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   OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2017 - 4 MB 75/17   

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https://dejure.org/2017,49481
OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2017 - 4 MB 75/17 (https://dejure.org/2017,49481)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14.12.2017 - 4 MB 75/17 (https://dejure.org/2017,49481)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14. Dezember 2017 - 4 MB 75/17 (https://dejure.org/2017,49481)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 15 Abs 1 Nr 1 Alt 2 BDSG, § 15 Abs 1 Nr 2 BDSG, § 5 FZV, § 14 BDSG, § 41 Abs 2 FZV
    VW-Skandal - Abschaltvorrichtung bei der Emissionsprüfung; Übermittlung von Fahrzeugdaten vom Kraftfahrtbundesamt an örtliche Zulassungsbehörde

  • verkehrslexikon.de

    Übermittlung von Fahrzeugdaten vom Kraftfahrtbundesamt an örtliche Zulassungsbehörde im Rahmen des VW-Abgas-Skandals

  • verkehrslexikon.de

    Übermittlung von Fahrzeugdaten vom Kraftfahrtbundesamt an örtliche Zulassungsbehörde im Rahmen des VW-Abgas-Skandals

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abschalteinrichtung; Datenübermittlung; Erforderlichkeit; öffentliche Aufgabe; Übermittlung von Fahrzeugdaten vom KBA an örtliche Zulassungsbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2017 - 4 MB 60/17

    Übermittlung von Fahrzeugdaten vom KBA an örtliche Zulassungsbehörde

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2017 - 4 MB 75/17
    Eine darüber hinausgehende Zuständigkeit kann schließlich auch nicht mit der Rechtsauffassung begründet werden, das KBA "führe" im vorliegenden Fall die Fahrzeug-Zulassungsverordnung i.S.d. § 46 Abs. 1 FZV "aus", weil die beabsichtigte Datenübermittlung einen "Teilakt" der vom Antragsteller erwarteten Anordnung nach § 5 FZV darstelle (wäre dem im Übrigen so, wäre der Antrag wegen der Regelung des § 44a Satz 1 VwGO schon nicht statthaft, vgl. dazu Beschl. des Senats v. 20.09.2017 - 4 MB 60/17 -, juris Rn. 12).
  • OVG Niedersachsen, 20.09.2016 - 12 ME 122/16

    Isolierte Anfechtung; Anfechtung; Bußgeldbehörde; Bußgeldstelle;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2017 - 4 MB 75/17
    Zum anderen wirken die Übermittlungssperren nach § 41 StVG grundsätzlich gegenüber jedermann, also gegenüber öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen und gegenüber Privatpersonen, so dass eine teilweise Sperre nicht in Frage kommt (OVG Lüneburg, Beschl. v. 20.09.2016 - 12 ME 122/16 - Rn. 10 in juris).
  • VG Braunschweig, 04.09.2009 - 6 A 46/09

    Anspruch eines Insolvenzverwalters gegenüber der KFZ-Zulassungsstelle auf

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2017 - 4 MB 75/17
    Der Gesetzgeber hat die Auskünfte und Übermittlungen nach den §§ 35 ff. StVG an ganz bestimmte Zwecke geknüpft, deren Aufzählung abschließend ist (vgl. VG Braunschweig, Beschl. v. 04.09.2009 - 6 A 46/09 -, Rn. 21, juris).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2017 - 4 MB 75/17
    Von daher erfordert auch das vom Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil entwickelte Recht auf informationelle Selbstbestimmung (BVerfG, Urt. v. 15.12.1983 - 1 BvR 209/83 -, BVerfGE 65, 1 ff., juris Rn. 145 ff.) keine andere Handhabung.
  • VG Sigmaringen, 04.04.2018 - 5 K 1476/18

