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OVG Schleswig-Holstein, 12.09.2001 - 2 L 22/01 |
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OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12. September 2001 - 2 L 22/01 (https://dejure.org/2001,31671)
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Verfahrensgang
- VG Schleswig - 13 A 336/97
- OVG Schleswig-Holstein, 12.09.2001 - 2 L 22/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2000 - 22 A 351/99
Sozialhilferecht: Keine Tragung rückständiger Energiekosten
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.09.2001 - 2 L 22/01
Ausgangspunkt für die Bemessung der Regelsätze ist nicht mehr ein konkreter Bedarf selbst, sondern das Konsumverhalten bestimmter Einkommensgruppen, aus dem auf die Bemessung des laufenden notwendigen Lebensunterhalts geschlossen wird (vgl. OVG Münster, B. v. 9.11.2000 - 22 A 351/99 - FEVS 52, 417). - VGH Hessen, 30.11.1993 - 9 UE 306/91
Sozialhilfe: Regelsatzkürzung bei Wohngemeinschaften, die nicht …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.09.2001 - 2 L 22/01
Das bedeutet aber nicht, dass pro Wohnung nur ein Haushalt vorhanden sein kann (vgl. Hess. VGH Urt. v. 30.11.1993 - 9 UE 306/91 - , FEVS 45, 79). - BVerwG, 16.01.1986 - 5 C 72.84
Hilfe zum Lebensunterhalt in Geld oder als Sachleistung für einen …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.09.2001 - 2 L 22/01
Nur so ist übrigens auch die Gleichstellung eines Alleinstehenden mit einem Haushaltsvorstand nach § 2 Abs. 1 Satz 2 der Regelsatzverordnung (siehe dazu BVerwG Urt. v. 16.01.1986 - 5 C 72.84 - E 72, 354) zu rechtfertigen; denn es wäre unverständlich, wenn ein wohnungsloser Alleinstehender wie ein Haushaltsvorstand, ein Haushaltsvorstand ohne eigene Wohnung jedoch nur als Haushaltsangehöriger zu behandeln wäre.