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   OVG Schleswig-Holstein, 14.02.2000 - 1 L 70/98   

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OVG Schleswig-Holstein, 14.02.2000 - 1 L 70/98 (https://dejure.org/2000,14819)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14.02.2000 - 1 L 70/98 (https://dejure.org/2000,14819)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14. Februar 2000 - 1 L 70/98 (https://dejure.org/2000,14819)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachbarlicher Abwehranspruch gegen eine erteilte Baugenehmigung ; Rechtmäßigkeit der Einrichtung einer Braugaststätte in einem historischen Baukomplex ; Nachprägende Wirkung der ehemaligen Nutzung eines Gebäudes; Zulässigkeit unselbständiger Lagerhäuser in einem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.03.1995 - 1 M 1/95

    Interessenabwägung; Nachbarstreitverfahren; Baugenehmigung; Suspensiveffekt;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.02.2000 - 1 L 70/98
    Daß die Stellplätze entgegen der Annahme des Senats in seinem Beschluß vom 24. März 1995 - 1 M 1/95 - auch von aus Richtung Norden kommenden Besuchern/Kunden des "P." (jetzt) ohne größere Schwierigkeiten direkt anfahrbar sind, hat die Beklagte bereits in ihren Schriftsätzen vom 22. September 1995 (S. 22) sowie vom 30. Oktober 1995 (nebst Anlage B 8) und offenbar nochmals in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht (vgl. S. 6 der Antragserwiderung der Beigeladenen) überzeugend dargelegt, ist aber auch einem Mitglied des Senats aus eigener Anschauung bekannt.

    Die "unterschiedlichen Rechtsauffassungen" des Senats in den Beschlüssen vom 11. November 1991 - 1 M 54/91 -, mit dem der Antrag des Klägers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt wurde, und vom 24. März 1995 - 1 M 1/95 -, mit dem einem entsprechenden Antrag des Klägers stattgegeben wurde, sind ebenfalls kein Indiz oder gar ein Beleg für besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten.

    Abgesehen davon, daß im Verfahren 1 M 54/91 die Baugenehmigung in der Fassung im Streit war, in der sie im wesentlichen auch in diesem Verfahren im Streit ist, während es im Verfahren 1 M 1/95 um die Baugenehmigung für die Erweiterung der Braugaststätte, die Erhöhung der möglichen Besucherzahl von 150 auf 200, ging, ist der Senat in seinem Beschluß vom 24. März 1995 jedenfalls in einem entscheidenden Punkt von Verhältnissen ausgegangen, die - wie oben dargelegt - so nicht (mehr) zutreffen, nämlich daß die Stellplätze auf dem Parkdeck und in der Tiefgarage für aus Richtung Norden kommende Besucher nur schwer angefahren werden könnten und sich u.a. deshalb die Parkplatzsuche in die umliegenden Straßen verlagere.

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.11.1991 - 1 M 54/91

    Begründung ; Anordnung der sofortigen Vollziehung; Baugenehmigung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.02.2000 - 1 L 70/98
    Die "unterschiedlichen Rechtsauffassungen" des Senats in den Beschlüssen vom 11. November 1991 - 1 M 54/91 -, mit dem der Antrag des Klägers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt wurde, und vom 24. März 1995 - 1 M 1/95 -, mit dem einem entsprechenden Antrag des Klägers stattgegeben wurde, sind ebenfalls kein Indiz oder gar ein Beleg für besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten.

    Abgesehen davon, daß im Verfahren 1 M 54/91 die Baugenehmigung in der Fassung im Streit war, in der sie im wesentlichen auch in diesem Verfahren im Streit ist, während es im Verfahren 1 M 1/95 um die Baugenehmigung für die Erweiterung der Braugaststätte, die Erhöhung der möglichen Besucherzahl von 150 auf 200, ging, ist der Senat in seinem Beschluß vom 24. März 1995 jedenfalls in einem entscheidenden Punkt von Verhältnissen ausgegangen, die - wie oben dargelegt - so nicht (mehr) zutreffen, nämlich daß die Stellplätze auf dem Parkdeck und in der Tiefgarage für aus Richtung Norden kommende Besucher nur schwer angefahren werden könnten und sich u.a. deshalb die Parkplatzsuche in die umliegenden Straßen verlagere.

  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.02.2000 - 1 L 70/98
    Nach der Rechtsprechung, die das Bundesverwaltungsgericht zur erleichterten Zulassung der "alsbaldigen Neuerrichtung eines zulässigerweise errichteten, durch Brand, Naturereignisse oder andere außergewöhnliche Ereignisse zerstörten, gleichartigen Gebäudes an gleicher Stelle" nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB entwickelt und auf die Frage nach der Fortdauer des Bestandsschutzes einer nicht mehr ausgeübten Nutzung für übertragbar erklärt hat (Urt. v. 18.05.1995 - 4 C 20.94 - BRS 57 Nr. 67), spricht im zweiten Jahr nach der Aufgabe der Nutzung für die Annahme, daß sie oder eine vergleichbare, aufgrund ihrer "Nachprägung" zulässige neue Nutzung wieder aufgenommen wird, nach der insoweit maßgebenden Verkehrsauffassung eine Regelvermutung, nach Ablauf von zwei Jahren kehrt sich diese Regelvermutung um.
  • BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73

    Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.02.2000 - 1 L 70/98
    Abgesehen davon, daß somit nichts dafür spricht, daß die in der Baugenehmigung festgesetzten Immissionsrichtwerte von 55 dB(A) tagsüber und 40 dB(A) nachts auf dem Grundstück des Klägers überschritten werden, sei doch angemerkt, daß der Senat der Auffassung ist, daß es für den Kläger angesichts der Lage seines Grundstücks in einer sog. Gemengelage oder jedenfalls in der unmittelbaren Nachbarschaft eines Bereiches, der (im Zeitpunkt der Erteilung der streitigen Baugenehmigung) durch die "Nachwirkungen" der früheren gewerblichen Nutzungen des "P." geprägt war, zumutbar war und ist, höhere Immissionswerte als die für ein allgemeines Wohngebiet geltenden Richtwerte hinzunehmen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 12.12.1975 - 4 C 71.73 -, BVerwGE 50, 49 ff., 54 f., Beschlüsse v. 05.03.1984 - 4 B 171.83 -, BRS 42 Nr. 66 und v. 29.10.1984 - 7 B 149.84 -, DVBl. 1985, 397).
  • BVerwG, 15.11.1991 - 4 C 17.88

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer "unselbständigen" Lagerhalle

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.02.2000 - 1 L 70/98
    Unselbständige Lagerhäuser, die wirtschaftlich zu einem Gewerbebetrieb gehören, sind in einem allgemeinen Wohngebiet nur - und zudem nur ausnahmsweise - zulässig, wenn sie einem nicht störenden Gewerbebetrieb "dienten" (vgl. § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 15.11.1991 - 4 C 17.88 -, BRS 52 Nr. 52 sowie OVG Saarland, Urt. v. 05.05.1972 - II R 13/72 -, BRS 25 Nr. 32).
  • BVerwG, 30.09.1996 - 4 B 175.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Auslegung von DIN-Vorschriften als

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.02.2000 - 1 L 70/98
    Der Tatrichter hat nur dann Anlaß, den Sachverhalt weiter aufzuklären, wenn er von seinem materiell-rechtlichen Standpunkt aus - selbst wenn dieser nicht richtig sein sollte - des zusätzlichen Tatsachenmaterials bedarf (BVerwG, Beschl. v. 30.09.1996 - 4 B 175.96 -, NVwZ-RR 1997, 214).
  • BVerwG, 05.03.1984 - 4 B 171.83