    Betriebsuntersagung mit Sofortvollzug für ein Diesel-Fahrzeug mit unzulässiger

    Dazu hätte für das Landratsamt aber jedenfalls deshalb schon Veranlassung bestanden, weil das Kraftfahrt-Bundesamt in seiner das Verfahren einleitenden Mitteilung (zu deren Rechtmäßigkeit vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14.12.2017 - 4 MB 75/17 -, Juris) ausgeführt hat, "längst nicht alle" Fahrzeughalter/-innen hätten bislang an den Rückrufaktionen teilgenommen, weshalb sich - ohne auch nur annäherungsweise Bezifferung - "noch Fahrzeuge" im Verkehr befänden, die nicht den geltenden Typengenehmigungen entsprächen (auch das VG Düsseldorf, Urteil vom 24.01.2018 - 6 K 12341/17 -, Juris, dort Rn. 352, weist darauf hin, dass angesichts " der Vielzahl von Diesel-Fahrzeugen, die im Stadtgebiet der Beklagten zugelassen sind, sowie der übrigen Emissionsquellen von NOx (...) die von den noch nicht umgerüsteten Fahrzeugen mit dem Motor EA 189 EU5 ausgehenden NOx-Emissionen im Vergleich zu denen nachgerüsteter Fahrzeuge nicht als so hoch anzusehen [seien], dass davon auszugehen wäre, dass speziell durch den vermehrten NOx-Emissionsausstoß der noch umzurüstenden Fahrzeuge aus dem Konzern der Beigeladenen zu 2) eine Gesundheitsgefahr ausginge, der allein durch die sofortige Betriebsuntersagung der betroffenen Fahrzeuge begegnet werden könnte ").
  • VG Saarlouis, 10.01.2019 - 5 L 1832/18

    Betriebsuntersagung für einen Diesel-Pkw wegen unterlassenen Software-Updates;

    Dazu hätte für den Antragsgegner aber jedenfalls deshalb schon Veranlassung bestanden, weil das KBA in seiner das Verfahren einleitenden Mitteilung(zu deren Rechtmäßigkeit vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14.12.2017 - 4 MB 75/17-, juris) ausgeführt hat, "längst nicht alle" Fahrzeughalter/-innen hätten bislang an den Rückrufaktionen teilgenommen, weshalb sich - ohne auch nur annäherungsweise Bezifferung - "noch Fahrzeuge" im Verkehr befänden, die nicht den geltenden Typengenehmigungen entsprächen.(vgl. hierzu auch VG Düsseldorf, Urteil vom 24.01.2018 - 6 K 12341/17-, juris, Rz. 352, wonach angesichts " der Vielzahl von Diesel-Fahrzeugen, die im Stadtgebiet der Beklagten zugelassen sind, sowie der übrigen Emissionsquellen von NOx (...) die von den noch nicht umgerüsteten Fahrzeugen mit dem Motor EA 189 EU5 ausgehenden NOx-Emissionen im Vergleich zu denen nachgerüsteter Fahrzeuge nicht als so hoch anzusehen [seien], dass davon auszugehen wäre, dass speziell durch den vermehrten NOx-Emissionsausstoß der noch umzurüstenden Fahrzeuge aus dem Konzern der Beigeladenen zu 2) eine Gesundheitsgefahr ausginge, der allein durch die sofortige Betriebsuntersagung der betroffenen Fahrzeuge begegnet werden könnte ") Jedenfalls mit Blick auf den Umstand, dass die vorschriftswidrige Verwendung von Abschalteinrichtungen zumindest seit dem Jahr 2015 bekannt ist(vgl. zu diesem Aspekt wiederum VG Karlsruhe, Beschluss vom 26.02.2018, a.a.O.) und dass die jeweils für die Wahrung von Luftreinhaltungsbelangen zuständigen Behörden zum Teil selbst durch Zwangsvollstreckung aus verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen zu entsprechenden - umfänglichen und erfolgversprechenden - Maßnahmen angehalten werden müssen,(vgl. dazu nur Bayerischer VGH, Beschluss vom 27.02.2017 - 22 C 16.1427-, NVwZ 2017, 894; VG München, Beschluss vom 29.01.2018 - M 19 X 18.130-, juris; VG Stuttgart, Beschluss vom 19.12.2017 - 13 K 14557/17-, juris; grundsätzlich zu den in Betracht kommenden Maßnahmen: VG Stuttgart, Urteil vom 26.07.2017 - 13 K 5412/15-, juris, und nachgehend BVerwG, Urteil vom 27.02.2018 - 7 C 30.17-, juris) wären hier entsprechende Erwägungen oder zumindest die Darlegung eines ansatzweise kohärenten Gesamtvorgehens erforderlich, aus denen hervorginge, inwieweit die individuelle Inanspruchnahme von einzelnen Betroffenen einen relevanten Beitrag zur - fraglos zu bewirkenden - Luftreinhaltung zu tragen vermag.
  • VG Düsseldorf, 14.06.2018 - 14 L 1319/18

    Stilllegung, Dieselfahrzeug, Software-Update

    Zunächst ist die das Verfahren einleitende Mitteilung des Kraftfahrt-Bundesamtes vom 22. Januar 2018 rechtmäßig, mit der dem Antragsgegner mitgeteilt wurde, dass der Antragsteller bisher nicht den Nachweis erbracht habe, dass sein Fahrzeug durch vom Hersteller angeordnete Maßnahmen in einen technisch einwandfreien Zustand versetzt worden ist, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14. Dezember 2017- 4 MB 75/17 - juris.
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