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   OVG Schleswig-Holstein, 13.03.2019 - 2 LB 45/18   

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OVG Schleswig-Holstein, 13.03.2019 - 2 LB 45/18 (https://dejure.org/2019,6771)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13.03.2019 - 2 LB 45/18 (https://dejure.org/2019,6771)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13. März 2019 - 2 LB 45/18 (https://dejure.org/2019,6771)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 3 Abs 4 AsylVfG 1992, § 3 Abs 1 Nr 1 AsylVfG 1992
    Anerkennung syrischer Staatsangehöriger und kurdischer Volkszugehörigkeit als Flüchtling

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    AsylG § 3 ; AsylG § 3a
    Anspruch eines syrischen Staatsangehörigen mit kurdischer Volkszugehörigkeit und islamischen Glaubens auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft; Drohen einer Verfolgung bei Rückkehr in das Heimatland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (29)

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.05.2018 - 2 LB 17/18

    Weiterhin kein Flüchtlingsstatus für syrische Asylsuchende

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.03.2019 - 2 LB 45/18
    Der Senat hat hierzu mit am 4. Mai 2018 verkündeten Urteilen (u.a. 2 LB 17/18, juris Rn. 36 ff.) unter Verweis auf das Urteil vom 23. November 2016 (3 LB 17/16, juris) ausgeführt, dass nach der gegenwärtigen Erkenntnislage keine hinreichende Grundlage für die Annahme besteht, dass der totalitäre Staat Syrien jeden Rückkehrer, auch solche, die ihr Land unverfolgt verlassen haben, pauschal unter eine Art Generalverdacht stellt, der Opposition anzugehören, sofern nicht besondere, individuell gefahrerhöhende Umstände vorliegen, die auf eine oppositionelle Einstellung hinweisen.

    Wegen der Begründung im Einzelnen, insbesondere der Bewertung der vorliegenden Erkenntnismittel wird auf das Urteil vom 4. Mai 2018 - 2 LB 17/18 - juris, Rn. 36 bis 75 verwiesen.

    Im Übrigen wird hinsichtlich des sunnitischen Glaubens als gefahrerhöhenden Faktor auf das Urteil des Senats vom 4. Mai 2018 (2 LB 17/18, juris, Rn. 77-81) verwiesen.

  • BVerwG, 08.02.2011 - 10 B 1.11

    Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß; Prognose; Prognosegrundlage;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.03.2019 - 2 LB 45/18
    Bei der Erstellung einer Gefahrenprognose zieht das Tatgericht auf der Basis von Erkenntnissen, die es aus Vergangenheit und Gegenwart gewonnen hat, zukunftsorientierte Schlussfolgerungen (BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 2011 - 10 B 1.11 - juris, Rn. 7 zu § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG).

    Auch von der Prognose selbst muss das Tatgericht i.S.d. § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO überzeugt sein (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Juli 2010 - 10 B 7.10 - juris, Rn. 8; und vom 8. Februar 2011 - 10 B 1.11 - juris, Rn. 7).

    Die Überzeugung bezieht sich darauf, dass der angenommene zukünftige Geschehensverlauf mindestens so wahrscheinlich ist, wie es der vorgegebene materiell-rechtliche Gefahrenmaßstab verlangt, hier also, dass mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine Verfolgung droht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 2011 - 10 B 1.11 - juris Rn. 8, juris; Urteil vom 16. April 1985 - 9 C 109.84 - juris, Rn. 17).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2018 - 14 A 619/17

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines syrischen Staatsangehörigen bei

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.03.2019 - 2 LB 45/18
    teilt der Senat nicht, soweit sie dahin verstanden werden können, dass bei offener Verfolgungsprognose eine beachtliche Wahrscheinlichkeit zu bejahen sei (ablehnend auch OVG Münster, Urteil vom 1. August 2018 - 14 A 619/17.A - juris, Rn. 55 ff.).

    Kann sich das Tatgericht auf der Grundlage der festgestellten Prognosebasis keine Überzeugung davon bilden, ob dem Ausländer mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Verfolgung droht, besteht kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 1999 - 9 C 36.98 -, juris, Rn. 13; OVG Münster, Urteil vom 1. August 2018 - 14 A 619/17.A -, juris, Rn. 57 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Januar 2018 - 2 LB 1620/17 -, BeckRS 2018, 11721, beck-online).

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.03.2019 - 2 LB 45/18
    Die Furcht vor Verfolgung ist begründet, wenn dem Ausländer die vorgenannten Gefahren aufgrund der in seinem Herkunftsland gegebenen Umstände in Anbetracht seiner individuellen Lage tatsächlich, d. h. mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 - juris, Rn. 19).

    Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 - juris, Rn. 32).

  • BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98

    Drittstaatenregelung; Einreise auf dem Luftweg; Einschleusen durch Schlepper;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.03.2019 - 2 LB 45/18
    Kann sich das Tatgericht auf der Grundlage der festgestellten Prognosebasis keine Überzeugung davon bilden, ob dem Ausländer mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Verfolgung droht, besteht kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 1999 - 9 C 36.98 -, juris, Rn. 13; OVG Münster, Urteil vom 1. August 2018 - 14 A 619/17.A -, juris, Rn. 57 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Januar 2018 - 2 LB 1620/17 -, BeckRS 2018, 11721, beck-online).
  • BVerwG, 02.02.2010 - 10 B 18.09

    Prüfung einer Gruppenverfolgung; Tamilen in Sri Lanka

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.03.2019 - 2 LB 45/18
    Hiervon kann nur dann abgesehen werden, wenn ein staatliches Verfolgungsprogramm besteht, dessen Umsetzung bereits eingeleitet ist oder alsbald bevorsteht und das deshalb hinreichend wahrscheinlich eine Verfolgung erwarten lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Februar 2010 - 10 B 18.09 - juris, Rn. 2 m.w.N.; vgl. zu den Prognosegrundsätzen bei gruppengerichteten Verfolgungen: Marx, Handbuch zur Qualifikationsrichtlinie, 2009, § 27).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2016 - 3 LB 17/16

    Schutzstatus syrischer Flüchtlinge

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.03.2019 - 2 LB 45/18
    Der Senat hat hierzu mit am 4. Mai 2018 verkündeten Urteilen (u.a. 2 LB 17/18, juris Rn. 36 ff.) unter Verweis auf das Urteil vom 23. November 2016 (3 LB 17/16, juris) ausgeführt, dass nach der gegenwärtigen Erkenntnislage keine hinreichende Grundlage für die Annahme besteht, dass der totalitäre Staat Syrien jeden Rückkehrer, auch solche, die ihr Land unverfolgt verlassen haben, pauschal unter eine Art Generalverdacht stellt, der Opposition anzugehören, sofern nicht besondere, individuell gefahrerhöhende Umstände vorliegen, die auf eine oppositionelle Einstellung hinweisen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.2016 - 1 A 10922/16

    Keine generelle Flüchtlingseigenschaft für Syrer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.03.2019 - 2 LB 45/18
    Der Senat schließt sich zudem der in obergerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung an, dass viel dafür spricht, dass diejenigen, die vor den Auseinandersetzungen zwischen dem Assad-Regime und Konfliktparteien in ihrer Region ins Ausland geflohen sind, sich also dem Konflikt gerade entzogen haben, auch aus Sicht des syrischen Regimes nicht als Bedrohung aufgefasst werden (so OVG Bremen, Urteil vom 24. Januar 2018 - 2 LB 194/17 - juris, Rn. 66 ff.; OVG Lüneburg, Urteil vom 27. Juni 2017 - 2 LB 91/17 - juris, Rn. 71; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 1 A 10922/16 - juris, Rn. 160 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 27.06.2017 - 2 LB 91/17

    Beantragung der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch einen syrischen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.03.2019 - 2 LB 45/18
    Der Senat schließt sich zudem der in obergerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung an, dass viel dafür spricht, dass diejenigen, die vor den Auseinandersetzungen zwischen dem Assad-Regime und Konfliktparteien in ihrer Region ins Ausland geflohen sind, sich also dem Konflikt gerade entzogen haben, auch aus Sicht des syrischen Regimes nicht als Bedrohung aufgefasst werden (so OVG Bremen, Urteil vom 24. Januar 2018 - 2 LB 194/17 - juris, Rn. 66 ff.; OVG Lüneburg, Urteil vom 27. Juni 2017 - 2 LB 91/17 - juris, Rn. 71; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 1 A 10922/16 - juris, Rn. 160 ff.).
  • VG Schleswig, 13.12.2017 - 3 A 38/17

