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   OVG Schleswig-Holstein, 09.08.1991 - 3 O 22/91   

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OVG Schleswig-Holstein, 09.08.1991 - 3 O 22/91 (https://dejure.org/1991,10184)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09.08.1991 - 3 O 22/91 (https://dejure.org/1991,10184)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09. August 1991 - 3 O 22/91 (https://dejure.org/1991,10184)
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Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 11 A 164/90
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.08.1991 - 3 O 22/91
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 07.09.1960 - VI C 22.58
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.08.1991 - 3 O 22/91
    Ein derartiger feststellender Verwaltungsakt ist die verbindliche Umsetzung einer sich bereits aus dem Gesetz ergebenden Rechtsfolge und in Rechtsprechung und Literatur allgemein anerkannt (vgl. BVerwG 11, 106 (107); 34, 353 (354), König, BayVBl. 1987, 261 ff m.w.N.).

    Wenn aber einer Behörde die Aufgabe und Befugnis zur verbindlichen Regelung eines Einzelfalles eingeräumt ist - im positiven Sinn die Festsetzung von Versorgungsbezügen -, so ist sie auch als ermächtigt anzusehen, sich aus dem Gesetz unmittelbar ergebende negative Rechtsfolgen - Verlust von Versorgungsbezügen - durch Verwaltungsakt für den Normadressaten verbindlich festzustellen (vgl. zu ähnlich gelagerten Fällen BVerwGE 11, 106 (107); 34, 353 (354)).

  • BVerwG, 29.12.1969 - VI C 4.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.08.1991 - 3 O 22/91
    Wenn aber einer Behörde die Aufgabe und Befugnis zur verbindlichen Regelung eines Einzelfalles eingeräumt ist - im positiven Sinn die Festsetzung von Versorgungsbezügen -, so ist sie auch als ermächtigt anzusehen, sich aus dem Gesetz unmittelbar ergebende negative Rechtsfolgen - Verlust von Versorgungsbezügen - durch Verwaltungsakt für den Normadressaten verbindlich festzustellen (vgl. zu ähnlich gelagerten Fällen BVerwGE 11, 106 (107); 34, 353 (354)).
  • BVerwG, 10.10.1990 - 1 B 131.90

    Regelungszweck des § 34c GewO

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.08.1991 - 3 O 22/91
    Dies ist aber nach allgemeiner Auffassung nicht notwendig, wenn sich die Grundlage zumindest im Wege der Auslegung ermitteln läßt (vgl. BVerwG, NVwZ 1991, 267 m.w.N.; König, BayVBl. 1987, 261 (264 m.w.N.)).
  • BVerfG, 06.10.1983 - 2 BvL 22/80

    Verfassungsmäßigkeit der Techniker-Zulage für Soldaten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.08.1991 - 3 O 22/91
    Die getroffenen Regelungen müssen in Kauf genommen werden, solange sich für die Gesamtregelung ein plausibler und sachlich vertretbarer Grund anführen läßt (BVerfGE 65, 141 (148); 76, 256 (295)).
  • BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 460/80

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des baden-württembergischen Besoldungsrechts

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.08.1991 - 3 O 22/91
    Die Alimentation ist auf lebenslangen angemessenen Schutz des Beamten und seiner Familie gerichtet (BVerfGE 44, 249 (264); BVerfGE 64, 367 (385); 77, 331 (334)).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.08.1991 - 3 O 22/91
    Die getroffenen Regelungen müssen in Kauf genommen werden, solange sich für die Gesamtregelung ein plausibler und sachlich vertretbarer Grund anführen läßt (BVerfGE 65, 141 (148); 76, 256 (295)).
  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.08.1991 - 3 O 22/91
    Die Alimentation ist auf lebenslangen angemessenen Schutz des Beamten und seiner Familie gerichtet (BVerfGE 44, 249 (264); BVerfGE 64, 367 (385); 77, 331 (334)).
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