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   OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2003 - 1 MR 7/03   

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OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2003 - 1 MR 7/03 (https://dejure.org/2003,28565)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14.03.2003 - 1 MR 7/03 (https://dejure.org/2003,28565)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14. März 2003 - 1 MR 7/03 (https://dejure.org/2003,28565)
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Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 1 M 13/01
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2003 - 1 MR 7/03
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 01.08.2001 - 4 BN 43.01

    Prozessführungsbefugnis, Normenkontrollverfahren, Veräußerung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2003 - 1 MR 7/03
    Das gilt auch in Normenkontrollverfahren gegen Bebauungspläne (BVerwG, Beschluss vom 01.08.2001 - 4 BN 43.01 -, BRS 64 Nr. 61), und zwar nicht nur, wenn - wie in dem dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts zugrundeliegenden Fall - die Festsetzungen des angegriffenen Plans das (veräußerte) Grundstück unmittelbar betreffen, sondern auch dann, wenn - wie hier - um die Rechtmäßigkeit nachteiliger Veränderungen für ein nicht im Plangebiet liegendes Grundstück gestritten wird, die auf Grund der Planfestsetzungen eintreten können (Sächsisches OVG, Urteil vom 18.07.2002 - 1 D 26/00 -, UA.S 12; vgl. auch Hartmann in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Kommentar zur ZPO, 49. Aufl., § 265 Anm. 2 A).

    Für das Rechtsschutzinteresse, das neben der Antragsbefugnis Voraussetzung für die Zulässigkeit des Normenkontrollantrags und damit des hier zur Entscheidung stehenden Antrags nach § 47 Abs. 6 VwGO ist, gilt das im vorherigen Absatz Ausgeführte entsprechend: Die Veräußerung des Grundstücks hat auch insoweit auf den Prozess keinen Einfluss, d.h. das Rechtsschutzinteresse entfällt dadurch nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01.08.2001 - 4 BN 43.01 -, a.a.O., in dem die Frage des Fortbestands des Rechtschutzinteresses mit keinem Wort problematisiert wird; vgl. aber auch dessen Beschlüsse vom 26.08.1977 - 4 B 124.77 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 32 sowie vom 06.05.1992 - 4 B 139.91 - NJW 1993, 79 f, 80).

  • BVerwG, 06.05.1992 - 4 B 139.91

    Nachbarklage mit dem Ziel bauordnungsbehördlichen Einschreitens; notwendige

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2003 - 1 MR 7/03
    Für das Rechtsschutzinteresse, das neben der Antragsbefugnis Voraussetzung für die Zulässigkeit des Normenkontrollantrags und damit des hier zur Entscheidung stehenden Antrags nach § 47 Abs. 6 VwGO ist, gilt das im vorherigen Absatz Ausgeführte entsprechend: Die Veräußerung des Grundstücks hat auch insoweit auf den Prozess keinen Einfluss, d.h. das Rechtsschutzinteresse entfällt dadurch nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01.08.2001 - 4 BN 43.01 -, a.a.O., in dem die Frage des Fortbestands des Rechtschutzinteresses mit keinem Wort problematisiert wird; vgl. aber auch dessen Beschlüsse vom 26.08.1977 - 4 B 124.77 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 32 sowie vom 06.05.1992 - 4 B 139.91 - NJW 1993, 79 f, 80).
  • BVerwG, 17.12.1992 - 4 N 2.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2003 - 1 MR 7/03
    Das wäre nur dann anzunehmen, wenn dadurch die (angestrebte) Nichtigkeitserklärung des Plans für sie - offensichtlich - nutzlos geworden wäre, weil jetzt die Bebauung der weiteren Grundstücke im Plangebiet - offensichtlich - nach § 34 BauGB zulässig wäre (zum Kriterium der "Offensichtlichkeit", vgl. BVerwG, Urteil vom 10.03.1998 - 4 CN 6.97 -, BRS 60 Nr. 44 sowie Beschluss vom 17.12.1992 - 4 N 2.91 -, BRS 54 Nr. 38, Urteil des Senats vom 18.07.2002 - 1 K 16/01 -).
  • OVG Sachsen, 18.07.2002 - 1 D 26/00

    Antragsbefugnis zur Normenkontrolle im Hinblick auf Festsetzungen für

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2003 - 1 MR 7/03
    Das gilt auch in Normenkontrollverfahren gegen Bebauungspläne (BVerwG, Beschluss vom 01.08.2001 - 4 BN 43.01 -, BRS 64 Nr. 61), und zwar nicht nur, wenn - wie in dem dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts zugrundeliegenden Fall - die Festsetzungen des angegriffenen Plans das (veräußerte) Grundstück unmittelbar betreffen, sondern auch dann, wenn - wie hier - um die Rechtmäßigkeit nachteiliger Veränderungen für ein nicht im Plangebiet liegendes Grundstück gestritten wird, die auf Grund der Planfestsetzungen eintreten können (Sächsisches OVG, Urteil vom 18.07.2002 - 1 D 26/00 -, UA.S 12; vgl. auch Hartmann in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Kommentar zur ZPO, 49. Aufl., § 265 Anm. 2 A).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.07.2001 - 1 M 13/01

