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   OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2007 - 2 LA 69/06, 2 LB 14/07   

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https://dejure.org/2007,14020
OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2007 - 2 LA 69/06, 2 LB 14/07 (https://dejure.org/2007,14020)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13.02.2007 - 2 LA 69/06, 2 LB 14/07 (https://dejure.org/2007,14020)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13. Februar 2007 - 2 LA 69/06, 2 LB 14/07 (https://dejure.org/2007,14020)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwaltungsrechtsweg in sozialhilferechtlichen Angelegenheiten für die vor dem 01.01.2005 erhobenen Klagen; Rechtmäßigkeit einer Vorabentscheidung des Gerichts ohne die entsprechenden Rüge eines Prozessbeteiligten; Reichweite der materiellen Rechtskraft eines Urteils

  • fh-sozialversicherung.de

    Zum Umfang der Rechtskraft eines Urteils

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 22.05.1985 - 1 RA 33/84

    Voraussetzungen einer vorläufigen Leistungsgewährung - Ausgleichsverhältnis

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2007 - 2 LA 69/06
    Der Anspruch aus § 102 SGB X ist ein Anspruch, der materiell-rechtlich mit dem Leistungsanspruch des Berechtigten verknüpft, mit diesem aber nicht deckungsgleich ist (BSG, Urt. v. 22.05.1985 - 1 RA 33/84 -, ZfSH/SGB 1986, 29 = BSGE 58, 119).

    Selbst eine bindende Ablehnung des Anspruchs gegenüber dem Berechtigten steht der Geltendmachung des Erstattungsanspruchs nicht entgegen (BSG, Urt. v. 22.05.1985, a.a.O. mwN).

    Der Erstattungsanspruch eines Leistungsträgers steht hinsichtlich des Grundes des Erstattungsanspruchs und dessen Höhe zu dem Anspruch des Berechtigten in Abhängigkeit (vgl. BSG, Urt. v. 22.05.1985, a.a.O. mwN).

    Aus dieser inhaltlichen Konnexität folgt, dass der Erstattungspflichtige gegenüber dem Erstattungsanspruchsteller alle Einwendungen erheben kann, die ihm gegenüber dem Leistungsanspruch des Hilfeberechtigten zustehen (vgl. BSG, Urt. v. 22.05.1985 a.a.O.; Klattenhoff in Hauck/Noftz, SGB X, 2006, §§ 102-114 Rn 18).

  • BVerwG, 10.05.1994 - 9 C 501.93

    Ausländer - Rechtskraft des Urteils - Anspruch auf Anerkennung - Asylberechtigter

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2007 - 2 LA 69/06
    Eine Entscheidung in diesem Sinn ist lediglich der Entscheidungssatz, m.a.W. der Subsumtionsschluss, den das Gericht aus der Anwendung der angewandten Rechtssätze auf den festgestellten Sachverhalt erzielt (BVerwG, Urt. v. 10.05.1994 - 9 C 501/93 -, E 96, 24 = NVwZ 1994, 1115).

    Die einzelnen Glieder des Entscheidungssatzes, die Urteilselemente, werden von der Rechtskraft jedoch nicht umfasst (BVerwG Beschl. v. 29.01.1992 - 4 NB 22/90 -, NVwZ 1993, 662; Urt. v. 10.05.1994, a.a.O.).

    Der Streitgegenstand ist nach dem zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff nicht nur der prozessuale Anspruch, sondern auch der Klagegrund (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.05.1994, a.a.O).

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.05.2005 - 2 LB 68/04

    Sozialhilfe, stationäre Leistung, vorläufige Leistungsgewährung, örtliche

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2007 - 2 LA 69/06
    Der Verwaltungsrechtsweg ist in sozialhilferechtlichen Angelegenheiten für die vor dem 01.01.2005 erhobenen Klagen auch hinsichtlich der Rechtsfragen gegeben, die wegen des Erstreckens des streitgegenständlichen Zeitraumes - auch - über den 01.01.2005 hinaus nach Maßgabe des SGB XII zu beurteilen sind ("perpetuatio fori"; vgl. Senatsurt. v. 11.05.2005 - 2 LB 68/04 -).

    Der Senat hat zu der Frage bereits im Urteil vom 11.05.2005 - 2 LB 68/04 - ausgeführt:.

  • BVerwG, 19.06.1980 - 5 C 26.79

    Aufwandserstattung - AOK - Versicherungspflichtiges Mitglied - Krankengeld -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2007 - 2 LA 69/06
    Der Erstattungsanspruch ist daher zwar eigenständig, inhaltlich aber untrennbar mit dem Anspruch des Berechtigten verbunden (BVerwG, Urt. v. 19.06.1980 - 5 C 26/79 -, E 60, 236 = FEVS 28, 402 für die Regelung des § 1531 RVO).
  • OVG Brandenburg, 07.12.1999 - 4 B 59/99

    Kostenübernahme für einen Platz in einer therapeutischen Wohngemeinschaft;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2007 - 2 LA 69/06
    Eine therapeutische Wohngemeinschaft ohne Rund-um-die-Uhr-Betreuung bei ständiger Präsenz von Betreuungspersonal ist jedoch keine stationäre Einrichtung (vgl. OVG Frankfurt/Oder, Beschl v. 07.12.1999 - 4 B 59/99 -, FEVS 51, 406).
  • BVerwG, 16.02.1990 - 9 B 325.89

    Einziehung des Vertriebenenausweises

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2007 - 2 LA 69/06
    Der Entscheidungssatz ist in erster Linie dem Tenor zu entnehmen, ergänzend sind der Tatbestand und die Entscheidungsgründe heranzuziehen (std. Rspr. des BVerwG, vgl. statt vieler Beschl. v. 16.02.1990 - 9 B 325/89 -, NVwZ 1990, 1069 = Buchholz 412.3 § 18 BVFG Nr. 13; ebenso Senatsbeschl. v. 20.12.2006 - 2 MB 14/06 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.12.2006 - 2 MB 14/06
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2007 - 2 LA 69/06
    Der Entscheidungssatz ist in erster Linie dem Tenor zu entnehmen, ergänzend sind der Tatbestand und die Entscheidungsgründe heranzuziehen (std. Rspr. des BVerwG, vgl. statt vieler Beschl. v. 16.02.1990 - 9 B 325/89 -, NVwZ 1990, 1069 = Buchholz 412.3 § 18 BVFG Nr. 13; ebenso Senatsbeschl. v. 20.12.2006 - 2 MB 14/06 -).
  • BGH, 11.12.2001 - KZB 12/01

    LDL-Behandlung; Gerichtliche Zuständigkeit für bereits bei den ordentlichen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2007 - 2 LA 69/06
    Der Grundsatz der Fortdauer der einmal begründeten Zuständigkeit ("perpetuatio fori") gilt auch in Fällen einer nachträglichen Veränderung der gesetzlichen Grundlagen (BGH, Beschluss v. 11.12.2001 - KZB 12/01 -, NJW 2002, 1351)".
  • BVerwG, 31.01.1969 - IV C 83.66

    Beschwer durch die Stellung als Beigeladener - Rechtsmittel der Hauptbeteiligten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2007 - 2 LA 69/06
    Des weiteren trifft den einfach Beigeladenen nur eine schwächere Rechtskraftwirkung, er ist an die Richtigkeit des Urteils nur soweit gebunden (präjudiziert), soweit die Entscheidung ihn betrifft, also seine rechtlichen Interessen berührt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.01.1969 - IV C 83.66 -, E 31 233 = NJW 1969, 1133).
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