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   OVG Schleswig-Holstein, 10.11.2009 - 1 LA 41/09   

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https://dejure.org/2009,35718
OVG Schleswig-Holstein, 10.11.2009 - 1 LA 41/09 (https://dejure.org/2009,35718)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10.11.2009 - 1 LA 41/09 (https://dejure.org/2009,35718)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10. November 2009 - 1 LA 41/09 (https://dejure.org/2009,35718)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genehmigung des Flächennutzungsplanes unter Einschluss der "Wohnbaufläche"; Planungshoheit im Außenbereich hinsichtlich Landschaftschutzes

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 2.94

    Bezeichnung des Geltungsbereichs einer Baumschutzsatzung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.11.2009 - 1 LA 41/09
    Das Verwaltungsgericht hat bereits darauf hingewiesen (S. 14 des Urt.-Abdr.), dass der früheren Rechtsprechung des Senats zur Frage der Bestimmtheit einer Landschaftsschutzverordnung, die aus ihrem Geltungsbereich die "im Zusammenhang bebauten Ortsteile" ausnimmt (Urt. v. 23.02.1994, 1 K 14/92, BauR 1994, 359 ff.) die danach ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 16.06.1994, 4 C 2.94, BVerwGE 96, 110) entgegenzustellen ist.

    Das hier zur Abgrenzung des Geltungsbereichs der Landschaftsschutzverordnung verwendete Kriterium "im Zusammenhang bebaute Ortsteile" wird in gleicher Weise auch in § 34 BauGB verwendet, ohne dass insoweit Bestimmtheitsmängel festzustellen sind (BVerwG, Urt. v. 16.06.1994, a.a.O. [bei Juris Tz. 8, 9]; Urt. des Senats v. 09.05.1995, a.a.O. [bei Juris Tz. 37]).

    Abgesehen davon ist die Rechtsfrage auch durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 16.06.1994, a.a.O.) geklärt.

    Für ein derart einschränkendes Verständnis lässt sich weder dem Wortlaut noch dem Sinnzusammenhang der Begründung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.06.1994 (a.a.O.) ein Anhaltspunkt entnehmen.

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.03.1997 - 1 L 154/96

    Wochenendhaus; Außenbereich; Wohngebäude; Wohnsiedlungsgenehmigung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.11.2009 - 1 LA 41/09
    Der Senat hatte zur planungsrechtlichen Beurteilung des fraglichen Bereichs bereits in seinem Urteil vom 20.03.1997 (1 L 154/96, n. v.; S. 10 f. d. Urt.-Abdr.) auf die "deutlich abgesetzte" Lage der im fraglichen Bereich entstandenen Bebauung hingewiesen und ausgeführt:.

    Der Hinweis der Klägerin auf eine "konsequente Fortführung der bisherigen Planung" ist, was die gebotene Abwägung anbetrifft, nichtssagend, zumal für den fraglichen Bereich in "abgesetzter Lage" schon seit vielen Jahren (auch gerichtlich) geklärt ist, dass er dem Außenbereich zuzuordnen ist (Urt. des Senats vom 20.03.1997, a.a.O.).

    Infolge der trennenden Wirkung bleibt die Außenbereichslage der in jenem Bereich gelegenen Flächen (s. Urt. des Senats vom 20.03.1997, a.a.O.) unverändert; ein Bebauungszusammenhang mit der Möglichkeit einer "Lückenfüllungsbebauung" kann nicht entstehen.

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.05.1995 - 1 L 165/94

    Räumlicher Anwendungsbereich; Gestaltungssatzung; Ortsgestaltungssatzung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.11.2009 - 1 LA 41/09
    Auch der Senat selbst ist von der Entscheidung vom 23.02.1994 (a.a.O.) abgerückt; in seinem Urteil vom 09.05.1995 (1 L 165/94, Juris) ist er der o. a. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gefolgt.

    Das hier zur Abgrenzung des Geltungsbereichs der Landschaftsschutzverordnung verwendete Kriterium "im Zusammenhang bebaute Ortsteile" wird in gleicher Weise auch in § 34 BauGB verwendet, ohne dass insoweit Bestimmtheitsmängel festzustellen sind (BVerwG, Urt. v. 16.06.1994, a.a.O. [bei Juris Tz. 8, 9]; Urt. des Senats v. 09.05.1995, a.a.O. [bei Juris Tz. 37]).

    Der Senat hat die in diesem Urteil vertretene Rechtsauffassung nicht aufrechterhalten, wie das nachfolgende Urteil vom 09.05.1995 (a.a.O.) belegt.

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.09.1998 - 1 L 58/98

    Versagung einer Baugenehmigung; Vorhaben, welches sich nicht in die Umgebung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.11.2009 - 1 LA 41/09
    Es ist nicht ersichtlich, dass und ggf. welche besondere tatsächliche Schwierigkeiten damit verbunden wären (vgl. Beschl. des Senats v. 03.09.1998, 1 L 58/98, NordÖR 1998, 385).
  • BVerwG, 11.05.1971 - VI B 59.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zusage der Übernahme in den

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.11.2009 - 1 LA 41/09
    Weiter ist es zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes erforderlich, dass der Rechtsmittelführer darlegt, ob und ggf. welchen abstrakten Rechtssatz das Verwaltungsgericht in seinem Urteil aufgestellt hat und in welcher Hinsicht dieser von einem abstrakten Rechtssatz, der in Anwendung derselben Rechtsvorschrift in dem Urteil des Divergenzgerichts enthalten ist, abweicht (vgl. BVerwG, Beschl. vom 11.05.1971 - 6 B 59.70 - Buchholz 310 § 132 Nr. 81).
  • BVerwG, 21.10.1999 - 4 C 1.99

    Flächennutzungsplan, Genehmigungsfähigkeit, Gemeinde, Naturschutzgebiet,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.11.2009 - 1 LA 41/09
    1) Dem Verwaltungsgericht ist darin zu folgen, dass die Landschaftsschutzverordnung i.d.F. vom 17. Oktober 2005 der uneingeschränkten Genehmigung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. 2 BauGB entgegensteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.10.1999, 4 C 1.99, BVerwGE 109, 371 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.1987 - 10 C 31/86
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.11.2009 - 1 LA 41/09
    c) Aus der von der Klägerin angeführten Entscheidung des OVG Koblenz vom 28.01.1987 (10 C 31/86, NuR 1987, 231/232) lässt sich kein gegenteiliges Ergebnis ableiten.
  • BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 584/76

    Flugplatz Memmingen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.11.2009 - 1 LA 41/09
    Die Ermächtigung, wertvolle Landschaftsteile einem "planungsfesten" Schutz zu unterwerfen, ist aus schutzwürdigen überörtlichen Interessen von höherem Gewicht gerechtfertigt; die gemeindliche Planungshoheit darf im Hinblick darauf eingeschränkt werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.10.1980, 2 BvR 584/76 u. a., BVerfGE 56, 298/313).
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.06.2004 - 1 KN 14/02

    Naturschutzrecht: Anforderungen an die Entscheidung über die Einbeziehung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.11.2009 - 1 LA 41/09
    Dabei sind ggf. mit der Planung verfolgte gemeindliche Aufgaben zu berücksichtigen (Urt. des Senats v. 03.06.2004, 1 KN14/02, NordÖR 2005, 428).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.09.2002 - 8 C 11279/01

    Bestimmtheit der Zweckbestimmung eines Bebauungsplans

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.11.2009 - 1 LA 41/09
    Die Gemeinde ist gehalten, sich vor einer Planung mit dem Schutzzweck der Landschaftsschutzverordnung auseinanderzusetzen (§ 1 Abs. 6 Nr. 5, § 1 a Abs. 2 BauGB; § 1 Abs. 3 Nr. 13, § 3 Abs. 1 LNatSchG); die Möglichkeit einer "Entlassung" aus dem Landschaftsschutz ist damit kein selbstverständlicher Ausweg für jedweden Planungswunsch der Gemeinde (vgl. dazu OVG Koblenz, Urt. v. 18.09.2002, 8 C 11279/01, BRS 65 Nr. 43 [bei Juris Tz. 44, 45]).
  • VerfGH Bayern, 14.06.1985 - 20-IX-85

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvR 826/83

    Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen

  • VGH Hessen, 24.11.1995 - 4 UE 239/92

    Nachträgliche Genehmigung oder Beseitigung der Erweiterung eines Wochenendhauses

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.1992 - 11 A 559/90

    Räumlicher Geltungsbereich ; Umschreibung; Baumschutzsatzung; Rechtswirkamkeit;

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.02.1994 - 1 K 14/92
  • BVerfG, 07.05.2001 - 2 BvK 1/00

    Naturschutzgesetz Schleswig-Holstein

  • VG Schleswig, 08.02.2013 - 1 A 287/11

    Befreiung von naturschutzrechtlichem Bauverbot; teilweise Errichtung einer

    Etwas anderes folgt auch nicht aus der Rechtsprechung des OVG Schleswig, wonach die Regelung einer Landschaftsschutzverordnung, die aus ihrem Geltungsbereich die "im Zusammenhang bebauten Ortsteile" ausnimmt, dem Erfordernis hinreichender Bestimmtheit genügt (Urt. v. 10.11.2009 - 1 LA 41/09 - zitiert nach juris; vgl. Meßerschmidt. a.a.O. mit Verweis auf andere obergerichtliche Entscheidungen, wonach Landschaftsschutzverordnungen, welche im Zusammenhang bebaute Ortsteile und bebauungsrechtlich überplante Bereich pauschal von ihrem Geltungsbereich ausnehmen, für zu unbestimmt gehalten wurden).

    Die abschließende Heranziehung der Abgrenzungskarte gerade im Zusammenhang mit der Bestimmung eines Siedlungsbereichs entlang der Naturschutzgebietsgrenze verhindert vielmehr die willkürliche Handhabung der Naturschutzgebietsverordnung durch die Behörden und Gerichte (vgl. zu dem Aspekt der willkürlichen Handhabung BVerwG, Urt. v. 16.06.1994, a.a.O. und OVG Schleswig, Beschl. v. 10.11.2009 - 1 LA 41/09).

  • OVG Niedersachsen, 22.11.2012 - 12 LB 64/11

    Unwirksamkeit eines Flächennutzungsplanes aufgrund eines Abwägungsmangels bei

    Insbesondere ist die Verordnung unter diesem Aspekt einer willkürlichen Handhabung durch die Behörden und die Gerichte nicht zugänglich (vgl. OVG Schl.-Holst., Beschl. v.10.11.2009 - 1 LA 41/09 - NordÖR 2010, 79).
  • VG Arnsberg, 18.12.2018 - 4 K 8500/17

    Teilflächennutzungsplan Windenergie der Stadt Sundern ist unwirksam

    Neben der möglichen Einschaltung übergeordneter Behörden steht der Gemeinde, soweit sie eine Verletzung ihrer Planungshoheit infolge zu weitgehender landschaftsschutzrechtlicher Restriktionen geltend macht, vgl. zur denkbaren Verletzung der gemeindlichen Planungshoheit durch landschaftsschutzrechtliche Bestimmungen etwa Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 7. Mai 2001 - 2 BvK 1/00 -, JURIS; OVG Lüneburg, Urteil vom 16. Dezember 2009 - 4 KN 717/07 -, JURIS Rz.40 ff.; OVG Schleswig- Holstein, Urteil vom 3. Juni 2004 - 1 KN 14/02 -, JURIS, und Beschluss vom 10. November 2009 - 1 LA 41/09 -, JURIS; siehe auch OVG NRW, Beschluss vom 5. August 2002 - 8 A 778/01 -, JURIS Rz.3 ff., dabei grundsätzlich auch der Rechtsweg offen, wobei - wie klarstellend anzumerken ist - nicht allein eine vollständigen Entlassung der Konzentrationszonen aus dem Landschaftsschutz als Ziel in Betracht kommt, sondern etwa auch eine Änderung des Landschaftsplans (vgl. § 20 Abs. 1 und 2 LNatSchG NRW), mit der bei Fortbestand des Bauverbots im Übrigen lediglich Windenergieanlagen hiervon ausgenommen werden.
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