    Normenkontrollverfahren zur Überprüfung eines Bebauungsplans; Antragsbefugnis des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2003 - 1 MR 7/03
    Der Antrag, den Beschluss des Senats vom 27. Juli 2001 - 1 M 13/01 - zu ändern und den Bebauungsplan Nr. 12 der Antragsgegnerin bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag der Antragstellerin außer Vollzug zu setzen, ist begründet.
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.05.2002 - 1 L 20/01

    Herstellung eines neuen Knickwalls in einem Flurstück im räumlichen Zusammenhang

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2003 - 1 MR 7/03
    Die in Ziff. 10 der textlichen Festsetzungen als Ausgleich für den entlang der D.straße wegfallenden Knick enthaltene Regelung, nach der 50 % der auf den rückwärtigen Grundstücksteilen festgesetzten privaten Grünflächen mit einheimischen, standortgerechten Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen sind (vgl. S. 2 der o. g. Sitzungsvorlage, S. 6, 2. Abs., der Planbegründung), dürfte als Ausgleich nicht genügen; denn Knicks haben - wie sich daraus ergibt, dass sie der Gesetzgeber in § 15 b LNatSchG unter besonderen Schutz gestellt hat - eine besondere Bedeutung für den Naturhaushalt und dürften daher nicht durch eine einfache, wenn auch mehr als doppelt so große, Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern ersetzt werden können (zur besondern Bedeutung von Knicks für den Naturhaushalt, vgl. das Urteil des Senats vom 30.05.2002 - 1 L 20/01 -).
  • BVerwG, 26.08.1977 - 4 B 124.77

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Fortbestehen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2003 - 1 MR 7/03
    Für das Rechtsschutzinteresse, das neben der Antragsbefugnis Voraussetzung für die Zulässigkeit des Normenkontrollantrags und damit des hier zur Entscheidung stehenden Antrags nach § 47 Abs. 6 VwGO ist, gilt das im vorherigen Absatz Ausgeführte entsprechend: Die Veräußerung des Grundstücks hat auch insoweit auf den Prozess keinen Einfluss, d.h. das Rechtsschutzinteresse entfällt dadurch nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01.08.2001 - 4 BN 43.01 -, a.a.O., in dem die Frage des Fortbestands des Rechtschutzinteresses mit keinem Wort problematisiert wird; vgl. aber auch dessen Beschlüsse vom 26.08.1977 - 4 B 124.77 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 32 sowie vom 06.05.1992 - 4 B 139.91 - NJW 1993, 79 f, 80).
  • BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68

    Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Mitteilung der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2003 - 1 MR 7/03
    Was danach erforderlich ist, bestimmt sich maßgeblich nach der jeweiligen planerischen Konzeption der Gemeinde (BVerwG, Urteil vom 07.05.1971 - 4 C 76.68 -, BRS 24 Nr. 15).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2001 - 5 S 2534/99

    Erforderlichkeit der Bauleitplanung - vorgeschobene Motive

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2003 - 1 MR 7/03
    Zusammenfassend läßt sich feststellen, dass die Antragsgegnerin ihrer besonderen Begründungslast im Hinblick auf das Gebot der Erforderlichkeit im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB, die sie auf Grund der angeführten Umstände, insbesondere des Abhängigmachens der Fortführung des Planverfahrens von der Bereitschaft der Grundstückseigentümer, die Planungskosten zu übernehmen, hatte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.02.2001 - 5 S 2534/99 -, NuR 2003, 26ff, 28), nicht ansatzweise nachgekommen ist.
  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2003 - 1 MR 7/03
    Das wäre nur dann anzunehmen, wenn dadurch die (angestrebte) Nichtigkeitserklärung des Plans für sie - offensichtlich - nutzlos geworden wäre, weil jetzt die Bebauung der weiteren Grundstücke im Plangebiet - offensichtlich - nach § 34 BauGB zulässig wäre (zum Kriterium der "Offensichtlichkeit", vgl. BVerwG, Urteil vom 10.03.1998 - 4 CN 6.97 -, BRS 60 Nr. 44 sowie Beschluss vom 17.12.1992 - 4 N 2.91 -, BRS 54 Nr. 38, Urteil des Senats vom 18.07.2002 - 1 K 16/01 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.07.2002 - 1 K 16/01
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.09.2003 - 1 KN 10/01

    Abwägung, Antragsbefugnis, Ausgleichsmaßnahme, Belang, Eigentumswechsel, Gewicht,

    Dem in der (ersten) mündlichen Verhandlung vom 14. März 2003 gestellten Antrag der Antragstellerin, diesen Beschluss zu ändern und die begehrte einstweilige Anordnung zu erlassen, hat der Senat durch Beschluss vom selben Tage - 1 MR 7/03 - entsprochen.

    Zur Begründung nimmt der Senat zunächst auf seine Ausführungen im Beschluss v. 14. März 2003 - 1 MR 7/03 - Bezug.

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