Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 15.05.2014 - 4 MB 20/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,54709
OVG Schleswig-Holstein, 15.05.2014 - 4 MB 20/14 (https://dejure.org/2014,54709)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15.05.2014 - 4 MB 20/14 (https://dejure.org/2014,54709)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15. Mai 2014 - 4 MB 20/14 (https://dejure.org/2014,54709)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,54709) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2013 - 11 B 798/13

    Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Benutzung einer Straße zum

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.05.2014 - 4 MB 20/14
    Soweit die Antragstellerin "der guten Ordnung halber" darauf hinweist, dass nach ihrer Überzeugung das Abstellen eines Textilsammelcontainers außerhalb des öffentlichen Straßenraums auf privaten Grundstücken per se keine öffentliche Sondernutzung darstelle, hat der Senat bereits in seiner ebenfalls die Antragstellerin betreffende Entscheidung vom 22. November 2013 ausgeführt, dass er der Ansicht des OVG Münster (Beschl. v. 15.07.1999 - NVwZ-RR 2000, 429 - u. v. 25.09.2013 - 11 B 798/13 - Juris) zuneige, wonach in dem Aufstellen eines Altkleidersammelcontainers in unmittelbar Nähe von öffentlichen Straßen je nach den Umständen des Einzelfalls eine erlaubnispflichtige Sondernutzung liegen könne.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.1999 - 23 B 334/99

    Verwaltungsprozeßrecht: Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen einen Realakt;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.05.2014 - 4 MB 20/14
    Soweit die Antragstellerin "der guten Ordnung halber" darauf hinweist, dass nach ihrer Überzeugung das Abstellen eines Textilsammelcontainers außerhalb des öffentlichen Straßenraums auf privaten Grundstücken per se keine öffentliche Sondernutzung darstelle, hat der Senat bereits in seiner ebenfalls die Antragstellerin betreffende Entscheidung vom 22. November 2013 ausgeführt, dass er der Ansicht des OVG Münster (Beschl. v. 15.07.1999 - NVwZ-RR 2000, 429 - u. v. 25.09.2013 - 11 B 798/13 - Juris) zuneige, wonach in dem Aufstellen eines Altkleidersammelcontainers in unmittelbar Nähe von öffentlichen Straßen je nach den Umständen des Einzelfalls eine erlaubnispflichtige Sondernutzung liegen könne.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht