Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 10.10.2018 - 2 LB 67/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,32748
OVG Schleswig-Holstein, 10.10.2018 - 2 LB 67/18 (https://dejure.org/2018,32748)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10.10.2018 - 2 LB 67/18 (https://dejure.org/2018,32748)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10. Oktober 2018 - 2 LB 67/18 (https://dejure.org/2018,32748)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,32748) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines syrischen Staatsangehörigen wegen Drohens der politischen Verfolgung aufgrund seiner Ausreise und Asylantragstellung; Furcht eines Asylsuchenden vor Verfolgung im Heimatland aufgrund der politischen Überzeugung

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines syrischen Staatsangehörigen wegen Drohens der politischen Verfolgung aufgrund seiner Ausreise und Asylantragstellung; Furcht eines Asylsuchenden vor Verfolgung im Heimatland aufgrund der politischen Überzeugung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (31)

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.05.2018 - 2 LB 17/18

    Weiterhin kein Flüchtlingsstatus für syrische Asylsuchende

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.10.2018 - 2 LB 67/18
    Der Senat hat hierzu mit am 4. Mai 2018 verkündeten Urteilen (u.a. 2 LB 17/18, juris Rn. 36 ff.) unter Verweis auf das Urteil vom 23. November 2016 (3 LB 17/16, juris) ausgeführt, dass nach der gegenwärtigen Erkenntnislage keine hinreichende Grundlage für die Annahme besteht, dass der totalitäre Staat Syrien jeden Rückkehrer, auch solche, die ihr Land unverfolgt verlassen haben, pauschal unter eine Art Generalverdacht stellt, der Opposition anzugehören, sofern nicht besondere, individuell gefahrerhöhende Umstände vorliegen, die auf eine oppositionelle Einstellung hinweisen.

    Wegen der Begründung im Einzelnen, insbesondere der Bewertung der vorliegenden Erkenntnismittel wird auf das Urteil vom 4. Mai 2018 - 2 LB 17/18 - juris, Rn. 36 bis 75 verwiesen.

    Der Senat hat zu diesem Aspekt im Urteil vom 4. Mai 2018 (Az. 2 LB 17/18, juris Rn. 77 bis 81) Folgendes ausgeführt:.

    Insoweit wird zur näheren Begründung, insbesondere zur Auswertung der Erkenntnismittel auf die Senatsurteile vom 4. Mai 2018 - 2 LB 17/18 - (juris, Rn. 82 bis 85) und - 2 LB 62/18 - (juris, Rn.89 bis 91) verwiesen; daran hat sich seitdem nichts geändert (vgl. auch zuletzt Urteil vom 10. Juli 2018 - 2 LB 34/18 - juris, Rn. 93 bis 96).

    Der Senat hat sich zudem der in obergerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung angeschlossen, dass viel dafür spricht, dass diejenigen, die vor den Auseinandersetzungen zwischen dem Assad-Regime und Konfliktparteien in ihrer Region ins Ausland geflohen sind, sich also dem Konflikt gerade entzogen haben, auch aus Sicht des syrischen Regimes nicht als Bedrohung aufgefasst werden (Senatsurteile vom 4. Mai 2018 - 2 LB 17/18 - a.a.O., Rn. 85 und - 2 LB 62/18 - a.a.O. Rn. 91 und vom 10. Juli 2018 - 2 LB 34/18 - juris, Rn. 95).

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.05.2018 - 2 LB 62/18

    Keine Verfolgung von Kurden in Syrien

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.10.2018 - 2 LB 67/18
    Insoweit hat der Senat bereits mit Urteil vom 4. Mai 2018 - 2 LB 62/18 - juris, LS und Rn. 78 bis 87) entschieden, dass allein die Zugehörigkeit zur Volksgruppe der Kurden keinen risikoerhöhenden Faktor darstellt, aufgrund derer der Klägerin vom syrischen Regime eine politische Überzeugung zugeschrieben und ihr deshalb eine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung drohen würde.

    Wegen der Begründung im Einzelnen, insbesondere der Bewertung der vorliegenden Erkenntnismittel wird auf das Urteil vom 4. Mai 2018 - 2 LB 62/18 - juris, Rn. 78 bis 87 verwiesen.