    Klagen der Deutschen Umwelthilfe gegen Typengenehmigungen für Dieselfahrzeuge

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.03.2019 - 2 LB 45/18
    Einigen Auskünften zufolge erhöhe daher die Herkunft aus von der Opposition besetzten oder umkämpften Regionen die Gefahr, Opfer staatlicher Verfolgung zu werden (UNHCR vom Februar 2017, S. 5; vgl. SFH vom 21. März 2017, S. 11; so wohl auch AI, Auskünfte vom 13. September 2018 an VG Magdeburg zu Az. 7 A 671/16 MD; und vom 20. September 2018 an VGH Kassel zu Az. 3 A 38/17.A).
  • OVG Bremen, 24.01.2018 - 2 LB 194/17

    Kein Flüchtlingsschutz für Syrer, die nicht der Wehrpflicht unterliegen -

  • OVG Niedersachsen, 14.03.2018 - 2 LB 1749/17

    Risikoprofil; Sunnit; Syrien; UNHCR

  • OVG Saarland, 11.04.2018 - 2 A 147/18

    Auswirkung der Bezugnahme eines Asylbewerbers auf eines oder mehrere der vom

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.05.2018 - 2 LB 62/18

    Keine Verfolgung von Kurden in Syrien

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.11.2018 - 2 LB 16/18

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines syrischen Staatsangehörigen durch

  • BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89

    Christliche Türken - Türkisches Waisenhaus - Religiöse Identität - Asylrechtliche

  • BVerwG, 14.12.1993 - 9 C 45.92

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • BVerwG, 19.01.2009 - 10 C 52.07

    Flüchtlingsanerkennung; Verfolgungshandlung; zielgerichtete Handlung;

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

  • BVerwG, 16.02.1993 - 9 C 31.92

    Asylrecht - Prognose - Politische Verfolgung - Verfolgungswiederholung -

  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

  • BVerwG, 14.07.2010 - 10 B 7.10

    Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß, interner Schutz; Prognose;

  • BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10

    Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der

  • BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 7.11

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; dauerhafte Änderung der Verhältnisse im

  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

  • BVerwG, 21.03.2017 - 1 VR 1.17

    Abschiebungsanordnung; Gefährder (Funktionstyp Akteur); Islamischer Staat;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.03.2018 - 2 L 238/13

    Verfolgung syrischer Staatsangehöriger wegen Wehrdienstentziehung

  • VGH Bayern, 10.09.2019 - 20 B 19.32549

    Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für syrischen Asylsuchenden

    So führt das Oberverwaltungsgericht Schleswig in seinem Urteil vom 4. Mai 2018 - 2 LB 62/18 - juris Rn. 78 ff. aus (bestätigt mit Urteil vom 13. März 2019 - 2 LB 45/18 - juris Rn. 34):.
  • VG Schleswig, 21.10.2019 - 1 B 90/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Ordnungsverfügung im Ausländerrecht

    Insoweit ist in der Rechtsprechung hinreichend geklärt, dass syrische Staatsangehörige allein aufgrund illegaler Ausreise, längerem Auslandsaufenthalt und Asylantragstellung im Ausland ohne (weitere) risikoerhöhende Faktoren keinen Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gemäß § 3 Asylgesetz (AsylG) haben, da ihnen in Syrien keine an Merkmale des § 3 Abs. 1 AsylG anknüpfende und damit asylrechtsrelevante Verfolgung droht (so u. a. zu Syrern kurdischer Volkszugehörigkeit OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13. März 2019 - 2 LB 45/18 - juris).
  • VG Schleswig, 20.08.2019 - 1 B 74/19

    Pflicht eines Ausländers zur Mitwirkung an der Beschaffung von Identitätspapieren

    Insoweit ist in der Rechtsprechung hinreichend geklärt, dass syrische Staatsangehörige allein aufgrund illegaler Ausreise, längerem Auslandsaufenthalt und Asylantragstellung im Ausland ohne (weitere) risikoerhöhende Faktoren keinen Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gemäß § 3 Asylgesetz (AsylG) haben, da ihnen in Syrien keine an Merkmale des § 3 Abs. 1 AsylG anknüpfende und damit asylrechtsrelevante Verfolgung droht (so u. a. zu Syrern kurdischer Volkszugehörigkeit OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13. März 2019 - 2 LB 45/18 - juris).
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