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   OVG Schleswig-Holstein, 12.09.2001 - 2 L 46/01   

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https://dejure.org/2001,15996
OVG Schleswig-Holstein, 12.09.2001 - 2 L 46/01 (https://dejure.org/2001,15996)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12.09.2001 - 2 L 46/01 (https://dejure.org/2001,15996)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12. September 2001 - 2 L 46/01 (https://dejure.org/2001,15996)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 20.11.1997 - 5 C 1.96

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch;; Erstattungsanspruch, öffentlich-

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.09.2001 - 2 L 46/01
    Durch Urteil vom 20. November 1997 - 5 C 1.96 - (E 105, 370) hat das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 26. Januar 1993 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

    Da dieser Gesichtspunkt nicht allein entscheidungstragend ist, kann die Frage offen bleiben, ob die Ansicht des Bundesarbeitsgerichts mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 20. November 1997 - 5 C 1.96 - in Einklang zu bringen ist, wonach kraft der Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom 10. Juli 1986 - 10 A 196/85 - nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO nicht mehr der Regelungsgehalt des Verwaltungsakts rechtlich maßgeblich ist, sondern die Rechtslage, die ohne Geltung des gerichtlich als rechtswidrig festgestellten Verwaltungsaktes besteht.

    Das ist ohne rechtlichen Grund geschehen, denn nach dem rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts vom 10. Juli 1986 - 10 A 196/85 - steht gemäß der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. November 1997 - 5 C 1.96 - (aaO) fest, dass der Bescheid der Beklagten vom 19. November 1984, auf dem die Erbringung der Arbeitsleistungen beruhte, keine Rechtswirkung mehr entfaltet, also keinen Rechtsgrund für die vom Kläger erbrachte Arbeit darstellt.

  • BGH, 07.01.1971 - VII ZR 9/70

    Flugreise - § 818 BGB, erlangte Dienstleistung, ersparte Aufwendungen,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.09.2001 - 2 L 46/01
    Eine Vermögensmehrung im Sinne des Bereicherungsrechts wird bei der (rechtsgrundlosen) Nutzung fremder Arbeitskraft in der Ersparnis eigener Aufwendungen gesehen, die der Empfänger notwendigerweise sonst gehabt hätte (vgl. BGHZ 55, 128, 131; BGHZ 70, 12, 17 f).
  • BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 81.82

    Folgenbeseitigungsanspruch

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.09.2001 - 2 L 46/01
    Er kann mangels gesetzlicher Vorschriften nicht zu einem darüber hinausgehenden Erfolg, insbesondere nicht zu einem Schadensausgleich führen, der durch unrichtiges Verwaltungshandeln verursacht worden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.07.1984 - 3 C 81.82 - , E 69, 366, 371).
  • BGH, 10.11.1977 - VII ZR 321/75

    Pflichtenstellung des die örtliche Bauaufsicht führenden Architekten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.09.2001 - 2 L 46/01
    Eine Vermögensmehrung im Sinne des Bereicherungsrechts wird bei der (rechtsgrundlosen) Nutzung fremder Arbeitskraft in der Ersparnis eigener Aufwendungen gesehen, die der Empfänger notwendigerweise sonst gehabt hätte (vgl. BGHZ 55, 128, 131; BGHZ 70, 12, 17 f).
  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 38.95

    Wohngeldrecht - Auf rückwirkende Wohngeldbewilligung gerichteter

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.09.2001 - 2 L 46/01
    Auch das richterrechtliche Institut des Herstellungsanspruchs, das an die Verletzung behördlicher Pflichten anknüpft, ist auf Naturalrestitution gerichtet und ermöglicht "keine verkappte Verurteilung zum Schadensersatz in Geld" (BVerwG, Urt. v. 18.04.1997 - 8 C 38.95 - , NJW 1997, 2966, 2967).
  • BVerwG, 28.06.1995 - 11 C 22.94

    Anspruch auf Zahlung von Prozesszinsen - Anwendbarkeit des Gesetzes über die

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.09.2001 - 2 L 46/01
    Der danach verbliebene Zahlungsanspruch des Klägers, gegen den die Beklagte entgegen einer Ankündigung nicht mit Gegenforderungen aufgerechnet hat, ist nach § 291 i.V.m. § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB seit Rechtshängigkeit mit 4 v.H. für das Jahr zu verzinsen(vgl. BVerwG, Urt. v. 22.02.2001 - 5 C 34.00 - , NVwZ 2001, 1057; Urt. v. 28.06.1995 - 11 C 22.94 - , E 99, 53), soweit der Kläger sich nicht im Annahmeverzug befand.
  • BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 34.00

    Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern, Prozesszinsen;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.09.2001 - 2 L 46/01
    Der danach verbliebene Zahlungsanspruch des Klägers, gegen den die Beklagte entgegen einer Ankündigung nicht mit Gegenforderungen aufgerechnet hat, ist nach § 291 i.V.m. § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB seit Rechtshängigkeit mit 4 v.H. für das Jahr zu verzinsen(vgl. BVerwG, Urt. v. 22.02.2001 - 5 C 34.00 - , NVwZ 2001, 1057; Urt. v. 28.06.1995 - 11 C 22.94 - , E 99, 53), soweit der Kläger sich nicht im Annahmeverzug befand.
  • BGH, 05.06.1997 - I ZB 42/96

    Rechtsweg für Streitigkeiten einer Therapeutin und einer KV über die Ausstellung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.09.2001 - 2 L 46/01
    Dadurch wird eine Rechtswegmanipulation durch beliebige Klagenhäufung verhindert (BGH, Beschl. v. 05.06.1997 - I ZB 42/96 - , NJW 1998, 826, 828 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.1993 - 24 A 518/91

    Tarifliche Vergütung gemeinnütziger Arbeit; Tarifliche Vergütung zusätzlicher

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.09.2001 - 2 L 46/01
    Die Frage, ob der Erstattungsanspruch nur dann besteht, wenn auf Seiten des Empfängers eine dauerhafte, echte Vermögensvermehrung eingetreten ist (vgl. dazu den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts vom 13. Dezember 1990 - 10 A 101/89 - siehe auch OVG Münster, Urt. v. 08.09.1993 - 24 A 518/91 -, NVwZ 1995, 188, 189 m.w.N.), oder ob bei Dienst- und Arbeitsleistungen stets der objektive Wert, bemessen nach den üblichen Sätzen, auch dann zu vergüten ist, wenn die Tätigkeit nicht zu einer entsprechenden Mehrung des Empfängervermögens geführt hat (so Lieb in: Münchener Kommentar, BGB, 2. Aufl., § 818 Rn. 36, 73) braucht hier nicht entschieden zu werden, weil die Arbeiten des Klägers nicht nur nützlich waren, sondern nach Angaben der Beklagten der Modernisierung der Straßenbeleuchtung dienten und damit zu einem Wertzuwachs führten.
  • BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 760/87

    Eröffnung der Arbeitsgerichtsbarkeit im Falle der Heranziehung eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.09.2001 - 2 L 46/01
    Das Bundesarbeitsgericht hat die Revision des Klägers mit Urteil vom 14. Dezember 1988 - 5 AZR 760/87 - (ZfS 1990, 256) zurückgewiesen.
  • BVerwG, 27.10.1998 - 1 C 38.97

    Anfechtungsklage; Prozeßzinsen; öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch;

  • BVerwG, 10.12.1992 - 5 B 118.92

    Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an einer deutschen

  • BVerwG, 02.03.2006 - 5 B 15.06

    Ohne Prozessvertretung eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde

    Der Darstellung in den Beschlussgründen, der Kläger habe nicht vorgetragen, "dass die Berechnung der Beklagten und das daraus folgende Angebot aus anderen Gründen unzutreffend sein könnte", kann nicht entnommen werden, dass das Berufungsgericht den Vortrag des Klägers in seinen Schreiben vom 18. Oktober 2005 (Seite 8 ff. bzw. Seite 7 ff.), die von der Beklagten ihrer Berechnung zugrunde gelegten Monatsbezüge entsprächen nicht dem durch Urteil des Berufungsgerichts vom 12. September 2001 - 2 L 46/01 - zugesprochenen Betrag und auch nicht den Angaben der Beklagten in deren Schriftsatz vom 30. August 2001, nicht zur Kenntnis genommen und erwogen hat.
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.01.2004 - 2 LB 155/02

    Abwasserabgabe, Verrechnung, Investitionskosten, Kläranlage, Nachklärbecken

    Nach ständiger Rechtsprechung ist § 291 Satz 1 BGB im öffentlichen Recht entsprechend anwendbar, wenn das einschlägige Fachgesetz keine gegenteilige Regelung enthält (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.05.1998 - 2 C 28.97 -, NJW 1998, 3368); Urt. d. Senats v. 12.09.2001 - 2 L 46/01 - m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.01.2005 - 2 LB 58/04

    Anspruchsentstehung, Gesetzesänderung, Kindergartenrecht, Kostenausgleich,

    Nach ständiger Rechtsprechung ist § 291 Satz 1 BGB im öffentlichen Recht entsprechend anwendbar, wenn das einschlägige Fachgesetz keine gegenteilige Regelung enthält (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.05.1998 - 2 C 28.97 -, NJW 1998, 3368; Urt. d. Senats v. 12.09.2001 - 2 L 46/01 - m.w.N.).
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