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   OVG Schleswig-Holstein, 10.10.2006 - 4 KS 12/03   

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OVG Schleswig-Holstein, 10.10.2006 - 4 KS 12/03 (https://dejure.org/2006,28931)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10.10.2006 - 4 KS 12/03 (https://dejure.org/2006,28931)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10. Oktober 2006 - 4 KS 12/03 (https://dejure.org/2006,28931)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 3.97

    erheblicher baulicher Eingriff; Bahnsteig; Schienenweg; wesentliche Änderung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.10.2006 - 4 KS 12/03
    Vielmehr stellen Verfahrensfehler nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur insoweit eine Rechtsverletzung dar, als nach den Umständen des Falles die konkrete Möglichkeit besteht, dass die Planungsbehörde ohne den Verfahrensfehler anders entschieden hätte (vgl. u.a. BVerwG, Urt. v. 20.05.1998 11 C 3/97 -, NVwZ 1999, 67; Urt. v. 28.02.1996 4 A 27/95 -, NVwZ 1996, 1011, 1012; vgl. auch Kühling/Hermann a.a.O. S. 60, 209 m.w.N.).

    Versagt jedoch die 16. BImSchV wie im vorliegenden Fall Lärmschutzansprüche, ist die Behörde grundsätzlich nicht gehindert, sich bei ihrer Abwägung an dieser Entscheidung der Verordnung zu orientieren und damit den Nutzungskonflikt zwischen Straßenverkehr und lärmbetroffener Nachbarschaft zu Lasten letzterer zu entscheiden (vgl. wiederum BVerwG, Urt. v. 23.11.2005, a.a.O.; Urt. v. 20.05.1998 11 C 3/97 -, NVwZ 1999, 67, 68).

    Diese Entscheidung, Lärmschutz über das rechtlich Gebotene hinaus nicht zu gewähren und es bei der hier durch den Inhalt des Vorbehalts vorgegebenen Grundentscheidung des Normgebers zu belassen, kann von den Klägern nicht beanstandet werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.05.1998 a.a.O.).

    Insbesondere sind auch Anhaltspunkte etwa für eine Annahme dahingehend, dass die durch die Baumaßnahme B ... verursachten Lärmimmissionen zusammen mit bereits bestehenden Vorbelastungen zu einer gesundheitsgefährdenden Gesamtbelastung auf den Klägergrundstücken führen könnten (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 21.03.1996, E 101, 1, 9 ff; BVerwG, Urt. v. 20.05.1998 a.a.O.), nicht einmal entfernt zu erkennen (und werden auch von den Klägern selbst nicht ansatzweise substantiiert geltend gemacht).

  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 A 7.98

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Plangenehmigung - Erteilung einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.10.2006 - 4 KS 12/03
    Die danach maßgebliche Erheblichkeitsschwelle wird nach Inkrafttreten der 16. BImSchV durch die in dessen § 2 Abs. 1 gebietsspezifisch differenzierten Immissionsgrenzwerte markiert (vgl. BVerwG, u.a. Beschl. v. 05.03.1999 4 A 7/98 -, NVwZ-RR 1999, 556, 557; zum Ganzen Koch, Aktuelle Probleme des Lärmschutzes, NVwZ 2000, 490, 494 ff; Kühling/Hermann a.a.O. S. 138 ff).

    Das bedeutet jedoch nicht, dass der Einzelne die Beachtung der Verfahrensvorschriften um ihrer selbst willen erzwingen kann, unabhängig davon, ob er in einem materiellen Recht verletzt ist oder nicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.03.1999 4 A 7/98 -, NVwZ-RR 1999, 556 m.w.N.).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist jede mehr als nur geringfügig zunehmende Lärmbetroffenheit in die Abwägung auch dann einzustellen, wenn sie unterhalb der Schwelle der Unzumutbarkeit bleibt und deshalb keine Schutzansprüche auslöst (vgl. u.a. BVerwG, Urt. v. 23.11.2005, a.a.O.; Beschl. v. 05.03.1999, a.a.O., jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 34.89

    Lärmschutzwand - § 17 FStrG, §§ 48, 49 VwVfG, Konfliktbewältigungsgebot

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.10.2006 - 4 KS 12/03
    Diese planfeststellungsrechtlichen Abwägungsgrundsätze gelten auch für den Fall eines Planänderungsbeschlusses, dessen Gegenstand allein die Änderung von Schutzauflagen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.09.1992 4 C 34-38/89 -, E 91, 17 ff).

    Dass Kostengesichtspunkte auch in die planerische Abwägung, auf welche Weise aktiver Lärmschutz zu leisten ist, als Belang Berücksichtigung finden können, ist in der Rechtsprechung geklärt (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.09.1992, a.a.O.).

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.10.2006 - 4 KS 12/03
    Lässt sich eine solche Schutzauflage nachholen, ohne dass dadurch die Gesamtkonzeption der Planung in einem wesentlichen Punkt berührt und ohne dass in dem Interessengeflecht der Planung nunmehr andere Belange nachteilig betroffen werden, so korrespondiert mit der objektiven Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses kein subjektiver Anspruch des Betroffenen auf Planaufhebung (vgl. BVerwGE 56, 110 (133); E 71, 150 (160); E 101, 73; vgl. zuletzt auch Urt. v. 23.11.2005 9 A 28/04 -, NVwZ 2006, 331, 332; vgl. auch die gesetzlichen Regelungen zur Planerhaltung in § 75 Abs. 1 a Satz 2 VwVfG, § 142 Abs. 1 a Satz 2 LVwG, § 17 Abs. 6 c Satz 2 FStrG).

    Dem vorhabenbetroffenen Nachbarn steht insoweit nur ein Anspruch auf Anordnung einer Schutzmaßnahme durch die Planfeststellungsbehörde zu, der im Wege einer Verpflichtungs- bzw. Bescheidungsklage geltend zu machen ist (vgl. BVerwGE 51, 15; E 56, 110 (132); vgl. Nachweise im Einzelnen bei Kühling/Hermann, Fachplanungsrecht, 2. Aufl., S. 210 ff.).

  • BVerwG, 23.11.2005 - 9 A 28.04

    Straßenplanung; Lärmschutz; Neubau; wesentliche Änderung; bauliche Erweiterung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.10.2006 - 4 KS 12/03
    Aus den gesamten Vorgängen sei nicht erkennbar, inwiefern der rampenartig vom die B ... überquerenden K.er Weg ausgehende Straßenverlauf in den Prognosen berücksichtigt worden sei, wie dies auf Basis der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. V. 23.11.2005 9 A 28.04 -) zu einem in der Gesamtheit aufzustellenden Schallschutzkonzept erforderlich sei.

    Lässt sich eine solche Schutzauflage nachholen, ohne dass dadurch die Gesamtkonzeption der Planung in einem wesentlichen Punkt berührt und ohne dass in dem Interessengeflecht der Planung nunmehr andere Belange nachteilig betroffen werden, so korrespondiert mit der objektiven Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses kein subjektiver Anspruch des Betroffenen auf Planaufhebung (vgl. BVerwGE 56, 110 (133); E 71, 150 (160); E 101, 73; vgl. zuletzt auch Urt. v. 23.11.2005 9 A 28/04 -, NVwZ 2006, 331, 332; vgl. auch die gesetzlichen Regelungen zur Planerhaltung in § 75 Abs. 1 a Satz 2 VwVfG, § 142 Abs. 1 a Satz 2 LVwG, § 17 Abs. 6 c Satz 2 FStrG).

  • BVerwG, 10.07.1995 - 4 B 94.95

    Anforderungen an den Antrag auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.10.2006 - 4 KS 12/03
    Da das gesamte Vorbringen der Kläger eindeutig und gezielt ausschließlich auf zusätzliche aktive Schallschutzmaßnahmen gerichtet ist, kann den Klaganträgen auch nicht gleichsam als Minus mitenthalten ein hilfsweises Begehren auf Anordnung passiver Lärmschutzmaßnahmen an ihren Wohngrundstücken entnommen werden; eine entsprechende Anregung durch den Senat, einen solchen Hilfsantrag noch zu stellen, ist daher auch nicht angezeigt (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 10.07.1995 4 B 94.95 -, BA S. 5, 6), zumal nach obigen Darlegungen zu Ziff. 2 auch ein solcher Anspruch mangels Überschreitung der Grenzwerte der 16. BImSchV materiell nicht begründet wäre.
  • BVerwG, 21.04.1999 - 11 A 50.97

    Ausbau der Bahnstrecke Hamburg - Büchen - Berlin: Klage gegen das im

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.10.2006 - 4 KS 12/03
    Mit diesem Einwand stellen sie anscheinend auf die Rechtsprechung zu § 41 Abs. 2 BImSchG ab, demzufolge die Maßnahmen des aktiven Schallschutzes dadurch begrenzt sind, dass ihre Kosten nicht außer Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck stehen dürfen (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 21.04.1999 11 A 50/97 -, NVwZ-RR 1999, 725); ist dies der Fall, können stattdessen bei Überschreitung der Grenzwerte der 16. BImSchV die Eigentümer der betroffenen Grundstücke eine Entschädigung für passive Schallschutzmaßnahmen fordern.
  • BVerwG, 23.02.2005 - 4 A 5.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; LKW-Anteil; Partikel; PM10; Jahresmittelwert;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.10.2006 - 4 KS 12/03
    Die von den Klägern in ihrem letzten Schriftsatz für eine Aufhebung des Plans geltend gemachte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 30.06.2003 4 VR 2/03, 4 A 3/03 -, Buchholz 407.4, § 1 FStrG Nr. 10; Urt. V. 23.02.2005 4 A 5/04 -, E 123, 23 37 = NVwZ 2005, 808 f.) betrifft ausdrücklich nur die Fälle, in denen das Lärmschutzdefizit so schwer zu Buche schlägt, dass die Ausgewogenheit der Planung insgesamt in Frage gestellt wäre.
  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.10.2006 - 4 KS 12/03
    Dem vorhabenbetroffenen Nachbarn steht insoweit nur ein Anspruch auf Anordnung einer Schutzmaßnahme durch die Planfeststellungsbehörde zu, der im Wege einer Verpflichtungs- bzw. Bescheidungsklage geltend zu machen ist (vgl. BVerwGE 51, 15; E 56, 110 (132); vgl. Nachweise im Einzelnen bei Kühling/Hermann, Fachplanungsrecht, 2. Aufl., S. 210 ff.).
  • BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89

    Grundrechtskonkretisierende Normen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.10.2006 - 4 KS 12/03
    Die durch das Prinzip der Gewaltenteilung gebotene Respektierung des behördlichen Gestaltungsspielraums verbietet es den Gerichten, sich zum Zwecke einer Nachbesserung an die Stelle des Planers zu setzen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.01.1991 4 C 51/89 -, E 87, 332 (345)).
  • BVerwG, 30.06.2003 - 4 VR 2.03
  • BVerwG, 17.11.1999 - 11 A 4.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; wesentliche

  • BVerwG, 31.03.1995 - 4 A 1.93

    Planfeststellung - Rechtsmittelbelehrung - Vertretungszwang - Anwaltszwang -

  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 63.80

    Auswirkungen der fehlenden Kenntlichmachung planbetroffener Grundstücke;

  • BVerwG, 28.02.1996 - 4 A 27.95

    Fernstraßenrecht: Abwägung zwischen Eigentumsinteressen und Totenruhe bei

  • VG Göttingen, 01.02.2005 - 4 A 3/03

    Schülerbeförderung; Wartezeit; Zumutbarkeit

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

  • OVG Niedersachsen, 27.10.2010 - 7 KS 143/08

    Einbeziehung von Lärmschutzbelangen der Nachbarschaft in die planerische Abwägung

    Die Berechnung ist nach dem Programm "SoundPlan" erfolgt, das in der Straßenplanung standardmäßig zur Anwendung gelangt und gegen dessen Verwendung sich bisher in der gerichtlichen Praxis keine Bedenken ergeben haben (vgl. bereits NdsOVG, Urt. v. 20.5.2009 - 7 KS 59/07 -, juris; OVG NRW, Urt. v. 13.12.2007 -7 D 122/06.NE.-, juris; OVG SH, Urt. v. 10.10.2006 - 4 KS 12/03 -, juris).

    Dieses Rechenprogramm entspricht nach der Bestätigung des Lizenzgebers allen Anforderungen für die Durchführung von Rechenoperationen nach der 16. BImSchV iVm den RLS-90 und ist in einem Testverfahren des Bundesverkehrsministeriums und der Straßenbauverwaltung überprüft worden (vgl. OVG SH, Urt. v. 10.10.2006, aaO).

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.06.2010 - 1 LA 24/10

    Rechtliche Anforderungen an eine Verkehrsprognose im Rahmen des

    a) Eine Verkehrsprognose unterliegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 27.10.1998, 11 A 1.97, BVerwGE 107, 313/326; Urt. v. 24.11.2004, 9 A 42.03, Juris [Tz. 41]; Beschl. v. 02.10.2002, 9 VR 11.02, Juris [Tz. 14]), der der Senat folgt (vgl. Urt. v. 11.12.2001, 1 K 14/99, NordÖR 2002, 319 ff. [bei Juris Tz. 35] sowie Urt. des 4. Senats vom 10.10.2006, 4 KS 12/03, Juris [Tz. 86-87]), nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle dahingehend, ob sie auf realistischen Annahmen beruht, methodisch einwandfrei erarbeitet worden ist und ob das Prognoseergebnis einleuchtend begründet worden ist.
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