    Insoweit wird zur näheren Begründung, insbesondere zur Auswertung der Erkenntnismittel auf die Senatsurteile vom 4. Mai 2018 - 2 LB 17/18 - (juris, Rn. 82 bis 85) und - 2 LB 62/18 - (juris, Rn.89 bis 91) verwiesen; daran hat sich seitdem nichts geändert (vgl. auch zuletzt Urteil vom 10. Juli 2018 - 2 LB 34/18 - juris, Rn. 93 bis 96).

    Der Senat hat sich zudem der in obergerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung angeschlossen, dass viel dafür spricht, dass diejenigen, die vor den Auseinandersetzungen zwischen dem Assad-Regime und Konfliktparteien in ihrer Region ins Ausland geflohen sind, sich also dem Konflikt gerade entzogen haben, auch aus Sicht des syrischen Regimes nicht als Bedrohung aufgefasst werden (Senatsurteile vom 4. Mai 2018 - 2 LB 17/18 - a.a.O., Rn. 85 und - 2 LB 62/18 - a.a.O. Rn. 91 und vom 10. Juli 2018 - 2 LB 34/18 - juris, Rn. 95).

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.07.2018 - 2 LB 34/18

    Anerkennung syrischer Asylbewerber als Flüchtlinge im Sinne des § 3 AsylGjuris:

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.10.2018 - 2 LB 67/18
    Neue Erkenntnisse haben sich seitdem nicht ergeben, so dass der Senat auch hieran festhält (vgl. zuletzt Urteil vom 10. Juli 2018 - 2 LB 34/18 - juris, Rn. 83 bis 92).

    Insoweit wird zur näheren Begründung, insbesondere zur Auswertung der Erkenntnismittel auf die Senatsurteile vom 4. Mai 2018 - 2 LB 17/18 - (juris, Rn. 82 bis 85) und - 2 LB 62/18 - (juris, Rn.89 bis 91) verwiesen; daran hat sich seitdem nichts geändert (vgl. auch zuletzt Urteil vom 10. Juli 2018 - 2 LB 34/18 - juris, Rn. 93 bis 96).

    Der Senat hat sich zudem der in obergerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung angeschlossen, dass viel dafür spricht, dass diejenigen, die vor den Auseinandersetzungen zwischen dem Assad-Regime und Konfliktparteien in ihrer Region ins Ausland geflohen sind, sich also dem Konflikt gerade entzogen haben, auch aus Sicht des syrischen Regimes nicht als Bedrohung aufgefasst werden (Senatsurteile vom 4. Mai 2018 - 2 LB 17/18 - a.a.O., Rn. 85 und - 2 LB 62/18 - a.a.O. Rn. 91 und vom 10. Juli 2018 - 2 LB 34/18 - juris, Rn. 95).

  • BVerwG, 08.02.2011 - 10 B 1.11

    Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß; Prognose; Prognosegrundlage;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.10.2018 - 2 LB 67/18
    Bei der Erstellung einer Gefahrenprognose zieht das Tatgericht auf der Basis von Erkenntnissen, die es aus Vergangenheit und Gegenwart gewonnen hat, zukunftsorientierte Schlussfolgerungen (BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 2011 - 10 B 1.11 - juris, Rn. 7 zu § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG).

    Auch von der Prognose selbst muss das Tatgericht i.S.d. § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO überzeugt sein (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Juli 2010 - 10 B 7.10 - juris, Rn. 8; und vom 8. Februar 2011 - 10 B 1.11 - juris, Rn. 7).

    Die Überzeugung bezieht sich darauf, dass der angenommene zukünftige Geschehensverlauf mindestens so wahrscheinlich ist, wie es der vorgegebene materiell-rechtliche Gefahrenmaßstab verlangt, hier also, dass mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine Verfolgung droht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 2011 - 10 B 1.11 - juris Rn. 8, juris; Urteil vom 16. April 1985 - 9 C 109.84 - juris, Rn. 17).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2018 - 14 A 619/17

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines syrischen Staatsangehörigen bei

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.10.2018 - 2 LB 67/18
    teilt der Senat nicht, soweit sie dahin verstanden werden können, dass bei offener Verfolgungsprognose eine beachtliche Wahrscheinlichkeit zu bejahen sei (ablehnend auch OVG Münster, Urteil vom 1. August 2018 - 14 A 619/17.A - juris, Rn. 55 ff.).

    Kann sich das Tatgericht auf der Grundlage der festgestellten Prognosebasis keine Überzeugung davon bilden, ob dem Ausländer mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Verfolgung droht, besteht kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 1999 - 9 C 36.98 -, juris, Rn. 13; OVG Münster, Urteil vom 1. August 2018 - 14 A 619/17.A -, juris, Rn. 57 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Januar 2018 - 2 LB 1620/17 -, BeckRS 2018, 11721, beck-online).

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.10.2018 - 2 LB 67/18
    Die Furcht vor Verfolgung ist begründet, wenn dem Ausländer die vorgenannten Gefahren aufgrund der in seinem Herkunftsland gegebenen Umstände in Anbetracht seiner individuellen Lage tatsächlich, d. h. mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 - juris, Rn. 19).

    Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 - juris, Rn. 32).

  • BVerwG, 15.08.2003 - 1 B 107.03

    Verletzung der gerichtlichen Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts; Verletzung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.10.2018 - 2 LB 67/18
    Hierzu gehört, dass der Asylbewerber zu den in seine eigene Sphäre fallenden Ereignissen, insbesondere zu seinen persönlichen Erlebnissen, eine Schilderung gibt, die geeignet ist, den behaupteten Asylanspruch lückenlos zu tragen (stRspr. BVerwG, Urteile vom 24. November 1981 - 9 C 251.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 31; und vom 22. März 1983 - 9 C 68.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44; Beschlüsse vom 26. Oktober 1989 - 9 B 405.89 - juris, Rn. 8; und vom 15. August 2003 - 1 B 107.03, 1 PKH 28.03 - juris, Rn. 5).
  • BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98

    Drittstaatenregelung; Einreise auf dem Luftweg; Einschleusen durch Schlepper;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.10.2018 - 2 LB 67/18
    Kann sich das Tatgericht auf der Grundlage der festgestellten Prognosebasis keine Überzeugung davon bilden, ob dem Ausländer mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Verfolgung droht, besteht kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 1999 - 9 C 36.98 -, juris, Rn. 13; OVG Münster, Urteil vom 1. August 2018 - 14 A 619/17.A -, juris, Rn. 57 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Januar 2018 - 2 LB 1620/17 -, BeckRS 2018, 11721, beck-online).
  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.10.2018 - 2 LB 67/18
    Hierzu gehört, dass der Asylbewerber zu den in seine eigene Sphäre fallenden Ereignissen, insbesondere zu seinen persönlichen Erlebnissen, eine Schilderung gibt, die geeignet ist, den behaupteten Asylanspruch lückenlos zu tragen (stRspr. BVerwG, Urteile vom 24. November 1981 - 9 C 251.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 31; und vom 22. März 1983 - 9 C 68.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44; Beschlüsse vom 26. Oktober 1989 - 9 B 405.89 - juris, Rn. 8; und vom 15. August 2003 - 1 B 107.03, 1 PKH 28.03 - juris, Rn. 5).
  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 68.81

    Vereinbarkeit der Zuständigkeitsreglung der Verwaltungsgerichte in Asylsachen mit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.10.2018 - 2 LB 67/18
    Hierzu gehört, dass der Asylbewerber zu den in seine eigene Sphäre fallenden Ereignissen, insbesondere zu seinen persönlichen Erlebnissen, eine Schilderung gibt, die geeignet ist, den behaupteten Asylanspruch lückenlos zu tragen (stRspr. BVerwG, Urteile vom 24. November 1981 - 9 C 251.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 31; und vom 22. März 1983 - 9 C 68.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44; Beschlüsse vom 26. Oktober 1989 - 9 B 405.89 - juris, Rn. 8; und vom 15. August 2003 - 1 B 107.03, 1 PKH 28.03 - juris, Rn. 5).
  • BVerwG, 24.11.1981 - 9 C 251.81

