmt, welche Straftaten als besonders verwerflich anzusehen sind (zitiert nach BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 50.13 -, juris Rn. 15).

    Aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK kann in den Fällen, in denen - wie vorliegend - nach einer Gesamtwürdigung nicht auf die disziplinare Höchstmaßnahme zu erkennen ist, sondern eine pflichtenmahnende Disziplinarmaßnahme für ausreichend erachtet wird, eine unangemessen lange Verfahrensdauer bei der Bestimmung der Disziplinarmaßnahme aus Gründen der Verhältnismäßigkeit mildernd berücksichtigt werden, wenn das disziplinarrechtliche Sanktionsbedürfnis wegen der mit dem Verfahren verbundenen Belastungen gemindert ist (stRpr., vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - Rn. 54, juris und zuletzt Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 50.13 - Rn. 44 m.w.N., juris, sowie Beschluss vom 10. Oktober 2014 - 2 B 66.14 - Rn. 8, juris, sowie BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. Januar 2013 - 2 BvR 1912/12, juris).

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.03.2017 - 14 LB 1/15
    Beim anerkannten Milderungsgrund der überwundenen negativen Lebensphase können außergewöhnliche Verhältnisse, die den Beamten während des Tatzeitraums oder im Tatzeitpunkt zeitweilig aus der Bahn geworfen haben, mildernd berücksichtigt werden, wenn der Beamte diese Lebensphase in der Folgezeit überwunden hat (stRspr.; vgl. BVerwG Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - Rn. 40 f., juris; Beschlüsse vom 20. Dezember 2013 - 2 B 35.13 - Rn. 29, juris, und vom 9. Oktober 2014 - 2 B 60.14 - Rn. 32, juris).

    Aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK kann in den Fällen, in denen - wie vorliegend - nach einer Gesamtwürdigung nicht auf die disziplinare Höchstmaßnahme zu erkennen ist, sondern eine pflichtenmahnende Disziplinarmaßnahme für ausreichend erachtet wird, eine unangemessen lange Verfahrensdauer bei der Bestimmung der Disziplinarmaßnahme aus Gründen der Verhältnismäßigkeit mildernd berücksichtigt werden, wenn das disziplinarrechtliche Sanktionsbedürfnis wegen der mit dem Verfahren verbundenen Belastungen gemindert ist (stRpr., vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - Rn. 54, juris und zuletzt Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 50.13 - Rn. 44 m.w.N., juris, sowie Beschluss vom 10. Oktober 2014 - 2 B 66.14 - Rn. 8, juris, sowie BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. Januar 2013 - 2 BvR 1912/12, juris).

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.03.2017 - 14 LB 1/15
    Zwar kann § 257c Abs. 1 Satz 2 StPO nur so verstanden werden, dass das verständigungsbasierte Geständnis zwingend auf seine Richtigkeit zu überprüfen ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10, 2 BvR 2155/11, Orientierungssatz 2c).

    Daran ändert auch das vom Beklagten in Bezug genommene Urteil des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a. - (BVerfGE 133, 168 ff., juris) zur Zulässigkeit von Verständigungen im Strafverfahren nichts.

  • BVerwG, 26.08.2010 - 2 B 43.10

    Gerichtliches Disziplinarverfahren: offenkundig unrichtige Feststellungen aus

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.03.2017 - 14 LB 1/15
    Anhaltspunkte für eine unzulässige Urteilsabsprache können sich insbesondere daraus ergeben, dass der Angeklagte nicht zur Sache vernommen worden ist, er lediglich ein formelhaftes Geständnis abgegeben hat, das Strafgericht seine Überzeugung von der Täterschaft im Urteil nur pauschal begründet hat oder der Antrag der Staatsanwaltschaft mit der verhängten Strafe übereingestimmt hat (BVerwG, Beschluss vom 26. August 2010 - 2 B 43.10 - Rn. 6, m.w.N., juris; zum Ganzen vgl. auch: BVerwG, Beschluss vom 28. Dezember 2011 - 2 B 74.11 - Rn. 13 m.w.N., juris).

    So hat auch das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, Anhaltspunkte für eine unzulässige Urteilsabsprache könnten sich insbesondere daraus ergeben, dass der Angeklagte nicht zur Sache vernommen worden sei, er lediglich ein formelhaftes Geständnis abgegeben habe, das Strafgericht die Überzeugung von der Täterschaft im Urteil nur pauschal begründet habe und der Antrag der Staatsanwaltschaft mit der verhängten Strafe übereingestimmt habe (BVerwG, Beschluss vom 26. August 2010 -2 B 43/10 -, Rn. 13, juris).

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.03.2017 - 14 LB 1/15
    Allein aufgrund der Höhe dieser Strafandrohung erfüllen die außerdienstlichen Pflichtverletzungen die besonderen qualifizierenden Voraussetzungen des § 45 Abs. 1 Satz 2 BRRG a.F. iVm § 93 Abs. 1 Satz 2 LBG a.F. (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Juli 2011 - 2 C 16.10 - BVerwGE 140, 185 ff. Rn. 24, vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - juris Rn. 11 ff. mwN, 22 und - 2 C 13.10 - juris Rn. 11 ff mwN, 17 und vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - LS 1 und Rn. 27 ff.).

    Mit der Anknüpfung an die (im Tatzeitpunkt geltende) Strafandrohung wird zugleich verhindert, dass die Disziplinargerichte ihre jeweils eigene Einschätzung des Unwertgehalts eines Delikts an die Stelle der Bewertung des Gesetzgebers setzen (BVerwG, Urteile vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - ZBR 2015, 422Rn. 31 und vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 12 Rn. 22 und - 2 C 13.10 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 12 Rn. 25).

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

  • BVerwG, 08.09.2004 - 1 D 18.03

    Beamter des gehobenen Dienstes; Hinterziehung von Einkommen- und Gewerbesteuer

  • BVerwG, 20.12.2013 - 2 B 35.13

    Zugriffsdelikt; Diebstahl; Notebook; dienstlicher Gewahrsam; Disziplinarmaßnahme;

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 13.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

  • BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 83.08

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

  • BVerwG, 27.06.2013 - 2 A 2.12

    Beamter; Disziplinarverfügung; Disziplinarbefugnis; Disziplinarmaßnahme;

  • BVerwG, 27.01.2011 - 2 A 5.09

    Disziplinarklage; Arbeitszeitkartenmanipulation; Vortäuschen falscher Zeiten für

  • BVerwG, 06.05.2015 - 2 B 19.14

    Höhe des Gesamtschadens ist selbständiger disziplinarischer Erschwerungsgrund;

  • BVerwG, 10.10.2014 - 2 B 66.14

    Verwirkung einer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei einer unangemessen

  • BVerwG, 09.10.2014 - 2 B 60.14

    Beamtendisziplinarrecht; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis;

  • BVerwG, 05.03.2014 - 2 B 111.13

    Entfernen eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis aufgrund der Gesamtwürdigung

  • BVerwG, 06.06.2013 - 2 B 50.12

    Einheitsgrundsatz; Beschränkung; rechtliches Gehör.

  • BGH, 07.08.2013 - 5 StR 253/13

    Verständigung (Verstoß gegen die Pflicht zur Belehrung hinsichtlich der

  • BVerfG, 28.01.2013 - 2 BvR 1912/12

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Rspr des BVerwG zur Berücksichtigung

  • BVerwG, 28.12.2011 - 2 B 74.11

    Vorliegen einer Divergenz bei Bestehen eines Rechtssatzwiderspruchs der Gerichte

  • BVerwG, 26.10.2011 - 2 B 69.10

    Disziplinarklageverfahren; Inhalt der Klageschrift; Grundsatz der Unmittelbarkeit

  • BGH, 08.10.2010 - 1 StR 347/10

    Mangelnde Belehrung über Rechtsfolgen der Verständigung (Beruhen); gebotene

  • BGH, 27.07.2010 - 1 StR 345/10

    Strafzumessung nach Angabe einer Ober- und Untergrenze der Strafe in

  • BGH, 04.02.2010 - 1 StR 3/10

    Erteilung des letzten Wortes (Wiedereintritt; Ausschluss des Beruhens

  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 D 1.08

    Posthauptsekretär (Schalterbeamter); Verstoß gegen Kassenvorschriften durch

  • BVerwG, 25.11.1997 - 1 D 77.97

    Disziplinarmaßnahme der Aberkennung des Ruhegehalts und der Kürzung des

  • BVerwG, 14.02.2007 - 1 D 12.05

    Beamter des gehobenen Dienstes (Verwaltungsleiter); sexuelle Beleidigung einer im

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

  • BGH, 22.08.2006 - 1 StR 293/06

    Anwendbarkeit von § 354 Abs. 1a Satz 1 StPO bei einer Urteilsabsprache mit einer

  • BVerfG, 25.08.2014 - 2 BvR 2048/13

    Verständigung im Strafverfahren: Angeklagter muss vor seiner Zustimmung belehrt

  • BVerwG, 14.01.2014 - 2 B 84.13

    Klärungsbedürftigkeit von Fragen im Zusammenhang mit der Bindungswirkung von

  • BVerwG, 29.10.2013 - 1 D 1.12

    Altfall nach der BDO; Polizeihauptkommissar; Bundesgrenzschutz; Bundespolizei;

  • BVerwG, 11.02.2014 - 2 B 37.12

    Außerdienstliches Fehlverhalten; Maßnahmebemessung; Orientierung am Strafrahmen;

  • BVerwG, 24.09.2009 - 2 C 80.08

    Verhandlungsfähigkeit; Durchführungsgrundsatz; rechtliches Gehör; faires

  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

  • BGH, 09.03.1995 - IX ZR 142/94

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • BGH, 13.02.1997 - III ZR 285/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer inhaltlich teilweise

  • BVerwG, 23.11.2006 - 1 D 1.06

    Absehen von der Untersuchung; notwendiger Inhalt der Anschuldigungsschrift;

  • BGH, 24.02.1994 - VII ZR 127/93

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • VG Schleswig, 14.03.2019 - 17 A 2/17

    Zurückstufung eines Beamten in ein anderes Amt wegen eines Verstoßes gegen die

    Nur aufgrund einer Gesamtwürdigung des Verhaltens und der Persönlichkeit des Beamten kann beurteilt werden, ob der Beamte im Beamtenverhältnis noch tragbar ist und, falls dies zu bejahen ist, welche Disziplinarmaßnahme erforderlich ist, um ihn zur künftigen Einhaltung der Dienstpflichten und der Wahrung des Ansehens des Berufsbeamtentums anzuhalten (Grundsatz der Einheit des Dienstvergehens, OVG Schleswig, Urteil vom 09.03.2017 - 14 LB 1/15 - juris Rn. 285 mit weit. Nachw.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.12.2021 - 14 LB 3/20

    Zurückstufung eines Beamten bei Betrug gegenüber der Unterhaltsvorschusskasse,

    Die Beamtin wird disziplinarisch nicht gemaßregelt, weil sie bestimmte Pflichten verletzt hat, sondern weil sie dadurch Persönlichkeitsmängel offenbart, die eine Pflichtenmahnung oder eine Beendigung des Beamtenstatus für geboten erscheinen lassen (OVG Schleswig, Urteil vom 9. März 2017 - 14 LB 1/15 -, juris Rn. 285).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht