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   OVG Schleswig-Holstein, 12.03.2021 - 5 O 2/21   

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https://dejure.org/2021,7758
OVG Schleswig-Holstein, 12.03.2021 - 5 O 2/21 (https://dejure.org/2021,7758)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12.03.2021 - 5 O 2/21 (https://dejure.org/2021,7758)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12. März 2021 - 5 O 2/21 (https://dejure.org/2021,7758)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streitwerterhöhung nur bei absehbaren zukünftigen Auswirkungen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2016 - 1 E 275/16

    Anspruch eines Beamten für eine Einweisung in eine Planstelle der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.03.2021 - 5 O 2/21
    Es entspricht jedoch dem Sinn des Gesetzes, dass auch in einer solchen Konstellation (erst recht) ein Mitglied des Senats allein über die Beschwerde entscheidet (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 22.04.2016 - 1 E 275/16 Rn. 1; vgl. BeckOK KostR/Laube, 32. Ed. 1.1.2021, GKG § 68 Rn. 144 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 14.10.2016 - 9 OA 174/16

    Anhebung; offensichtlich absehbare Auswirkung; Besteuerungszeitraum; Erhöhung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.03.2021 - 5 O 2/21
    Laut Gesetzesbegründung soll § 52 Abs. 3 Satz 2 GKG "eine Erhöhung des Streitwerts in den Fällen vorsehen, in denen die Entscheidung absehbar Auswirkungen für den Betroffenen nicht nur auf das im Streit befindliche Steuerjahr, sondern auch auf zukünftige Steuerjahre haben wird", wobei "eine Werterhöhung bis zum Dreifachen" erlaubt ist (BT-Drucks. 17/11471, S. 245; hier insgesamt zitiert nach OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Oktober 2016 - 9 OA 174/16 -, Rn. 9, juris).
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