    Wohnhaus - Eigenart - Umgebung - Wohnbebauung - Auslieferungslager - Molkerei -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.02.2000 - 1 L 70/98
    Abgesehen davon, daß somit nichts dafür spricht, daß die in der Baugenehmigung festgesetzten Immissionsrichtwerte von 55 dB(A) tagsüber und 40 dB(A) nachts auf dem Grundstück des Klägers überschritten werden, sei doch angemerkt, daß der Senat der Auffassung ist, daß es für den Kläger angesichts der Lage seines Grundstücks in einer sog. Gemengelage oder jedenfalls in der unmittelbaren Nachbarschaft eines Bereiches, der (im Zeitpunkt der Erteilung der streitigen Baugenehmigung) durch die "Nachwirkungen" der früheren gewerblichen Nutzungen des "P." geprägt war, zumutbar war und ist, höhere Immissionswerte als die für ein allgemeines Wohngebiet geltenden Richtwerte hinzunehmen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 12.12.1975 - 4 C 71.73 -, BVerwGE 50, 49 ff., 54 f., Beschlüsse v. 05.03.1984 - 4 B 171.83 -, BRS 42 Nr. 66 und v. 29.10.1984 - 7 B 149.84 -, DVBl. 1985, 397).
  • BVerwG, 25.02.1993 - 2 C 14.91

    Soldatengesetz - Rauchverbot - Fürsorgepflicht

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.02.2000 - 1 L 70/98
    Wenn er das Gutachten tatsächlich doch nicht als Grundlage für die Beurteilung des Umfangs der Beeinträchtigungen für geeignet gehalten hat - darauf deuten diese Aufklärungsrüge sowie auch der weitere Inhalt des Zulassungsantrages, vor allem die Bezugnahme auf die mit Schriftsatz vom 26. November 1996 gegen dieses Gutachten erhobenen Einwendungen, hin -, hätte er bzw. sein Prozeßbevollmächtigter spätestens in der mündlichen Verhandlung die Einholung eines weiteren Gutachtens beantragen müssen: Ein Gericht verletzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. Urt. v. 25.02.1993 - 2 C 14.91 - DVBl. 1993, 955) seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei nicht förmlich beantragt.
  • BVerwG, 29.10.1984 - 7 B 149.84

    Mittelwertbildung bei Schallimmissionen zum Interessenausgleich zwischen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.02.2000 - 1 L 70/98
    Abgesehen davon, daß somit nichts dafür spricht, daß die in der Baugenehmigung festgesetzten Immissionsrichtwerte von 55 dB(A) tagsüber und 40 dB(A) nachts auf dem Grundstück des Klägers überschritten werden, sei doch angemerkt, daß der Senat der Auffassung ist, daß es für den Kläger angesichts der Lage seines Grundstücks in einer sog. Gemengelage oder jedenfalls in der unmittelbaren Nachbarschaft eines Bereiches, der (im Zeitpunkt der Erteilung der streitigen Baugenehmigung) durch die "Nachwirkungen" der früheren gewerblichen Nutzungen des "P." geprägt war, zumutbar war und ist, höhere Immissionswerte als die für ein allgemeines Wohngebiet geltenden Richtwerte hinzunehmen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 12.12.1975 - 4 C 71.73 -, BVerwGE 50, 49 ff., 54 f., Beschlüsse v. 05.03.1984 - 4 B 171.83 -, BRS 42 Nr. 66 und v. 29.10.1984 - 7 B 149.84 -, DVBl. 1985, 397).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.02.2000 - 1 L 70/98
    Der Kläger kann seinen nachbarlichen Abwehranspruch gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 13. Februar 1991 (in der Fassung der Nachtragsgenehmigungen vom 01. September 1992 und 04. Oktober 1993) zur Einrichtung einer Braugaststätte mit 150 Sitzplätzen in dem historischen Baukomplex des "P." in R. nicht auf den sog. Gebietserhaltungsanspruch (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 16.09.1993 - 4 C 28.91 -, BRS 55 Nr. 110) stützen; denn die Eigenart der näheren Umgebung dieser Gaststätte entsprach im Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung nicht einem allgemeinen Wohngebiet, in dem sie - als nicht (nur) der Versorgung des Gebiets dienend - nach § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO unzulässig gewesen wäre.
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