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   OVG Schleswig-Holstein, 15.01.2015 - 2 LB 21/13   

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https://dejure.org/2015,5195
OVG Schleswig-Holstein, 15.01.2015 - 2 LB 21/13 (https://dejure.org/2015,5195)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15.01.2015 - 2 LB 21/13 (https://dejure.org/2015,5195)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15. Januar 2015 - 2 LB 21/13 (https://dejure.org/2015,5195)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    Art 3 Abs 1 GG, § 2 SparkG SH 2008
    Anspruch eines Verlagsunternehmens mit rechtsradikalem Schriftgut auf Eröffnung eines Girokontos bei einer schleswig-holsteinischen Sparkasse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Verlagsunternehmens mit rechtsradikalem Schriftgut auf Eröffnung eines Girokontos bei der Sparkasse

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; SparkG SH § 2
    Anspruch eines Verlagsunternehmens mit rechtsradikalem Schriftgut auf Eröffnung eines Girokontos bei der Sparkasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verlag mit rechtsradikalem Schriftgut hat Anspruch auf Kontoeröffnung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verlag mit rechtsradikalem Schriftgut hat Anspruch auf Kontoeröffnung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 07.01.1972 - IV C 49.68

    Klageerhebung ohne Vorverfahren bei wiederholt gleichen Streitgegenständen -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.01.2015 - 2 LB 21/13
    Anspruch auf Zulassung zur Benutzung der Anstalt bestehe, werde die Möglichkeit ihrer Benutzung in der Regel als "Destination" gewährt, d.h. wer die Anstalt ihrem Anstaltszweck entsprechend benutzen wolle, habe einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung der Anstaltsbehörde über seine Zulassung zur Benutzung (BVerwG, NJW 1973, 724).

    Zu den Destinären zählten "nur solche Personen, denen der Anstaltszweck zu dienen bestimmt ist, und zwar nur bezüglich der Art der Anstaltsbenutzung, die dem Anstaltszweck entspricht" (BVerwG, NJW 1973, 724).

  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 414/64

    Südkurier

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.01.2015 - 2 LB 21/13
    Für das vorliegende Verfahren ergibt sich hieraus, dass sich die Klägerin sowohl auf den allgemeinen Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG (in Gestalt des Grundsatzes der Selbstbindung der Verwaltung), als auch auf das Grundrecht der Pressefreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG berufen kann (vgl. BVerfGE 19, 5; 21, 271; Hofmann, a.a.O., Art. 19 Rdnr. 21).
  • BGH, 15.01.2013 - XI ZR 22/12

    Ordentliche Kündigungsrecht der privaten Banken

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.01.2015 - 2 LB 21/13
    Die Revision der Klägerin führte zur Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Oberlandesgericht Bremen als Berufungsgericht durch Urteil vom 15.01.2013 (Az. XI ZR 22/12, veröffentlicht in DB 2013, 749).
  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.01.2015 - 2 LB 21/13
    Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verbietet ihm nur, dass er den Inhalt der Meinungen oder die Tendenz von Presseerzeugnissen zum Förderungskriterium macht und sich auf diese Weise Einfluss auf den gesellschaftlichen Meinungs- und Willensbildungsprozess verschafft, der nach dem Willen des Grundgesetzes im Interesse der personalen Autonomie und des demokratischen Systems staatsfrei zu bleiben hat (vgl. BVerfGE 20, 162 (174 ff.)).
  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90

    Werkszeitungen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.01.2015 - 2 LB 21/13
    Das Bundesverfassungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung grundsätzlich von einer möglichen Grundrechtsfähigkeit von privatrechtlichen juristischen Personen aus und prüft sodann im Einzelfall, ob das geltend gemachte einzelne Grundrecht seinem Wesen nach auf den jeweiligen Beschwerdeführer anwendbar ist (vgl. BVerfGE 68, 206; 95, 28).
  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 727/84

    Postzeitungsdienst

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.01.2015 - 2 LB 21/13
    Dagegen ist es ihm nicht von vornherein verwehrt, die Förderung an meinungsneutralen Kriterien auszurichten." (BVerfG, Beschluss vom 06.06.1989 - 1 BvR 727/84 -).".
  • BGH, 02.12.2003 - XI ZR 397/02

    Zur Kündigung eines Girokontos der Republikaner

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.01.2015 - 2 LB 21/13
    Ergänzend sei anzumerken, dass die Beklagte den Bindungen aus Art. 3 Abs. 1 GG auch dann unterliege, wenn sie nicht im Bereich der Daseinsvorsorge, sondern lediglich im erwerbswirtschaftlichen Bereich tätig werde (Vgl. BGH, NJW 2004, 1031).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.01.2021 - 4 LB 3/19

    Zu den informationszugangsrechtlichen Ansprüchen eines bestellten

    Als Anstalten des öffentlichen Rechts im Bereich staatlicher Daseinsvorsorge sind sie Teil der vollziehenden Gewalt und unterliegen den Bindungen des öffentlichen Rechts (BGH, Urteil vom 11.03.2003 - XI ZR 403/01 -, juris Rn. 16; OVG Schleswig, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 2 MB 28/09 -, juris Rn. 9 und Urteil vom 15. Januar 2015 - 2 LB 21/13 -, juris LS 1).

    Er verpflichtet die Sparkassen sogar dann zur Eröffnung eines Girokontos, wenn Kundinnen und Kunden bereits auf dem freien Bankenmarkt Zugang zu einem Girokonto erlangt haben (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 15. Januar 2015 - 2 LB 21/13 -, juris Rn. 62, 64).

  • OVG Niedersachsen, 12.01.2022 - 10 OB 132/21

    Daseinsvorsorge; kommunale Daseinsvorsorge; Sparkasse; Verwaltungsrechtsweg;

    Diese Unterscheidung gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 21.7.1989 - 7 B 184.88 -, juris Rn. 5, und vom 29.5.1990 - 7 B 30.90 -, juris Rn. 4) für Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge jeder Art und folglich auch für Sparkassen entsprechend der ganz überwiegenden Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (VG Leipzig, Urteil vom 26.8.2020 - 1 K 1116/19 -, juris Rn. 18; VG Düsseldorf, Urteil vom 23.10.2019 - 20 K 6668/18 -, juris Rn. 33 ff.; VG Regensburg, Beschluss vom 16.8.2027 - RO 3 E 17.1335 -, juris Rn. 24; VG München, Urteil vom 13.1.2016 - M 7 K 15.2356 -, juris Rn. 23; VG Frankfurt, Urteil vom 16.12.2010 - 1 K 1711/10.F -, juris Rn. 21) und Oberverwaltungsgerichte (nicht ausdrücklich den Verwaltungsrechtsweg feststellend, aber diesen voraussetzend: Senatsbeschlüsse vom 8.2.2021 - 10 ME 264/20 - und vom 15.6.2010 - 10 ME 77/10 -, juris 2. Leitsatz und Rn. 25; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.1.2015 - 2 LB 21/13 -, juris Rn. 56 ff.), wobei es nach den zitierten verwaltungs- und oberverwaltungsgerichtlichen Entscheidungen, die Fälle betrafen, in denen die Rechtsschutzsuchenden keine politischen Parteien gewesen sind, und der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts ohne Belang ist, ob der Rechtsschutzsuchende eine politische Partei, eine Privatperson oder beispielsweise - wie hier - ein religiöser Verein ist.
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