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   OVG Schleswig-Holstein, 09.05.2005 - 4 MB 43/05   

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OVG Schleswig-Holstein, 09.05.2005 - 4 MB 43/05 (https://dejure.org/2005,36678)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09.05.2005 - 4 MB 43/05 (https://dejure.org/2005,36678)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09. Mai 2005 - 4 MB 43/05 (https://dejure.org/2005,36678)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2004 - 10 S 2194/04

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Cannabiskonsum

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.05.2005 - 4 MB 43/05
    Die Beschwerde der Antragsgegnerin hat Erfolg, weil in Umsetzung der vom Verwaltungsgericht im Einzelnen dargestellten Regelungen der FeV - insbesondere auch der Nr. 9.2.2 i.V.m. Vorbemerkung Nr. 3 der Anlage 4 zur FeV - entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts zur Überzeugung des Senats in Übereinstimmung mit der von der Antragsgegnerin dargestellten Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (vgl. dazu dessen Beschl. v. 15.11.2004 - 10 S 2194/04 -) davon ausgegangen werden muss, dass der Antragsteller durch seine Verkehrsteilnahme unter Cannabis-Einfluss in eigener Verantwortung einen Tatbestand gesetzt hat, der die Annahme fehlender Eignung und darüber hinaus die streitbefangene Anordnung des Sofortvollzuges der Entziehungsverfügung rechtlich trägt.
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.01.2017 - 4 MB 2/17

    Anforderungen an die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Demgemäß kann die Verkehrsbehörde regelmäßig bereits nach einer nur einmalig festgestellten Verkehrsteilnahme unter Cannabis-Einfluss eine wenigstens gelegentliche Verkehrsteilnahme unter Cannabis-Einfluss unterstellen, solange der Antragsteller während des Verwaltungsverfahrens keinen Nachweis für das Vorliegen eines insoweit atypischen Geschehensablaufs - einer polizeilichen Auffälligkeit schon bei der erst- und einmaligen Verkehrsteilnahme unter Cannabis-Einfluss - führt (vgl. schon Beschl. des Senats v. 09.05.2005 - 4 MB 43/05 - dem folgend Beschl. des 2. Senats v. 17.06.2013 - 2 MB 9/13 - m.w.N.).

    OVG und anderer Obergerichte davon aus, dass bereits eine gemessene THC-Konzentration ab 1, 0 ng/ml im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges bei Vorliegen eines bewussten Konsumaktes regelmäßig ein Beleg für eine mangelnde Trennungsfähigkeit ist (vgl. schon Beschl. des Senats vom 09.05.2005 - 4 MB 43/05 - so auch Beschl. des 3. Senats v. 08.09.2016 - 3 MB 36/16 - m.w.N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.06.2005 - 4 MB 49/05

    Gelegentlicher Cannabiskonsum - Fahrtauglichkeit - fehlendes trennungsvermögen

    Im Einzelnen hat der Senat in jener Entscheidung vom 09. Mai 2005 - 4 MB 43/05 - dazu Folgendes niedergelegt:.
  • VG Schleswig, 03.11.2016 - 3 B 205/16

    Vorläufiger Rechtsschutzantrag gegen Fahrerlaubnisentziehung nach Cannabiskonsum

    Damit folgt sie der Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 09.05.2005 - 4 MB 43/05; so auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.11.2004 - 10 S 2194/04 = ZfS 2005, 155; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.07.2003 - 12 ME 287/03 = NVwZ-RR 2003, 899 ff.).
  • VG Schleswig, 21.03.2017 - 3 B 24/17

    Fehlende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bei gelegentlichem Cannabiskonsum

    Damit folgt sie der Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 09.05.2005 - 4 MB 43/05; so auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.11.2004 - 10 S 2194/04 = ZfS 2005, 155; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.07.2003 - 12 ME 287/03 = NVwZ-RR 2003, 899 ff.).
  • VG Schleswig, 23.02.2017 - 3 A 315/16

    Verhältnis vom Trennungsvermögen zur Fahrlässigkeit in OWi-Verfahren

    Damit folgt sie der Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 09.05.2005 - 4 MB 43/05; so auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.11.2004 - 10 S 2194/04 = ZfS 2005, 155; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.07.2003 - 12 ME 287/03 = NVwZ-RR 2003, 899 ff.).
  • VG Schleswig, 18.08.2005 - 3 B 155/05
    Damit folgt sie in Änderung ihrer bisherigen Rechtsprechung, die von fehlender Trennungsfähigkeit erst ab einem Wert von 2, 0 ng/ml ausging, zum Zwecke der Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung dem Schleswig Holsteinischen Oberverwaltungsgericht (Beschluss vom 09.05.2005 - 4 MB 43/05; so auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.11.2004 - 10 S 2194/04 = ZfS 2005, 155; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.07.2003 - 12 ME 287/03 = NVwZ-RR 2003, 899 ff.).
  • VG Schleswig, 26.03.2015 - 3 B 64/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis - gelegentlicher Konsum von Cannabis

    Die Kammer geht davon aus, dass ab einem gemessenen THC-Wert von 1, 0 ng/ml im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges dies als ein Beleg für eine mangelnde Trennungsfähigkeit im Sinne der Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV angesehen werden kann (so auch OVG Schleswig, Beschluss vom 09.05.2005 - 4 MB 43/05; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.11.2004 - 10 S 2194/04 = ZfS 2005, 155; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.07.2003 - 12 ME 287/03 = NVwZ-RR 2003, 899 ff.).
  • VG Schleswig, 25.02.2008 - 3 B 20/08

    Cannabis - Entziehung der Fahrerlaubnis - MPU

    (OVG Schleswig, Beschluss vom 09.05.2005-4 MB 43/05; so auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.11.2004 -1C S 2194/04 = ZfS 2005.155; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.07,2003- 12 ME 287/03 = NVwZ-RR 2003, 899 ff.).
  • VG Schleswig, 28.09.2016 - 3 A 309/15

    Fahrerlaubnisrecht - Grenzwert Trennungsfähigkeit THC

    Damit folgt sie der Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 09.05.2005 - 4 MB 43/05; so auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.11.2004 - 10 S 2194/04 = ZfS 2005, 155; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.07.2003 - 12 ME 287/03 = NVwZ-RR 2003, 899 ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.03.2008 - 4 MB 32/08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (siehe Beschl.v. 09.05.2005 - 4 MB 43/05 - und Beschl.v. 21.02.2008 - 4 MB 23/08 -) widerspräche es jeglicher Lebenserfahrung, anzunehmen, dass ein Verkehrsteilnehmer, der unstreitig unter Cannabis-Einfluss am Straßenverkehr teilgenommen hat, bereits nach dem erst- und einmaligen Konsum von Cannabis in eine polizeiliche Verkehrskontrolle gerät, obgleich fachspezifische Untersuchungen zum gleichgelagerten Problemkreis der Verkehrsteilnehmer unter Alkoholeinfluss - angesichts fehlender polizeilicher "Kontrolldichte" ohne Weiteres plausibel und nachvollziehbar - zum Ergebnis haben, dass auf eine polizeilich festgestellte Verkehrsteilnahme unter Alkoholeinfluss hunderte solcher entfallen, die unentdeckt bleiben beziehungsweise geblieben sind.
  • VG Schleswig, 12.02.2007 - 3 B 12/07

    Konsumformen - fehlendes Trennvermögen - bloßer Verdacht auf gelegentlichen

  • VG Schleswig, 29.06.2016 - 3 B 125/16
  • VG Schleswig, 16.04.2007 - 3 B 40/07
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