    Gewährung politischen Asyls - Anerkennung als Asylberechtigter

  • BVerwG, 02.02.2010 - 10 B 18.09

    Prüfung einer Gruppenverfolgung; Tamilen in Sri Lanka

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2016 - 3 LB 17/16

    Schutzstatus syrischer Flüchtlinge

  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.2017 - A 11 S 710/17

    Flüchtlingsschutz für Syrer; Rückkehr nach Syrien; Vater eines Wehrpflichtigen

  • OVG Niedersachsen, 14.03.2018 - 2 LB 1749/17

    Risikoprofil; Sunnit; Syrien; UNHCR

  • OVG Saarland, 11.04.2018 - 2 A 147/18

    Auswirkung der Bezugnahme eines Asylbewerbers auf eines oder mehrere der vom

  • BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 131.90

    Asylanspruch wegen Nachfluchtgrund - Asylrelevanz der Wehrdienstentziehung -

  • BVerwG, 14.12.1993 - 9 C 45.92

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

  • BVerwG, 16.02.1993 - 9 C 31.92

    Asylrecht - Prognose - Politische Verfolgung - Verfolgungswiederholung -

  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

  • BVerwG, 14.07.2010 - 10 B 7.10

    Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß, interner Schutz; Prognose;

  • BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10

    Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der

  • BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 7.11

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; dauerhafte Änderung der Verhältnisse im

  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

  • BVerwG, 21.03.2017 - 1 VR 1.17

    Abschiebungsanordnung; Gefährder (Funktionstyp Akteur); Islamischer Staat;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.03.2018 - 2 L 238/13

    Verfolgung syrischer Staatsangehöriger wegen Wehrdienstentziehung

  • BVerwG, 19.01.2009 - 10 C 52.07

    Flüchtlingsanerkennung; Verfolgungshandlung; zielgerichtete Handlung;

  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

  • BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89

    Christliche Türken - Türkisches Waisenhaus - Religiöse Identität - Asylrechtliche

  • OVG Niedersachsen, 22.04.2021 - 2 LB 147/18

    Amnestie; Asylantrag; Ausreise; beachtliche Wahrscheinlichkeit; bestimmte soziale

    Kann das Gericht nicht das nach § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO vorgegebene Maß an Überzeugungsgewissheit gewinnen, dass einem Ausländer Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, scheidet eine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft aus (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.7.2019 - 1 C 33.18 -, juris Rn. 18; ebenso bereits Senatsbeschl. v. 5.12.2018 - 2 LB 570/18 -, juris Rn. 25; OVG NRW, Urt. v. 1.8.2018 - 14 A 619/17.A -, juris Rn. 52 ff.; OVG SH, Urt. v. 10.10.2018 - 2 LB 67/18 -, juris Rn. 25; OVG Berl.-Bbg., Urt. v. 12.2.2019 - 3 B 27.17 -, juris Rn. 33).
  • OVG Niedersachsen, 30.07.2019 - 9 LB 133/19

    Anspruch eines irakischen Staatsangehörigen kurdischer Volks- und yezidischer

    Kann nicht festgestellt werden, dass einem Ausländer Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, scheidet eine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft aus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.8.2017, a. a. O., juris Rn. 8; OVG SH, Urteil vom 10.10.2018 - 2 LB 67/18 - juris Rn. 25; OVG NRW, Urteil vom 3.9.2018 - 14 A 837/18.A - juris Rn. 63 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 22.04.2021 - 2 LB 408/20

    Amnestie; Asylantrag; Ausreise; beachtliche Wahrscheinlichkeit; bestimmte soziale

    Kann das Gericht nicht das nach § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO vorgegebene Maß an Überzeugungsgewissheit gewinnen, dass einem Ausländer Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, scheidet eine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft aus (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.7.2019 - 1 C 33.18 -, juris Rn. 18; ebenso bereits Senatsbeschl. v. 5.12.2018 - 2 LB 570/18 -, juris Rn. 25; OVG NRW, Urt. v. 1.8.2018 - 14 A 619/17.A -, juris Rn. 52 ff.; OVG SH, Urt. v. 10.10.2018 - 2 LB 67/18 -, juris Rn. 25; OVG Berl.-Bbg., Urt. v. 12.2.2019 - 3 B 27.17 -, juris Rn. 33).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht