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   OVG Schleswig-Holstein, 11.06.1997 - 4 L 131/96   

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OVG Schleswig-Holstein, 11.06.1997 - 4 L 131/96 (https://dejure.org/1997,18019)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11.06.1997 - 4 L 131/96 (https://dejure.org/1997,18019)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11. Juni 1997 - 4 L 131/96 (https://dejure.org/1997,18019)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 35.92

    Busspur - § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 Abs.

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.06.1997 - 4 L 131/96
    Dabei kann der Kläger als Verletzung seiner Rechte geltend machen, die rechtsatzmäßigen Voraussetzungen einer auch ihn treffenden Verkehrsbeschränkung nach § 45 Abs. 1 StVO seien nicht gegeben (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1993, BVerwGE 92, 32, 35).

    Abwägungserheblich sind dabei allerdings nur qualifizierte Interessen des Klägers, die über das Interesse eines jeden Verkehrsteilnehmers, in seiner Freiheit möglichst wenig beschränkt zu werden, hinausgehen (BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1993, BVerwGE 92, 32, 40).

    Durch eine entsprechende verkehrsbeschränkende Anordnung ist ein Verkehrsteilnehmer nur dann in seinen Rechten verletzt, wenn die rechtssatzmäßigen Voraussetzungen für eine auch ihn treffende Verkehrsbeschränkung nicht gegeben sind oder wenn die behördliche Ermessensausübung insoweit fehlerhaft ist, als seine eigenen Interessen nicht ohne Rechtsfehler mit den Interessen der Allgemeinheit und anderer Betroffener abgewogen worden sind, die für die Einführung der Verkehrsbeschränkung sprechen (BVerwG, Urteil vom 27.01.1993 - 11 C 35.92 -, BVerwGE 92, 32; Urteil vom 03.06.1982 - 7 C 9.80 -, NVwZ 1983, 93).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.11.1994 - 7 A 11204/93

    Maßnahme der Verkehrsbehörde; Unfallvermeidung; Gefährlichkeit der Strecke;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.06.1997 - 4 L 131/96
    Dabei kommt es entgegen der vom Kläger in der mündlichen Verhandlung geäußerten Auffassung nicht auf die Länge des geregelten Teilstückes an; selbst eine Geschwindigkeitsbeschränkung, die ein gesamtes, im Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsbehörde liegendes Teilstück einer Bundesautobahn von über 100 km betrifft, begründet nicht etwa die Zuständigkeit des Bundesministers für Verkehr (vgl. hierzu OVG Koblenz, NZV 1995 S. 123, 124; BVerwG, Beschluß vom 12.09.1995, NZV 1996 S. 86, 87).
  • BVerwG, 12.09.1995 - 11 B 23.95

    Zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf Bundesautobahnen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.06.1997 - 4 L 131/96
    Dabei kommt es entgegen der vom Kläger in der mündlichen Verhandlung geäußerten Auffassung nicht auf die Länge des geregelten Teilstückes an; selbst eine Geschwindigkeitsbeschränkung, die ein gesamtes, im Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsbehörde liegendes Teilstück einer Bundesautobahn von über 100 km betrifft, begründet nicht etwa die Zuständigkeit des Bundesministers für Verkehr (vgl. hierzu OVG Koblenz, NZV 1995 S. 123, 124; BVerwG, Beschluß vom 12.09.1995, NZV 1996 S. 86, 87).
  • BVerwG, 03.06.1982 - 7 C 9.80

    Zulässigkeit der Anordnung eines Nachtfahrverbots in einem Kurort - Genügen der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.06.1997 - 4 L 131/96
    Durch eine entsprechende verkehrsbeschränkende Anordnung ist ein Verkehrsteilnehmer nur dann in seinen Rechten verletzt, wenn die rechtssatzmäßigen Voraussetzungen für eine auch ihn treffende Verkehrsbeschränkung nicht gegeben sind oder wenn die behördliche Ermessensausübung insoweit fehlerhaft ist, als seine eigenen Interessen nicht ohne Rechtsfehler mit den Interessen der Allgemeinheit und anderer Betroffener abgewogen worden sind, die für die Einführung der Verkehrsbeschränkung sprechen (BVerwG, Urteil vom 27.01.1993 - 11 C 35.92 -, BVerwGE 92, 32; Urteil vom 03.06.1982 - 7 C 9.80 -, NVwZ 1983, 93).
  • VG Düsseldorf, 21.07.2011 - 6 K 4868/10

    Kein Tempo 30 auf der Südallee in Urdenbach

    vgl. zur Klagebefugnis ausführlich: BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 3 C 15/03 -, juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 11. Juni 1997 - 4 L 131/96 -, juris.

    Jedoch sind die weiteren Voraussetzungen (besondere örtliche Verhältnisse und Gefahrenlage), die in vollem Umfang der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegen, vgl.: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Februar 2011 - 5 S 2285/09 -, juris; hingegen billigt das Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 11. Juni 1997 - 4 L 131/96 -, juris, soweit ersichtlich als einziges Gericht, eine Einschätzungsprärogative zu, nicht gegeben.

  • VG Hamburg, 24.07.2014 - 5 K 1793/12

    Anordnung einer innerörtlichen Schutzstreifenregelung für Radfahrer; Vorprüfung

    Dies beurteilt sich danach, ob die konkrete Situation an einer bestimmten Stelle oder Strecke einer Straße die Befürchtung nahelegt, dass - möglicherweise durch Zusammentreffen mehrerer gefahrenträchtiger Umstände - irgendwann in überschaubarer Zukunft mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Schadensfälle eintreten (OVG Schleswig, Urt. v. 11.06.1997, Az.: 4 L 131/96, zitiert nach juris, Rn. 18).
  • VG Düsseldorf, 25.01.2022 - 14 K 1860/21

    Halteverbot, Ermessen, Gefahrenlage, Anliegergebrauch, qualifiziertes Interesse

    vgl. zur Klagebefugnis ausführlich: BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 3 C 15/03 -, juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 11. Juni 1997 - 4 L 131/96 -, juris.
  • VG Düsseldorf, 17.01.2017 - 14 K 2571/16

    Radverkehr, Bussonderstreifen, Freigabe für den Radverkehr, Gefahrenlage,

    vgl. zur Klagebefugnis ausführlich: BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 3 C 15/03 -, juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 11. Juni 1997 - 4 L 131/96 -, juris.
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