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   OVG Schleswig-Holstein, 12.02.2008 - 4 KS 8/05   

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OVG Schleswig-Holstein, 12.02.2008 - 4 KS 8/05 (https://dejure.org/2008,26773)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12.02.2008 - 4 KS 8/05 (https://dejure.org/2008,26773)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12. Februar 2008 - 4 KS 8/05 (https://dejure.org/2008,26773)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.07.2005 - 4 MR 1/05

    Ausbau des Flughafens Lübeck-Blankensee

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.02.2008 - 4 KS 8/05
    Einem vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland BUND gestellten Antrag auf Gewährung von vorläufigem Rechtschutz hat der Senat dagegen stattgegeben (vgl. dazu den Beschluss des Senats vom 18. Juli 2005 4 MR 1/05 ), weil die streitbefangene Planung zur Überzeugung des Senats offenkundig gravierende Mängel sowohl hinsichtlich der ihr zugrunde liegenden Abwägungsentscheidung als auch in Bezug auf die Beachtung und Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben für Belange des Naturschutzes aufwies.

    Diese wiederum sei durch das Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr in einem gesonderten Verfahren planfestzustellen, das zugleich der Ausräumung der Bedenken dienen werde, die das Oberverwaltungsgericht Schleswig in seinem Beschluss vom 18. Juli 2005 im Verfahren 4 MR 1/05 dargelegt habe.

    Sie beantragen, den Beklagten und der Beigeladenen die insoweit entstandenen Verfahrenskosten aufzuerlegen, weil die Klagen wegen der im einstweiligen Rechtschutzverfahren 4 MR 1/05 - aufgezeigten schwerwiegenden Mängel im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses voraussichtlich Erfolg hätten haben müssen und die Beigeladene für die teilweise Erledigung des Rechtsstreits verantwortlich zeichne, da sie die Planungen zur Umsetzung des angegriffenen Planfeststellungsbeschlusses endgültig aufgegeben habe.

    Der Beklagte habe in seinem Teilaufhebungsbescheid vom 11. Juni 2007 die Rechtsauffassung des Senats aus seinem Baustoppbeschluss vom 18. Juli 2005 im Verfahren 4 MR 1/05 zu den Genehmigungs- und Planfeststellungsdefiziten mit keinem Wort aufgegriffen und insgesamt offensichtlich unberücksichtigt gelassen.

    Auf den Inhalt des Beschlusses des Senats vom 18. Juli 2005 im einstweiligen Anordnungsverfahren 4 MR 1/05 insbesondere die dortigen Ausführungen zum Naturschutzrecht könnten sich die Kläger mangels entsprechender Rechtsbetroffenheit nicht berufen.

    Ebenso wenig ist der Einwand der Kläger, die Beklagte hätte die im Verfahren des BUND 4 MR 1/05 vom Senat dargestellten Genehmigungs- und Planungsdefizite aufgreifen und in den Abwägungsvorgang einbeziehen müssen, geeignet, dem Klagebegehren zum Erfolg zu verhelfen.

    Es kommt hinzu, dass die von den Klägern benannte Entscheidung des Senats in dem auf die Erlangung von einstweiligem Rechtsschutz gerichteten Verfahren des BUND 4 MR 1/05 sich von vornherein nicht zu der hier allein entscheidungsrelevanten Frage eines gesicherten rechtlichen Bestandes gerade der Start- und Landebahn sowie des Rollwegs R verhalten hat.

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.02.2008 - 4 KS 8/05
    Insbesondere trägt die Planfeststellung den gesetzlichen Planungsleitsätzen und den Anforderungen des Abwägungsgebots in sachgerechter Weise Rechnung (vgl. dazu grundlegend das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts v. 14.02.1975 4 C 21.74 , E 48/56, 59).

    Das Abwägungsgebot verlangt zum einen, dass eine Abwägung überhaupt stattfindet, zum anderen, dass in die Abwägung Belange eingestellt werden, die nach Lage der Dinge eingestellt werden müssen, und schließlich, dass weder die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt noch der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (vgl. BVerwGE 48/56, 63).

    Diese Anforderungen an die Abwägung beziehen sich sowohl auf den Abwägungsvorgang als auch auf das im Plan zum Ausdruck kommende Abwägungsergebnis, also ebenso auf das Abwägen bei der Planaufstellung an sich wie auch auf das inhaltliche Abgewogensein des festgestellten Plans (BVerwGE 48/56, 64).

