Rechtsprechung
OVG Schleswig-Holstein, 12.04.1996 - 12 L 8/95 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,23638) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- VG Schleswig - PL 13/95
- OVG Schleswig-Holstein, 12.04.1996 - 12 L 8/95
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 06.02.1959 - VII P 9.58
Rechtsmittel
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.04.1996 - 12 L 8/95
Das hat das Bundesverwaltungsgericht, wenn auch im anderen Zusammenhang, für die entsprechende Vorschrift des § 17 Abs. 1, Nr. 4 WOPersVG bereits in seinem Beschluß vom 06. Februar 1959 - BVerwG VII P 9.58 - ausgeführt (BVerwGE 8, 144). - BVerwG, 17.07.1980 - 6 P 4.80
Personalvertretung - Wahlvorstand - Einreichungsfrist von Wahlvorschlägen - …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.04.1996 - 12 L 8/95
Doch sei vorsorglich für die nunmehr durchzuführende Neuwahl angemerkt, daß der Wahlvorstand nicht befugt ist, die Einreichung von Wahlvorschlägen am letzten Tag der Einreichungsfrist auf eine bestimmte Uhrzeit zu begrenzen (BVerwG, Beschl. v. 17.07.1980 - 6 P 4.80 -, PersV 1981, 498). - BVerwG, 14.08.1959 - VII P 15.58
Erforderlichkeit der Beschriftung der zur Übersendung der Stimmzettel bestimmten …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.04.1996 - 12 L 8/95
In diesem Sinne hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluß vom 14. August 1959 - BVerwG VII P 15.58 - (BVerwGE 9, 107) ausgeführt: "Eine schriftliche Stimmabgabe, bei der die Vorschrift des § 17 WOPersVG über die Versendung der Wahlpapiere nicht beachtet wurde, ist ungültig.".