Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 14.10.1999 - 4 L 83/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,13840
OVG Schleswig-Holstein, 14.10.1999 - 4 L 83/99 (https://dejure.org/1999,13840)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14.10.1999 - 4 L 83/99 (https://dejure.org/1999,13840)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14. Oktober 1999 - 4 L 83/99 (https://dejure.org/1999,13840)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,13840) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 12.11.1992 - XI B 69/92

    Heilung einer fehlerhaften Bekanntgabe des Gewerbesteuermeßbescheids

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.10.1999 - 4 L 83/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes im Sinne des § 361 Abs. 2 Satz 2 Abgabenordnung, § 69 Abs. 2 Satz 1 Finanzgerichtsordnung bereits bei Unklarheit oder Unsicherheit in der Einschätzung der Sach- oder Rechtslage (vgl. nur BFHE 127, 140, 145; 170, 106 ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.04.1991 - 2 M 2/91

    Abfallbeseitigung; Selbstanlieferer; Gebührenschuldner

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.10.1999 - 4 L 83/99
    Ähnlich ist der Begriff "ernstliche Zweifel" im Rahmen von § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO vom Bundesverwaltungsgericht ausgelegt worden (Beschluß vom 03.07.1981 BayVBl. 1982, 442) und dies entspricht auch der vom 2. Senat des OVG Schleswig zu dieser abgabenrechtlichen Problematik vertretenen Auffassung (OVG Schleswig, Beschluß vom 19.04.1991, 2 M 2/91, NVwZ-RR 1992, 106; zum Streitstand vgl. Wilke, NordÖR 1998, 3, 7).
  • OVG Hamburg, 17.02.1998 - Bs VI 105/97

    Zulassung der Berufung; Richtigkeit des Urteils; Rechtsanwendungsfehler; Vortrag

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.10.1999 - 4 L 83/99
    1998, 162 ff.; OVG Hamburg, Beschluß vom 17.02.1998, NVwZ 1998, 863 f.; Thür.OVG, Beschluß vom 13.03.1998, DVBl. 1998, 849 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 25.06.1998, 3 S 2965/97; Kopp, VwGO, 11. Aufl., § 124 Rdn. 7 b; Seybert, DVBl. 1997, 932 f.; Wilke, NordÖR 1998, 3, 8).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.02.1998 - 2 A 11966/97

    Berufungszulassung; Berufungszulassungsgründe; Geltendmachen neuer Tatsachen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.10.1999 - 4 L 83/99
    Die vom OVG Münster vertretene Auffassung vermag ebensowenig zu überzeugen, wie ein vermittelnder Standpunkt des OVG Rheinland-Pfalz, wonach die Berücksichtigung neuer Tatsachen zwar grundsätzlich möglich sein soll, jedoch mit Ausnahme solcher neu vorgetragenen Tatsachen und Beweismittel, die bereits zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht vorlagen und dem Zulassungsantragsteller bekannt, für das Gericht dagegen nicht erkennbar waren (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 16.02.1998, 2 A 11966/97; ähnlich der 13. Senat des HessVGH, Beschluß vom 23.07.1997, 13 TZ 2320/97).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.05.1999 - 2 L 244/97
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.10.1999 - 4 L 83/99
    Ebenso wie bereits der 2. Senat des OVG Schleswig (Beschluß vom 14.05.1999, 2 L 244/97, NordÖR 1999, 285) hält der erkennende Senat daher auch im Rahmen des Zulassungsrechts eine solche Auslegung für zutreffend.
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.02.1997 - 2 M 6/97
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.10.1999 - 4 L 83/99
    Die Gegenmeinung, der sich der Senat anschließt, verweist darauf, daß sich eine grundsätzliche Beschränkung des Antragsverfahrens auf den bisherigen Prozeßstoff nicht dem Gesetz entnehmen lasse (OVG Schleswig, Beschluß vom 27.02.1997, 2 M 6/97, NordÖR 1998, 31 f.; BayVGH, Beschluß vom 05.11.1997, BayVBl. 1998, 154; OVG Lüneburg, Beschluß vom 09.02.1998, Nds.VBl.
  • BFH, 05.03.1979 - GrS 5/77

