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   OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2004 - 2 LA 17/04   

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https://dejure.org/2004,34031
OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2004 - 2 LA 17/04 (https://dejure.org/2004,34031)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13.02.2004 - 2 LA 17/04 (https://dejure.org/2004,34031)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13. Februar 2004 - 2 LA 17/04 (https://dejure.org/2004,34031)
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Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 6 A 177/03
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2004 - 2 LA 17/04
 
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  • BGH, 03.02.1998 - XI ZR 213/97

    Voraussetzungen der Beiordnung eines Notanwalts

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2004 - 2 LA 17/04
    Im Übrigen greift § 78 b ZPO nicht schon dann ein, wenn die Vertretungsbereitschaft eines Rechtsanwalts an der Nichtzahlung des Vorschusses bzw. an der fehlenden Honorarsicherung scheitert (BGH MDR 2000, 412; BGH, Beschl. v. 03.02.1998 - XI ZR 213/97 -) oder Prozesskostenhilfe versagt wurde (BGH NJW 1966, 780).
  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 219/99

    Bestellung eines Notanwalts für die Revisionsinstanz

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2004 - 2 LA 17/04
    Im Übrigen greift § 78 b ZPO nicht schon dann ein, wenn die Vertretungsbereitschaft eines Rechtsanwalts an der Nichtzahlung des Vorschusses bzw. an der fehlenden Honorarsicherung scheitert (BGH MDR 2000, 412; BGH, Beschl. v. 03.02.1998 - XI ZR 213/97 -) oder Prozesskostenhilfe versagt wurde (BGH NJW 1966, 780).
  • BGH, 25.01.1966 - V ZR 166/63

    Voraussetzungen der Begründung eines Anspruches einer Partei auf

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2004 - 2 LA 17/04
    Im Übrigen greift § 78 b ZPO nicht schon dann ein, wenn die Vertretungsbereitschaft eines Rechtsanwalts an der Nichtzahlung des Vorschusses bzw. an der fehlenden Honorarsicherung scheitert (BGH MDR 2000, 412; BGH, Beschl. v. 03.02.1998 - XI ZR 213/97 -) oder Prozesskostenhilfe versagt wurde (BGH NJW 1966, 780).
  • BGH, 27.04.1995 - III ZB 4/95

    Voraussetzungen der Beiordnung eines Notanwalts - Notwendigkeit des Nachweises

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2004 - 2 LA 17/04
    Abgesehen davon, dass aus den obigen Gründen die Rechtsverfolgung aussichtslos ist, hat der Kläger Bemühungen, einen Anwalt zu finden, nicht dargelegt oder gar nachgewiesen (vgl. zu diesem Erfordernis BHG NJW-RR 95, 1016).
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