  • BVerwG, 16.08.1995 - 4 B 92.95

    Planfeststellung einer Bundesfernstraße - Umweltverträglichkeitsprüfung -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.02.2008 - 4 KS 8/05
    Maßstab für die Frage, ob Mängel bei der Abwägung im Sinne des § 10 Abs. 8 LuftVG offensichtlich und auf das Abwägungsergebnis von Einfluss waren, ist wie bei der in den wesentlichen Grundzügen gleichartigen Vorschrift des § 214 Abs. 3 BauGB (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 16.08.1995 4 B 92.95 /, in UPR 1995 S. 445; vgl. auch VGH München, Beschl. v. 04.02.1994 8 AS 94.4007, 94.4008 , in NVwZ 1994/706, 707 f.) , ob die Vermeidung des Fehlers zu einem anderen Ergebnis hätte führen können.
  • VGH Bayern, 04.02.1994 - 8 AS 94.40007
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.02.2008 - 4 KS 8/05
    Maßstab für die Frage, ob Mängel bei der Abwägung im Sinne des § 10 Abs. 8 LuftVG offensichtlich und auf das Abwägungsergebnis von Einfluss waren, ist wie bei der in den wesentlichen Grundzügen gleichartigen Vorschrift des § 214 Abs. 3 BauGB (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 16.08.1995 4 B 92.95 /, in UPR 1995 S. 445; vgl. auch VGH München, Beschl. v. 04.02.1994 8 AS 94.4007, 94.4008 , in NVwZ 1994/706, 707 f.) , ob die Vermeidung des Fehlers zu einem anderen Ergebnis hätte führen können.
  • BVerwG, 09.11.2006 - 4 A 2001.06

    Luftrechtliche Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; mittelbare

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.02.2008 - 4 KS 8/05
    Eine Unausweichlichkeit des Vorhabens ist dagegen nicht zu fordern (vgl. zu alldem das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 09. November 2006 4 A 2001/06 -, NVwZ 2007, 445 ff., 448).
  • BVerwG, 29.01.1992 - 4 NB 22.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Rechtsschutzinteresse für einen Normenkontrollantrag auf

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.02.2008 - 4 KS 8/05
    unsachliche Erwägungen in die Abwägung eingeflossen sind (vgl. Beschl. des BVerwG v. 29.01.1992 4 NB 22.90 , NVwZ 92/662, 663 unter Hinweis auf den dort zitierten Wortlaut der BT-Drucksache 8/2885, S. 35 u. 46).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.02.2018 - 1 KS 2/10

    Klage gegen die Erweiterung des Lübecker Flughafens bleibt ohne Erfolg

    Die Luftsicherheit wird insbesondere bei schwierigen Witterungs- und Sichtbedingungen und unvorhergesehenen Verkehrsabläufen verbessert (vgl. - im gleichen Sinne - bereits Urt. des 4. Senats des erkennenden Gerichts vom 12.02.2008, 4 KS 8/05, NordÖR 2008, 170 ff. [bei Juris Rn. 60]).

    Die angefochtene Entscheidung des Beklagten ändert den Planfeststellungsbeschluss vom 20.01.2005 (LS 16-6009/4-26-2) i. d. F. des Teilaufhebungsbeschlusses vom 11.06.2007 (VII PG FLB 6009/4-26-3), der Gegenstand des - klagabweisenden - Urteils des 4. Senats des erkennenden Gerichts vom 12.02.2008 (a.a.O.) war; zum Teil werden die genannten bestandskräftigen Entscheidungen "im Interesse einer umfassenden Konfliktbewältigung" durch Maßnahmen für Natur und Landschaft ergänzt (s. PFB S. 72).

  • OVG Niedersachsen, 20.05.2009 - 7 KS 28/07

    Genaue Beschreibung der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen

    Ihr Ausbau kann daher grundsätzlich das Gemeinwohlerfordernis des Art. 14 Abs. 1 GG erfüllen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.03.2006 - 4 A 1075.04 -, Flughafen Berlin-Schönefeld, a.a.O. Rn. 188 m.w.N.; zum Gesichtspunkt der Sicherheit als Planrechtfertigung vgl. BVerwG, B. v. 04.06.2008 - 4 B 34.08 -, juris Rn. 6 f. unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 11.07.2001 - 11 C 14.00 -, a.a.O., sowie OVG S-H, Urt. v. 12.02.2008 - 4 KS 8/05 -, NordÖR 2008, 170 Rn. 60).
  • OVG Niedersachsen, 20.05.2009 - 7 KS 59/07

    Planerische Rechtfertigung eines Instrumentenlandesystems an einer Landebahn

    Ihr Ausbau kann daher grundsätzlich das Gemeinwohlerfordernis des Art. 14 Abs. 1 GG erfüllen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.03.2006 - 4 A 1075.04 -, Flughafen Berlin-Schönefeld, a.a.O. Rn. 188 m.w.N.; zum Gesichtspunkt der Sicherheit als Planrechtfertigung vgl. BVerwG, B. v. 04.06.2008 - 4 B 34.08 -, juris Rn. 6 f. unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 11.07.2001 - 11 C 14.00 -, a.a.O., sowie OVG S-H, Urt. v. 12.02.2008 - 4 KS 8/05 -, NordÖR 2008, 170 Rn. 60).
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