    Aussetzung des Vollzugs - Rechtmäßigkeit eines Antrags - Steuerhinterziehung -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.10.1999 - 4 L 83/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes im Sinne des § 361 Abs. 2 Satz 2 Abgabenordnung, § 69 Abs. 2 Satz 1 Finanzgerichtsordnung bereits bei Unklarheit oder Unsicherheit in der Einschätzung der Sach- oder Rechtslage (vgl. nur BFHE 127, 140, 145; 170, 106 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.1997 - 15 E 444/97

    Zulassungsantrag; Geltend gemachtes Vorbringen; Erstinstanzliche Entscheidung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.10.1999 - 4 L 83/99
    Gegen die Berücksichtigung neuen, in erster Instanz nicht unterbreiteten Vorbringens im Rahmen von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO spricht sich insbesondere das OVG Münster mit der Begründung aus, es fehle in solchen Fällen an dem in § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO geforderten Bezug zu der erstinstanzlichen Entscheidung und im übrigen dürfe es der Antragsteller nicht in der Hand haben, durch bewußte Zurückhaltung von Tatsachen die Rechtsmittelzulassung zu erzwingen (OVG Münster, Beschluß vom 09.06.1997, DVBl. 1997, 1337 ff.; so auch Bader, NJW 1998, 409, 411; Happ in: Eyermann, VwGO, 10. Aufl. 1998, § 124 Rdr. 21).
  • VGH Hessen, 23.07.1997 - 13 TZ 2320/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.10.1999 - 4 L 83/99
    Die vom OVG Münster vertretene Auffassung vermag ebensowenig zu überzeugen, wie ein vermittelnder Standpunkt des OVG Rheinland-Pfalz, wonach die Berücksichtigung neuer Tatsachen zwar grundsätzlich möglich sein soll, jedoch mit Ausnahme solcher neu vorgetragenen Tatsachen und Beweismittel, die bereits zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht vorlagen und dem Zulassungsantragsteller bekannt, für das Gericht dagegen nicht erkennbar waren (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 16.02.1998, 2 A 11966/97; ähnlich der 13. Senat des HessVGH, Beschluß vom 23.07.1997, 13 TZ 2320/97).
  • VGH Hessen, 17.02.1997 - 14 TZ 385/97

    Zulassung der Beschwerde gegen Ablehnung der vorläufigen Gaststättenerlaubnis

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.10.1999 - 4 L 83/99
    Auch der 14. Senat des Hess. VGH neigt zu dieser Auffassung, wobei zur Begründung angeführt wird, die Berücksichtigung neuen Vorbringens schränke den mit der Änderung der VwGO bezweckten Entlastungseffekt ein und für die Geltendmachung nachträglich veränderter Umstände sei grundsätzlich das Wiederaufnahmeverfahren gemäß § 153 VwGO i.V.m. §§ 578 ff. ZPO bzw. das Abänderungsverfahren gemäß § 80 Abs. 7 VwGO vorgesehen (Hess. VGH, Beschluß vom 23.07.1997, 14 TZ 385/97).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1998 - 3 S 2965/97

    Rechtsmittelzulassung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.05.1999 - 2 L 244/98

    Antrag auf Zulassung einer Berufung ; Anforderungen an die Darlegung eines

  • OVG Thüringen, 13.03.1998 - 2 ZEO 342/98

    Versammlungsrecht; Versammlungsrecht; Versammlung; öffentliche; Auflage;

  • BVerwG, 24.03.1982 - 6 C 95.79

    Wehrrecht - Fürsorge - Sterilisation - Beihilfe

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2003 - 14 A 3337/01

    Erteilung eines Aufnahmebescheides nach dem Bundesvertriebenengesetz; Änderung

    Hess.VGH, Beschluss vom 10.11.1999 - 5 UZ 2876/99 -, NVwZ 2000, 85; Nds. OVG, Beschluss vom 3.11.1998 - 9 L 5136/97 -, DVBl 1999, 476; in der Tendenz wohl: OVG NRW, Beschluss vom 12.1.1998 - 10 A 4078/97 -, NVwZ 1998, 754; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 16.2.1998 - 2 A 11966/97 -, NVwZ 1998, 1094; OVG Sch.-H., Beschluss vom 14.10.1999 - 4 L 83/99 - NordÖR 2000, 293; zum einstweiligen Rechtsschutz: OVG Hbg., Beschluss vom 17.2.1998 - Bs VI 105/97 -, NVwZ 1998, 863; Thür.

    Folgt man der letzteren Auffassung, stellt sich die Frage, ob die Rechtsänderung innerhalb der Begründungsfrist eingetreten sein muss, vgl. Hess.VGH, Beschluss vom 10.11.1999 - a.a.O., Nds. OVG, Beschluss vom 3.11.1998, a.a.O.; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 16.2.1998, a.a.O.; OVG Schl.-H., Beschluss vom 14.10.1999, a.a.O.; Seibert, in: Sodan/Ziekow, a.a.O., Rdnr. 142, oder ob auch eine erst nach Ablauf der Begründungsfrist eingetretene Rechtsänderung zu berücksichtigen ist.

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.02.2021 - 4 LA 208/19

    Gerichtsgebäude; öffentlich-rechtliches Hausrecht; Vertretung der Gerichtsleitung

    Für die Darlegung derartiger Zweifel muss ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten zumindest insoweit in Frage gestellt werden, dass der Erfolg des Rechtsmittels bei der im Zulassungsverfahren allein möglichen summarischen Überprüfung ebenso wahrscheinlich ist wie der Misserfolg (OVG Schleswig, Beschl. v. 14.10.1999 - 4 L 83/99 -, juris Rn. 3; BVerfG, Beschl. v. 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14 - in juris Rn. 19 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 22.10.2015 - 22 ZB 15.1584

    Änderungen der Sach- und Rechtslage, die erst nach Ablauf der zweimonatigen Frist

    Nach herrschender Meinung, der sich der Verwaltungsgerichtshof weiterhin anschließt, ist die äußerste zeitliche Grenze dafür, dass das Rechtsmittelgericht im Berufungszulassungsverfahren eine Änderung der Sach- und Rechtslage nach Erlass des angegriffenen Urteils berücksichtigen und wegen dieser Änderung die Berufung zulassen darf, der Ablauf der Darlegungsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO für die Begründung des Berufungszulassungsantrags (BVerwG, B.v. 15.12.2003 - 7 AV 2/03 - NVwZ 2004, 744; BayVGH, B.v. 2.5.2011 - 22 ZB 11.184 - Rn. 10; wohl auch OVG SH, B.v. 14.10.1999 - 4 L 83/99 - juris, Leitsatz 2, Rn. 6 a.E.; NdsOVG, B.v. 3.11.1998 - 9 L 5136/97 - juris, Rn. 6; HessVGH, B.v. 6.12.2004 - 2 ZU 3375/04 - in juris mit dem falschen Entscheidungsjahr "2014" gespeichert; Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Bd. II, Stand Sept. 2004, § 124 Rn. 26n und 26p m.w.N.; Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 124 Rn. 97).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.03.2021 - 4 LA 228/19

    Aufenthaltserlaubnis -Neubescheidung bei einer Untätigkeitsklage

    Zwar hat das Oberverwaltungsgericht bei der Beurteilung des Zulassungsgrundes des - hier naheliegenden - § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO auch solche nach materiellem Recht entscheidungserheblichen und vom Zulassungsantragsteller innerhalb der Antragsfrist vorgetragenen Tatsachen zu berücksichtigen, die erst nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts entstanden sind (vgl. nur OVG Schleswig, Beschl. v. 14.10.1999 - 4 L 83/99 -, juris Rn. 6; Roth in: BeckOK VwGO, 56. Ed., Stand 01.01.2021, § 124 Rn. 27 m.w.N.), so dass an die Geltendmachung ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils zu denken ist.
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.08.2021 - 4 LA 102/20

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, Ausstellung eines Ausweisersatzes

    Für die Darlegung ernstlicher Zweifel i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO muss ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten zumindest insoweit in Frage gestellt werden, dass der Erfolg des Rechtsmittels bei der im Zulassungsverfahren allein möglichen summarischen Überprüfung ebenso wahrscheinlich ist wie der Misserfolg (OVG Schleswig, Beschluss vom 14.10.1999 - 4 L 83/99 -, juris Rn. 3; BVerfG, Beschluss vom 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14 -, juris Rn. 19 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.09.2019 - 4 LA 29/19

    Straßen- und Wegerecht: Herstellung einer weiteren Grundstückszufahrt als

    Für die Darlegung ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO muss ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten zumindest insoweit in Frage gestellt werden, dass der Erfolg des Rechtsmittels bei der im Zulassungsverfahren allein möglichen summarischen Überprüfung ebenso wahrscheinlich ist wie der Misserfolg (OVG Schleswig, Beschl. v. 14.10.1999 - 4 L 83/99 -, juris Rn. 3; BVerfG, Beschl. v. 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14 - in juris Rn. 19 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.09.2023 - 4 LA 96/21

    Anfechtung eines Widerrufs des Kleinen Waffenscheins; ernstliche Zweifel an der

    Für die Darlegung des Bestehens ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) muss ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten zumindest insoweit in Frage gestellt werden, dass der Erfolg des Rechtsmittels bei der im Zulassungsverfahren allein möglichen summarischen Überprüfung ebenso wahrscheinlich ist wie der Misserfolg (OVG Schleswig, Beschl. v. 14.10.1999 - 4 L 83/99 -, juris Rn. 3; BVerfG, Beschl. v. 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14 - in juris Rn. 19 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 03.08.2023 - 2 ZB 22.1401

    Beseitigung von Solarmodulen

    Denn die äußerste zeitliche Grenze dafür, dass das Rechtsmittelgericht im Berufungszulassungsverfahren eine Änderung der Sach- und Rechtslage nach Erlass des angegriffenen Urteils berücksichtigen und wegen dieser Änderung die Berufung zulassen darf, ist nach herrschender Meinung, der sich der Verwaltungsgerichtshof weiterhin anschließt, der Ablauf der Darlegungsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO für die Begründung des Berufungszulassungsantrags (BVerwG, B.v. 15.12.2003 - 7 AV 2/03 - NVwZ 2004, 744; BayVGH, B.v. 2.5.2011 - 22 ZB 11.184 - Rn. 10; wohl auch OVG SH, B.v. 14.10.1999 - 4 L 83/99 - juris, Leitsatz 2, Rn. 6 a.E.; NdsOVG, B.v. 3.11.1998 - 9 L 5136/97 - juris, Rn. 6; Rudisile in Schoch/Schneider, VwGO, 43. EL August 2022, § 124 Rn. 26n und 26p m.w.N.; Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124 Rn. 97).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.01.2021 - 4 LA 165/19

    Ernstliche Zweifel an ein verwaltungsgerichtliches Urteil aufgrund eines

    Für die Darlegung ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils muss ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten zumindest insoweit in Frage gestellt werden, dass der Erfolg des Rechtsmittels bei der im Zulassungsverfahren allein möglichen summarischen Überprüfung ebenso wahrscheinlich ist wie der Misserfolg (OVG Schleswig, Beschl. v. 14.10.1999 - 4 L 83/99 -, juris Rn. 3; BVerfG, Beschl. v. 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14 - in juris Rn. 19 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.03.2021 - 4 LA 241/19

    Ausländerrecht - Beachtung unionsrechtlicher Vorgaben bei einer

    Für die Darlegung solcher ernstlichen Zweifel muss ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten zumindest insoweit in Frage gestellt werden, dass der Erfolg des Rechtsmittels bei der im Zulassungsverfahren allein möglichen summarischen Überprüfung ebenso wahrscheinlich ist wie der Misserfolg (OVG Schleswig, Beschl. v. 14.10.1999 - 4 L 83/99 -, juris Rn. 3; BVerfG, Beschl. v. 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14 - in juris Rn. 19 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht